Möglichst nachhaltiges Verwaltungshandeln

BMJV legt Ressortbericht in Sachen Nachhaltigkeit vor

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am 08.06.2020 seinen ersten Nachhaltigkeitsbericht vorgelegt. Der Titel: „BMJV Ressortbericht Nachhaltigkeit – Bericht zum Stand der Integration der Rechts- und Verbraucherpolitik in die Agenda 2030“. Der 36seitige Bericht stellt – einer Medienmitteilung zufolge – „die bis Anfang 2020 im BMJV vorgenommenen Schritte zur Integration der Rechts- und Verbraucherpolitik in das Zielsystem der Agenda 2030 dar und gibt zugleich eine Zielrichtung für das noch weiter erforderliche Handeln in diesem Bereich. Der Bericht soll die Öffentlichkeit informieren und gleichzeitig den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BMJV eine Orientierung für die Einordnung ihrer Aufgaben innerhalb der globalen Nachhaltigkeitsziele bieten.“

Angesichts der Vorbildfunktion der Bundesregierung in der Transformation zur Nachhaltigkeit lasse sich das BMJV auch hinsichtlich seines eigenen Verwaltungshandelns an der UN-Agenda 2030 messen und strebe folglich im Verwaltungshandeln ein möglichst hohes Maß an Nachhaltigkeit an. Bei allen Maßnahmen der Verwaltung werde geprüft, ob und wie dem Thema Nachhaltigkeit bestmöglich Rechnung getragen werden könne: „Dabei werden alle Möglichkeiten des nachhaltigen Handelns genutzt, die sich durch neue technische Entwicklungen (z. B. Beschaffung von Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeugen) und sich wandelnde rechtlichen Rahmenbedingen (z. B. bei der Entscheidung für Bahn- statt Flugreisen) bieten.“

Die Einleitung

Nachhaltigkeitspolitisch markiert die Resolution der Vereinten Nationen vom 25. September 2015 „Transformation unserer Welt – Die Agenda 2030“ einen Paradigmenwechsel. Diese Resolution fordert nicht nur eine Transformation der Welt in allen zivilisatorischen Bereichen. Sie verbindet diese Transformation auch mit einer Agenda, die sich an alle Länder der Welt richtet und der mit dem Jahr 2030 eine – im Hinblick auf die Größe der Aufgabe – sehr kurze Frist gesetzt ist.

Wie eng das Zeitfenster für das nötige Handeln geworden ist, ist seit Einbruch der Corona-Pandemie in unserer Realität für uns alle unausweichlich zu spüren. Das betrifft alle Bereiche der Gesellschaft und wirft grundsätzliche Fragen auf: Wie funktionieren Gerichte und die Organe der Rechtspflege in Krisenzeiten? Wie geht das Leben weiter, wenn die Arbeit reduziert wird, die Kinder betreut werden müssen und Miete und Raten nicht mehr gezahlt werden können? Wie können wir die Gefahren der Retraditionalisierung der Geschlechterrollen abwehren?

Die Corona-Krise hält uns den Spiegel vor, wie anfällig unser Leben in einer globalen Welt tatsächlich ist! In der Bewältigung der Corona-Krise werden wir unser staatliches Handeln neu ausrichten müssen. Die 17 Nachhaltigkeitsziele sind dabei die umfassende Orientierung für eine Weiterentwicklung der staatlichen und globalen Strukturen. Dabei wird auch deutlich: Es kann nicht um eine Rückkehr zu einer „alten Normalität“ oder zu einem Status quo ante der Corona-Pandemie gehen. Vielmehr erfordert die Corona-Krise eine „neue Normalität“, in der das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben und auch das Rechtsleben auf die Agenda 2030 und die Nachhaltigkeitsziele ausgerichtet sind.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherpolitik stellt sich der Aufgabe, die notwendigen Maßnahmen zur Erreichung einer „neuen Normalität“ mit und nach der Corona-Krise rechts- und verbraucherpolitisch in den Blick zu nehmen und mitzugestalten.

Im Hinblick auf das in der Agenda 2030 beschriebene Zielsystem mit seinen 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals – SDGs) haben für das BMJV gemäß seiner Zuständigkeit SDG 16 (Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen), SDG 12 (Nachhaltiger Konsum und Produktion), SDG 10 (Weniger Ungleichheiten) und SDG 5 (Geschlechtergleichheit) besonders prominente Bedeutung.

Der vorliegende Bericht des BMJV stellt zu Beginn des zweiten Drittels des Zeitrahmens der Agenda die bis Anfang 2020 im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgenommenen Schritte zur Integration der Rechts- und Verbraucherpolitik in das Zielsystem der Agenda 2030 dar und gibt zugleich Orientierung für das noch weiter erforderliche rechts- und verbraucherpolitische Handeln.

Das BMJV versteht die Integration der Rechts- und Verbraucherpolitik in das Zielsystem der Agenda 2030 als übergreifende politische Aufgabe. Dies kommt auch dadurch zum Ausdruck, dass seit Oktober 2019 die Funktion des Nachhaltigkeitskoordinators des Ressorts unmittelbar der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz unterstellt ist und das für die Nachhaltigkeit zuständige Referat nun in einen themenübergreifenden Strang eingegliedert ist.

->Quellen: