Nachhaltiger Konsum und die Politik der Bundesregierung

Indikatoren zum nachhaltigen Konsum

Antwort der Bundesregierung  auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bärbel Höhn, Peter Meiwald,  Dr. Valerie Wilms, weiterer Abgeordneter und der Fraktion  BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN  – Drucksache 18/9182 –  

Umsetzung des Sustainable Development Goal 12 – Nachhaltige Konsum- und  Produktionsmuster sicherstellen

Grüne Bundestagsfraktion logoFür die Bewertung des „Nationalen Programmes für Nachhaltigen Konsum“ liegen noch keine „messbaren Indikatoren“ vor. Diese werden laut Antwort der Bundesregierung (18/9368) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/9182) im Rahmen der Überarbeitung der „Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie“ aktuell abgestimmt. Eine allgemeine Umsetzungsfrist für die Maßnahmen des Programmes sei unrealistisch, schreibt die Bundesregierung weiter. Zu berücksichtigen bei der Umsetzung seien jeweils die „geltenden Finanzplanansätze der Ressorts unter Vorbehalt der Verfügbarkeit der notwendigen Haushaltsmittel“.

Die Antwort der Bundesregierung im Wortlaut

Vorbemerkung der Fragesteller

Im vergangenen September verabschiedete die UN-Generalversammlung mit  der Agenda 2030 ihre Post-2015-Entwicklungsagenda, welche insgesamt  17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDG)  mit insgesamt 169 Unterzielen umfasst.

Gemeinsam sollen die weltweiten Herausforderungen einer nachhaltigen Entwicklung im Zusammenspiel der drei Dimensionen Soziales, Ökonomie und Ökologie in Angriff genommen werden. Diese SDG gelten, anders als die Millennium Development Goals (MDG), für alle Länder gleichermaßen und stellen aufgrund ihres umfassenden Charakters auch für Industriestaaten eine große Herausforderung dar. Der zeitliche Horizont für die Umsetzung in den einzelnen Ländern erstreckt sich auf die nächsten 15 Jahre. In Deutschland werden die SDG in der Fortschreibung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie (NHS) verankert. Ziel 12 zielt auf die Veränderung unserer Lebensstile und Wirtschaftsweise als notwendige Voraussetzung einer nachhaltigen Entwicklung und fordert, nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherzustellen („Ensure sustainable consumption and production patterns“, www.un.org/sustainabledevelopment/ sustainable-consumption-production/). Im Entwurf zur Neuauflage der Nachhaltigkeitsstrategie vom 30. Mai 2016 wird der Anspruch formuliert, dass „Wachstum und Wohlstand so weit wie möglich von der Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen entkoppelt werden“ (www.bundesregierung.de/Content/ DE/StatischeSeiten/Breg/Nachhaltigkeit/0-Buehne/2016-05-31-downloadnachhaltigkeitsstrategie-entwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=4, S. 167). Weiterhin wird auf die Verantwortung der Industrieländer zur Entwicklung ebensolcher Produktionsmuster hingewiesen, da Produktionsmethoden von den Entwicklungs- und Schwellenländern nachgeahmt würden. Auch das Konsumverhalten werde imitiert. Deutschland belegt bei einer Bestandsaufnahme der Bertelsmann Stiftung zu den Voraussetzungen für die Zielerreichung insbesondere bei Ziel 12 hintere Plätze unter den entwickelten Staaten (www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/Studie_NW_Sustainable-DevelopmentGoals_Are-the-rich-countries-ready_2015.pdf).

  1. Wie wird die Bundesregierung konkret den Zehnjahres-Programmrahmen für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster umsetzen (www.un.org/depts/german/gv-70/a70-l1.pdf, Ziel 12.1)?

logo_bundesregierungDie substanzielle Arbeit des 10-Jahres-Programmrahmens der Vereinten Nationen (10YFP) erfolgt in dafür eingerichteten thematischen Programmen. Hierzu zählen die Bereiche nachhaltige Konsumenteninformation, nachhaltiges Bauen und Wohnen, nachhaltige öffentliche Beschaffung, nachhaltiger Tourismus, nachhaltige Lebensstile und Bildung sowie nachhaltige Ernährungssysteme. Die Programme sollen dabei alle interessierten gesellschaftlichen Gruppen und deren Aktivitäten einbeziehen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) leitet gemeinsam mit Indonesien und Consumers International das Programm zur Konsumenteninformation. Darüber hinaus ist die Bundesregierung insbesondere in den Programmen zum nachhaltigen Tourismus und zur nachhaltigen Beschaffung aktiv. Das „Nationale Programm für nachhaltigen Konsum“, welches am 24. Februar 2016 von der Bundesregierung verabschiedet wurde, greift darüber hinaus auch die anderen Themenfelder des 10YFP auf und unterlegt diese mit konkreten Maßnahmen. Im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit fördert die Bundesregierung soziale und ökologische Verbesserungen entlang der Lieferkette und in den Partnerländern.

  1. Mit welchen messbaren Indikatoren, quantifizierbaren Zielen, zur Verfügung stehenden Ressourcen und Umsetzungsfristen ist das „Nationale Programm für Nachhaltigen Konsum“ vom Februar 2016 in den einzelnen Handlungsfeldern hinterlegt?

Das Nationale Programm für nachhaltigen Konsum ist eine Plattform, welche sowohl zur Ausweitung bisheriger erfolgreicher Instrumente und Ansätze dienen soll, als auch zur Initiierung neuer Projekte. Darüber hinaus ist nachhaltiger Konsum ein sehr breites Feld, wie an den sehr unterschiedlichen Bedürfnisfeldern ersichtlich wird. Nachhaltiger Konsum ist daher nicht mit einer „Blaupause“ zu erreichen, sondern muss auf die spezifischen Gegebenheiten der einzelnen Felder eingehen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen des Programms werden im Rahmen der geltenden Finanzplanansätze der Ressorts unter Vorbehalt der Verfügbarkeit der notwendigen Haushaltsmittel umgesetzt. Eine allgemeine Umsetzungsfrist für das gesamte Programm wäre daher unrealistisch. In einzelnen Bereichen können jedoch Ziele und Fristen aus anderen Bereichen (u. a. Klimaschutzziele, Naturschutzoffensive 2020, Nationale Nachhaltigkeitsstrategie, G7-Prozess zu nachhaltigen Lieferketten) herangezogen werden. Hinsichtlich der Indikatoren für nachhaltigen Konsum befindet sich die Bundesregierung gerade in der Abstimmung im Rahmen der Überarbeitung der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie. Daher können hierzu noch keine Angaben gemacht werden.

  1. Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung zur Steigerung des Marktanteils von Produkten, die mit staatlichen Umweltzeichen gekennzeichnet sind (bitte einzeln nach Siegeln auflisten – aktueller Marktanteil und Marktanteil/Zieljahr), und welche Maßnahmen sollen hierzu auf den Weg gebracht werden?

Die Bundesregierung diskutiert aktuell die Frage konkreter Ziele zur Steigerung des Marktanteils von Produkten mit staatlichen Umweltzeichen im Rahmen der Überarbeitung der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie. Die Abstimmung ist noch nicht abgeschlossen. Bisherige und geplante Maßnahmen können dem Nationalen Programm für nachhaltigen Konsum entnommen werden.

Beispielhaft sind zu nennen:

  • Weiterentwicklung des Blauen Engels durch Hinzunahme von Kriterien, die eine noch stärkere ganzheitliche Beurteilung des gesamten Herstellungsprozesses eines Produkts ermöglichen;
  • Unterstützung von Vertrauenslabeln durch Öffentlichkeitsarbeit und Kampagnen; Weiterentwicklung des Portals SIEGELKLARHEIT.DE;
  • Unterstützung öffentlicher Beschaffer bei der nachhaltigen Beschaffung u. a. durch das Portal Kompass Nachhaltigkeit;
  • Unterstützung der Verbraucherinnen und Verbraucher durch verlässliche Informationen über den Energieverbrauch von Elektrogeräten sowie über Kraftstoffverbrauch und Schadstoffausstoß von Verkehrsangeboten und Pkws, wie z. B. dem Informationsportal „Pkw-Label“ (www.pkw-label.de).
  1. Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung zur Senkung des Energieverbrauchs bzw. der CO2-Emissionen aus dem Konsum privater Haushalte, und mit welchen Maßnahmen sollen diese Ziele erreicht werden?

Die Bundesregierung hat sich sowohl Ziele zur Senkung des Primärenergie- und des Bruttostromverbrauchs als auch zur Minderung der Treibhausgasemissionen gesetzt. Diese Ziele beziehen den Konsum privater Haushalte mit ein. Zur Errei-chung der Energie- und Klimaschutzziele hat die Bundesregierung umfassende Maßnahmenprogramme beschlossen – zuletzt das Aktionsprogramm Klima-schutz 2020 und den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) sowie das Nationale Programm für nachhaltigen Konsum. Diese Programme enthalten auch Maßnahmen, die sich an private Haushalte richten. Beispielhaft zu nennen sind hier die Energieberatungen, die Nationale Top Runner Initiative (NTRI) oder die Stromsparinitiative.

  1. Mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung, bis zum Jahr „2030 die nachhaltige Bewirtschaftung und effiziente Nutzung der natürlichen Ressourcen zu erreichen“ (www.un.org/depts/german/gv-70/a70-l1.pdf, Ziel 12.2)?

Mit der Verabschiedung des Deutschen Ressourceneffizienzprogramms (ProgRess) hat sich Deutschland im Februar 2012 als einer der ersten Staaten auf Ziele, Leitideen und Handlungsansätze zum Schutz der natürlichen Ressourcen festgelegt. Ziel ist es, durch gezielte Innovationen den Einsatz natürlicher Ressourcen entlang der Wertschöpfungsketten stärker von der wirtschaftlichen Entwicklung zu entkoppeln, die Effizienz der Rohstoffnutzung fortlaufend zu steigern und die Inanspruchnahme der natürlichen Ressourcen weiter zu reduzieren. Die Bundesregierung hat sich mit ProgRess verpflichtet, alle vier Jahre über die Entwicklung der Ressourceneffizienz in Deutschland zu berichten, die Fortschritte zu bewerten und das Ressourceneffizienzprogramm fortzuentwickeln. Dem kommt das Deutsche Ressourceneffizienzprogramm II (ProgRess II) nach, das im März 2016 von der Bundesregierung verabschiedet wurde. ProgRess II enthält mehr als 120 Gestaltungsansätze und setzt insbesondere auf Marktanreize, Information, Beratung, Bildung, Forschung und Innovation sowie auf die Stärkung freiwilliger Maßnahmen und Initiativen in Wirtschaft und Gesellschaft. In verschiedenen Bereichen werden auch rechtliche Maßnahmen vorgegeben, z. B. in der Kreislaufwirtschaft und beim Produktrecht. Der Deutsche Bundestag hat am 7. Juli 2016 in einer Entschließung (DS 18/9094) festgestellt, dass „die Verringerung des Ressourcen- und Materialverbrauchs zum Schutz der Umwelt und des Klimas unabdingbar (ist)“, und die Bundesregierung aufgefordert, „… die Impulse zur Ressourceneffizienz aus den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (SDG’s)bei der Fortschreibung der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie umfassend aufzugreifen“. Die Bundesregierung wird den Beschluss des Bundestags bei der Umsetzung ihres Ressourceneffizienzprogramms ProgRess II aufgreifen und dem Bundestag in vier Jahren über den Stand erneut berichten. In der deutschen Entwicklungszusammenarbeit ist die nachhaltige Bewirtschaftung und effiziente Nutzung von natürlichen Ressourcen eine der Hauptaufgaben. Dies fließt in die Gestaltung und Durchführung aller relevanten Vorhaben und Programme mit ein. Mit der Nationalen Politikstrategie Bioökonomie unterstützt die Bundesregierung den Wandel hin zu einer auf erneuerbaren Ressourcen beruhenden rohstoffeffizienten Wirtschaft, die weniger auf fossilen Rohstoffen basiert.

  1. Wie hat sich die Rohstoffproduktivität seit dem Referenzjahr 1994 bis heute entwickelt, und mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung, das Ziel einer Verdoppelung der Rohstoffproduktivität bis zum Jahr 2020 noch zu erreichen?

Die Rohstoffproduktivität erhöhte sich von 1994 bis 2014 um 48,8 Prozent. Aktuellere Zahlen liegen bislang noch nicht vor. Eine Fortsetzung der durchschnittlichen Entwicklung der letzten Jahre würde nicht ausreichen, das gesetzte Ziel im Jahr 2020 zu erreichen. Gründe liegen unter anderem im Baubereich, der durch die erforderlichen verstärkten Investitionen in die Infrastruktur und den Wohnungsbau den Trend entsprechend beeinflusst. Die Umsetzung von ProgRess II dient wesentlich dazu, den positiven Trend zu verstärken und dem Ziel möglichst nahezukommen. Mit ProgRess II wurde der Indikator „Rohstoffproduktivität“ weiterentwickelt zum Indikator „Gesamtrohstoffproduktivität“. Dieser Indikator wurde mit dem Ziel verbunden, den Trend der Jahre 2000 bis 2010 bis 2030 fortzuschreiben. Zu den Maßnahmen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.

  1. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung auf welcher Stufe der Nahrungsmittelkette, um „bis [zum Jahr] 2030 die weltweite Nahrungsmittelverschwendung pro Kopf auf Einzelhandels- und Verbraucherebene [zu] halbieren und die entlang der Produktions- und Lieferkette entstehenden Nahrungsmittelverluste einschließlich Nachernteverlusten [zu] verringern“ (www.un.org/depts/german/gv-70/a70-l1.pdf, Ziel 12.3)? Mit welchem Reduktionsbeitrag (in kg/Jahr) rechnet die Bundesregierung jeweils durch welche Maßnahme, und bis wann?

Die Bundesregierung verfügt seit 2012 über eine sehr erfolgreiche Strategie zur Reduzierung von Lebensmittelverschwendung. Mit der Initiative „Zu gut für die Tonne!“ ist es in den letzten Jahren gelungen, das Bewusstsein für die Wertschätzung unserer Lebensmittel zu schärfen und eine bessere Wahrnehmung durch Medien und Öffentlichkeit zu erreichen. Es bedarf jedoch weiterer Anstrengungen, um die mit der Agenda 2030 angestrebten Ziele umzusetzen. Die Initiative „Zu gut für die Tonne!“ wird fortgeführt und wird das Grundelement für eine Nationale Strategie zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen und -verlusten. In diesen Prozess werden die Bundesländer und die Akteure entlang der Wertschöpfungskette eingebunden. Die Bundesregierung setzt darauf, dass die Akteure auf den einzelnen Stufen der Wertschöpfungskette ein hohes Eigeninteresse an der Reduzierung von Lebensmittelabfällen und -verlusten haben und sich selbst konkrete Reduktionsziele setzen, die in der Nationalen Strategie Berücksichtigung finden werden. Derzeit gibt es weder auf europäischer noch auf nationaler Ebene eine gesonderte Erfassung von Lebensmittelabfällen und -verlusten, so dass wegen der fehlenden Mess- und Überprüfbarkeit staatliche Vorgaben für die einzelnen Sektoren zum jetzigen Zeitpunkt nicht zielführend sind. Für den Bereich der Privathaushalte hat die Bundesregierung die Gesellschaft für Konsumforschung mit der Ermittlung neuer, repräsentativer Zahlen für Lebensmittelabfälle in diesem Bereich beauftragt. Die Studie geht über ein Jahr. Ergebnisse liegen frühestens im Juni 2017 vor. Die Studie ist so angelegt, dass sie in regelmäßigen Abständen wiederholt und so die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft werden kann und ggf. Anpassungen in der Nationalen Strategie vorgenommen werden können. In der deutschen Entwicklungsarbeit wird im Dialog mit Partnerländern und mit internationalen Partnern an Lösungsansätzen gearbeitet, im Rahmen einer nachhaltigen Landwirtschaft insbesondere die Verluste in der Produktion entlang der Wertschöpfungskette über Produktion, Transport und Lagerung, Weiterverarbeitung, Verpackung, Verteilung und Verkauf zu verringern. Aktivitäten finden auf der technischen Ebene statt, sowie mit verschiedenen methodischen Ansätzen und der Weiterentwicklung von weltweit gültigen Standards zur Messung und zum Monitoring von Nahrungsmittelverlusten und -verschwendung. Das sogenannten ‚Rapid Loss Appraisal Tool’ (RLAT) für land- und ernährungswirtschaftliche Wert-schöpfungsketten wurde mit dem Zielentwickelt, eine einfach handhabbare Methode für die Entwicklung von zielgerichteten Lösungsansätzen für die Reduzierung von Nahrungsmittelverlusten bereitzustellen. Verschiedene Forschungsvorhaben werden auf internationaler Ebene mitfinanziert.

  1. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung bis zum Jahr 2020 einen umweltverträglichen Umgang mit Chemikalien und allen Abfällen während ihres gesamten Lebenszyklus in Übereinstimmung mit den vereinbarten internationalen Rahmenregelungen erreichen (www.un.org/depts/german/ gv-70/a70-l1.pdf, Ziel 12.4)? Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
  2. Welche konkreten Reduktionsziele für welche Chemikalien verfolgt die Bundesregierung bei der Umsetzung des Ziels 12.4, wonach die Freisetzung in Luft, Wasser und Boden erheblich verringert werden soll und die nachteiligen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt auf ein Mindestmaß zu beschränken sind?

