Beiträge der Kategorie: Allgemein

„Wenn Deutschland es nicht schafft, wer dann?“

Rede von BKin Merkel bei 18. RNE-Konferenz

Die Bundesregierung entwickelt die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie weiter. Alle sind eingeladen, sich mit ihren Ideen zu beteiligen. Wichtige Anregungen gibt ein Gutachten internationaler Expertinnen und Experten – auch im Hinblick auf die für 2020 vorgesehene umfassende Weiterentwicklung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie. Die Gutachter haben die deutsche Nachhaltigkeitspolitik geprüft und wie in den Jahren 2009 und 2013 Empfehlungen in einem sogenannten „Peer Review“ erarbeitet. Das Gutachten wurde Bundeskanzlerin Angela Merkel am 04.06.2018 bei der 18. Jahreskonferenz des Rates für Nachhaltige Entwicklung am 04.06.2018 im Berliner Tempodrom übergeben. Die Bundeskanzlerin hielt aus diesem Anlass eine Rede.

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BUND-Forschungspreis zur Nachhaltigkeit verliehen

Zwei Doktorarbeiten, eine Magister- und eine Bachelorarbeit

Zum zweiten Mal hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) am 06. Juni 2018 in Berlin seinen BUND-Forschungspreis für wissenschaftliche Arbeiten zur Nachhaltigen Entwicklung verliehen. Insgesamt vier Preisträgerinnen und Preisträger wurden in diesem Jahr prämiert. Die Auszeichnungen wurden im Rahmen eines Festaktes an der Humboldt-Universität vom BUND-Vorsitzenden Hubert Weiger überreicht.

Hubert Weiger, BUND-Vorsitzender - Foto © Gerhard Hofmann, Agentur ZukunftWeiger betonte in seiner Laudatio die hohe Bedeutung von Forschungsarbeiten gerade im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes. „Wissenschaftliche Erkenntnisse und das Engagement von jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sind eine unverzichtbare Grundlage für die inhaltliche Arbeit des BUND. Die über 50 eingereichten Bewerbungen sind ein Beleg dafür, dass an Universitäten, Hochschulen und bei vielen jungen Forscherinnen und Forschern das Bewusstsein über die notwendige Klärung nachhaltiger und zukunftsfähiger Strategien vorhanden ist und der Ökologie dabei zunehmend wieder eine wichtige Rolle zukommt. Dieses Bewusstsein wollen wir mit unserem Preis auszeichnen“, erklärte der BUND-Vorsitzende. weiterlesen

Neue Studie zu Vermögensverwaltern

 BlackRock & Co. auf dem Vormarsch – Risiken für Beschäftigteninteressen und Wettbewerb

Vermögensverwalter kaufen sich bei deutschen Unternehmen ein, oft finanziert über populäre ETF-Fonds. Allein der Marktführer BlackRock hielt Ende 2016 Anteile im Wert von 6,1 Prozent der Marktkapitalisierung aller Dax-Konzerne. Die Vermögensverwalter versuchen, eine neue Kultur der Unternehmensführung durchzusetzen, bei der Anteilseigner wie sie noch zusätzliche Einflussmöglichkeiten bekommen. Die längerfristigen Interessen von Unternehmen, von Verbrauchern, aber vor allem die der Beschäftigten können dadurch an den Rand gedrängt werden, zeigt eine neue Studie aus dem Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.) der Hans-Böckler-Stiftung. Stärkere Mitbestimmungsrechte können ein Gegengewicht bilden. weiterlesen

MCC und PIK wollen Forschung zu globalen Gemeinschaftsgütern vertiefen

Edenhofer mit Rockström neuer PIK-Direktor

Hans-Joachim, Schellnhuber – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Blog-EÖR
Johan Rockström – Foto © Stockholm University
Ottmar Edenhofer - Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify
Ottmar Edenhofer – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

Ottmar Edenhofer, Direktor des Mercator Research Institute on Global Commons and Climate Change (MCC), wird neben seiner Funktion am MCC künftig auch Direktor am Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK), wo er bisher Chefökonom war. Am PIK bildet er im September eine gleichberechtigte Doppelspitze gemeinsam mit Johan Rockström vom Stockholm Resilience Center – so eine MCC-Medienmitteilung . Das beschloss das Kuratorium des PIK unter Leitung des Brandenburgischen Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur sowie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung am 23.02.2018. Der bisherige PIK-Chef und Gründungsdirektor Hans Joachim Schellnhuber geht in den Ruhestand.
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25 Jahre im Dienst der Nachhaltigkeit

Jubiläumstagung der Forschungsgruppe Ethisch-ökologisches Rating (FG EÖR) an der Frankfurter Universität in der Evangelischen Akademie Bad Boll

Susanne Bergius protokolliert - Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft
Susanne Bergius protokolliert – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft

Unter dem Titel „Mehr Nachhaltigkeit! 25 Jahre FGEÖR“ kamen etwa 50 Mitglieder, Unterstützer und Referenten am 3. und 4. November 2017 an den Rand der Schwäbischen Alb. Fazit: Nachhaltigkeitsratings sind ein wichtiger Zwischenschritt. Angesichts der SDGs müssen Politik, Agenturen, Finanzwelt und Forschung die Gangart erhöhen. – Ein Resümee von Susanne Bergius, 06.11.2017.

Die Impulskraft von Nachhaltigkeitsratings und nachhaltigen Investments sowie die Orientierung von Unternehmen und Finanzwelt an den Sustainable Development Goals (SDGs) könnten verstärkt werden durch

  • ein nachhaltigkeitsorientiertes Wettbewerbsrecht,
  • aktivere institutionelle Investoren,
  • eine höhere Gemeinwohlorientierung der Ratingkonzepte,
  • die Einbindung von Zivilgesellschaft und Öffentlichkeit sowie
  • eine intensivere Forschung zu Externalisierung respektive Internalisierung öko-sozialer Kosten.

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oekom research und Institutional Shareholder Services (ISS) geben Zusammenschluss bekannt

Umfassende ESG-Expertise von oekom research und Servicepalette von ISS ermöglichen ganzheitlichen Ansatz für nachhaltige Geldanlage oekom research Management-Team und Mitarbeiter bleiben 

ISS - oekom research - LogosMünchen & Rockville/USA, 15. März 2018 – oekom research, eine der führenden Nachhaltigkeits-Ratingagenturen, wird heute Teil von Institutional Shareholder Services Inc., dem weltweit größten Anbieter von Corporate Governance und Responsible Investment-Lösungen. Um der Stärke und dem hohen Ansehen beider Marken Rechnung zu tragen, wird der so entstehende neue Geschäftsbereich ISS-oekom benannt. Dieser ergänzt die bisherige Arbeit von ISS mit hochqualitativen Dienstleistungen für die nachhaltige Geldanlage. Die Geschäftstätigkeiten von ISS-oekom werden weiterhin von Robert Haßler, einem der Gründer und langjährigen CEO von oekom research geleitet. weiterlesen

green finance in Europa vorantreiben

Erfolgreiche hochkarätige Konferenz von DIW Berlin, EU-Kommission und H4SF zu Green Finance

Zwischenbericht der High-Level Expert Group on Sustainable Finance - TitelIst Europa zwei Jahre nach der Pariser Klimakonferenz und Inkrafttreten der Sustainable Development Goals bereit, das Thema nachhaltige Finanzierung voranzutreiben und die Finanzflüsse im Dienste unserer Umwelt und einer nachhaltigen Entwicklung zu stellen? Dieser Frage wurde am 22. Februar 2018 im Rahmen einer „hochkarätigen Konferenz“ (DIW-Medienmitteilung)  in Berlin nachgegangen. Veranstaltet wurde diese von der Europäischen Kommission, dem DIW Berlin und dem Hub for Sustainable Finance Germany (H4SF). Versammelt haben sich in der Repräsentanz der Europäischen Union Akteure aus Politik, Wissenschaft, Regulierungsbehörden und dem Finanzsektor und besprochen, wo Europa in Bezug auf green finance gerade steht und wo die Reise hingeht.

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Deutsches Umweltpapier für Papst

Umweltschützer übergeben Franziskus Ausarbeitung zur Enzyklika Laudato Si‘

Papst Franziskus (20-03-2013) Foto © Presidência da Republica, Roberto Stuckert Filho, Agência Brasil. Liz. CC BY 3.0 BR über Wikimedia Commons

Im Rahmen einer Generalaudienz und der Teilnahme an der Vatikan-Konferenz „Radical ecological conversation after Laudato Si'“ übergaben Vertreter der deutschen Umweltbewegung Papst Franziskus am 07.03.2018 das Diskussionspapier „Verantwortung im Zeitalter des Menschen“ zur Umwelt-Enzyklika Laudato Si‘ – so eine Pressemitteilung des BUND.

Kai Niebert, Präsident des Deutschen Naturschutzrings (DNR), Hubert Weiger, Vorsitzender des BUND, Michael Müller, Vorsitzender der NaturFreunde Deutschlands und früherer Umweltstaatssekretär, Bärbel Höhn, ehemalige Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen und NRW-Umweltministerin a.D. sowie Josef Göppel, ehemaliger CSU-Bundestagsabgeordneter und Vorsitzender des Deutschen Verbands für Landschaftspflege (DVL), unterstützen die Bemühungen des Papstes hin zu einer „Humanökologie“, die eine ganzheitliche und nachhaltige Entwicklung möglich macht.

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Koalitionsverhandlungen: „Mehr ehrliche Nachhaltigkeit durchsetzen“

Forderungen Vorschläge der Forschungsgruppe Ethisch-ökologisches Rating an die Unterhändler:
Wir brauchen Gesetzesinitiativen für den nachhaltigen Wettbewerb!

Im unternehmerischen Wettbewerb werden vielfach Risiken und Kosten zeitlich und räumlich in die Gemeinschaft und auf die Natur abgewälzt, Ressourcen werden ohne Entschädigung ausgebeutet. Durch diese – völlig legale – „Externalisierung“ von Kosten lassen sich Gewinne erhöhen und Wettbewerbsvorteile realisieren. Kaum ein Unternehmen ist frei von diesem Wettbewerbszwang, um am Markt bestehen zu können. Diese Praxis ist zu einem wichtigen Wachstumsmotor unserer Ökonomie geworden. Im Gegenzug wird das unternehmerische und investorische Umfeld im wachsenden Maße mit Risiken belastet. Diese äußern sich konkret in wirtschaftlichen Instabilitäten und Gefährdungen bis zum Zusammenbruch der Standorte und der Lebensqualitäten. In der Folge ist auch gutes unternehmerisches Handeln kaum mehr möglich. Eine nachhaltige Entwicklung ist so unerreichbar. Die Konsequenz: Die Rahmenbedingungen für einen zukunftsfähigen Wettbewerb müssen neu geschaffen werden.
Zu den gegenwärtig laufenden Koalitionsverhandlungen hat die Forschungsgruppe Ethisch-Ökologisches Rating an der Frankfurter Johann Wolfgang Goethe-Universität ihre Vorschläge und Forderungen (siehe auch die Seite der Bundesregierung mit Einsendungen des Nachhaltigkeitsdialogs: bundesregierung.de/Nachhaltigkeitsdialog-stellungnahmen/forschungsgruppe) an die Parteien gerichtet.

Unsere Gesetze befördern den Raubbau an den Produktionsgrundlagen, statt ihn zu verhindern – unsere Gesetze befördern den Raubbau an den Produktionsgrundlagen, statt ihn zu verhindern

Unsere Wirtschaftsordnung erlaubt es, die Gemeingüter (Commons, Ressourcen) stärker zu nutzen (zu übernutzen), die unsere gemeinsamen Lebens- und Produktionsgrundlagen bilden, als diese das aushalten. Denn das Recht der Privateigentümer, über ihre Grundstücke, Produktionsanlagen, Fahrzeuge usw. nach Belieben zu verfügen, endet meist nicht konsequent dort, wo aus dem privaten Eigentum heraus ungezügelt auf die Gemeingüter zugegriffen wird¹, wie z.B. auf Atmosphäre, Atemluft, Bodenfruchtbarkeit, Wasserreinheit, Fischreichtum, Artenvielfalt, Bodenschätze.

Als seien frische Luft, reines Wasser, fruchtbarer Boden oder reiche Fischgründe noch im Überfluss vorhanden, dürfen letztere fast nach Belieben ausgeplündert, die anderen über Gebühr belastet werden. Nach dem Prinzip „höchste Rendite in kürzester Zeit“ werden zu ihren Lasten Kosten gespart, dadurch Preise verbilligt und Qualitäten überhöht. Dieses mit dem Segen des Wettbewerbs- und Gesellschaftsrechts: Aufwendungen und Selbstbeschränkungen, die nötig wären, um eine Schädigung genutzter Gemeingüter zu vermeiden oder diese Güter nach der Nutzung wiederherzustellen, können unterlassen werden.

Mit einem Wort: Gemeingüter (des Human-, Natur- und Sozialkapitals) werden übernutzt, so wie die sprichwörtliche Gemeindewiese (Allmende) übernutzt wurde, wenn zu viele Tiere zu lange auf ihr weideten, statt dass sie durch begrenzte Nutzung Gelegenheit bekam, sich zu regenerieren. Übernutzung tritt ein, wenn Nutzungsbeschränkungen der Gemeingüter bzw. Aufwendungen zu ihrer Erhaltung oder ihrem Ersatz unterlassen werden dürfen – anders ausgedrückt: Weil man Kosten auf sie abwälzen (= externalisieren²) darf.

Ein drittes Wort für Übernutzung und Externalisierung ist Raubbau, ein viertes ist Substanzverzehr. Heute sind alle Gemeingüter durch Raubbau und Substanzverzehr bedroht; viele sind dem kritischen Zeitpunkt nahe, an dem ihre Dezimierung nicht mehr zurückgedreht werden kann (vgl. Edenhofers Kippschalter³). Doch noch immer schützt das Wettbewerbsrecht Wettbewerber auch dann, wenn sie sich durch Externalisierung Vorteile gegenüber jenen verschaffen, die Kosten selbst tragen, um die natürlichen und sozialen Lebensgrundlagen zu erhalten. Und noch immer verpflichtet das Gesellschaftsrecht den Vorstand einer AG allein auf das Vermögensinteresse der Aktionäre, aber nicht auch auf den Schutz des Natur- und Sozialkapitals.

Gesetzesänderungen – Nachhaltiger Wettbewerb muss einklagbar werden!

Der Raubbau an den Gemeingütern schreitet unaufhaltsam voran, solange er nicht durch Gesetzesinitiativen verhindert wird, die mit der Duldung des externalisierenden Wettbewerbs Schluss machen. Anders wird es nicht zu nachhaltiger Entwicklung kommen. Kosteneinsparung zu Lasten von Gemeingütern muss als unlauterer Wettbewerb gesetzlich sanktioniert werden. Das entspricht dem Verfassungsauftrag, die Sozialpflichtigkeit des Eigentums zu verwirklichen. Artikel 14 Absatz 2 des Deutschen Grundgesetzes fordert den Gesetzgeber auf, den Gebrauch des Privateigentums so zu regeln, dass er zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dient43. Diesem Gebot kommt der Gesetzgeber am ehesten nach, wenn er Regeln verabschiedet, deren Einhaltung von der Allgemeinheit selbst überwacht und ggf. eingeklagt werden kann, von geschädigten Einzelnen, von den betroffenen Wettbewerbern und von den Institutionen der Zivilgesellschaft5.

Konkrete Vorschläge

  • BGB: Die beliebige Verfügung über das Privateigentum nach § 903 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sollte ausdrücklich unter den Vorbehalt gestellt werden, dass der Eigentümer
    keine Kosten auf das Natur- und Sozial6pital abwälzt, also die Kriterien der Natur- und Sozialverträglichkeit beachtet
  • UWG: Externalisierung sollte in die verbotenen Wettbewerbshandlungen nach §§ 3-4 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb aufgenommen werden. Ein neuer Absatz 12 in § 4
    sollte bestimmen, dass auch derjenige unlauter im Sinne von § 3 handelt, der sich durch Abwälzung von Kosten auf Umwelt und Gesellschaft7 Vorteile gegenüber Mitbewerbern verschafft8. Das UWG soll ja verhindern, dass Unternehmen die Nachfrager durch bloß vorgespiegelte eigene Leistungen für sich gewinnen. Ein durch Schädigung von Gemeingütern erreichter Vorsprung ist in diesem Sinn nicht weniger unlauter – und dem Allgemeinwohl sogar noch abträglicher – als z.B. Täuschung durch irreführende Werbung oder Ausnutzung von Unerfahrenheit. Wenn Externalisierung als unlauter gilt, können zuwiderhandelnde Unternehmen etwa mit Hilfe der Zentralstelle zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs von Mitbewerbern verklagt werden, die Kosten aufwenden, um die Schädigung der betroffenen Gemeingüter zu vermeiden, und sich benachteiligt fühlen, weil der externalisierende Mitbewerber die Produkte zu niedrigeren Preisen oder mit höherer Qualität anbieten kann und den Nachfragern vorspiegelt, dass sein Kosten- oder Qualitätsvorsprung auf besserer Marktleistung beruht. Raubbau an Gemeingütern darf keinesfalls weiter als Marktleistung gewertet werden; das würde die Marktwirtschaft heillos diskreditieren. Deshalb müssen auch zivilgesellschaftliche Organisationen Unternehmen auf Unterlassung verklagen können.
  • GWB: Flankierend sollten Vereinbarungen zwischen Unternehmen, die einander eine Internalisierung bestimmter von ihnen bisher abgewälzter Kosten zusichern, vom Kartellverbot
    ausgenommen werden. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen soll Gewinnsteigerungen durch Ausschaltung von Preisunter- und Qualitätsüberbietung verhindern. Es nimmt aber Verabredungen zur Verbesserung der Produktion bzw. des Angebots vom Kartellverbot aus. Eine Ausnahme muss deshalb auch für Verabredungen gelten, externalisierte Kosten künftig selbst zu tragen.
  • AktG: In § 76 (1) sowie Art. 4.1.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex9 sollten die Unternehmensvorstände auf den Schutz der naturgegebenen und der gesellschaftlichen
    Gemeingüter verpflichtet werden, die unsere Lebens- und Produktionsgrundlagen bilden – des Natur- und Sozialkapitals10. Dabei muss sichergestellt sein, dass die „Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters“ (§ 93.1) nicht verletzt wird, wenn er Umweltschutzinvestitionen anordnet, die Arbeitsbedingungen verbessert oder durch Arbeitszeitverkürzung Entlassungen vermeidet11. Sicher bedarf das weiterer, spezifischer Gesetze, doch sollte in § 93.1 die Sorgfalt des Geschäftsleiters durch den Einsatz für das Wohl des Unternehmens, das Vermögen der Kapitaleigner und die Erhaltung der Gemeingüter, die die Lebens- und Produktionsgrundlagen bilden, definiert werden. So bekäme der Vorstand eine Rechtsgrundlage für entsprechende Aufwendungen, und die Zivilgesellschaft gewänne eine Chance, das Unternehmen daran zu erinnern, dass es auf nachhaltige Entwicklung verpflichtet ist.
  • KWG und InvG: Ins Kreditwesengesetz und ins Investmentgesetz muss die Verpflichtung zu einer zertifizierten Anlageberatung aufgenommen werden, die Kapitalanleger darüber informiert, inwieweit Anlageprodukte natur- sozialverträglich sind.

Die Vorschläge sind – so zwei Rechtsgutachten der Friedrich-Ebert-Stiftung12 – mit WTO-Recht und EU-Bestimmungen kompatibel.

Zwei offene Fragen – Messung von Nachhaltigkeit und Strukturwandel

Bleiben – vor allem – zwei offene Fragen:

  1. Welche Auswirkungen haben die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen auf die Struktur des Arbeitsmarktes? Und wie kann dieser Umbau sozialverträglich, also gleitend vonstatten gehen? Dafür werden gegenwärtig Forschungsarbeiten erstellt.
  2. Welche aussagekräftigen Messinstrumente für den Nachweis der Nachhaltigkeit von Unternehmen können entwickelt werden? Erste Ansätze dazu gibt es mit dem Frankfurt-Hohenheimer Leitfaden, einer ausführlichen Kriteriologie, die vor 20 Jahren als erstes von der Forschungsgruppe entwickelt wurde.

Anmerkungen

¹ Das Privateigentum reicht in den Bereich des Gemeineigentums hinein, wenn es z.B. in der Verfügung über ein Grundstück oder eine Erdölquelle besteht oder zu Entscheidungen über betriebliche Arbeitsbedingungen berechtigt. Die Bodenschätze, das Grundwasser, der Luftraum, die Gesundheit der Arbeitenden sind Gemeingüter.
² Externalisierung bedeutet, dass Kosten nicht selbst getragen, sondern auf die ungeschützte Außenwelt, die Gemeingüter, abgewälzt werden. Die Abwälzung besteht in der Unterlassung von Aufwendungen, die nötig wären, um eine Schädigung eines Gemeinguts im Vorhinein zu vermeiden oder im Nachhinein zu kompensieren (also das Gemeingut wieder auf den vorigen Stand zu bringen oder es durch ein anderes gleichwertig zu ersetzen). Schädigung eines Gemeinguts liegt vor, wenn dieses durch Produktion oder Konsum über das Maß hinaus abgenutzt wird, das es schadlos absorbieren (durch Regeneration selbst ausgleichen) kann. Sie entsteht bei Bodenschätzen oder Fischbeständen aus der Verminderung (durch Extraktion), beim Klimasystem oder der menschlichen Gesundheit aus der Schwächung des Systems (z.B. durch Emission von Schadstoffen), bei Ökosystemen auch aus Übernutzung oder Umwidmung, bei Sozialsystemen wie der gesellschaftlichen Partizipation z.B. aus einer Vorenthaltung von Bildungs- oder Erwerbschancen.
³ http://www.muenchner-wissenschaftstage.de/2010/upload/download/Edenhofer_globale_Klima-_und_Energiepolitik.pdf
4 Ähnlich sagt die Grundrechte-Charta der EU in Artikel 17: „Die Nutzung des Eigentums kann gesetzlich geregelt werden, soweit dies für das Wohl der Allgemeinheit erforderlich ist“ und ergänzt in Artikel 37, dass gemäß „dem Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung“ ein hohes Umweltschutzniveau und die Verbesserung der Umweltqualität sichergestellt werden müssen.
5 Das Rechtsinstitut der Verbandsklage gib es ja schon. Ein Naturschutzverband oder sonstiger Verein kann klagen, ohne selbst in eigenen Rechten verletzt zu sein, und damit die Rolle eines Anwaltes der Natur übernehmen.
6 Die Nutzung von Gemeingütern verursacht dann Kosten, wenn sie die Absorptions- oder Regenerationsfähigkeit des Gemeinguts überschreitet (Fußnote 3). Da die Einzelnen diese Grenze meist nicht genau bestimmen können, muss es Kriterien geben, an denen sie ihr Verhalten orientieren können. Dazu vgl. Hoffmann, Johannes, Ott, Konrad & Scherhorn, Gerhard (Hg.): Ethische Kriterien für die Bewertung von Unternehmen. Frankfurt-Hohenheimer Leitfaden. Frankfurt a. M. 1997: Verlag für interkulturelle Kommunikation (IKO).
7 Die Definition der Externalisierung (siehe Fußnote 3) ist notwendigerweise abstrakt. Sie kann durch Beispiele für Externalisierungshandlungen oder Hinweise auf einschlägige Urteile konkretisiert werden, die in den Motiven des Gesetzes aufgezählt werden könnten. Im Anhang sind einige Beispiele aufgeführt
8 Eine entsprechende Definition der Externalisierung gehört auch in die „Schwarze Liste“ der Richtlinie 2005/29/EU über unlautere Geschäftspraktiken im Binnenmarktverkehr.
9 Seit Juni 2009 lautet Art. 4.1.1 „Der Vorstand leitet das Unternehmen das Unternehmen mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung in eigener Verantwortung und im Unternehmensinteresse, also unter Berücksichtigung der Belange der Aktionäre, seiner Arbeitnehmer und der sonstigen mit dem Unternehmen verbundenen Gruppen (Stakeholder).“ Die Worte „nachhaltige Wertschöpfung“ erlauben aber immer noch die Auslegung, dass der Vorstand allein auf permanente Steigerung des Unternehmenswertes verpflichtet ist; denn ohne nähere Definition kann der Begriff „nachhaltig“ auch im Sinn von „andauernd“ verstanden werden. Als Definition des Nachhaltigkeitsziels reicht die Bezugnahme auf die Stakeholder nicht aus; denn sie überlässt es der Entscheidung der damit gemeinten gesellschaftlichen Gruppen, ob sie das Unternehmen auf Externalisierungshandlungen kritisch hinweisen wollen oder nicht.
10 Gewiss ist es weiterhin berechtigt, dass dem Vorstand (und natürlich auch dem Aufsichtsrat) die Pflicht zugewiesen ist, die Kapitaleigner vor Vermögensschaden zu bewahren. Nicht mehr zeitgemäß ist es dagegen, dass an keiner Stelle des AktG (und ebenso
11 z.B. durch Teilzeitarbeit, Elternzeit, Bildungsurlaub, Sabbatjahre, Altersteilzeit u.a. Setzt die Einführung von Lebensarbeitszeitkonten voraus.
12 WISO-Diskurs: Nachhaltigkeit im Wettbewerb verankern, Bonn, 2015: http://library.fes.de/pdf-files/wiso/11440.pdf
wenig des GmbHG) eine Verpflichtung aufscheint, die Allgemeinheit vor einer Schädigung der natur- und sozial gegebenen Produktionsgrundlagen zu bewahren. Sicher muss der spezifische Schutz eines Gemeinguts in einem spezifischen Gesetz geregelt werden. Aber das Gesellschaftsrecht darf keine Handhabe dafür bieten, dass Kapitaleigner den Vorstand zwingen können, den Gewinn durch Externalisierung von Kosten zu steigern. Selbst das Aufsteigen aus einer Verlustzone darf keine Externalisierung rechtfertigen.
11 z.B. durch Teilzeitarbeit, Elternzeit, Bildungsurlaub, Sabbatjahre, Altersteilzeit u.a. Setzt die Einführung von Lebensarbeitszeitkonten voraus.
12 WISO-Diskurs: Nachhaltigkeit im Wettbewerb verankern, Bonn, 2015: http://library.fes.de/pdf-files/wiso/11440.pdf

->Quelle: bundesregierung.de/Nachhaltigkeitsdialog-stellungnahmen/2016-06-23-forschungsgruppe.pdf

Mehr als Quelle von Dienstleistungen und Rohstoffen

Kultur – zentrales Bindeglied zwischen Mensch und Natur

Ausreichende Nahrung, sauberes Wasser und reine Luft gehören zu den wertvollsten und bekanntesten Leistungen der Natur für den Menschen. Sie wird deshalb hauptsächlich als Quelle von Dienstleistungen und Rohstoffen betrachtet. 30 internationale Experten haben jetzt in einem in der weltweit renommierten Wissenschaftszeitschrift Science erschienenen Artikel dafür plädiert, Politik und Entscheidungsträger stärker für die gesamte Bandbreite des Nutzens der Natur für den Menschen zu sensibilisieren.

Eine der Autorinnen ist Professorin Berta Martin-Lopez von der Leuphana Universität Lüneburg. Die Forscher gehen in ihrem Beitrag davon aus, dass die Umweltpolitik des letzten Jahrzehnts dominiert wurde von den Sichtweisen der Naturwissenschaften und der Ökonomie. Die Untersuchung der sogenannten Ökosystemdienstleistungen, also des gesamten Nutzens der Natur für den Menschen, habe zwar den Nachhaltigkeitsgedanken vorangebracht, aber Einsichten und Methoden der Sozialwissenschaften, der Geisteswissenschaften und anderer Betrachtungsweisen der Welt vernachlässigt.

Eine breiter angelegte Beurteilung des Nutzens der Natur für den Menschen führt zur Einsicht, dass die Kultur ein zentrales Bindeglied zwischen Mensch und Natur ist. Deshalb müsse, so die Autoren, den Wissensbeständen zum Beispiel lokaler Gemeinschaften und indigener Völker viel mehr Beachtung geschenkt werden. Die Leistungen der Natur für den Menschen sind von entscheidender Bedeutung für reiche genauso wie für arme Länder. Die Wissenschaftler sind sicher, dass es nur mit einem besseren Verständnis für die ganze Bandbreite des Naturnutzens gelingen kann, einen tatsächlichen Schutz und eine nachhaltige Nutzung der Natur zu erreichen. So habe die Natur auch eine große soziale, kulturelle, geistige und religiöse Bedeutung.

Thema Nahrung als Beispiel

Nahrung – Gemüse – Foto © Gerhard Hofmann

Als ein Beispiel für ihre umfassendere Sicht auf die Bedeutung der Natur nennen die Autoren das Thema Nahrung. Alle Menschen erhielten ihre Nahrung aus der Natur und Nahrungssicherheit sei ein zentrales Thema, das Politik und Entscheidungsträger weltweit beschäftige. Dabei gehe es bisher vor allem um Dinge wie Nährwert, biologische Prozesse und ökonomische Fragen. Tatsächlich reiche aber die Bedeutung von Nahrung viel weiter. Sie habe auch Auswirkungen auf Dinge wie kulturelle Identität, Kunst oder Lebensfreude. Solche nicht-materiellen Faktoren des Nutzens der Natur machen den neuen Ansatz der Wissenschaft aus.

Eine von vielen Möglichkeiten, die neue Sichtweise anzuwenden, ist ihre Aufnahme in groß angelegten Experten-Gutachten. Der Ansatz gehe deutlich über die bisher genutzten Methoden zur Ermittlung von Ökosystem-Dienstleistungen hinaus. Er verspreche mehr Effektivität und Legitimität für politische Entscheidungen über den Umgang mit der Natur, weil er eine breitere und qualifiziertere Informationsbasis schaffe. Zugleich stellt ein solcher umfassenderer Ansatz einen wichtigen Beitrag für die Umsetzung und Gestaltung der 2012 von den Vereinten Nationen verabschiedeten Nachhaltigkeitsentwicklungsziele dar.

Wenn man die Ergebnisse der Forschungsgruppe Ethisch-Ökologisches Rating an der Frankfurter Johann Wolfgang Goethe-Universität betrachtet, stößt man auf der Webseite mit der Ausgangsthese des Frankfurt-Hohenheimer Leitfadens, einer frühen Ausarbeitung der FGEÖR, und es ist Ortwin Renns Wertbaumanalyse folgend die Rede von Kulturverträglichkeit, Sozialverträglichkeit und Naturverträglichkeit. Ebenso in der starken Definition von Nachhaltigkeit. Schließlich findet man auf einer Webseite der Bundesregierung alle daraus abgeleiteten politischen Forderungen der FGEÖR.

->Quellen: