Beiträge der Kategorie: Internalisierung

WBGU: Unsere gemeinsame digitale Zukunft

Digitalisierung in den Dienst nachhaltiger Entwicklung stellen

Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) übergab am 11.04.2019 sein Gutachten „Unsere gemeinsame digitale Zukunft“ an die Bundesministerin für Bildung und Forschung Anja Karliczek und an die Bundesumweltministerin Svenja Schulze. Mit dem Bericht „Unsere gemeinsame digitale Zukunft“ macht der WBGU deutlich, dass Nachhaltigkeitsstrategien und -konzepte im Zeitalter der Digitalisierung grundlegend weiterentwickelt werden müssen. Der Titel bezieht sich auf den 1987 erschienenen Brundtland Report „Unsere gemeinsame Zukunft“, der bis heute weltweit das Nachhaltigkeitsdenken prägt. Nur wenn der digitale Wandel und die Transformation zur Nachhaltigkeit synchronisiert werden, kann es gelingen, Klima- und Erdsystemschutz sowie soziale Fortschritte menschlicher Entwicklung voranzubringen. Ohne aktive politische Gestaltung wird der digitale Wandel den Ressourcen- und Energieverbrauch sowie die Schädigung von Umwelt und Klima weiter beschleunigen. Daher ist es eine vordringliche politische Aufgabe, Bedingungen dafür zu schaffen, die Digitalisierung in den Dienst nachhaltiger Entwicklung zu stellen – so eine der zentralen Botschaften des Berichts. Der EÖR-Blog dokumentiert die Zusammenfassung.

Kurzfristig geht es darum, die Digitalisierung mit den 2015 vereinbarten globalen Nachhaltigkeitszielen (SDGs, Agenda 2030) sowie den Zielen des Pariser Klimaübereinkommens in Einklang zu bringen. Neue Technologien sollten gezielt und umfassend genutzt werden, um Menschen Zugang zu Basisdienstleistungen wie Gesundheitsversorgung, Bildung, Energie und (Umwelt-)Informationen zu verschaffen und zugleich Umweltzerstörung zu verhindern. Beispiele sind die Förderung der Energiewende durch Einsatz intelligenter Energienetze, die Senkung des Fahrzeugaufkommens in Städten durch geteilte Mobilität, die den Besitz eines PKW überflüssig macht und die Nutzung digitaler Technologien für die Kreislaufwirtschaft.

Zudem müssen bereits jetzt Vorkehrungen getroffen werden, um mit tiefen gesellschaftlichen Umbrüchen umzugehen, die mittelfristig mit der Digitalisierung einhergehen: Beispiele sind

  • der absehbare radikale Strukturwandel auf den Arbeitsmärkten,
  • der Ersatz realweltlicher Erfahrungen in virtuellen Räumen,
  • die vielfältigen Wirkungen von Künstlicher Intelligenz auf Bildung, Wissenschaft, Demokratie oder auch
  • die Herausforderung, die Überwachungspotenziale der neuen Technologien demokratisch einzuhegen.

Alle digitalen Veränderungen, so der WBGU in seinem neuen Gutachten, sollten auf das Gemeinwohl und die Steigerung der Lebensqualität der Menschen hin ausgerichtet werden.

Schließlich geht es auch darum, sich auf langfristig mögliche Umbrüche vorzubereiten. So sind z.B. bei der Mensch-Maschine-Interaktion bereits heute Risiken für die menschliche Integrität erkennbar. Dies betrifft etwa sensible Neurodaten oder Neuroprothesen, bei denen ethische Aspekte bislang unzureichend berücksichtigt werden. Im Zeitalter der Digitalisierung gilt es, unser Verständnis von “menschlicher Entwicklung” neu zu bestimmen.

Vorausschauende Politikgestaltung stärken

Auch wenn die zukünftige digitale Welt nur schwer abschätzbar ist, sollte Politikgestaltung auf tiefgreifende Veränderungen, wie etwa Umbrüche auf den Arbeitsmärkten oder Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen, vorbereitet sein. Dafür müssen Staaten eine starke antizipative Kapazität aufbauen und ein strategisches Bündel von Institutionen, Gesetzen und Maßnahmen schaffen, um die digitalen Kräfte nutzbar zu machen und zugleich einzuhegen. Dafür braucht es vorausschauende Mechanismen wie Technologiefolgenabschätzung, aber auch eine Vernetzung von Digitalisierungs- und Nachhaltigkeitsforschung. Ein weiterer Baustein ist die Schaffung von Diskursarenen durch die Bundesregierung, in denen sich Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Wirtschaft und Politik über Werte, Ziele und Grenzen digitaler Veränderungen austauschen können. In solchen öffentlichen Aushandlungsprozessen sollte das Bewusstsein für die neu auftretenden ethischen Fragen geschärft und gesellschaftliche Antworten auf die Herausforderungen des digitalen Wandels gefunden werden. Über einen rein konsultativen Charakter hinaus sollten die Ergebnisse dieser Diskurse Eingang in parlamentarische Verfahren finden.

Nachhaltigkeit des digitalen Wandels zum Wettbewerbs- und Standortvorteil der EU machen

Für die Europäische Union bietet sich mit einem eigenen Digitalisierungsmodell die Chance, sich international als nachhaltiger Lebens- und Wirtschaftsraum zu profilieren. Vor diesem Hintergrund sollte sich die Bundesregierung im Rahmen ihrer EU-Ratspräsidentschaft im Jahr 2020 dafür einsetzen, eine gemeinsame europäische Vision zu entwickeln und nachhaltige Entwicklung als Leitbild für europäische Digitalisierungspolitiken zu verankern. Mit der Ausarbeitung einer „EU-Strategie für Nachhaltigkeit im Digitalen Zeitalter“ würde sich zudem die Möglichkeit öffnen, neue Anreize und Standards mit internationaler Strahlkraft zu verankern. Nachhaltigkeit, faire Produktionsbedingungen, Privatheit und Cybersicherheit in der Technikgestaltung und im Betrieb sollten zentrale handlungsleitende Prinzipien eines künftigen europäischen Digitalisierungsmodells werden. Damit könnte die EU zudem eine Pionierrolle für die Weiterentwicklung der Agenda 2030 einnehmen und der globalen digitalen Entwicklung neue Impulse geben.

UN-Gipfel „Nachhaltigkeit im Digitalen Zeitalter“ anberaumen

Deutschland und die EU sollten sich für einen UN-Gipfel zum Thema „Digitalisierung und Nachhaltigkeit“ im Jahr 2022 einsetzen (30 Jahre nach der UNCED in Rio). Zentrales Thema des Gipfels sollte die Verständigung über notwendige Weichenstellungen sein, um eine digital unterstützte, nachhaltige Entwicklung zu erreichen und Risiken des digitalen Wandels zu vermeiden. Ein zentrales Ergebnis könnte eine Charta sein, in der die für nachhaltige Gestaltung des Digitalen Zeitalters grundlegenden Themen benannt und politische Ansatzpunkte identifiziert werden. Dafür hat der WBGU einen Entwurf vorgelegt. Zur Vorbereitung des vorgeschlagenen UN-Gipfels empfiehlt der WBGU die Einsetzung einer „Weltkommission für Nachhaltigkeit im Digitalen Zeitalter“ nach dem Vorbild der „Brundtland-Kommission“.

Mehr belastbares Wissen über die Wirkungen digitaler Technologien schaffen

Einschätzungen über die Auswirkungen der Digitalisierung, etwa auf den Verbrauch seltener Erden, sind oft widersprüchlich und mit hoher Unsicherheit verbunden. Gleichzeitig sind mit dem Instrumentarium, das die Digitalisierung bietet, umfangreiche Beobachtungs- und Analyseaufgaben möglich. Wissenschaft steht vor der Aufgabe, mehr belastbares Wissen über die Wirkungen digitaler Technologien als Basis für gesellschaftspolitische Diskurse zu schaffen und sie auch über digitale Gemeingüter der Weltgemeinschaft zur Verfügung zu stellen. Zudem sollte öffentliche wie private Technologieforschung Fragen von Ethik und Nachhaltigkeit systematisch berücksichtigen.

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Konferenz „Herausforderung Wachstumsunabhängigkeit“

Hauptrichtung Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung – Zahrnt: „Es geht um Wachstum oder Klimaschutz!“

Ressourcen-und-Postwachstum - LogoAm 05.11.2018 diskutierten etwa 200 Teilnehmer einer Konferenz in Berlin politische Implikationen des neuen Ansatzes „Herausforderung Wachstumsunabhängigkeit“ (siehe: blog.ethisch-oekologisches-rating.org/streitpunkt-wachstum-wirtschaftsforscher-legen-neuen-konsensvorschlag-vor und: solarify.eu/wachstumsunabhaengig-in-die-zukunft).

Jörg Knieling, HafenCity Universität Hamburg, fragte nach dem Wachstumsbegriff – warum diskutieren wir über Wachstum? Die “ Rote Karte“ werde schnell sichtbar beim Thema Klimawandel, bei Biodiversität, biochemischen Kreisläufen, Landnutzung (Flächenverbrauch).

Er griff zwei heraus:

  1. Urbanisierung und Flächenverbrauch – die Bevölkerung wandert in urbane Räume, bereits sei die 50 Prozentmarke überschritten worden – ohne Strategie, ohne Planung, dispers, die Mobilität muss der Bevölkerungswanderung nachfolgen. Konflikte zwischen Freiraum und Wohnen sind programmiert; verdichtete Städte haben negative Folgen für Ressourcenschutz und Lebensqualität (Beispiel Feinstaub).
  2. : Peak Oil und Energienutzung (Kohle) und die Verquickung mit dem Klimawandel. Abhängigkeit von fossilen Energieträgern sei zwar bereits in Anfängen überwunden – aber die Folgen sind  nach wie vor spürbar, aus dem Wachstumskurs heraus werden sie lange dauern.

Frage: Welches Wachstumsmodell steht dahinter, dass es in Richtung Nachhaltigkeit umgebaut werde können?  Vor welchen Änderungen stehen wir?

Gesellschaftlicher Wandel

E-Mobilität wachse zwar – insofern erleben wir einen Mobilitätswandel – der steigere aber seinerseits den Ressourcenverbrauch, und noch dazu den Raumverbrauch in den Städten. E-Mobilits ist eben erst einmal nur eine technische Lösung. Knieling stellte Barcelona Kopenhagen gegenüber – in Bezug auf den Fahrradgebrauch: in Kopenhagen sind es  26% in Hamburg nur 12%.
Der aktuelle Baukulturwandel als veränderte Wirtschaftsstrukur führe zu stärker durchmischten Quartieren mit mehr Grün und Erneuerbaren Energien, das seien Innovationen in Richtung einer ressourcenschonenderen Stadtentwicklung; ihre Kennzeichen s eien Kreislaufstrukruren; Plusenergiehäuser, ein Wandel der Baukultur hin zu weniger Raumnutzung im Sinne von weniger Fläche pro Bewohner (bei uns 46 m², in Zürich-Kalkbreite nur 35 m²). Das sei nicht nur Ausdruck einer Notsituation, sondern eine ganz bewusste Veränderung hin zu einem anderem Wohnmodell.

Technikwandel

Smart City und Digitalisierung werfen neue Fragen auf – die Circular City/Regenerative Stadtregion – eine Veränderung von linearem zu zirkulärem Metabolismus. Kopenhagen setze mit seinem Value Chain Management bereits am Produktdesign an, das so sorgfältig verarbeitet sei, dass es entweder weiter benutzt werden, oder recycelt werden könne (Transition-Theory, MLP-Modell). Als Beispiel für einen Transformationsprozess in der Regionalentwicklung zeigte Knieling den Raum westliche Ostsee, seit 20 Jahren ein gemeinsamer Planungsraum (mit Green Growth in einem Green Investment Hub – auf dem Weg zum Post Growth…?). Die Westliche Ostsee habe

  • Pioniere für grünes Wachstum –
  • über 100 % EE –
  • nachhaltige Mobilität und
  • grüne Investitionen

Eine neue Genügsamkeit werde verlangt und (freiwillig) gelebt; dennoch gibt es allenthalben i mmer noch ein Nichtablassenwollen von Gewohntem, obwohl das Bewusstsein dafür längst vorhanden sei.

Zum Schluss seiner Keynote warf Knieling Fragen auf und nannte ungelöste Punkte:

  • Wo sind die Grenzen des grünen Wachstums? (Entkopplung, Reboundgefahren)
  • Wie die Akteure beim Kulturwandel mitnehmen?
  • Ist Raum für Experimente da, der nötig ist?
  • Wie kommt man vom Modell zum Mainstream – wie von der Nischeninnovation zur tiefen Transformation?
  • Strategie-Mix nötig –  Synergien suchen, sich auf Wettbewerb der Konzepte einlassen

Gesellschaftliches Wohlergehen innerhalb planetarer Grenzen – Ansätze einer vorsorgeorientieren Wachstumsposition

Ulrich Petschow, IÖW - Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für SolarifyUlrich Petschow vom Institut für Ökologische Wirtschaftsforschung, der das Projektteam „Ansätze zur Ressourcenschonung im Kontext von Postwachstumskonzepten“ geleitet hatte, nannte zwei zentrale Begriffe: Herausforderungen (1) und von Green Growth und Degrowth zur vorsorgeorientieren Wachstumsposition (2).

1 – Erst ab 1850, mit dem Beginn der industriellen Revolution, beginnt signifikantes wirtschaftliches Wachstum, gleichzeitig aber auch eine zunehmende CO2-Freisetzung. Trotz starker Effizienzgewinne sehen wir aber nach wie vor keine Besserung; man kann nicht sagen, Effizienz könnte die Lösung sein. Ab 1950 beginne eine besonders starke CO2-Emission durch die Zementproduktion. Aber: die Lösung liegt nicht in der Wirtschaft, denn:  „Umweltprobleme sind letztlich soziale Organisationsprobleme“ (Helle Norgaard )

2 – Spannungsfelder Biophysikalische Grenzen und soziale Schwellenwerte, Diskurs Degrowth – Green Growth:
Thema „Degrowth“:
Verbreitete Auffassungen von Lebensqualität erforderten nicht prinzipiell weiteres Wirtschaftswachstum. Unklar bleibe aber in der Argumentation, ob und wie die gesellschaftliche Lebensqualität erhalten werden könne.
Die behauptete Gewissheit über das unvermeidliche Scheitern einer hinreichend starken Entkopplung ist letztlich nicht haltbar, da vergangenheitsbezogen argumentiert wird.
Thema „Green Growth“:
Zentral sei, was unter gesellschaftlicher Lebensqualität verstanden werde, diese müsse nicht vom Wachstum abhängen, so Petschow. Andererseits sei die unterstellte Gewissheit, dass eine hinreichende Entkopplung möglich sei, nicht haltbar.
Beide Positionen können nicht beanspruchen , allein als sinnvolle Richtschnur für (umwelt-)politisches Handeln dienen zu können.
Die „vorsorgeorientierte Postwachstumsposition“ sei ergebnisoffen und habe keine starken ex-ante-Prämissen, sowohl nicht bezüglich künftigen Wirtschaftswachstums, bzw. deren Schrumpfung, ebenso wenig  in Bezug auf Möglichkeiten der (absoluten) Entkopplung.
Unklar sei nämlich, ob die Wirtschaftsleistung fallen oder steigen werde, wenn sie im Einklang mit den globalen ökologischen Zielen transformiert werde. Deshalb sollten zentrale gesellschaftliche Institutionen (etwa Renten- oder Krankenversicherung) möglichst wachstumsunabhängig ausgestaltet werden, dann hätte die Politik mehr Spielraum – politische Maßnahmen könnten dann weniger unter Wachstumsvorbehalt angekündigt werden.

Nils aus dem Moore, RWI - Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für SolarifyNils aus dem Moore vom RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung zeigte den methodischen Ansatz auf. Er schilderte den Ablauf der forschenden Konferenzvorbereitungen und begann mit dem Hinweis auf ein breites Literaturstudium aus gesamtem Spektrum der im  Wachstumsdiskurs vertretenen Positionen –  wie Green Growth, Green Economy, A-Growth, Postwachstum, Degrowth.
Das alles in einer pluralen Perspektive, die bei Analysen verschiedene Ansätze der Ökonomik berücksichtigt habe: Neoklassik, Keynesianische und marxistische Ansätze, Verhaltensökonomik, Institutionenökonomik, evolutorische Ökonomik und Komplexitätsökonomik. Schließlich auf Evidenz basiert: Prüfung von Argumenten und Aussagen anhand vorhandener empirischer Studien.

Als Herausforderungen nannte er dabei, viele der gefundenen Vorschläge seien mitunter wenig ausgereift und nicht im Detail ausbuchstabiert gewesen, teilweise seien sie eher Postulate mit eingeschränktem „Prüfpotenzial“. Insgesamt gebe es überhaupt wenig oder gar keine empirischen Studien zu einem Teil der Vorschläge. Vorhandene Evidenz beziehe sich in der Regel auf marginale Veränderungen (so sei die Auswirkung eines CO2-Preises in seiner Gesamtwirkung eher noch unklar) einer einzelnen oder weniger Stellschrauben.
Wirkungskoeffizienten (aus dem Moore nannte sie „Elastitizitäten“) seien mithin nur eingeschränkt auf Vorschläge übertragbar, die mehrere Stellschrauben betreffen und nicht marginale Änderungen fordern.
Eine Konsistenzprüfung sei dennoch immer möglich, weil systemische Zusammenhänge und Budgetrestriktionen auch in Postwachstums- und Degrowth-Szenarien gelten würden.

Aus dem Moore diagnostizierte Konsens darüber, welcher Treiber von hoher Relevanz für künftiges Wirtschaftswachstum einer früh industrialisierten Volkswirtschaft sei: Das seien Innovationen und technologische Entwicklungen (Beispiel: Digitalisierung). Dissens habe – innerhalb des Projektteams und in der Literatur darüber bestanden, welche Maßnahmen die Politik bezüglich der Treiber ergreifen sollte. Er empfahl, die ökonomischen Rahmenbedingungen vor allem durch marktbasierte Instrumente zur Internalisierung extremer Effekte konsequent so zu setzen, dass eine Lenkung des Wachstums erfolgt. Dabei unterstrich er, dass einzelne Branchen, die einen derartigen Richtungswechsel nicht vollziehen könnten oder wollten, durch diese Lankung von „Schrumpfung bzw. Exit“ bedroht seien.

Kurz ging aus dem Moore auf zwei Perspektiven ein – die Keynesianische in Bezug auf Postwachstum und Degrowth (1) – und die Neoklassische Arbeitsökonomik in Bezug auf Green Growth (2).
1 – „Wachtumsabhängigkeit“, sie sei unidirektional von der Nachfrage her gedacht, steigende Produktivität dabei als exogen gegeben unterstellt. Technischer Fortschritt mache die Beschäftigten zwangsläufig produktiver, so dass zur Aufrechterhaltung des Beschäftigungsumfangs stets mengenmäßiges Wachstum erforderlich sei.
2 – Hier werde das Ausmaß der Beschäftigung vor allem strukturell über das Matching von Angebot und Nachfrage auf den Arbeitsmärkten bestimmt – und von der Höhe der Investitionen. Aber auch besseres Matching erhöhe die Beschäftigungszahl und damit das effektive Arbeitsvolumen, was in der Konsequenz zu höherem Wachstum führe.

Aus dem Moore berichtete über Analyse von Wachstumsabhängigkeiten im Bereich Beschäftigung, über die wichtigsten Vorschläge und ihre Bewertungen:

  1. Vorantreiben des Wandels zur Dienstleistungsgesellschaft
  2. Ausrichtung des technologischen Wandels auf Ressourcenproduktivität
  3. Reduzierung der Arbeitszeit
  4. Einkommen unabhängig von Beschäftigung machen

…so bewertet:

  1. Konkrete Umsetzungsmodalitäten unklar
  2. Kann und sollte durch ökonomische Instrumente forciert werden
  3. Evidenz für neutrale,  positive und negative Effekte auch in Abhängigkeit von empirischer Ausgangslage, Umfang positiver Effekte jedoch durch systemische Zusammenhänge zwangsläufig beschränkt
  4. Commons-basierte Produktion und nicht kommerzielle Share-Economy können Bedürfnisbefriedigung unabhängiger von Erwerbseinkommen machen – das würde weitgehenden gesellschaftlichen Wandel voraussetzen.

Ähnliches Vorgehen im Bereich der Rentenversicherung – zunächst die Vorschläge:

  1. Umverteilung zwischen Beitragszahlem und Leistungsempfängern (Anpassung der Lebensarbeitszeit, kapitalgedeckte Rentenversicherung)
  2.  Kreis der Beitragszahler wird erweitert – („Rente für alle“,  Beveridge-System, stärkere Steuerfinanzierung)Zeitgutschriftsysteme)
  3. Das, was als Beitrag bzw. Leistung zählt, wIrd ausgeweitet (Anerkennung nicht-marktvermittelter Tätigkeiten, Zeitgutschriftsysteme)

Bewertung

– Reformideen implizieren vor allem Alternativen zur aktuellen Lastenverteilung
– Abhängigkeit von der Wirtschaftsleistung kann durch keinen Vorschlag  umfassend und dauerhaft aufgelöst werden
– „Rente für alle“ ermöglicht aber temporäre Einführungsgewinne
– Ausweitung durch Einbeziehung nicht-marktvermittelter Tätigkeiten kann Wachstumsabhängigkeit ggf. etwas reduzieren

Ähnliches Vorgehen schließlich auch im Bereich der Krankenversicherung – zunächst die Vorschläge:

Wichtigste Vorschläge

  1. Förderung der Prävention von Erkrankungen durch stärkere Anreize für ein gesundheitsbewusstes Verhalten
  2. Durchsetzung eines kostengünstigeren Produktangebots seitens der Pharma- und Medizintechnikindustrie
  3. Aktivierung ehrenamtlicher oder semi-professioneller Unterstützungspotenziale beispielsweise für altere Mitbürger/innen

Bewertung

– Potenziale bei Krankenversicherung sind etwas größer als im Bereich der Rentenversicherung, da Verhalten hier eine größere Bedeutung besitzt.
– Es gibt (bisher) keine Konzepte, die eine vollständige oder sehr weitgehende Wachstumsunabhängigkeit ermöglichen würden.
– Um das Ausmaß der Wachstumsabhängigkeit abzuschwächen, müsste insbesondere auf der Ausgabenseite des Systems angesetzt werden.

Drei zentrale Handlungsempfehlungen der vorsorgeorientierten Postwachstumsposition
Die vorsorgeorientierte Postwachstumsposition kann als Bestandteil einer übergreifenden, verantwortungsethisch motivierten Resilienzstrategie verstanden werden. Diese Strategie sollte die folgenden drei Elemente umfassen:

  1. Konsequente Internalisierung umweltschädlicher Effekte von Produktion und Konsum durch marktbasierte Instrumente

  2. Ausloten möglicher Pfade der gesellschaftlichen Entwlcklung durch partizipative Suchprozesse, Experimentierräume sowie neue innovations- und forschungspolitische Ansätze

  3. Prüfung, ob und wie gesellschaftliche Institutionen und Prozesse unabhängiger vom Wachstum werden können

Hermann E. Ott - Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify - 20181105Hedrmann E. Ott (Fachhochschule Eberswalde) gab zu bedenken, dass relative Entkopplung zwar möglich sei, aber nicht ausreiche, um Mengenwachstum zu kompensieren; es würden hier antagonistische Positionen zusammengebracht; aber: „Verringerung von Wachstumsabhängigkeiten ist möglich“. Wenn es um Entkopplung gehe, um Verbindung von Postwachstumspolitik und Ressourcenschonung, sei ein tastender Prozess richtig, mit Versuch und Irrtum, eine fehlerfreundliche, rückholbare Politik.

Angelika Zahrnt - Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify - 20181105Angelika Zahrnt (BUND) kritisierte in einer Diskussionsrunde die Wachstumsgläubigkeit, die auch diesem Projekt innewohne, dass nämlich die mögliche Verbindung von Wachstum und 1,5-Grad-Grenze stets wie ein Mantra verkündet werde: „Wir müssen langsam aus der Phase der theoretischen Diskussion heraus und die großen Fragen beantworten: Es geht um Wirtschaftswachstum oder Klimaschutz!“

Reinhard Loske - Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify - 20181105Reinhard Loske (Universität Witten-Herdecke) lobte Zahrnt – aber bereits die Möglichkeit, alles zusammenzuführen sei schon eine Veränderung des Koordinatensystems. Freiwillige Selbstverpflichtungen seien jedoch auf ganzer Breite gescheitert. In der ersten Enquete sei versucht worden, Verbindendes zusammenzuführen, dann erst Trennendes zu behandeln. Das Prinzip war: Konsens nach vorne, Dissens nach hinten. Dem vorliegenden Papier gelinge das ganz gut, auch dsas das RWI sage, da müsse etwas passieren, Experimente, wenn sie nicht in der Nische blieben, seien auch gut; man könne den gesellschaftlichen Subsystemen nicht mehr sagen: Das müsste „müsste man mal prüfen“. Aber der Dreiklang des Papiers sei ein guter Angang.

Folgt: Die Thesen zur Konferenz

Ethisch-ökologische Investments auf dem Vormarsch

Institutionelle verpflichten sich dem Klimawandel

Evi Vogl, bis Ende 2020 Deutschlandchefin von Europas größtem Asset Manager Amundi ( 45,8 Mrd. € verwaltetes Vermögen), bricht in einem Gastbeitrag für die Börsenzeitung eine Lanze für klimaschonende, nachhaltige Investitionen. Sie seien eine Aufgabe für Staaten, Unternehmen und Gesellschaft; dazu seien Veränderungen in den Risikomanagements notwendig.

Dreierlei Risiken zählt Vogl auf:

  1. Haftungsrisiken, direkte Opfer des Klimawandels könnten umweltverschmutzende Unternehmen verklagen. Dadurch seien Reputation und Finanzen gefährdet.
  2. Physische Risiken aus Schäden, die durch Fluten, Stürme und andere Umweltschäden entstünden.
  3. Übergangsrisiken, wenn heute noch als wertvoll geltende Rohstoffe wie etwa Öl durch technologische oder regulatorische Änderungen stark an Wert verlören.

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FGEÖR zieht um ans Weltethos-Institut

Neuer Titel: „Finanzen und Wirtschaft“

Am 15.10.2018 wurde die bisherige Forschungsgruppe Ethisch-Ökologisches Rating (FGEÖR) an der Frankfurter Universität als neuer Bestandteil dem Weltethos-Institut an der Universität Tübingen angegliedert. Sie trägt dort den Namen „Weltethos-Forschungsgruppe Finanzen und Wirtschaft“ und wird die 25jährige Arbeit der FGEÖR fortführen.

Eberhard-Karls-Universität Tübingen - Weltethos-Institut - Logos
„Das Weltethos-Institut ist froh darüber, dass eine so verdienstvolle Initiative zu mehr Fairness in Wirtschaft und Gesellschaft jetzt zu einem Teil seines wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Engagements wird. Denn gutes Wirtschaften braucht den Zusammenklang fachlich durchdachter Ideen mit gesellschaftlicher Unterstützung bis hin zur Gesetzgebung, so dass sinnvolle Spielregeln nicht nur gefordert, sondern auch durchgesetzt werden können“, so Institutsdirektor Prof. Ulrich Hemel (Foto unten: 3.v.r.). weiterlesen

25 Jahre im Dienst der Nachhaltigkeit

Jubiläumstagung der Forschungsgruppe Ethisch-ökologisches Rating (FG EÖR) an der Frankfurter Universität in der Evangelischen Akademie Bad Boll

Susanne Bergius protokolliert - Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft
Susanne Bergius protokolliert – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft

Unter dem Titel „Mehr Nachhaltigkeit! 25 Jahre FGEÖR“ kamen etwa 50 Mitglieder, Unterstützer und Referenten am 3. und 4. November 2017 an den Rand der Schwäbischen Alb. Fazit: Nachhaltigkeitsratings sind ein wichtiger Zwischenschritt. Angesichts der SDGs müssen Politik, Agenturen, Finanzwelt und Forschung die Gangart erhöhen. – Ein Resümee von Susanne Bergius, 06.11.2017.

Die Impulskraft von Nachhaltigkeitsratings und nachhaltigen Investments sowie die Orientierung von Unternehmen und Finanzwelt an den Sustainable Development Goals (SDGs) könnten verstärkt werden durch

  • ein nachhaltigkeitsorientiertes Wettbewerbsrecht,
  • aktivere institutionelle Investoren,
  • eine höhere Gemeinwohlorientierung der Ratingkonzepte,
  • die Einbindung von Zivilgesellschaft und Öffentlichkeit sowie
  • eine intensivere Forschung zu Externalisierung respektive Internalisierung öko-sozialer Kosten.

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Licht und Schatten in den HLEG-Empfehlungen

oekom research-Statement zum finalen Bericht der High Level Group on Sustainable Finance der EU-Kommission

Am 31.01.2018 wurde der finale Bericht der von der EU-Kommission eingesetzten HLEG logoHigh Level Expert Group on Sustainable Finance (HLEG) veröffentlicht. Damit legt die Gruppe nun ein umfangreiches Set an Empfehlungen vor, wie der Gesetzgeber die Entwicklung eines nachhaltigen Finanzmarktes unterstützen kann, in dem die Integration von ESG-Aspekten einerseits die Finanzmarktstabilität fördert und zudem dabei hilft, die EU-Umwelt- und Sozialziele zu erreichen. Ein kommentierendes Statement von Dieter Niewierra, oekom research.

Dabei beziehen die Empfehlungen neben dem Handlungsbedarf bei den konventionellen Finanzratings nun auch explizit Nachhaltigkeitsratings als Teil der Lösung ein. Angesichts der essentiellen Funktion von Nachhaltigkeitsresearch für die Lenkung der Kapitalströme ist dies eine unerlässliche Voraussetzung, um das Ziel des Berichts – die Finanzierung einer nachhaltigen Wirtschaft – überhaupt zu erreichen. Denn Nachhaltigkeitsratings sind für fast alle HLEG-Empfehlungen ein Schlüssel-Baustein, um sie umzusetzen bzw. wirksam werden zu lassen.

Schlüsselbaustein Nachhaltigkeitsresearch

Die Empfehlungen benennen zentrale Punkte, wie der derzeitige Finanzmarkt nachhaltiger ausgerichtet werden kann. Dabei wird deutlich, dass das Nachhaltigkeitsresearch für die meisten Punkte einen Schlüsselbaustein darstellt, ohne den diese nicht oder nur ungenügend umgesetzt werden können:

  • In dem Maße, wie ESG-Kriterien als Bestandteil der Treuhand- und Investorenpflichten zu begreifen sind, benötigen Asset Manager und Asset Owner entsprechendes Nachhaltigkeitsresearch, um im Rahmen ihres Portfoliomanagements diesen Pflichten überhaupt nachkommen zu können.
  • Die Anforderungen von Nachhaltigkeitsratingagenturen sind eine wichtige Quelle und Variable für die Ausgestaltung der Unternehmensberichterstattung zu nicht-finanziellen Indikatoren. Sie unterstützen somit die von der HLEG empfohlenen entsprechenden Offenlegungspflichten von Unternehmen.
  • Damit Anbieter die Nachhaltigkeit ihrer Anlageprodukte im Rahmen eines Labels zertifizieren lassen können, müssen sie den Einsatz eines entsprechenden Nachhaltigkeitsratings nachweisen.
  • Mit dem durchgehenden Verweis auf den Stellenwert der Aspekte Transparenz und Qualität im gesamten Bericht, aber auch insbesondere im Zusammenhang mit Ratings setzt die HLEG zudem ein wichtiges Signal. Bei einer komplexen Thematik wie Nachhaltigkeit sind diese beiden Aspekte mitentscheidend, um den Finanzmarkt in seiner Gänze erreichen zu können.

Aus der Sicht von oekom research weisen die HLEG-Empfehlungen „in die richtige Richtung. Sie sind auch im übertragenen Sinne richtungsweisend, so z. B. die Orientierung der Taxonomie an der nachhaltigen Wirkung von Anlagen und ihrem Beitrag zu den SDGs. Diese Wirkungsorientierung ist der effektivste Weg, die EU Umwelt- und Sozialziele effizient zu erreichen. Es ist auch zu begrüßen, dass die EU die Taxonomie als Meta-Schema begreift. Es soll daher selbst keine Metrik, Schwellen oder Indikatoren umfassen, sondern soll anschlussfähig an bestehende Schemata im Markt sein. Dies garantiert für alle Marktteilnehmer eine wichtige Flexibilität bei der Umsetzung ihrer gesteckten Ziele.“

Kein Bezug auf Divestment-Strategien

Einige wesentliche Punkte würden von den Empfehlungen jedoch nicht oder nur unzureichend adressiert bzw. könnten in ihrer Wirkung noch nicht abgeschätzt werden. So könnten sich einige Themen in ihrer Wirksamkeit erst dann beweisen, wenn die Vorschläge operationalisiert seien:

  • Es sind bislang lediglich Grundzüge der Taxonomie bekannt, bei der es in vielen Punkten aber vor allem auf die Ausgestaltung der Details ankommen wird. Als Beispiel sei SDG 2 zum Thema Hungerbekämpfung genannt: Hier geht es nicht allein um die Verfügbarkeit von Nahrungsmitteln wie sie in den Empfehlungen angesprochen werden, sondern auch um die Vermeidung von Fehlernährung. Es bleibt abzuwarten, wie die Herangehensweise der Projektgruppe unter Leitung der EIB bei der Operationalisierung aussehen wird.
  • Ein anderer Aspekt betrifft das Thema Green Bonds: Zwar geht das von der EU angestrebte EU Green Bond Schema (und das darauffolgende Label) in seinen Anforderungen über die Green Bond Principles hinaus und formuliert zudem für die Green Bond Emittenten Verpflichtungen statt Empfehlungen (z. B. in Bezug auf eine Verifikation durch eine Second Party Opinion). Um hier jedoch Greenwashing oder Trittbrettfahrer zu verhindern, ist es zur Beurteilung der Nachhaltigkeit eines Green Bonds auch notwendig, die Nachhaltigkeitsperformance des Emittenten in die Analyse einzubeziehen.
  • Darüber hinaus sollte neben der Fokussierung des Berichts auf das Thema Klimawandel auch andere Umwelt-Themen wie Artenschwund und soziale Fragen wie z.B. die Einhaltung der Menschenrechte baldmöglichst aufgegriffen werden.
  • Was die geforderte systematische Integration von ESG-Faktoren in Investment- und Kreditprozesse betrifft, so wird diese nur möglich sein, wenn nicht nur wie vorgeschlagen Banken Prozesse zur Bewertung von ESG-Risiken etablieren, sondern stärker noch als bislang auch Versicherungen in Augenschein genommen werden. Leider liegt in dieser Branche der Fokus immer noch sehr auf dem Management von Klimarisiken statt auf dem Beitrag zu Klimawandelbekämpfung und nachhaltiger Entwicklung, wie er durch entsprechende Nachhaltigkeits-Anforderungen an Versicherungskunden realisiert werden könnte.
  • Trotz der Breite der Empfehlungen nimmt der Bericht nicht Bezug auf die Bedeutung bzw. den Beitrag von Divestment-Strategien, was angesichts der weltweiten Dynamik zu diesem Thema und der namhaften Beispiele an Asset Ownern wie auch Asset Managern, die diesen Weg gehen, verwundert.

Der Handlungsbedarf bei konventionellen Ratingagenturen in Bezug auf deren Risikoansatz, Geschäftsmodellen und Zeithorizont im Bewertungsansatz sei zwar im Bericht klar benannt, aber keine durchschlagende Empfehlung enthalten, die diese Probleme lösen würde. Qualitätsanforderungen wie der Deep Data Delivery Standard, die sich auf alle Arten von Ratingagenturen beziehen, seien deshalb unerläßlich.

Robert Haßler - Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für FGEÖRRobert Haßler, CEO von oekom research: „Wir begrüßen die Empfehlungen der HLEG und begleiten den Sustainable Finance-Prozess aktiv. Die darin formulierten Anforderungen decken sich in weiten Teilen mit unserem methodischen Ansatz. Kunden, die unser Nachhaltigkeitsresearch nutzen, sind somit gut gerüstet, die zukünftigen Bestimmungen zu erfüllen. Und auch die Unternehmen, die bereits jetzt ein gutes Nachhaltigkeitsmanagement zeigen, bekommen durch die HLEG-Empfehlungen weiteren Rückenwind, was letztlich einer nachhaltigen Entwicklung nützt.“

Über oekom research

Die oekom research AG zählt zu den weltweit führenden Ratingagenturen im Bereich des nachhaltigen Investments. Die Agentur analysiert Unternehmen und Länder hinsichtlich ihrer ökologischen und sozialen Performance. Als erfahrener Partner von institutionellen Investoren und Finanzdienstleistern identifiziert oekom research diejenigen Emittenten von Aktien und Rentenpapieren, die sich durch ein verantwortungsvolles Wirtschaften gegenüber Gesellschaft und Umwelt auszeichnen. Mehr als 180 Asset Manager und Asset Owner aus 13 Staaten beziehen das Research der Ratingagentur regelmäßig in ihre Anlageentscheidungen ein. Die Analysen von oekom research beeinflussen dadurch aktuell rund 1,5 Billionen Euro Assets under Management.

->Quelle: http://www.oekom-research.com/index.php?content=news_20180209151149

„Riesiges Modernisierungsprogramm für unsere Volkswirtschaften“

Hendricks wirbt bei B20-Gipfel für nachhaltiges Wirtschaften

Barbara Hendricks – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft

Am 03.05.2017 hielt Bundesumweltministerin Barbara Hendricks vor dem B20-Gipfel in Berlin eine Rede. Vor 700 Unternehmensvertretern aus rund 30 Ländern warb sie für klima- und umweltverträgliche Wirtschaftsweisen. Klima- und Umweltschutz seien ein „riesiges Modernisierungsprogramm für unsere Volkswirtschaften – mit positiven Effekten für die Wettbewerbsfähigkeit, den Arbeitsmarkt, den sozialen Zusammenhalt und die politische Stabilität. Das B20-(„B“ = „Business“)-Treffen ist der Wirtschaftsdialog der G20, also der 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer, und damit Teil der deutschen G20-Präsidentschaft.

Wer heute noch bereit sei, die wirtschaftliche Entwicklung durch Streichung von Umweltauflagen zu fördern, sagte sie mit klarem Seitenblick auf US-Präsident Trump, der hane die Zeichen der Zeit nicht verstanden und setze den Wohlstand kommender Generationen aufs Spiel. „Diejenigen, die auf veralteten Strukturen beharren, verpassen die Zukunft. Das gilt für Staaten. Das gilt aber auch für jedes einzelne Unternehmen.“

Die B20 fordern unter anderem eine Eindämmung des Klimawandels und die konsequente Umsetzung des Pariser Weltklimaabkommens. Hierfür sollen die G20-Staaten ihre Langfriststrategien zur Erreichung ihrer nationalen Minderungsbeiträge vorlegen. Auch ein strategischer Dialog über globale Mechanismen für CO2-Preise und die Abschaffung ineffizienter Subventionen fossiler Brennstoffe gehört zu den Vorschlägen der B20. Die B20 fordern zudem das Vorantreiben der Energiewende durch eine gemeinsame Innovationsagenda. In ihren Empfehlungen unterstützen die B20 außerdem die Initiative der Bundesumweltministerin für eine G20-Partnerschaft zur Ressourceneffizienz.

Folgt: Rede im Wortlaut. weiterlesen

Ökologische Modernisierung quer durch alle Branchen

 Die grüne Art des Wirtschaftens

Mit 450 Gästen war der Kongress „Grüner Wirtschaften“ der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen sehr gut besucht.  In diversen Werkstätten und Debatten wurde das Konzept Grüner Wirtschaften für mehr Lebensqualität diskutiert und auf einem Markt der Möglichkeiten anschaulich und greifbar fgemacht.  Die grüne Bundestagsfraktion will „den Weg in die neue Wirtschaftsweise für alle verlässlich gestalten“. Dafür brauche es mutige Politik und engagierte Bürger, Ingenieure und Unternehmerinnen, welche die ökologische Modernisierung quer durch alle Branchen ins Ziel bringen. „Wir müssen, das machten sowohl unser Fraktionsvorsitzender Dr. Anton Hofreiter, wie auch die Keynote von Professor Rahmstorf sehr deutlich, das Tempo erhöhen, die Klimakrise wartet nicht“.

Neuer Anlauf zu Suffizienzpolitiken

Wuppertal Spezial erschienen

Nach dem Katalog von 30 Suffizienzpolitiken „Suffizienz als politische Praxis“ (Wuppertal Spezial Nr. 49) hat Manfred Linz nun eine Fortsetzung geschrieben, die die Möglichkeiten untersucht, wie diese Politiken mit ihren Anreizen, aber eben auch mit ihren Grenzsetzungen und Verboten in der Wahlbevölkerung annehmbar werden können. „Wie Suffizienzpolitiken gelingen“ ist als Wuppertal Spezial Nr. 52 erschienen und steht kostenlos zum Download zur Verfügung. weiterlesen