Deutsche Monopol-Jäger erhalten schärferes Schwert

Amazon nicht nur Verkäufer sondern Produzent 

Eine solche Verzerrung drohe beispielsweise, weil der E-Commerce-Riese Amazon nicht nur die Produkte externer Verkäufer auf seiner Plattform anbietet, sondern selbst dort als Produzent auftritt. Damit hätte Amazon einen Anreiz, eigenen Produkten einen Vorzug zu geben. Etwa könnten Algorithmen so geschrieben werden, dass bestimmte Produkte öfter empfohlen werden als andere. Amazon hat diese Vorwürfe stets abgestritten, doch die Algorithmen sind Geschäftsgeheimnisse und damit nicht öffentlich überprüfbar.

Neue Kriterien für Marktmacht

Bislang hatte das Bundeskartellamt in solchen Fällen wenig Handhabe, weil die Kriterien für Marktmacht selten auf Online-Plattformen zutrafen. Daher wurde der Katalog nun nachgeschärft. Ein neues Kriterium ist etwa die „Intermediationsmacht“: Sie erlaubt Firmen, aufgrund großer Präsenz als „Torwächter“ zu agieren und zu entscheiden, welche Anbieter über ihre Plattform Zugang zum Markt bekommen und welche nicht. Sobald eine solche „marktübergreifende Bedeutung“ festgestellt wird, kann die Behörde nach möglichen Verzerrungen suchen.

Außerdem soll es großen Online-Unternehmen in Zukunft erschwert werden, auf ihren Datenschätzen sitzen zu bleiben. Das Bundeskartellamt soll Firmen in Zukunft zwingen können, bestimmte Daten herauszugeben, weil diese zukünftig unter die sogenannte „Essential Facilities-Doktrin“ fallen. Damit wird der „immer stärkeren Bedeutung als Wertschöpfungsfaktor“ von Daten Rechnung getragen. Auch in der Datenportabilität schärft die Novelle nach: Künftig soll das Bundeskartellamt gegen Unternehmen vorgehen können, die NutzerInnen daran hindern, ihre Daten beim Anbieterwechsel mitzunehmen.

Um präventiv eingreifen zu können, soll das Bundeskartellamt vereinfacht „einstweilige Maßnahmen“ ergreifen können, um zu verhindern, dass ein langes Verfahren den „Wettbewerb irreparabel schädigt“, schreibt das Wirtschaftsministerium auf seiner Website.

Firmen-Fusionen: Einfacher für kleine, schwieriger für große

Schließlich kommen Änderungen für Fusionen. Lockerungen gibt es bei der Kontrolle: Das Bundeskartellamt wird erst aktiv, wenn alle am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen insgesamt einen Jahresumsatz von zehn (statt wie bisher fünf) Millionen Euro in Deutschland erwirtschaften. In sogenannten „Bagatellmärkten“, wo seit mindestens fünf Jahren Waren angeboten werden und im laufenden Jahr unter 20 (statt wie bisher 15) Millionen Euro umgesetzt wurden, können Zusammenschlüsse nicht untersagt werden.

Verschärfungen bei Zusammenschlüssen gibt es allerdings für große Unternehmen, die im letzten Jahr global über 500 Millionen Euro erwirtschafteten. Wenn sie eine Firma aufkaufen und dabei einige Kriterien gelten (etwa eine objektive Bedrohung des Wettbewerbs), müssen sie diesen Kauf bei der Behörde melden. Diese prüft dann mögliche Wettbewerbsverzerrungen. Die Idee dahinter ist, zu verhindern, dass Marktgiganten ihre Konkurrenz einfach schlucken. Das würde Innovation im Keim ersticken und Wettbewerb verhindern.

„Digitalstes Kartellrecht der Welt“

Trotz der langen Verhandlungen signalisieren beide Koalitionsparteien ihre Zufriedenheit mit dem Ergebnis. „Die SPD-Fraktion im Bundestag begrüßt sehr, dass Deutschland zum Vorreiter in der Regulierung von marktmächtigen Digitalunternehmen wird“, sagt Falko Mohrs, SPD-Berichterstatter für die Novelle. Er betont die Verbesserungen im Umgang mit Daten und verkündet: „Unser Kartellrecht wird das digitalste in der Welt.“

Auch die CSU frohlockt: „Die neuen Regeln in Deutschland können als eine Blaupause für Änderungen im europäischen Wettbewerbsrecht dienen“, sagt Hansjörg Durz, digitalpolitischer Sprecher des Christlich-Sozialen. Mit Blick auf die langen Verhandlungen fügt er hinzu: „Pionierleistungen sind meistens keine einfache Geburt“. Bis Ende des Jahres soll das Gesetz durch den Bundestag gehen.

->Quelle: euractiv.de/deutsche-monopol-jaeger-erhalten-schaerferes-schwert