Wegen des engen inhaltlichen Zusammenhangs werden die Fragen 8 und 9 gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung erfüllt ihre Verpflichtungen aus internationalen chemikalien- und abfallrelevanten Übereinkommen, denen Deutschland als Vertragspartei angehört – Basel-, Rotterdam- und Stockholm-Konvention und künftig Minamata-Konvention – sowie im Rahmen der Anwendung der einschlägigen EU-Regelungen, insbesondere von REACH und der EUPOP-Verordnung. Ferner arbeitet Deutschland als Stakeholder aktiv im Strategischen Ansatz zum Internationalen Chemikalienmanagement (SAICM), einem freiwilligen Instrument für die Förderung der verantwortungsvollen Handhabung und Sicherheit von Chemikalien, mit. Zudem unterstützt Deutschland im Rahmen der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit Entwicklungs- und Schwellenländer bei der Gewährleistung einer funktionierenden Abfall-sammlung und -entsorgung sowie dem Aufbau von Recyclingsystemen und Mechanismen der erweiterten Produzentenverantwortung.

10. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Anreize für die Produktion von Farben, Lacken und Kunststoffen auf Basis nachwachsender Rohstoffe zu setzen und die Verwendung von Rest- und Abfallstoffen zu fördern?

Um Anreize für die Produktion von Farben, Lacken und Kunststoffen auf Basis nachwachsender Rohstoffe zu setzen und verstärkt Rest- und Abfallstoffe einzusetzen, plant die Bundesregierung die weitere Unterstützung der betreffenden Bereiche durch Maßnahmen zur Förderung von Forschung- und Entwicklung innovativer Farben, Lacke und Kunststoffe und deren nachhaltige Herstellungsverfahren auf Basis nachwachsender Rohstoffe sowie die Entwicklung innovativer Konversionsverfahren zur Nutzung von Rest- und Abfallstoffen als Rohstoffe in den genannten Einsatzbereichen. Insgesamt stehen auf Basis des „Förderprogramms Nachwachsende Rohstoffe“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) für das Jahr 2017 etwa 60 Mio. Euro für diese Zwecke zur Verfügung. Im Rahmen der 10 Förderschwerpunkte, die zur Umsetzung des Förderprogramms ausgearbeitet wurden, sind insbesondere zu folgenden Themen weitere Anstrengungen vorgesehen: –Innovative Konversionsverfahren für Kohlenhydrate, Lipide und Proteine zur Herstellung von biobasierten Farben, Lacken und Kunststoffen unter besonderer Berücksichtigung neuer Funktionalitäten und neuer Anwendungsbereiche. –Entwicklung und Optimierung innovativer thermochemischer und hydrothermaler Verfahren zur Konversion von biogenen Rest- und Abfallstoffen aus Land- und Forstwirtschaft, aus der Lebensmittel- und Futtermittelindustrie sowie aus kommunalen Bereichen.

11. Hält die Bundesregierung unter der Maßgabe des Ziels 12.4 den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Definition wissenschaftlicher Kriterien zur Einordnung von Chemikalien als endokrine Disruptoren für ausreichend (bitte begründen)?

Die Bundesregierung hat die Prüfung des Vorschlags der EU-Kommission noch nicht abgeschlossen. Mit diesem Vorschlag soll ein Regelungselement des jeweils einschlägigen EU-Zulassungsrechts für Biozidprodukte und für Pflanzenschutzmittel konkretisiert werden. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass das Zulassungsverfahren für Biozidprodukte und das Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel per se Instrumente sind, die zum Erreichen des Ziels 12.4 beitragen.

12. Hält die Bundesregierung die bestehenden Kontrollsysteme zur Überwachung der Einhaltung von Chemikalienverboten und/oder Grenzwerten für ausreichend, insbesondere vor dem Hintergrund zunehmenden globalen Handels und wöchentlicher Meldungen im europäischen Warnsystem zu eklatanten Grenzwertüberschreitungen (bitte begründen)?
Wenn nein, welche Änderungsvorschläge hat sie wann auf EU- und nationaler Ebene (z. B. im Rahmen der Verbraucherschutzministerkonferenz) gemacht, und mit welchem Ergebnis?

Die Überwachung der Vorschriften zur Beschränkung von Chemikalien liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer. Zur Entwicklung und Umsetzung EU-weiter Überwachungsstrategien und -projekte wurde das bei der Europäischen Chemikalienagentur angesiedelte Forum (für den Austausch von Informationen zur Durchsetzung) eingerichtet. In Deutschland erfolgt eine länder- und sektorübergreifende Koordinierung der stofflichen Marktüberwachung, die von einer noch einzurichtenden gemeinsamen Servicestelle der Länder unterstützt werden soll.

13. Hält die Bundesregierung den Verordnungsvorschlag für die Bereitstellung von Düngeprodukten mit CE-Kennzeichnung (insbesondere in den Punkten Kennzeichnung von Schadstoffen, divergierende stoffliche Anforderungen und teilweise Handelsbeschränkungen für Düngemittel, die kein CE-Zeichen haben) für geeignet, um das in Ziel 12.4 formulierte Mindestmaß an Umweltauswirkungen zu erreichen (bitte begründen)?
Wenn nein, welche Änderungsvorschläge hinsichtlich welcher Schadstoffe hat die Bundesregierung gemacht, und mit welchem Ergebnis?

Die Bundesregierung hält den Verordnungsvorschlag für die Bereitstellung von Düngeprodukten grundsätzlich für geeignet, zur Erreichung des SDG 12.4 beizutragen, weil auf EU-Ebene für künftige CE-Düngeprodukte erstmals Grenzwerte für Schwermetalle festgelegt werden sollen. Gleichwohl hält die Bundesregierung den Vorschlag insbesondere mit Blick auf die Kennzeichnung von Schadstoffen für ergänzungsbedürftig und hat aus diesem Grund vorgeschlagen, dass insbesondere Schwermetallgehalte in CE- Düngeprodukten zusätzlich ab dem Erreichen von Schwellenwerten gekennzeichnet werden sollen. Die Bundesregierung orientiert sich in den Diskussionen auf Ebene der Ratsarbeitsgruppen an den derzeit in Deutschland nach der Düngemittelverordnung vom 5. Dezember 2012 geltenden Grenzwerten für Schwermetalle, die aus Sicht der Bundesregierung auch auf EU-Ebene einheitlich für alle Ausgangsstoffe und daraus hergestellte CE-Düngeprodukten gelten sollen. Die Diskussionen zu Schwermetallgrenzwerten sind nicht abgeschlossen, weshalb derzeit nicht über konkrete Ergebnisse berichtet werden kann. Handelsbeschränkungen für Düngemittel, die kein CEKennzeichen haben, sieht der Entwurf der EU-Kommission nicht vor, da nationale düngemittelrechtliche Regelungen neben dem Prinzip des freien Warenverkehrs und der gegenseitigen Anerkennung weiter Bestand haben sollen.

14. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um das Abfallaufkommen bis zum Jahr 2030 deutlich zu verringern (www.un.org/depts/ german/gv-70/a70-l1.pdf, Ziel 12.5)? Welche Reduktionsbeiträge (in kg/Person/Jahr) werden durch jeweils welche Maßnahme in voraussichtlich welchem Zeitraum erreicht (Vermeidung, Verminderung, Wiederverwertung und Wiederverwendung)?

Die „Abfallintensität“, d. h. die Relation der Index-Entwicklung der Gesamtabfallmenge im Zeitablauf im Verhältnis zur Index-Entwicklung der Wirtschaftsleistung, konnte in Deutschlands in den letzten Jahren auf unter 75 Prozent gesenkt werden. Diese Entwicklung zeigt, dass in Deutschland die Abfallmenge nicht proportional zur Wirtschaftsleistung steigt, sondern längst vom Wirtschaftswachstum entkoppelt ist. Mit dem Abfallvermeidungsprogramm des Bundes und der Länder (AVP) werden weitere Anstrengungen zur Senkung des Abfallaufkommens initiiert. Das am 31. Juli 2013 vom Bundeskabinett verabschiedete AVP beinhaltet 34 Maßnahmenbündel mit empfohlenen und im weiteren Prozess zu prüfenden Abfallvermeidungsmaßnahmen. Adressaten des Programms sind neben der öffentlichen Hand Akteure aus der Wirtschaft, Wissenschaft sowie der Zivilgesellschaft. Aktuell läuft der Prozess der Umsetzung des AVP durch verschiedene Akteure entlang des gesamten Produktlebenszyklus und auf verschiedenen Ebenen (Bund, Länder, Kommunen). Im Hinblick auf die Erfolgskontrolle lässt die reine Beobachtung der mengenmäßigen Entwicklung der Abfallströme keinen Rückschluss auf den Erfolg einzelner Abfallvermeidungsmaßnahmen oder der Abfallvermeidungsmaßnahmen insgesamt zu. Der Rückgang der Mengen einzelner Abfallströme kann auch das Ergebnis struktureller und konjunktureller Entwicklungen sein. Der Erfolg von festgelegten Abfallvermeidungsmaßnahmen soll gemäß § 33 Absatz 3 Nummer 4 KrWG anhand zweckmäßiger, spezifischer, qualitativer oder quantitativer Maßstäbe erfolgen. Das seit Juli 2015 laufende UFOPLAN-Projekt „Geeignete Maßstäbe und Indikatoren zur Erfolgskontrolle von Abfallvermeidungsmaßnahmen“ adressiert dies. Zielsetzung des Projektes ist es, mögliche Bewertungsmaßstäbe für die Messung des Abfallvermeidungserfolges vertiefend zu analysieren und ein passendes Set an Indikatoren zu erarbeiten, das eine kontinuierliche Messung des Erfolges von Abfallvermeidungsmaßnahmen ermöglicht. Das Projekt wird Ende 2017 abgeschlossen sein. Derzeit lässt sich daher nicht prognostizieren, wie sich die Pro-Kopf-Erzeugung von Abfällen auf Grund von Abfallvermeidungsmaßnahmen in der Zukunft entwickeln wird.

15. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Kreislaufwirtschaft in Deutschland und Europa so weiterentwickelt wird, dass es in Zukunft keinen oder kaum Müll gibt?

Deutschland unterstützt das mit dem am 3. Dezember 2015 veröffentlichten Kreislaufwirtschaftspaket verbundene Ziel der Europäischen Kommission, die Kreislaufwirtschaft in Europa fortzuentwickeln und dazu neben neuen anspruchsvollen Vorgaben hinsichtlich des Recyclings und der Vorbereitung zur Wiederverwendung insbesondere auch die Abfallvermeidung zu stärken. Allerdings wird, auch wenn die angestrebte Reduktion der Abfallmengen gelingt, immer die Notwendigkeit bestehen, die noch entstehenden Abfälle ordnungsgemäß und schadlos zu verwerten bzw. die nicht verwertbaren und nicht brennbaren Abfälle gemeinwohlverträglich auf Deponien zu beseitigen. Die Bundesregierung setzt sich hier für Regelungen auf europäischer Ebene ein, die konsistent, praktikabel und vollzugstauglich sind sowie den ökologischen wie ökonomischen Auswirkungen Rechnung tragen. Es ist allerdings nicht zu erwarten, dass die Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft dazu führen könnte, dass es keinen oder kaum noch Müll geben wird, da alle Produkte letztlich zu Abfall werdenund die materielle Bedürfnisbefriedigung der Bürger in einer modernen Gesellschaft ohne Produkte nicht denkbar ist.

16. Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung die G7-Beschlüsse zur Bekämpfung des Mülls im Meer und zur Verringerung des Gebrauchs von Einwegprodukten konkret umsetzen?

Hinsichtlich der Umsetzung der G7-Beschlüsse zur Bekämpfung des Mülls im Meer wird auf die detaillierte Antwort der Bundesregierung zur kleinen Anfrage „Müll im Meer – ein Jahr nach Elmau“ (Bundestagsdrucksache 18/8467) verwiesen. Bezüglich der aktuellen kleinen Anfrage sind insbesondere das Vorwort der Bundesregierung sowie die Antworten zu den Teilfragen 1, 3, 4, 5, 7, 8, 9 und 13 Bundestagsdrucksache 18/8467 von Interesse. Die unter dem Mitte März 2016 gemeinsam von Bundesumweltministerium, Umweltbundesamt und dem Land Niedersachsen etablierten „Runder Tisch Meeresmüll“ gegründeten Arbeitsgruppen zu den Themen landbasierte und seebasierte Quellen sowie Bewusstseinsbildung sind Anfang Juni 2016 erstmals zusammen getreten. In enger Kooperation von Bundes- und Landesverwaltungen mit zahlreichen Interessenvertretern aus Industrie, Umweltverbänden und Zivilbevölkerung wird dort u. a. die Umsetzung der G7-Beschlüsse vorangebracht. Zur Verringerung des Gebrauchs von Einwegprodukten plant das Bundesumweltministerium beispielsweise die Vergabe eines Forschungsvorhabens, in dessen Rahmen die ökologische Relevanz des zunehmenden Verbrauchs an Einweggetränkebechern untersucht werden soll. Des Weiteren soll analysiert werden, welche Ansätze zur Reduzierung der Menge an Einweggetränkebechern im kommunalen Abfallaufkommen sinnvoll sein könnten. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 14-17 verwiesen. Zur Umsetzung in der Entwicklungszusammenarbeit sieht der 10-Punkte-Aktionsplan „Meeresschutz und nachhaltige Fischerei“ des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) drei Handlungsfelder für die Vermeidung der Meeresvermüllung vor: Umweltpolitische Beratung von Partnerländern verbunden mit modellhaften Ansätzen einer integrierten Abfallwirtschaft, Wissensaustausch und Verbreitung erfolgreicher Praktiken, Partnerschaften mit der Wirtschaft. Die Umsetzung in konkrete Vorhaben wird derzeit geprüft und ausgearbeitet. Die Wahl der konkreten Politikinstrumente liegt hier bei den Partnerländern. Mechanismen der erweiterten Produzentenverantwortung, wie beispielsweise die Einrichtung eines Pfandsystems für Plastikflaschen, werden als eine Option gesehen und wurden bereits in einem Vorhaben umgesetzt.

17. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Abfallaufkommen durch Einweg-Getränkeverpackungen in den letzten zehn Jahren entwickelt, und welche Entwicklung erwartet die Bundesregierung aufgrund welcher Analysen bei Umsetzung der aktuellen Selbstverpflichtung der Getränkeindustrie (www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/pfandflaschen-einwegverpackungen-bekommen-kennzeichnung-a-1100443.html)?
Welchen Anteil an Mehrweg-Getränkeverpackungen hofft die Bundesregierung durch welche Maßnahmen bis wann zu erreichen?

Die Bundesregierung erhebt gemäß § 1 Absatz 2 Verpackungsverordnung die Anteile bestimmter in Mehrweg- bzw. ökologisch vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen abgefüllte Getränke und gibt diese jährlich im Bundesanzeiger bekannt. Erhebungen zu dem Abfallaufkommen aus Einweggetränkeverpackungen führt die Bundesregierung nicht durch. Nach Abschätzung der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung, GVM Wiesbaden, hat sich der Verpackungsverbrauch (Getränkeverpackungen einschließlich Verschlüssen, Etiketten, Packhilfsmitteln, die diesen zuzuordnen sind, Umhüllungen wie Six-Pack oder 6er Schrumpffolien) von Einwegverpackungen für die bepfandeten Getränkesegmente Bier, Wässer und Erfrischungsgetränke (ohne diätetische Getränke) im Zeitraum von 2004 bis 2014 wie folgt entwickelt:

2004   464,8 Kt

2009   639,6  Kt

2014   600,3  Kt

Die Bundesregierung verfolgt weiterhin das Ziel, den Anteil der in Mehrweggetränkeverpackungen abgefüllten Getränke zu steigern. Dafür soll in einem künftigen Verpackungsgesetz eine verbesserte Verbraucherinformation hinsichtlich der Eigenschaft einer Mehrweg- bzw. einer Einweggetränkeverpackung am Verkaufsort geschaffen werden. Das Ziel wurde bereits mit dem vom Bundeskabinett im Februar 2013 verabschiedeten Entwurf einer Verordnung über die Hinweispflichten des Handels verfolgt, der allerdings bislang keine abschließende Befassung im Bundesrat erfahren hat (Bundesratsdrucksache 208/13). Im Einzelnen sollen Letztvertreiber von mit Getränken befüllten, pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackungen bzw. von mit Getränken befüllten Mehrweggetränkeverpackungen ihre Kunden in der Verkaufsstelle durch Informationstafeln oder -schilder mit dem Hinweis „EINWEG“ beziehungsweise „MEHRWEG“ auf die Nicht-Wiederverwendbarkeit bzw. Wiederverwendbarkeit der jeweiligen zum Kauf angebotenen Getränkeverpackungen hinweisen. Dadurch soll die Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher verbessert werden, um es ihnen beim Kauf zu erleichtern, sich bewusst für eine Getränkeverpackung zu entscheiden, die ihren ökologischen Ansprüchen genügt. Diesem Ziel dient auch die Selbstverpflichtung der Getränkeindustrie und des Handels zu einer freiwilligen Kennzeichnung von pfandpflichtigen Einwegverpackungen, welche vom BMUB am 29. Juni 2016 entgegen genommen wurde. Auf konkrete, verbindliche Zielquoten für Mehrweganteile wird verzichtet, da solche rechtlich nicht durchsetzbar wären.

18. Genügen nach Auffassung der Bundesregierung die Anforderungen des Vergaberechtsmodernisierungsgesetzes und der Vergaberechtsmodernisierungsverordnung aus Sicht der Bundesregierung als nationaler Aktionsrahmen zur Umsetzung von Ziel 12.7 (www.un.org/depts/german/gv-70/ a70-l1.pdf), und wie sind dort insbesondere folgende Handlungsfelder
a) die besonderen Herausforderungen an soziale Dienstleistungen;
b) die Verbindlichkeit qualitativer sozialer und ökologischer Kriterien in Zuschlags- und Ausführungsbestimmungen;
c) die Bekämpfung von Kinderarbeit im Sinne der Nachhaltigkeit geregelt?

Das Ziel 12.7 der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung lautet: „In der öffentlichen Beschaffung nachhaltige Verfahren fördern, im Einklang mit den nationalen Politiken und Prioritäten.“ Vor diesem Hintergrund standen bereits bei den Verhandlungen über die EU-Vergaberichtlinien von 2014 auch Aspekte der nachhaltigen Beschaffung im Zentrum der Diskussion. Mit dem Vergaberechtsmodernisierungsgesetz und der Vergaberechtsmodernisierungsverordnung wurden diese Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt. Die Vergaberechtsreform stärkt die Möglichkeiten, ökologische und soziale Aspekte im Vergabeprozess zu berücksichtigen. Dabei hat der deutsche Gesetz- und Verordnungsgeber die Ansatzpunkte zur Einbeziehung nachhaltiger Aspekte in den Vergabeprozess erstmals und umfassend bereits auf gesetzlicher Ebene geregelt. Für die Vergabe von sozialen Dienstleistungen stellt die Vergabeverordnung klar, dass die öffentlichen Auftraggeber im Vergabeverfahren die Notwendigkeit, Qualität, Kontinuität, Zugänglichkeit, Bezahlbarkeit, Verfügbarkeit und Vollständigkeit der Dienstleistungen berücksichtigen können. Ferner sieht die Vergabeverordnung ausdrücklich die Möglichkeit vor, bestimmte, personen- oder bieterbezogene Kriterien mit Bezug zum Auftragsgegenstand bei der Vergabe von sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen auch bei der Wertung der Zuschlagskriterien zu berücksichtigen. So können in die Bewertung der Angebote für personenbezogene Dienstleistungen wie beispielsweise Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch insbesondere Integrationsergebnisse, erreichte Bildungsabschlüsse oder die Beurteilung der Vertragsausführung durch den öffentlichen Auftraggeber einfließen. Umweltbezogene, soziale und damit nachhaltige Aspekte können in jedem Stadium der Auftragsvergabe – von der Beschreibung der zu beschaffenden Leistung über die Festlegung von Eignungs- und Zuschlagskriterien bis hin zur Vorgabe von zwingenden Ausführungsbedingungen – berücksichtigt werden. Die geforderten Merkmale an den Auftragsgegenstand müssen nicht notwendigerweise materielle Bestandteile der Leistung selbst sein, sondern können sich auch auf den Produktionsprozess und die Produktionsmethode beziehen. Dadurch können soziale und ökologische Anforderungen an die Herstellung (z. B. Fair Trade) berücksichtigt werden. Darüber hinaus können öffentliche Auftraggeber nach dem neuen Vergaberecht für öffentliche Aufträge als Beleg dafür, dass eine Liefer- oder Dienstleistung bestimmten, in der Leistungsbeschreibung geforderten Merkmalen entspricht, die Vorlage von Gütezeichen unter den Voraussetzungen des § 34 der Vergabeverordnung verlangen. Das gilt insbesondere auch für umweltbezogene und soziale Merkmale. Mit Blick auf die Bekämpfung von Kinderarbeit stellt § 128 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen klar, dass die beauftragten Unternehmen bei der Auftragsausführung alle für sie geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhalten müssen. Nach § 123 Absatz 1 Nummer 10 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen liegt bei einer rechtskräftigen Verurteilung nach den Straftatbeständen des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung (§ 232 StGB) und zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft (§ 233 StGB) sowie dem Straftatbestand der Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB) ein zwingender Ausschlussgrund vom Vergabeverfahren vor. Zur Bekämpfung von Kinderarbeit insbesondere in den Lieferketten bei der Beschaffung von Lieferleistungen kann der öffentliche Auftraggeber durch entsprechende Vorgaben etwa in der Leistungsbeschreibung sicherstellen, dass bei Herstellung, Verarbeitung und Transport der Ware die ILO-Kernarbeitsnormen eingehalten wurden.

19. Plant die Bundesregierung, insbesondere den Anteil von fair oder ökologisch erzeugten Produkten in ihrer eigenen Beschaffung zu erhöhen, und wenn ja, mit welchem Zielwert, wie, und bis wann?
20. Welche über die Anforderungen des Vergaberechtsmodernisierungsgesetzes hinausgehenden Nachhaltigkeitskriterien legt die Bundesregierung im Sinne von Ziel 12.7 (www.un.org/depts/german/gv-70/a70-l1.pdf) ihrer eigenen Beschaffung zugrunde (Vorbildfunktion)?

Die Fragen 19 und 20 werden ihres Sachzusammenhangs wegen zusammen beantwortet. Um der Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung Rechnung zu tragen, hat der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung in seiner Sitzung vom 30. März 2015 die Weiterentwicklung des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit vom 6. Dezember 2010 beschlossen.
Mit Maßnahme 6 des Programms hat sich die Bundesregierung auf eine weitere Ausrichtung der öffentlichen Beschaffung am Leitprinzip einer nachhaltigen Entwicklung verständigt: Neben der Stärkung der Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung (KNB) beim Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Inneren als zentrale Beratungs- und Informationsstelle für die Bundesverwaltung und der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien in den Rahmenverträgen des Kaufhauses des Bundes (KdB) werden die Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung auf die Berücksichtigung der folgenden Anforderungen im Rahmen der geltenden rechtlichen Bestimmungen verpflichtet:

  • Berücksichtigung minimierter Lebenszykluskosten,
  • Ausschreibung von Geräten mit der jeweils höchsten Energieeffizienz unter Berücksichtigung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen (AVV EnEff),
  • Vorgabe des Umweltzeichens „Blauer Engel“, „Energy Star“ oder vergleichbarer Label bei der Leistungsbeschreibung und/oder Festlegung von Zuschlagskriterien, –Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bei der IT-Beschaffung,
  • Beschaffung und Verwendung von Recyclingpapier mit dem Blauen Engel (soweit möglich 95 Prozent bis 2020),
  • Einhaltung bestimmter durchschnittlicher Emissionswerte der Dienstwagenflotte (110 g CO2/km bis 2018 und 95 g CO2/km bis 2020); zudem soll der Anteil der insgesamt neu angeschafften bzw. angemieteten Fahrzeuge mit Emissionswert unter 50 g CO2/km über 10 Prozent liegen; Beschaffung von Fahrzeugen mit dem jeweils höchsten Abgasstandard und möglichst geringen Lärmemissionen; das Maßnahmenpaket zur Elektromobilität vom 18. Mai 2016 sieht zukünftig einen Anteil von 20 Prozent Elektrofahrzeugen im Fuhrpark des Bundes vor,
  • bis 2020 Beschaffung von möglichst 50 Prozent der Textilien (außer Sondertextilien) nach ökologischen und sozialen Kriterien (z. B. nach „Blauer Engel“ oder dem Global Organic Textile Standard (GOTS), –Beachtung des Gemeinsamen Erlasses zur Beschaffung von Holzprodukten,
  • bei geeigneten Dienstleistungsaufträgen Vorgabe einer Zertifizierung nach einem Umweltmanagementsystems (z. B. EMAS) als Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit eines Bieters,
  • spätestens bis 2020 Orientierung an biodiversitätserhaltenden Standards, –Fortführung und Ausbau des Bezugs von Ökostrom (im Rahmen der Verfügbarkeit).

21. Welche Defizite sieht die Bundesregierung beim Umweltbewusstsein der Deutschen, bzw. welche negativen Entwicklungen über den Zeitverlauf der jeweiligen Umweltbewusstseinsstudien, und welche Maßnahmen ergreift sie, um die jeweiligen Informationslücken gemäß Ziel 12.8 (www.un.org/depts/ german/gv-70/a70-l1.pdf)zu schließen? In welchen Bereichen sieht die Bundesregierung besonderen Informationsbedarf, und welche Mittel hat der Bund in diesem Bereich in den vergangenen zehn Jahren jeweils aufgewendet (zur Stärkung des Umweltbewusstseins, nicht für die Studien; bitte unter Nennung des Titels)?

Die Umweltbewusstseinsstudien zeigen, dass sich das Umweltbewusstsein der repräsentativ ausgewählten Bevölkerung seit langem auch im Zeitreihenvergleich auf hohem Niveau hält. Insbesondere die Einstellungen zu Umweltfragen und die bekundeten Verhaltensbereitschaften zeigen, dass es ein großes Potenzial für die Entwicklung nachhaltiger Konsum- und Produktionsmuster gibt. Diese Veränderungsbereitschaft stößt im Alltag aber auf Widerstände und Hindernisse oder konkurriert mit gegenläufigen Zielen, Gewohnheiten oder Interessen, die sich nicht allein durch Informationsdefizite erklären lassen. Weitere Gründe sind fehlende Zahlungsbereitschaft, aber vor allem die zur nachhaltigen Entwicklung konkurrierenden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und etablierten kulturellen Muster. Davon unabhängig belegen die Studien einen deutlichen Bedarf an verbesserter Information: 2012 war das Vertrauen der Befragten beispielsweise in gekaufte Lebensmittel überraschend gering. Fast 80 Prozent der Befragten fiel es schwer, an die Produktversprechen der Produkte ihrer Wahl zu glauben. Rund 60 Prozent fanden die Angaben auf den Verpackungen schwer verständlich (Umweltbewusstsein in Deutschland 2012, S. 39). Ein hohes Potenzial für die Entwicklung nachhaltiger Konsum- und Produktionsmuster liegt gemäß der Umweltbewusstseinsstudie 2014 im Bereich gemeinschaftlicher Formen des Konsums. Nahezu drei Viertel der Befragten haben bereits Dinge an andere verliehen oder von anderen ausgeliehen und können sich dies auch zukünftig wieder vorstellen. Auch Gegenstände gegen Gebühr zu mieten praktizieren bereits mehr als ein Drittel der Befragten und von denen, die dies bisher noch nicht praktiziert haben, könnte sich etwas mehr als ein Viertel vorstellen, dies künftig zu tun. „Nutzen statt Besitzen“ bleibt ein Trendthema: Schon bei der Umfrage 2012 gaben 60 Prozent der Befragten an, Miet- oder Ausleihangebote für Gebrauchsgüter sehr bzw. eher attraktiv zu finden (Umweltbewusstsein in Deutschland 2014, S. 59). Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat u. a. im Jahr 2013 das Bildungsmaterial „Umweltfreundlich konsumieren“ für Schülerinnen und Schüler mit einer Auflage von 50 000 Exemplaren sowie eine zugehörige Lehrkräftehandreichung veröffentlicht (Kap. 1602 Tit. 543 01). Das Bildungsmaterial ist vergriffen und wird nicht mehr aktualisiert, ist jedoch inkl. Lehrkräftehandreichung noch als Download im Archiv der Onlineplattform www.umwelt-im-unterricht.de verfügbar. Aktuelle Themen mit Umweltbezug werden dort seit 2011 für Unterrichtszwecke aufgearbeitet.

22. Welche Mittel stehen derzeit für welche Programme im Bundeshaushalt zur Verfügung, um „Entwicklungsländer bei der Stärkung ihrer wissenschaftlichen und technologischen Kapazitäten im Hinblick auf den Übergang zu nachhaltigeren Konsum- und Produktionsmustern [zu] unterstützen“ (www. un.org/depts/german/gv-70/a70-l1.pdf, Ziel 12.a), und welche Ausgaben plant die Bundesregierung in den kommenden Jahren (insgesamt und nach Programmschwerpunkten)?

Für den Bereich der nachhaltigen Produktion unterstützt das BMZ in der bilateralen Zusammenarbeit derzeit Partnerländer bei der Verbesserung des Umwelt- und Ressourcenmanagements in der betrieblichen Praxis, bei der nachhaltigen Industriezonenentwicklung, dem Aufbau einer nachhaltigen Abfallwirtschaft, des städtisch-industriellen Umweltschutzes und des Chemikalienmanagements. Das Mittelvolumen dieser Vorhaben beläuft sich auf circa 110 Mio. Euro. Die Beförderung von Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft nehmen darin eine zentrale Rolle ein. Die Stärkung wissenschaftlicher oder technologischer Kapazitäten findet jeweils in Teilkomponenten der Vorhaben statt, beispielsweise zur effizienten Wassernutzung in chemischen Nassprozessen und einem verantwortungsvollen Umgang mit Chemikalien in Verarbeitungsprozessen der Textilindustrie. Ferner bestehen umfangreiche Programme und Aktivitäten anderer Fachressorts in Entwicklungsländern zu angrenzenden Themen, wie Energie, Wasser, Flächennutzung, Landwirtschaft, Ernährung, Forstwirtschaft, Rohstoffabbau, Tourismus, Wohnen, Bauen und Transport, die hier bei der Angabe des Mittelumfangs nicht berücksichtigt sind. Das BMZ fördert zudem Vorhaben zu nachhaltigen Konsummustern, so z. B. in den Bereichen Verbraucherbildung und -recht, Zugang zu alternativen Energiequellen oder Mobilitätskonzepten. Eine Angabe zu finanziellen Ausgaben in den kommenden Jahren unterliegt den noch andauernden Haushaltsplanungen. Im Rahmen der Sonderinitiative EINEWELT ohne Hunger, sowie über die bilaterale Zusammenarbeit mit Partnerländern wird eine nachhaltige Landwirtschaft gefördert, um die Bewahrung und nachhaltige Nutzung der für die Landwirte wesentlichen Ökosystemleistungen (Boden, Wasser, Luft, agrargenetische Ressourcen, etc.) zu unterstützen. Darüber hinaus unterstützt das BMEL mit dem Förderinstrument „Internationale Forschungs-kooperationen zur Welternährung“ gemeinsame Forschungsanstrengungen zwischen deutschen Forschungseinrichtungen und solchen in Ländern und Regionen, die stark von Hunger und Unterernährung betroffen sind. Im Mittelpunkt der Förderung stehen angewandte und bedarfsorientierte Lösungen sowie der Aufbau langfristiger und tragfähiger Partnerschaften zwischen deutschen und entsprechenden Agrar- und Ernährungsforschungseinrichtungen in ausgewählten Entwicklungs- und Schwellenländern. Dadurch soll nicht zuletzt auch ein Bei-trag zur Weiterentwicklung von Kapazitäten vor Ort (Capacity Development) geleistet wer-den. Hierfür stehen jährlich 7 Mio. Euro zur Verfügung. Vom BMUB werden derzeit im Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative das Projekt „Ressourceneffizienz und Sekundärrohstoffmanagement als Beitrag zum Klimaschutz“ (Laufzeit: 1. April 2014 – 31 März 2017) in Indien mit insgesamt ca. 3 Mio. Euro sowie das Projekt „Advance SCP“ mit Projekten in acht Ländern zu Umweltzeichen und nachhaltiger Beschaffung mit 4,5 Mio. Euro und ein Projekt zum Aufbau eines panafrikanischen Umweltzeichensystems mit insgesamt 4,5 Mio. Euro finanziert.

23. Welche Instrumente zur Beobachtung der Auswirkungen eines nachhaltigen Tourismus im Sinne von Ziel 12.b (www.un.org/depts/german/gv-70/ a70-l1.pdf) wurden bisher nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt, und wie plant die Bundesregierung, deren Anwendung zu unterstützen?

Die nationale Nachhaltigkeitsstrategie enthält bisher keinen Indikator zum nachhaltigen Tourismus. Als Querschnittsbereich resultiert die Nachhaltigkeit im Tourismus aus der Entwicklung unterschiedlicher Nachhaltigkeitsindikatoren (v. a. Ressourcenschonung, Klimaschutz, erneuerbare Energien, Flächeninanspruchnahme, Artenvielfalt, Mobilität, Landbewirtschaftung / Ernährung, Luftbelastung). Im Entwurf zur Neuauflage der Nachhaltigkeitsstrategie vom 30. Mai 2016 wurde der nachhaltige Tourismus im Rahmen der SDGs bei Ziel 8.9 und 12.b aufgegriffen. Die Entwicklung entsprechender Indikatoren auf UN-Ebene ist bislang noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung unterstützt hierbei die Ansätze der internationalen Organisationen,zusätzlich zu Wirtschafts- und Arbeitsplatzeffekten auch soziale, kulturelle und umweltrelevante Aspekte in die Indikatoren für einen nachhaltigen Tourismus unter Berücksichtigung der verfügbaren Datenbasis aufzunehmen. Um nachhaltigen Konsum in unterschiedlichen Bereichen – darunter auch das relevante Handlungsfeld Tourismus – zu stärken und systematisch auszubauen, hat die Bundesregierung am 24. Februar 2016 ein „Nationales Programm für nachhaltigen Konsum“ verabschiedet. Hier werden Handlungsansätze aufgezeigt und jeweils konkrete Maßnahmen benannt. Die Begleitung und Umsetzung des Programms wird derzeit abgestimmt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.

 a) Welche Kriterien legt die Bundesregierung zugrunde zur Unterscheidung von nachhaltigem und nicht nachhaltigem Tourismus (bitte unter Nennung von Beispielen)?

