Die EU-Steuergesetzgebung unter Nachhaltigkeitskriterien
Von Sandrine Dixson-Declève & Johan Rockström
Im kommenden Jahr wird die EU-Kommission weitere EU-Taxonomiekriterien entwickeln – für im Zusammenhang mit den vier Umweltzielen „Kreislaufwirtschaft, Schutz der Wasser- und Meeresressourcen, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie Schutz der Biodiversität und der Ökosysteme“. Entscheidend dabei wird sein, dass auch diese der Wissenschaft folgen. Geschehe das nicht, schaffe das einen gefährlichen Präzedenzfall für sämtliche künftigen Umweltziele und nachhaltigen Finanzen, schreiben Sandrine Dixson-Declѐve (Co-Präsidentin, Club of Rome) und Johan Rockström (Direktor des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung).