Verpflichtung der Europäischen Zentralbank auf EU-Grundrechtscharta
Letzte Aktualisierung: 20. Oktober 2020
In den Zulassungskriterien für Wertpapiere und notenbankfähige Sicherheiten für geldpolitische Geschäfte mit der EZB (siehe z.B. Amtsblatt der Europäischen Union L 91/3, 2.4.2015) sind keine Beschränkungen ethischer Art explizit aufgeführt. Die Begriffe „Nachhaltigkeit“ und „Menschenrechte“ kommen in der entsprechenden Leitlinie rein gar nicht vor. Dies wurde zum Anlass genommen, die von der EZB als Kreditsicherheit akzeptierten Wertpapiere erstmals hinsichtlich ethischer Kontroversen zu untersuchen. Die Ergebnisse zeigen eine aus Sicht des Autors inakzeptable Regulierungslücke, da die Wertpapiere mit zahlreichen ethischen Kontroversen in Verbindung stehen , welche der EU-Grundrechtscharta als Mindeststandard nicht gerecht werden. Der Autor entschied sich eine öffentliche Petition beim Europäischen Parlament einzureichen. Die Petition wurde am 08.05.2017 eingereicht und am 15.05.2017 unter der Nr. 0429/2017 mit dem Namen „Verpflichtung der Europäischen Zentralbank auf EU Grundrechtscharta“ registriert.
- Öffentliches Petitionsschreiben: !PetitionEZB_Bolsinger_082017 (PDF)
- Anlage Untersuchungsergebnisse: Bolsinger_Nachhaltigkeitsrating_EZB SicherheitenfähigeWertpapiere20170313 (XLS)
- Artikel auf CSR-News vom Mai 2017.
Eine Unterstützung der Petition ist auf der Webseite www.europarl.europa.eu/petitions möglich: Dazu muss man sich zuerst registrieren, dann einloggen und auf der Suchmaske die Petition über den Begriff „Bolsinger“ suchen und danach den Button zur Unterstützung anklicken.
- Die Petition wurde in der Sitzung des Petitionsausschusses am 11.10.2017 in Brüssel behandelt und wurde in letzter Minute akzeptiert. Eine Kommentierung der Sitzung durch den Petenten erfolgte in den CSR-News (Abdruck im Forum-Wirtschaftsethik): „Es ist überfällig, die weltweite Finanzbranche zur Berücksichtigung moralischer Mindeststandards in Ihrem Finanzierungsgebaren zu bewegen. Hierzu bei den Geschäften der Zentralbanken anzusetzen, ist der richtige Schritt. Vor allem von der Europäischen Zentralbank müssen wir erwarten können, dass zumindest die Werte der europäische Grundrechtscharta nicht verletzt werden. Sollte die EZB durch diese Petition angehalten werden, ihre als Kreditsicherheiten akzeptierten Wertpapiere einer Ethikprüfung zu unterziehen, könnte dies Folgewirkung für alle Geschäftsbanken europaweit haben. Alle Banken könnten dann angehalten werden, unethische Wertpapiere zumindest bei ihren Geschäften mit der EZB nachweisbar auszuschließen.“
- Anfang Dezember 2017 kündigte der Petitionsausschuss die Einholung von Stellungnahmen an – unter anderem von der EZB selbst: Antwort_Petitionsausschuss20171130 (PDF)
- Im Januar 2018 wurde die Untersuchung aktualisiert und mit dem hier folgenden Begleitschreiben an die relevanten Stellen übermittelt: !PetitionEZB_Bolsinger_012018-WEB (PDF)
- Nachdem Anfang März 2018 noch keinerlei Feedback seitens des Ausschusses oder der angefragten Politiker vorlag und das Thema auch in der Strategievorstellung der EU für einen nachhaltigen Finanzmarkt bislang nirgends explizit zur Sprache kam, wurde am 7.3.2018 eine englische Version erneut an die relevanten Stellen übermittelt: !PetitionEZB_Bolsinger_012018-ENGLISH (PDF)
- Anfang April 2018 hat das Handelsblatt (Susanne Bergius) die EZB zur Petition direkt befragt. (Siehe Publikation vom 13.04.2018) Die Auskünfte des EZB-Sprechers zeigen, dass die Petition mit ihrem simplen Anliegen entweder nicht vollständig gelesen oder gar nicht verstanden wurde, oder aber, dass die seitens EZB zu erwartende Antwort darauf abzielen wird, sich nicht ändern zu müssen. Der Artikel von Susanne Bergius wurde ins Englische übersetzt und am 16.04.2018 wie oben an die relevanten Stellen zur Kenntnis und Berücksichtigung übermittelt – auch an die EZB selbst, um ihre Antwort an den Petitionsausschuss wohlüberlegt noch einmal überarbeiten zu können.
- September 2018: Die Antworten des Vorsitzenden des Ausschuss für Wirtschaft und Währung (Antwort_des ECON Ausschuss_0429-2017_ECON-Reply) und der EZB (ECB Reply_June 2018_WEB) gehen an keiner Stelle auf die relevanten Punkte ein und sind erst nach mehreren Mahnungen eingetroffen. Um die Fehldarstellungen den von der EZB zitierten Personen aufzuzeigen, wurden entsprechende Schreiben verschickt (ECB Reply_June 2018-ReactionBolsinger_WEB). Auch die Europäische Kommission hat verdeutlicht, dass aus ihrer Sicht die EZB im Hinblick auf die Einhaltung der Grundrechte einfach tun und lassen kann, was sie für richtig hält (StellungnahmeEuropKommission_Petitionsausschuss201808).
Ausweichende und verschleppte Antworten sämtlicher Verantwortlicher bis zu dem Zeitpunkt zeigen auf, wie schlimm es um die Grundrechte im europäischen Finanzmarkt wirklich steht. Nunmehr ist dieses Trauerspiel mit seinen Beteiligten hiermit öffentlich dokumentiert. Es bleibt abzuwarten, was der Petitionsausschuss vor diesem Hintergrund zukünftig entscheidet und wann Politikerinnen und Politiker sowie Bürgerinnen und Bürger das nicht mehr akzeptieren.
- Am 15.10.2019 übernimmt der deutsche Nachhaltigkeitsrat in seiner Empfehlung an die Bundesregierung im Punkt 10 die Forderung nach einer Regulierung der EZB im Sinne vorliegender Petition. Ursprung des Gedankens sind Ergebnisse des Zweiten Sustainable Finance Gipfel Germany in Frankfurt von 2018. Der Nachhaltigkeitsrat geht über die bestehende Grundrechtsbindung hinaus und fordert sogar, die „EZB an das Nachhaltigkeitsprinzip [zu] binden“!
- Am 29.10.2019 wird zum Thema die hochkarätige Tagung „Nachhaltiges Europa: Die EZB als Kardinalfehler?“ unter Federführung der Weltethos-Forschungsgruppe Finanzen und Wirtschaft in Frankfurt ausgerichtet, die den Sachverhalt von den wichtigsten Seiten wissenschaftlich beleuchtete.
- Am 11.11.2019 wird die Petition im neu besetzten Petitionsausschuss (Agenda Petitionsausschuss am 11.11.2019) nach einer Erläuterung und Stellungnahme erneut diskutiert. Der Petitionsausschuss hat nach einer spannenden Aussprache (Videodokumentation auf Deutsch hier, auf Englisch hier) die bisherige Vermengung mit einer völlig unpassenden weiteren Petition aufgelöst, diese andere Petition geschlossen und die Grundrechts-Petition 429/2017 offen gehalten – verbunden mit dem Vorhaben, die Forderungen nach Grundrechts-Compliance der EZB bei den sich neu konstituierten zuständigen Gremien und der EZB mit neuer Leitung zur weiteren politischen Behandlung und Stellungnahme einzubringen. Dies wurde mit Schreiben vom 14.01.2020 bestätigt: Antwort_Petitionsausschuss20200114. Das Protokoll der Sitzung ist hier als PDF verfügbar.
- Am 28.04.2020 wird beim Petitionsausschuss und den zwei deutschen Europaabgeordneten (Frau Müller – FDP und Herr Jahr – CDU) unter Verweis auf eine aktuelle Publikation im Blog der Bürgerinitiative Finanzwende nachgefragt, wie der Stand der Dinge ist. Nach einem direkten Nachhaken durch das Abgeordnetenbüro von Peter Jahr am 20.05.2020 übermittelt das Sekretariat des Petitionsausschuss am 27.05.2020 einen Abdruck des Schreibens an Frau Lagarde. Das Schreiben wird am 14. Januar an die Präsidentin der Europäischen Zentralbank versandt. Im Mai erhält sie laut Petitionsausschuss eine Erinnerung per Email mit der Bitte um Antwort. Der neue Ausschuss für Wirtschaft und Währung wird nicht erneut mit dem Thema beschäftigt. Dies wird zwar in der Ausschusssitzung am 11.11.2019 angesprochen, aber nicht im Protokoll als Beschluss vermerkt. Eine Bitte ans Sekretariat des Petitionsausschusses, dies in eigenem Ermessen noch zu tun, wird am 27. Mai von Prof. Bolsinger übermittelt.
- Auch Anfang August 2020 liegt noch keine Antwort der EZB vor. Das Abgeordnetenbüro von Peter Jahr erkundigt sich erneut nach dem Stand. Am 27. August 2020 übermittelt das Sekretariat des Petitionsausschusses die vom 5. August 2020 stammende Antwort der EZB durch den Generaldirektor International & European Relations, die nicht von der direkten Adressatin Christine Lagarde unterzeichnet ist. Der Inhalt widerspricht in vielen Punkten den öffentlichen Verlautbarungen von Frau Präsidentin Lagarde zum Themenkreis: ECB Reply_August 2020.
- Im September 2020 wird das Antwortschreiben der EZB mit einem Expertenkreis der Weltethos-Forschungsgruppe Finanzen und Wirtschaft in einer wissenschaftlichen Tagung analysiert und eine Empfehlung zur weiteren politischen Behandlung erarbeitet. Diese Empfehlung wird der Petitionsausschussvorsitzenden sowie weiteren Abgeordneten des EU-Parlamentes – einschließlich aller Fraktionsvorsitzenden – im Oktober 2020 übermittelt: Committee on Petitions_EZB-Weltethos_Bolsinger
- Die wissenschaftliche Aufarbeitung und Dokumentation des Petitionsverlaufs erfolgt in Kooperation mit dem Weltethos-Institut in einem englischsprachigen Sammelband, der ab November 2020 als internationale Referenz für zukünftige politische Aktivitäten verfügbar ist.
__________________________________________________________________________
Sachverhalt:
Die EZB ist durch die Akzeptanz von fragwürdigen Wertpapieren zur Besicherung ihrer geldpolitischen Operationen im großen Stil daran beteiligt, die grundlegendsten Werte der Europäischen Union zu untergraben. Die Auswirkungen dieses Handelns haben wegen ihres großen Transaktionsvolumens wesentlichen Einfluss auf die Entwicklung der Europäischen Union. Der Handel und Besitz von mit Verstößen gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union in Verbindung zu bringenden Wertpapieren ist von der EZB und ihren Erfüllungsgehilfen deshalb zu unterlassen.
4.781 Banken und Sparkassen waren 2017 im Eurogebiet verpflichtet, Mindestreservemittel bei der EZB (bzw. ihrer nationalen Zentralbank) zu halten. Weitere 2.493 Finanzinstitute und Fonds waren gelistete Geschäftspartner der EZB für Refinanzierungsgeschäfte. Damit standen 7.274 Banken, Sparkassen, Geldmarktfonds, und Finanzinstituten einschließlich nationaler Zentralbanken in der Pflicht, so genannte notenbankfähige Sicherheiten für geldpolitische Geschäfte mit der EZB in ihrem Portfolio zu halten. Das gehandelte Volumen dieser Wertpapiere beläuft sich derzeit auf ca. 14 Billionen € und ist damit ein wesentlicher Hebel für oder gegen die Verwirklichung europäischer Werte in der Realwirtschaft.[2] Die EZB (bzw. die jeweilige nationale Zentralbank als Erfüllungsgehilfe) wird als Pfandgläubigerin notenbankfähiger Sicherheiten Besitzerin der entsprechenden Wertpapiere. Der Handel und Besitz von Wertpapieren, welche die Charta der Grundrechte der Europäischen Union untergraben, schadet der Europäischen Union. Für eine europäische Institution wie die EZB ist dies nicht hinnehmbar und kann auch nicht durch geldpolitische Unabhängigkeit gerechtfertigt oder gar begründet werden.
Beleg:
Die Website der EZB bietet Zugriff auf ihr täglich aktualisiertes Verzeichnis marktfähiger Sicherheiten, welche sie zur Besicherung geldpolitischer Operationen akzeptiert (=marktfähige notenbankfähige Sicherheiten). Hinzu kommen nicht veröffentlichte, nicht marktfähige Wertpapiere, welche die Notenbankfähigkeitskriterien erfüllen und ebenfalls zur Besicherung akzeptiert werden. Die marktfähigen Sicherheiten aller Emittenten, welche die Notenbankfähigkeitskriterien am 3.1.2018 erfüllen, wurden am 4.1.2018 mit tagesaktuellen Ratings von der unabhängigen Nachhaltigkeitsratingagentur oekom research AG (oekom) untersucht. Von den 29.445 Wertpapieren konnten 25.111 mit tagesaktuellen Ratings geprüft werden, was einem Abdeckungsgrad von 85% entspricht. Bei der Untersuchung wurde erneut nur auf schwerwiegende und sehr schwerwiegende ethische Kontroversen der schon 2017 exemplarisch untersuchten Aspekte der EU Grundrechtscharta abgestellt (Art. 32 Kinderarbeit; Art. 37 Umweltschutz; Art. 5 Menschenrechtsverletzungen wie z.B. Zwangsarbeit; Steuervermeidung und Korruption). Die Prüfung ergab erneut folgende alarmierenden Ergebnisse (und damit eine Zunahme der Verstöße):
Schwerwiegende Kontroversen im Geschäftsgebaren bezüglich…/Wertpapieranzahl im EZB- Verzeichnis marktfähiger Sicherheiten…
- Steuerzahlungen 481 Stück
- Geldverkehr 592 Stück
- Korruption 936 Stück
- Umweltschutz 480 Stück
- Menschenrechtsverletzungen 72 Stück
- Produktion geächteter Waffen 16 Stück
Abhilfe:
Um den Missstand einfach und wirksam zu beseitigen, ist bei den Kriterien für notenbankfähige Sicherheiten[5] die dauernde Nichtverletzung der EU Grundrechtscharta als Zulassungsbedingung mit aufzunehmen. Compliance mit der EU Grundrechtscharta ist durch ein aktuelles Ethikrating regelmäßig nachzuweisen. Das Ethikrating kann wettbewerbspolitisch neutral durch die am Markt bereits verfügbaren unabhängigen Ethikratings etablierter Ratingagenturen transparent abgebildet werden, zu denen die EZB und alle weiteren Finanzmarktakteure jederzeit Zugang haben.
Begründung:
Aus der Existenz der EU Grundrechtscharta folgt eine selbstverständliche Verpflichtung für die EZB, wie oben vorgeschlagen vorzugehen. Da durch meine Analyse marktfähiger notenbankfähiger Sicherheiten massenhaft Verstöße gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union sichtbar geworden sind, erscheint eine explizite Aufnahme dieser europäischen Mindestmoral auch in die Statuten der EZB dringend erforderlich. Bisher sind EZB und der Europäische Finanzmarkt bei der Durchsetzung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union nicht ausreichend einbezogen worden. Eine Korrektur wird die positive Entwicklung der Europäischen Union weiter fördern und das Vertrauen in die vorbildlichen Standards des europäischen Finanzmarkts als globalen Wettbewerbsvorteil stärken.
______________________________________________________________________________________________
Wortlaut der ursprünglichen Petition vom Mai 2017:
Offene Petition an das Europäische Parlament: Die Europäische Zentralbank kann durch operative Ausgestaltung ihrer Mindestreserveinstrumente mitverantwortlich sein für Verstöße gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Mit der Bitte um Stellungnahme und Regulierung, so dass eine indirekte Beteiligung an Verstößen gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union durch die Europäische Zentralbank zukünftig sicher ausgeschlossen wird
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Europäische Zentralbank (EZB) ist mittelbar daran beteiligt, die grundlegendsten Werte der Europäischen Union zu untergraben. Dies geschieht täglich durch den Handel von mit Verstößen gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union in Verbindung zu bringenden Wertpapieren. Die Auswirkungen dieses Handelns können wegen der großen Transaktionsvolumina der EZB wesentlichen Einfluss auf die weitere Entwicklung der Europäischen Union haben.