Kriterien für die Unterscheidung von nachhaltigem und nicht nachhaltigem Tourismus sind ökologische, ökonomische und soziale Faktoren. Hierbei werden globale und europäische Nachhaltigkeitsstandards und Zertifizierungssysteme berücksichtigt, wie z. B. GSTC (Global Sustainable Tourism Criteria), ETIS (European Tourism Indicators System), DNK (Deutscher Nachhaltigkeitskodex), Green Globe, Viabono, Tourcert etc. Tourismusspezifische Zertifizierungen und somit Kriterien beziehen sich außerdemaufgrund der Heterogenität des Tourismussektors auch auf unterschiedliche Zielgruppen wie Beherbergungsbetriebe, Gastronomie, Reiseveranstalter, Reisebüros, Destinationen sowie auf Spezialthemen wie Badestellen, Golfanlagen oder Campingplätze. Die Entwicklung und Überprüfung von Kriterien wird zudem durch Initiativen und Projektförderungen der Bundesregierung unterstützt. Hierzu zählen als Beispiele des BMUB der Bundeswettbewerb Nachhaltige Tourismusregionen, der „Praxisleitfaden Nachhaltigkeit im Deutschlandtourismus“ (www.deutschertourismusverband.de/fileadmin/ Mediendatenbank/Dateien/leitfaden_nachhaltigkeit_160308.pdf) und der Leitfaden „Faszination Natur erlebbar machen“ (www.naturparke.de/system/ librarydownloads/198/original/Wegweiser_f%C3%BCr_die_Konzeption_und_ Umsetzung_von_Naturerlebnisangeboten_barrierefrei.pdf). Aktuelle Förderbeispiele des BMWi sind die Projekte „Die Destination als Bühne: Wie macht Kulturtourismus ländliche Regionen erfolgreich?“ (www.deutschertourismusverband.de/ themen/kulturtourismus.html) sowie „Reisen für Alle“ (www.reisen-fuer-alle.de/), mit dem ein bundesweit einheitliches Kennzeichnungs- und Zertifizierungssystem zu barrierefreien touristischen Angeboten geschaffen wird.

b) Welchen Anteil hat der nachhaltige Tourismus im Sinne der genannten Kriterien einerseits am Tourismusgeschehen in Deutschland und dem Auslandstourismus der Deutschen andererseits nach Kenntnis der Bundesregierung, und mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung im Sinne der Zielerreichung, die Nachhaltigkeit auf beiden Feldern zu steigern?

Zu dem Anteil des nachhaltigen Tourismus am gesamten Tourismus in Deutschland und im Ausland liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Bundesregierung setzt über Forschungs- und Modellprojekte Akzente bei der Förderung eines umwelt- und naturverträglichen Tourismus in Deutschland sowie einer nachhaltigen touristischen Entwicklung im Ausland. Beispiele für konkrete Maßnahmen sind:

  • Die Integration von Umwelt- und Klimaschutz sowie der Biodiversität in Unternehmensentscheidungen und touristische Angebote,
  • die Entwicklung und Umsetzung naturschutz- und umweltbildungsorientierter Erlebnisangebote in Naturlandschaften,
  • die nachhaltige Gestaltung von Kinder- und Jugendreisen in Deutschland,
  • eine Kampagne zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz im deutschen Gastgewerbe,
  • der Schutz der Agro-Biodiversität in ländlichen Räumen und integrierte nachhaltige Entwicklung der Küstenregion (Albanien) und die Förderung von nachhaltigem Tourismus als Beschäftigungs- und Einkommensbasis in ländlichen Räumen (Marokko)

Mit ihrem Engagement in der Alpenkonvention fördert die Bundesregierung den Schutz und die wirtschaftliche Stärkung des Alpenraums. Zu den Themen gehören Alpentourismus im gesellschaftlichen Wandel, grenzüberschreitende Kooperationen und Netzwerkentwicklung von Naturparks und Alpengemeinden, die Potenziale von Bergsteigerdörfern oder ökologische Modellvorhaben. Nachhaltigkeit ist auch ein fester Bestandteil der Marke Reiseland Deutschland. Im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsinitiative stellt die Deutsche Zentrale für Tourismus e. V. (DZT), die im Auftrag der Bundesregierung das Reiseland Deutschland im Ausland vermarktet, den Bundesländern und touristischen Destinationen in Deutschland ihre Erfahrungen und Sachkenntnisse zur Verfügung, um sie bei der Entwicklung überzeugender Angebote und Maßnahmen im Bereich des nachhaltigen Tourismus zu unterstützen.

c) Wie viele Arbeitsplätze umfasst derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung der Wirtschaftszweig Tourismus, welcher Anteil entfällt dabei auf den nachhaltigen Tourismus, und mit welchen Maßnahmen im Sinne von Ziel 12.9 plant die Bundesregierung, nachhaltigen Tourismus zu stärken?

Nach der vom BMWi geförderten Studie Wirtschaftsfaktor Tourismus (www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Publikationen/wirtschaftsfaktor-tourismus- deutschland-langfassung,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true. pdf) sind 2,9 Millionen Erwerbstätige direkt im Tourismus beschäftigt (Zahlenbasis 2010). Jüngere Zahlen sowie Erkenntnisse über den Anteil der Beschäftigung im Bereich des nachhaltigen Tourismus an der Gesamtbeschäftigung im Tourismus liegen der Bundesregierung nicht vor. Zur Frage zu den Maßnahmen im Sinne von Ziel 12.b wird auf die Antworten zu den Fragen 23a und 23b verwiesen.

d) Wie hoch ist die Bruttowertschöpfung nach Kenntnis der Bundesregierung im Tourismusbereich, und welcher Anteil entfällt dabei auf den Bereich des nachhaltigen Tourismus?

Inwieweit hilft diese Wertschöpfung nach Kenntnis der Bundesregierung, um die Nachhaltigkeit von Tourismusangeboten weiter auszubauen (bitte unter Nennung von Beispielen)?

Nach der in Frage 23c genannten Studie löste die Herstellung der von Touristen in Deutschland nachgefragten Güter und Dienstleistungen im Jahr 2010 eine Bruttowertschöpfung von insgesamt 97,0 Mrd. Euro aus (direkter Effekt). Jüngere Zahlen sowie Erkenntnisse darüber, welchen Beitrag diese Wertschöpfung zum Ausbau von nachhaltigen Tourismusangeboten leistet, liegen der Bunderegierung nicht vor.

e) Welche Definition „lokaler Produkte“ legt die Bundesregierung bei der Umsetzung von Ziel 12.9 zugrunde, und welche Maßnahmen zu deren Förderung plant sie im Sinne der Zielerreichung?

Die Bundesregierung hat die in 12.b benannten „lokalen Produkte“ nicht definiert. Sie können als regionale Produkte und im Sinne der Entwicklung ländlicher Räume als Ziel der Bundesregierung angesehen werden. Zur Frage zu den Maßnahmen im Sinne des Ziel 12.b wird auf die Antworten zu den Fragen 23a und 23b verwiesen.

24. Um welchen Betrag sind die ökologisch schädlichen Subventionen in den vergangenen zehn Jahren in Deutschland laut Umweltbundesamt angestiegen, und aus welchen Gründen?

Das Umweltbundesamt beziffert nach seiner Systematik für das Jahr 2006 das Volumen von umweltschädlichen Subventionen mit einem Betrag von 41,8 Mrd. Euro und für das Jahr 2008 mit 48,3 Mrd. Euro. Mit der Aktualisierung der zugrundeliegenden Studie für das Jahr 2010 wurden einige vom Umweltbundesamt als umweltschädlich eingestufte Maßnahmen neu aufgenommen. Daher ist der Betrag von 52,2 Mrd. Euro im Jahr 2010 nicht direkt mit denen der vorhergehenden Jahre vergleichbar. Der innerhalb der Bundesregierung abgestimmte Subventionsbericht weist für das Jahr 2016 aus dem Haushalt geleistete Finanzhilfen des Bundes in Höhe von 7,5 Mrd. Euro und Steuervergünstigungen in Höhe von 15,4 Mrd. Euro aus. Diese Angaben sind nicht mit dem Bericht des Umweltbundesamtes vergleichbar, der sich in seiner Systematik vom Subventionsbericht unterscheidet, und der zudem nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt ist.

25. Welche konkreten Maßnahmen sind im Bereich des Abbaus der ineffizienten Subventionierung fossiler Brennstoffe geplant (www.un.org/depts/german/ gv-70/a70-l1.pdf, Ziel 12.c)?

Auf internationaler Ebene unterstützt Deutschland im G20-Rahmen den Prozess zum Abbau ineffizienter Subventionen für fossile Energieträger. Aktuell führt Deutschland zusammen mit Mexiko einen peer review durch. Auf nationaler Ebene unterliegen die im Subventionsbericht erfassten Subventionen einer Selbstverpflichtung zur regelmäßigen Evaluierung. Die Subventionspolitischen Leitlinien wurden im Januar 2015 um ein Bekenntnis zur Nachhaltigkeitsprüfung ergänzt. Dabei werden gemäß dem im Dezember 2014 beschlossenen Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 auch Klimaschutzaspekte berücksichtigt. Deutschland hat sich bereits 2007 dazu verpflichtet, die subventionierte Förderung der Steinkohle in Deutschland zum Ende des Jahres 2018 sozialverträglich zu beenden.

26. Wie will die Bundesregierung dafür sorgen, dass Deutschland in Zukunft unabhängiger von Erdöl wird?

Mit der Energiewende verfolgt die Bundesregierung das Ziel der Transformation der Energieversorgung hin zu erneuerbarenEnergien und mehr Energieeffizienz. Im Jahr 2050 sollen 60 Prozent des Bruttoendenergieverbrauchs und mindestens 80 Prozent des Stromverbrauchs durch erneuerbare Energien bereitgestellt werden.  Dementsprechend wird der Anteil fossiler Energieträger wie z. B. Erdöl zurückgehen.

27. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Pro-Kopf-Verbrauch fossiler Brennstoffe in den vergangenen zehn Jahren in Deutschland entwickelt (bitte nach Brennstoffen aufschlüsseln)?

Der Pro-Kopf-Verbrauch der fossilen Primärenergie-Brennstoffe ist in den vergangenen 10 Jahren in Deutschland um 12 Prozent gesunken. Auch innerhalb der einzelnen Energieträger sind Minderungsraten festzustellen. Die Entwicklung der absoluten Werte und die Wachstumsrate (WR) ab 2006 sind aus der unten aufgeführten Tabelle ersichtlich. Die Angaben zum Jahr 2015 haben noch vorläufigen Charakter.

Primärenergieverbrauch in GJ pro Einwohner. - Grafik © destatis

28. Welche fiskalischen Maßnahmen plant die Bundesregierung bei welchen fossilen Brennstoffen, um den in Ziel 12.c adressierten „verschwenderischen Verbrauch“ zu reduzieren?

Bezüglich der Subventionen für fossile Energieträger wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen. Zusätzlich reizen das Bundeswirtschaftsministerium sowie das Bundesumweltministerium mit verschiedenen Förderprogrammen Investitionen in Energieeffizienz und Klimaschutztechnologien an, die zur Senkung des Verbrauchs (fossiler) Energieträger führen sollen. Dies betrifft Investitionen in Prozesse, Anlagen und Technologien in Unternehmen (insbesondere die Programme zu Querschnittstechnologien, Abwärme, Stromeffizienz – STEP up!, kleinen KWK-Anlagen, Kälte- und Klima-Anlagen und energieeffizienten und klimaschonenden Produktionsprozessen), Investitionen im Gebäudesektor (z. B. CO2-Gebäudesanierungsprogramme für Wohn- und Nicht-Wohngebäude, Austausch von Innen- und Hallenbeleuchtung und raumlufttechnischen Anlagen in Nicht-Wohngebäuden) sowie die Förderung im Marktanreizprogramm (Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt). Mit der Umsetzung entsprechender Effizienzmaßnahmen sind auch Einsparungen fossiler Energieträger verbunden, die direkt durch die Programme (z. B. Marktanreizprogramm oder CO2-Gebäudesanierungsprogramm) adressiert werden oder sich indirekt auswirken (z. B. bei Stromeinsparungen).

29. Welche Strategie verfolgt die Europäische Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung zur Übernahme der Agenda 2030 in ihr Arbeitsprogramm?
Ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine Fortschreibung der europäischen Nachhaltigkeitsstrategie geplant?
Wenn ja, wie ist der Zeitplan hierfür?
Wenn nein, warum nicht?

Das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2016 sieht vor: „Auf der Grundlage der Überprüfung der „Strategie Europa 2020“ und der internen und externen Umsetzung der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung soll im Rahmen dieser Initiative ein neues Konzept vorgestellt werden, das Wirtschaftswachstum und soziale und ökologische Nachhaltigkeit in Europa über das Jahr 2020 hinaus gewährleistet.“ Die Europäische Kommission hat für Oktober 2016 als ersten Schritt eine Mitteilung angekündigt, in der bestehende EU-Politiken mit den Zielen der Agenda 2030 abgeglichen werden. Zudem hatte Kommissionspräsident Juncker den Sonderberater im Planungsstab der EU-Kommission (EPSC) Karl Falkenberg beauftragt, bis Sommer 2016 Vorschläge für die Umsetzung der Agenda 2030 auf EU-Ebene zu erarbeiten. Der Bericht liegt seit dem 20. Juli 2016 vor. Auf diesen Grundlagen werden Diskussionen über Handlungsoptionen erwartet – u. a. auch zur Fortschreibung bzw. Neuauflage der Europäischen Nachhaltigkeitsstrategie, für die sich die Bundesregierung einsetzt.

29. Welche Gesetzgebungsakte auf EU-Ebene sind zur Umsetzung des SDG 12 nach Kenntnis der Bundesregierung geplant, und wie ist der jeweilige Zeitplan?
Welchen konkreten Beitrag zur Zielerreichung erwartet die Bundesregierung jeweils in den einzelnen Bereichen durch EU-Gesetzgebung, und in welchen Bereichen hält sie darüber hinausgehende nationale Regelungen für nötig?

Die Umsetzung auf EU-Ebene wird ab Herbst 2016 diskutiert (siehe Antwort zu Frage 29). Schon jetzt ist deutlich, dass das Kreislaufwirtschaftspaket (inkl. Aktionsplan Kreislaufwirtschaft) eine wichtige Rolle spielen wird, da es verschiedene Bereiche des SDG 12 adressiert.

Für das Gesetzgebungsverfahren zum Kreislaufwirtschaftspaket werden erste Triloggespräche Ende dieses Jahres erwartet. Die Details zum Zeitplan für den Aktionsplan stehen in der Anlage zur Mitteilung der EU-Kommission zum Aktionsplan Kreislaufwirtschaft vom 2. Dezember 2015. Eine Aussage zu ergänzenden nationalen Regelungen kann erst nach Bekanntgabe der Pläne auf EU-Ebene getroffen werden.

30. Plant die Bundesregierung, sich im Rahmen der Weiterentwicklung der EU- Ökodesign-Richtlinie dafür einzusetzen, dass in der genannten Richtlinie Vorgaben für den Einsatz von Recyclaten in Produkten im Sinne einer Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft aufgenommen werden?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?

Die Bundesregierung hat sich im Rahmen der Diskussionen zum Arbeitsprogramm 2015 bis 2017 der EU Ökodesign-Richtlinie dafür eingesetzt, dass im Vorfeld seitens der Europäischen Kommission zunächst die Frage hinsichtlich der Markierung von Materialien geklärt wird. Für die Marktüberwachungsbehörden ist dies Voraussetzung, um Recyclate in Produkten auch tatsächlich nachweisen und somit ihren Einsatz überprüfen zu können. Außerdem müssen mögliche Zielkonflikte identifiziert und gelöst werden, bevor über den verbindlichen Einsatz von Recyclaten entschieden wird. Insbesondere ist hier zu beachten, dass bestimmte Recyclate nur in einem begrenzten Umfang verfügbar sind. Der Einsatz von Recyclaten sollte außerdem nicht dazu führen, dass Energieeffizienzanforderungen nicht mehr erreicht werden.

31. Plant die Bundesregierung im Rahmen eines Wertstoffgesetzes auch Vorgaben für den Einsatz von Recyclaten in Produkten im Sinne einer Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?

Das BMUB hat entschieden, den im Oktober 2015 vorgelegten Arbeitsentwurf eines Wertstoffgesetzes nicht mehr weiter zuverfolgen, da die im ersten Halbjahr 2016 hierzu geführten Gespräche mit den beteiligten Kreisen, Ländern und Kommunen im Ergebnis gezeigt haben, dass ein Konsens zu einem Wertstoffgesetz derzeit nicht erreichbar ist. Das BMUBhat daher nunmehr den Entwurf eines Verpackungsgesetzes erarbeitet, der eine Fortentwicklung der Verpackungsverordnung vor allem in ökologischer Hinsicht verfolgt. So sollen insbesondere die Recycling-Anforderungen erhöht und die dualen Systeme verpflichtet werden, ihre Beteiligungsentgelte stärker an der Recycling-Fähigkeit der Verpackungen zu orientieren. Anforderungen an das Design von Verpackungen, z. B. in Form von Vorgaben für den Einsatz von Recyclaten in der Produktion, sind aus binnenmarktrechtlichen Erwägungen jedoch nur EU-weit möglich.

32. Plant die Bundesregierung gesetzliche Regelungen, um dem frühzeitigen Verschleiß von Elektro- und Elektronikgeräten entgegenzuwirken (z. B. Anforderungen bezüglich Reparaturfähigkeit o. a.)?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?

Anforderungen an das Produktdesign sind aus binnenmarktrechtlichen Gründen nur EU-weit möglich und sinnvoll, da Elektro- und Elektronikgeräte ganz überwiegend in einem internationalen Markt gehandelt werden. Für entsprechende Anforderungen an das Produktdesign bildet die Richtlinie 2009/125/EG (sog. Ökodesign-Richtlinie) den rechtlichen Rahmen, auf deren Grundlage Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltungenergieverbrauchsrelevanter Produkte in Form von EU-weit verbindlichen Durchführungsmaßnahmen gestellt werden können. Die Ökodesign-Richtlinie bzw. die entsprechenden Durchführungsverordnungen der einzelnen Produktgruppen legen zum Teil bereits verbindliche Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode–21 – Mindestanforderungen an die Lebensdauer von Produkten fest. So sind beispielsweise bei Energiesparlampen und Staubsaugern entsprechende Mindesthaltbarkeiten bereits vorgeschrieben. Die Bundesregierung wird sich, soweit dies wirtschaftlich vertretbar und sinnvoll erscheint, auch weiterhin für eine Berücksichtigung der Reparaturfähigkeit im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie einsetzen.