In der aktuell praktizierten operativen Mindestreservepolitik der EZB sind grundlegendste ethische Aspekte nicht sichtbar oder nicht ausreichend zu erkennen. Zudem existiert für die Berücksichtigung solcher Aspekte keine explizite Ratingverpflichtung. Das ist für eine der wichtigsten Institutionen der europäischen Idee unangemessen und wirkt direkt gegen die politischen Bemühungen um eine menschenwürdige, umweltsensible, nachhaltige und korruptionsfreie Europäische Union.
Um diesen Missstand zu beheben, sollen mittels der öffentlichen Petition und einem im Nachgang in Gang gesetzten politischen Prozess im Europäischen Parlament die EZB und damit alle in der Europäischen Union tätigen Geschäftsbanken explizit dazu verpflichtet werden…
- … in ihren mindestreserverelevanten Geschäften die Einhaltung von ethischen Mindestaspekten gemäß der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sicher zu stellen und
- … für diese mindestreserverelevanten Geschäfte in Form eines öffentlich verfügbaren Nachhaltigkeitsratings Transparenz zu schaffen.
Für eine Institution der Europäischen Union ist es unwürdig, wenn die Einhaltung der grundlegendsten Werte der Charta der Grundrechte der Europäischen Union in ihren Geschäften weder überprüft noch formal vorausgesetzt wird, obwohl dies leicht umsetzbar wäre. Es wäre für die EZB auch heute schon sehr einfach möglich, ihre als mindestreservefähig akzeptierten Wertpapiere durch externe Nachhaltigkeitsratings zu bewerten und kontroverse Schuldtitel nicht in den für alle Geschäftsbanken zwingend erforderlichen Mindestreservegeschäften zu akzeptieren.
Um die oben beschriebenen Defizite zu belegen, füge ich eine Analyse der aktuellen Mindestreservegeschäftspolitik der EZB vom 13.03.2017 bei, die gemäß Artikel 51 („Diese Charta gilt für die Organe und Einrichtungen der Union“) ebenfalls der Charta der Grundrechte der Europäischen Union zwingend verpflichtet ist.
Exemplarisch betrachtete Aspekte sind hierbei insbesondere:
- EU Grundrechtscharta Art. 32 (1) „Kinderarbeit ist verboten.“
- EU Grundrechtscharta Art. 37 „Ein hohes Umweltschutzniveau [… muss] nach dem Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung sichergestellt werden.“
- Steuervermeidung und Korruption aufgrund der aktuellen Diskussion im Europäischen Parlament rund um die Erkenntnisse aus den Panama Papers
- Menschenrechtsverletzungen
Nach Artikel 19 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank verlangt die EZB, dass Kreditinstitute im Rahmen des Mindestreservesystems des Eurosystems Mindestreserven auf Konten bei den nationalen Zentralbanken unterhalten.[1] Hierfür sind Kreditinstitute verpflichtet, Wertpapiere als Sicherheit zu hinterlegen. In der von der EZB publizierten Übersicht aller als Sicherheiten akzeptierten Wertpapiere[2] (EZB-Mindestreservefähigkeitsliste) befinden sich Papiere, die mit grundlegenden Werten der Europäischen Union nicht vereinbar sind und die der Charta der Grundrechte der Europäischen Union nicht vollständig gerecht werden.
Die exemplarischen Aspekte Menschenrechtskontroversen (z.B. Kinder- oder Zwangsarbeit), kontroverses Umweltverhalten und kontroverse Wirtschaftspraktiken (z.B. Korruption & fragwürdiger Umgang mit der Steuerpflicht) wurden anhand eines aktuellen Forschungsdatensatzes der unabhängigen Nachhaltigkeitsratingagentur oekom research AG (oekom) geprüft. Sie verwendet als Maßstab dafür, welches Verhalten in diesem Sinne als kontrovers eingestuft wird, eine Operationalisierung, die auf internationalen Konventionen und Richtlinien beruht. Für die Bewertung und Einstufung der Schwere einzelner Sachverhalte bei Unternehmen und Staaten wird hierbei auf die Differenzierung zwischen schwerwiegenden und sehr schwerwiegenden Kontroversen abgestellt.[3]
Der Abdeckungsgrad der Ratingdaten beträgt rund 88%, so dass 26.110 der 29.552 von der EZB akzeptierten Wertpapiere einer Prüfung unterzogen werden konnten.
Die Prüfung ergab folgende alarmierenden Ergebnisse:
Art der Kontroversen/Wertpapieranzahl in der EZB-Mindestreservefähigkeitsliste:
Schwerwiegende Kontroversen im Geschäftsgebaren bezüglich…
- Steuerzahlungen 4751
- Geldverkehr 2023
- Korruption 247
- Umweltzerstörung 181
- Menschenrechtsverletzungen 70
- Produktion geächteter Waffen[4] 10
Schwerwiegende Kontroversen im Geschäftsgebaren von Zulieferern/Finanziers bezüglich…
- Menschenrechtsverletzungen 8
- Kinderarbeit, Zwangsarbeit 7
Exemplarische Beispiele für gefundene Kontroversen im Rahmen der EZB-Mindestreservefähigkeitsliste:
Eine Beteiligung an der Produktion geächteter Waffen wird der Airbus Group unterstellt, zu der die Airbus Group Finance als von der EZB akzeptierter Wertpapieremittent gehört: „The company is involved in the production of nuclear weapons, which have been restricted by the Nuclear Non-Proliferation Treaty. The United Nations regards the way in which these weapons systems operate as inhumane. The deployment of banned weapons can undermine fundamental human rights such as ‚the right to life, liberty and security of person‘, Art. 3, United Nations Universal Declaration of Human Rights. Nuclear weapons are considered as particularly controversial because of their indiscriminate effects on civilians and the disproportionate harm they cause.”[5]
Umweltzerstörung ist für die Eni SpA eine Kontroverse, die ein von der EZB akzeptierter Wertpapieremittent ist: “Environmental impacts of the product portfolio: The company’s products and/or services are generally not compatible with the achievement of sustainable development goals. Comment: The company is mainly active in the production and/or refining of crude oil. It also has some minor business activities in the field of products and/or services with clear environmental benefits (e.g. biofuels, renewable energies). However, these positive impacts are outweighed by the negative environmental impacts from the company’s core business activities.”[6] Ebenso wird Royal Dutch Shell PLC, zu der die Shell International Finance BV als von der EZB akzeptierter Wertpapieremittent gehört, Umweltkontroversen unterstellt: “Continual major pollution due to flaring, spills and leaks in Nigeria.”[7]
Verstöße im Geldverkehr bei Wells Fargo & Co als ein von der EZB akzeptierter Wertpapieremittent werden öffentlich diskutiert: “Business Malpractice: 2017: USD 295m in settlements related to unauthorised opening of accounts, US.“ [8] , “According to the US Consumer Financial Protection Bureau (CFPB) in September 2016, Wells Fargo will pay USD 185 million to settle accusations that between 2011 and 2016 its employees attempted to meet high sales targets set by the company as well as to earn additional compensation by unlawfully opening around 1.5 million unauthorised accounts for customers without their knowledge.”[9]
Anheuser-Busch InBev SA/NV als ein von der EZB akzeptierter Wertpapieremittent wurde im Zusammenhang mit Vorwürfen zu Korruption öffentlich bekannt: „2016: USD 6m settlement with US Securities and Exchange Commission for corruption charges in India.”[10] Ebenso JPMorgan Chase & Co als ein von der EZB akzeptierter Wertpapieremittent: “In November 2016, JPMorgan Chase reached a settlement with the Securities and Exchange Commission (SEC) and the Department of Justice (DoJ) to resolve the allegations of hiring relatives and friends of Chinese officials in exchange for profitable business deals, thereby violating the Foreign Corrupt Practices Act.”[11]
Hinweise zu möglicher Beteiligung an Menschenrechtsverletzungen finden sich über LafargeHolcim Ltd mit der die Holcim Finance (Luxembg) S.A. als von der EZB akzeptierter Wertpapieremittent verbunden ist: “Media reported in June 2016 that Lafarge (before the merger with Holcim in 2015 to have become LafargeHolcim) made payment deals with the terrorist group Islamic State (IS) in 2013 through till September 2014. As reported, Lafarge was accused of purchasing licenses from and paying taxes to the jihadist group through IS middlemen and oil traders to continue production at its Jalabiya cement factory in 2013, when ISIS started taking control over the city. Allegedly, the headquarter was aware of such arrangements. The company did not comment on the allegations, saying only that safety and security of its employees is its priority.”[12] Kontroversen zu möglichen Menschenrechtsverletzungen werden über die International Finance Corporation als von der EZB akzeptierter Wertpapieremittent diskutiert: “2013: Major human rights violations related to palm oil producer Corporacion Dinant in Honduras.”[13] Ebenso bei Ferrovial SA mit der die Ferrovial Emisiones, S.A. als von der EZB akzeptierter Wertpapieremittent verbunden ist: “In May 2016, Ferrovial took over the Australian company Broadspectrum (previously called Transfield Services). Broadspectrum has been the lead contractor managing Australia’s offshore detention centres for asylum seekers in Nauru since September 2012 and Papua New Guinea since February 2014. In June 2016, the camps hosted 442 and 854 people, respectively. The Australian government’s policy of keeping refugees in foreign detention centres and the conditions in the camps have been widely and repeatedly criticised by the international community, including several bodies of the United Nations, the Australian Human Rights Commission and several NGOs. Additionally, in April 2016, Papua New Guinea’s supreme court ruled that the centre in the country was unlawful and the country’s government said it would shut it. In August 2016, ‚The Nauru Files‘, a report published by the Guardian based on more than 2,000 leaked incidence reports from the camps, again shed light on numerous allegations regarding assaults, sexual abuse, self-harm attempts and bad living conditions. More than half of the reports involved children. Previously, allegations of misconduct had also been raised against some staff members of the service providers in the camp. Before the take-over, Ferrovial had indicated that the services in the detention centres were not a core part of the acquisition rationale and that it would not renew the contracts after they expire in February 2017. In response to the Nauru Files, Broadspectrum stated that it would take all allegations extremely seriously and that it had appropriately dealt with the allegations in accordance with the reporting system it has in place.”[14]
Insgesamt sind in der EZB-Mindestreservefähigkeitsliste auf Basis des Forschungsdatensatzes der oekom viele fragwürdige Wertpapiere zu finden.
Die Ergebnisse belegen, dass eine systematische Überprüfung der EZB-Mindestreservefähigkeitsliste auf ethische Aspekte hin angezeigt ist und die EZB zukünftig regulatorisch verpflichtet werden muss, nur noch Wertpapiere zur Mindestreserve zu akzeptieren, die den ethischen Mindeststandards der Charta der Grundrechte der Europäischen Union nachweislich nicht widersprechen.
Mit den besten Grüßen,
Harald J. Bolsinger
Verteiler:
Europäisches Parlament (Petitionsausschuss)
Fraktionen im Europäischen Parlament
Presse
___________________________________________________________________________
[1] Vgl. http://www.ecb.europa.eu und https://www.bundesbank.de
[2] Siehe jeweils tagesaktuell http://www.ecb.europa.eu/mopo/assets/assets/html/index.en.html. Im vorliegenden Fall wurde der Datensatz vom 13.03.2017 verwendet.
[3] Siehe http://oekom-research.com/index.php?content=kriterien für das verwendete Kriterienraster sowie http://oekom-research.com/index.php?content=country-kriterien für das verwendete Länderkriterienraster..
[4] Produzenten von nach dem Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofes geächteter Waffensysteme (z.B. ABC-Waffen)
[5] oekom Corporate Rating Airbus Group SE, Langversion vom 31.03.2017, S. 12
[6] oekom Corporate Rating Eni SpA, Langversion vom 22.03.2017, S. 29
[7] oekom Corporate Rating Royal Dutch Shell PLC, Langversion vom 22.03.2017, S. 3
[8] oekom Corporate Rating Wells Fargo & Co, Langversion vom 10.04.2017, S. 3
[9] oekom Corporate Rating Wells Fargo & Co, Langversion vom 10.04.2017, S. 20
[10] oekom Corporate Rating Anheuser-Busch InBev SA/NV, Langversion vom 2.03.2017, S. 3 und 27
[11] oekom Corporate Rating JPMorgan Chase & Co, Langversion vom 20.03.2017, S. 25
[12] oekom Corporate Rating LafargeHolcim Ltd, Langversion vom 13.03.2017, S. 15
[13] oekom Corporate Rating International Finance Corporation, Langversion vom 13.03.2017, S. 3
[14] oekom Corporate Rating Ferrovial SA, Langversion vom 16.12.2016, S. 15