Beiträge der Kategorie: Ökologie

WBGU: Unsere gemeinsame digitale Zukunft

Digitalisierung in den Dienst nachhaltiger Entwicklung stellen

Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) übergab am 11.04.2019 sein Gutachten „Unsere gemeinsame digitale Zukunft“ an die Bundesministerin für Bildung und Forschung Anja Karliczek und an die Bundesumweltministerin Svenja Schulze. Mit dem Bericht „Unsere gemeinsame digitale Zukunft“ macht der WBGU deutlich, dass Nachhaltigkeitsstrategien und -konzepte im Zeitalter der Digitalisierung grundlegend weiterentwickelt werden müssen. Der Titel bezieht sich auf den 1987 erschienenen Brundtland Report „Unsere gemeinsame Zukunft“, der bis heute weltweit das Nachhaltigkeitsdenken prägt. Nur wenn der digitale Wandel und die Transformation zur Nachhaltigkeit synchronisiert werden, kann es gelingen, Klima- und Erdsystemschutz sowie soziale Fortschritte menschlicher Entwicklung voranzubringen. Ohne aktive politische Gestaltung wird der digitale Wandel den Ressourcen- und Energieverbrauch sowie die Schädigung von Umwelt und Klima weiter beschleunigen. Daher ist es eine vordringliche politische Aufgabe, Bedingungen dafür zu schaffen, die Digitalisierung in den Dienst nachhaltiger Entwicklung zu stellen – so eine der zentralen Botschaften des Berichts. Der EÖR-Blog dokumentiert die Zusammenfassung.

Kurzfristig geht es darum, die Digitalisierung mit den 2015 vereinbarten globalen Nachhaltigkeitszielen (SDGs, Agenda 2030) sowie den Zielen des Pariser Klimaübereinkommens in Einklang zu bringen. Neue Technologien sollten gezielt und umfassend genutzt werden, um Menschen Zugang zu Basisdienstleistungen wie Gesundheitsversorgung, Bildung, Energie und (Umwelt-)Informationen zu verschaffen und zugleich Umweltzerstörung zu verhindern. Beispiele sind die Förderung der Energiewende durch Einsatz intelligenter Energienetze, die Senkung des Fahrzeugaufkommens in Städten durch geteilte Mobilität, die den Besitz eines PKW überflüssig macht und die Nutzung digitaler Technologien für die Kreislaufwirtschaft.

Zudem müssen bereits jetzt Vorkehrungen getroffen werden, um mit tiefen gesellschaftlichen Umbrüchen umzugehen, die mittelfristig mit der Digitalisierung einhergehen: Beispiele sind

  • der absehbare radikale Strukturwandel auf den Arbeitsmärkten,
  • der Ersatz realweltlicher Erfahrungen in virtuellen Räumen,
  • die vielfältigen Wirkungen von Künstlicher Intelligenz auf Bildung, Wissenschaft, Demokratie oder auch
  • die Herausforderung, die Überwachungspotenziale der neuen Technologien demokratisch einzuhegen.

Alle digitalen Veränderungen, so der WBGU in seinem neuen Gutachten, sollten auf das Gemeinwohl und die Steigerung der Lebensqualität der Menschen hin ausgerichtet werden.

Schließlich geht es auch darum, sich auf langfristig mögliche Umbrüche vorzubereiten. So sind z.B. bei der Mensch-Maschine-Interaktion bereits heute Risiken für die menschliche Integrität erkennbar. Dies betrifft etwa sensible Neurodaten oder Neuroprothesen, bei denen ethische Aspekte bislang unzureichend berücksichtigt werden. Im Zeitalter der Digitalisierung gilt es, unser Verständnis von “menschlicher Entwicklung” neu zu bestimmen.

Vorausschauende Politikgestaltung stärken

Auch wenn die zukünftige digitale Welt nur schwer abschätzbar ist, sollte Politikgestaltung auf tiefgreifende Veränderungen, wie etwa Umbrüche auf den Arbeitsmärkten oder Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen, vorbereitet sein. Dafür müssen Staaten eine starke antizipative Kapazität aufbauen und ein strategisches Bündel von Institutionen, Gesetzen und Maßnahmen schaffen, um die digitalen Kräfte nutzbar zu machen und zugleich einzuhegen. Dafür braucht es vorausschauende Mechanismen wie Technologiefolgenabschätzung, aber auch eine Vernetzung von Digitalisierungs- und Nachhaltigkeitsforschung. Ein weiterer Baustein ist die Schaffung von Diskursarenen durch die Bundesregierung, in denen sich Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Wirtschaft und Politik über Werte, Ziele und Grenzen digitaler Veränderungen austauschen können. In solchen öffentlichen Aushandlungsprozessen sollte das Bewusstsein für die neu auftretenden ethischen Fragen geschärft und gesellschaftliche Antworten auf die Herausforderungen des digitalen Wandels gefunden werden. Über einen rein konsultativen Charakter hinaus sollten die Ergebnisse dieser Diskurse Eingang in parlamentarische Verfahren finden.

Nachhaltigkeit des digitalen Wandels zum Wettbewerbs- und Standortvorteil der EU machen

Für die Europäische Union bietet sich mit einem eigenen Digitalisierungsmodell die Chance, sich international als nachhaltiger Lebens- und Wirtschaftsraum zu profilieren. Vor diesem Hintergrund sollte sich die Bundesregierung im Rahmen ihrer EU-Ratspräsidentschaft im Jahr 2020 dafür einsetzen, eine gemeinsame europäische Vision zu entwickeln und nachhaltige Entwicklung als Leitbild für europäische Digitalisierungspolitiken zu verankern. Mit der Ausarbeitung einer „EU-Strategie für Nachhaltigkeit im Digitalen Zeitalter“ würde sich zudem die Möglichkeit öffnen, neue Anreize und Standards mit internationaler Strahlkraft zu verankern. Nachhaltigkeit, faire Produktionsbedingungen, Privatheit und Cybersicherheit in der Technikgestaltung und im Betrieb sollten zentrale handlungsleitende Prinzipien eines künftigen europäischen Digitalisierungsmodells werden. Damit könnte die EU zudem eine Pionierrolle für die Weiterentwicklung der Agenda 2030 einnehmen und der globalen digitalen Entwicklung neue Impulse geben.

UN-Gipfel „Nachhaltigkeit im Digitalen Zeitalter“ anberaumen

Deutschland und die EU sollten sich für einen UN-Gipfel zum Thema „Digitalisierung und Nachhaltigkeit“ im Jahr 2022 einsetzen (30 Jahre nach der UNCED in Rio). Zentrales Thema des Gipfels sollte die Verständigung über notwendige Weichenstellungen sein, um eine digital unterstützte, nachhaltige Entwicklung zu erreichen und Risiken des digitalen Wandels zu vermeiden. Ein zentrales Ergebnis könnte eine Charta sein, in der die für nachhaltige Gestaltung des Digitalen Zeitalters grundlegenden Themen benannt und politische Ansatzpunkte identifiziert werden. Dafür hat der WBGU einen Entwurf vorgelegt. Zur Vorbereitung des vorgeschlagenen UN-Gipfels empfiehlt der WBGU die Einsetzung einer „Weltkommission für Nachhaltigkeit im Digitalen Zeitalter“ nach dem Vorbild der „Brundtland-Kommission“.

Mehr belastbares Wissen über die Wirkungen digitaler Technologien schaffen

Einschätzungen über die Auswirkungen der Digitalisierung, etwa auf den Verbrauch seltener Erden, sind oft widersprüchlich und mit hoher Unsicherheit verbunden. Gleichzeitig sind mit dem Instrumentarium, das die Digitalisierung bietet, umfangreiche Beobachtungs- und Analyseaufgaben möglich. Wissenschaft steht vor der Aufgabe, mehr belastbares Wissen über die Wirkungen digitaler Technologien als Basis für gesellschaftspolitische Diskurse zu schaffen und sie auch über digitale Gemeingüter der Weltgemeinschaft zur Verfügung zu stellen. Zudem sollte öffentliche wie private Technologieforschung Fragen von Ethik und Nachhaltigkeit systematisch berücksichtigen.

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Ethisch-ökologische Investments auf dem Vormarsch

Institutionelle verpflichten sich dem Klimawandel

Evi Vogl, bis Ende 2020 Deutschlandchefin von Europas größtem Asset Manager Amundi ( 45,8 Mrd. € verwaltetes Vermögen), bricht in einem Gastbeitrag für die Börsenzeitung eine Lanze für klimaschonende, nachhaltige Investitionen. Sie seien eine Aufgabe für Staaten, Unternehmen und Gesellschaft; dazu seien Veränderungen in den Risikomanagements notwendig.

Dreierlei Risiken zählt Vogl auf:

  1. Haftungsrisiken, direkte Opfer des Klimawandels könnten umweltverschmutzende Unternehmen verklagen. Dadurch seien Reputation und Finanzen gefährdet.
  2. Physische Risiken aus Schäden, die durch Fluten, Stürme und andere Umweltschäden entstünden.
  3. Übergangsrisiken, wenn heute noch als wertvoll geltende Rohstoffe wie etwa Öl durch technologische oder regulatorische Änderungen stark an Wert verlören.

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„Geld hat für Natur keine Bedeutung“

„Gerechtigkeit für die Natur“

Gastbeitrag von Irene Schöne

Der Klimawandel ist menschengemacht, wie der Anstieg der Kohlendioxidemissionen seit Beginn der Industrialisierung zeigt. Um ihn zu begrenzen, müssen wir unsere Beziehungen zur Natur verändern. Dazu sollen z. B. CO2-Emissionen bepreist werden. Das schlagen Umweltökonomen und Grüne Ökonomen vor. Damit bleiben sie innerhalb des heute vorherrschenden Verständnis vom Wirtschaften.

Solche Vorschläge blenden nämlich aus, dass sich nicht nur unser praktisches Handeln in Bezug auf unsere eigene wie die äußere Natur ändern muss, sondern auch die solches Handeln legitimierende Theorie. Diese stellt nämlich nicht eine sogenannte „natürliche Ordnung“ dar, sondern beruht auf Ansichten aus dem 17. und 18. Jahrhundert. Natur/Boden und Arbeit werden darin so betrachtet, als seien sie Objekte menschlicher Verfügung, einsetzbare Waren zum Ziel der Kapitalverwertung, wie das erstmals Thomas Hobbes im Leviathan 1651 formulierte. Das hat wenig mit einer Einsicht in die Natur der Dinge zu tun, aber viel mit historischer Kultur.

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PIK: „Den Schalter umlegen“

Öffentliche Einnahmen aus CO2-Bepreisung für Gesundheit und Bildung nutzen

Während Gesundheitssysteme, sauberes Wasser und Bildung in vielen Teilen der Welt Selbstverständlichkeiten sind, haben Millionen von Menschen immer noch keinen ausreichenden Zugang zu diesen grundlegenden öffentlichen Gütern. CO2-Preise könnten allerdings erhebliche finanzielle Mittel für die von den Vereinten Nationen festgelegten globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) bereitstellen, das zeigt ein Team von Wissenschaftlern einer Medienmitteilung aus dem PIK-Potsdam vom 16.07.2018 zufolge nun auf.

„Tag des guten Lebens“ : Alternativen zum Wegwerfkonsum

Bundesweit fordern Greenpeace-Aktivisten ein Ressourcenschutzgesetz

Greenpeace logoAlternativen zum Wegwerfkonsum zeigen Greenpeace-Ehrenamtliche am heutigen „Tag des guten Lebens“ (23.06.2018) in Hamburg, Berlin, Köln und weiteren 27 deutschen Städten.  Getreu dem Motto „Buy nothing – Make something“ laden sie Verbraucher zum Selbermachen, Reparieren, Tauschen und Verschönern von Gebrauchsgegenständen ein.

Vergangene Woche hatte das ZDF aufgedeckt, dass der Online-Handel massenhaft neuwertige Ware aus Retouren zerstört. Über 33.000 Verbraucherinnen und Verbraucher haben seitdem die Greenpeace-Petition für ein Ressourcenschutzgesetz an Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) unterstützt (www.greenpeace.de/stoppt-die-verschwendung). „Immer mehr Menschen wollen nicht hinnehmen, dass ihre Lebensgrundlagen für überflüssige Produkte zerstört werden“, sagt Greenpeace-Sprecherin Viola Wohlgemuth. „Die Bundesregierung muss jetzt handeln: Gesetze gegen die Vernichtung von neuwertiger und gebrauchsfähiger Ware können sinnvoll dazu beitragen, Umwelt und Klima zu schützen.“ Der konsumkritische „Tag des guten Lebens“ bündelte erstmals bundesweit zahlreiche Ansätze und Initiativen zu alternativen Lebensformen.

Mit der Textilkampagne „Detox“ skandalisiert die unabhängige Umweltschutzorganisation Greenpeace besonders die Umweltfolgen der internationalen Textilherstellung und -vermarktung. Alle paar Wochen wechseln so genannte Fast-Fashion-Marken ihre Kollektionen – unverkaufte Saisonware, Retouren und Ladenhüter landen oft gleich auf dem Müll, anstatt gespendet oder recycelt zu werden. Auch für in Deutschland ansässige Firmen ist es  kostengünstiger, Waren zu vernichten anstatt sie zu lagern oder zu spenden.

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1. August ist Erdüberlastungstag 2018

Earth Overshoot Day an frühestem Datum, seit wir Anfang der 70er Jahre den ökologischen Haushalt des Planeten zu ruinieren begonnen haben

Am 01.08.2018 wird die Menschheit das gesamte Ressourcenbudget der Natur des Jahres 2018 verbraucht haben. Das teilte das Global Footprint Network, eine internationale Forschungsorganisation, die eine Vorreiterrolle bei der Bilanzierung von Ressourcen des Ökologischen Fußabdrucks übernommen hat, am 18.06.2018 mit. Der Ökologische Fußabdruck summiert alle konkurrierenden Verbräuche der Menschen produktiver Flächen, einschließlich Nahrung, Holz, Textilien, Kohlenstoffabscheidung und Unterbringung der Infrastruktur. Derzeit machen die Kohlenstoffemissionen 60 Prozent des Ökologischen Fußabdrucks der Menschheit aus. weiterlesen

Blackrock: Ein Geldkonzern auf dem Weg zur globalen Vorherrschaft

Lesehinweis: Blackrock – ein edler Text täuscht

Er verwaltet die Ersparnisse von Millionen Anlegern, ist Europas größter Aktionär – und seine langen Arme reichen bis in Regierungen, ist aber püraktisch unbekannt. und schreiben im Berliner Tagesspiegel, wie der Finanzkonzern Blackrock zum mächtigsten Unternehmen der Welt wurde.

Eine Firma, der die ganze Welt gehört?
Eine Firma, der die ganze Welt gehört? Illustration © Investigate Europe

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Hat der ökologische Fußabdruck der Menschheit seinen Höhepunkt erreicht?

Aber: Bedarf an nachwachsenden Rohstoffen 68 Prozent höher als  von der Erde erneuerbar

Global Footprint Network - LogoDer gesamte ökologische Fußabdruck der Menschheit – ein Maß für die weltweite Nachfrage nach natürlichen Ressourcen – blieb im Jahr 2014, dem letzten Jahr mit einem vollständigen UN-Datensatz, im Vergleich zu 2013 nahezu konstant, wie neue Daten des Global Footprint Network am 09.04.2018 im Rahmen einer Veranstaltung an der Universität Oxford zeigten. Ein weiteres positives Zeichen sei, so eine Medienmitteilung der NGO, dass der globale ökologische Fußabdruck pro Person 2014 im Vergleich zu 2013 um 1,1 Prozent zurückgegangen sei. Dennoch sei der Bedarf der Menschheit an nachwachsenden Rohstoffen um 68 Prozent höher als das, was der Planet erneuern kann.

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EU-Kommission will Finanzmärkte für besseren Klimaschutz und nachhaltiges Wachstum nutzen

Bundesregierung muss Fahrplan zur systematischen Integration von Nachhaltigkeitsaspekten im Finanzmarkt vorlegen

Germanwatch begrüßt den Aktionsplan der EU-Kommission für ein nachhaltiges Finanzwesen als wichtigen ersten Schritt, sieht diesen aber zu stark auf die grüne Nische fokussiert. Der Aktionsplan wurde am 22.03.2018 im Rahmen einer Konferenz zum Thema „Financing sustainable growth“ in Brüssel vorgestellt. Nach Ansicht von Germanwatch ist ein solcher Plan mit Blick auf die enormen gesellschaftlichen und umweltbezogenen Herausforderungen längst überfällig. weiterlesen

Licht und Schatten in den HLEG-Empfehlungen

oekom research-Statement zum finalen Bericht der High Level Group on Sustainable Finance der EU-Kommission

Am 31.01.2018 wurde der finale Bericht der von der EU-Kommission eingesetzten HLEG logoHigh Level Expert Group on Sustainable Finance (HLEG) veröffentlicht. Damit legt die Gruppe nun ein umfangreiches Set an Empfehlungen vor, wie der Gesetzgeber die Entwicklung eines nachhaltigen Finanzmarktes unterstützen kann, in dem die Integration von ESG-Aspekten einerseits die Finanzmarktstabilität fördert und zudem dabei hilft, die EU-Umwelt- und Sozialziele zu erreichen. Ein kommentierendes Statement von Dieter Niewierra, oekom research.

Dabei beziehen die Empfehlungen neben dem Handlungsbedarf bei den konventionellen Finanzratings nun auch explizit Nachhaltigkeitsratings als Teil der Lösung ein. Angesichts der essentiellen Funktion von Nachhaltigkeitsresearch für die Lenkung der Kapitalströme ist dies eine unerlässliche Voraussetzung, um das Ziel des Berichts – die Finanzierung einer nachhaltigen Wirtschaft – überhaupt zu erreichen. Denn Nachhaltigkeitsratings sind für fast alle HLEG-Empfehlungen ein Schlüssel-Baustein, um sie umzusetzen bzw. wirksam werden zu lassen.

Schlüsselbaustein Nachhaltigkeitsresearch

Die Empfehlungen benennen zentrale Punkte, wie der derzeitige Finanzmarkt nachhaltiger ausgerichtet werden kann. Dabei wird deutlich, dass das Nachhaltigkeitsresearch für die meisten Punkte einen Schlüsselbaustein darstellt, ohne den diese nicht oder nur ungenügend umgesetzt werden können:

  • In dem Maße, wie ESG-Kriterien als Bestandteil der Treuhand- und Investorenpflichten zu begreifen sind, benötigen Asset Manager und Asset Owner entsprechendes Nachhaltigkeitsresearch, um im Rahmen ihres Portfoliomanagements diesen Pflichten überhaupt nachkommen zu können.
  • Die Anforderungen von Nachhaltigkeitsratingagenturen sind eine wichtige Quelle und Variable für die Ausgestaltung der Unternehmensberichterstattung zu nicht-finanziellen Indikatoren. Sie unterstützen somit die von der HLEG empfohlenen entsprechenden Offenlegungspflichten von Unternehmen.
  • Damit Anbieter die Nachhaltigkeit ihrer Anlageprodukte im Rahmen eines Labels zertifizieren lassen können, müssen sie den Einsatz eines entsprechenden Nachhaltigkeitsratings nachweisen.
  • Mit dem durchgehenden Verweis auf den Stellenwert der Aspekte Transparenz und Qualität im gesamten Bericht, aber auch insbesondere im Zusammenhang mit Ratings setzt die HLEG zudem ein wichtiges Signal. Bei einer komplexen Thematik wie Nachhaltigkeit sind diese beiden Aspekte mitentscheidend, um den Finanzmarkt in seiner Gänze erreichen zu können.

Aus der Sicht von oekom research weisen die HLEG-Empfehlungen „in die richtige Richtung. Sie sind auch im übertragenen Sinne richtungsweisend, so z. B. die Orientierung der Taxonomie an der nachhaltigen Wirkung von Anlagen und ihrem Beitrag zu den SDGs. Diese Wirkungsorientierung ist der effektivste Weg, die EU Umwelt- und Sozialziele effizient zu erreichen. Es ist auch zu begrüßen, dass die EU die Taxonomie als Meta-Schema begreift. Es soll daher selbst keine Metrik, Schwellen oder Indikatoren umfassen, sondern soll anschlussfähig an bestehende Schemata im Markt sein. Dies garantiert für alle Marktteilnehmer eine wichtige Flexibilität bei der Umsetzung ihrer gesteckten Ziele.“

Kein Bezug auf Divestment-Strategien

Einige wesentliche Punkte würden von den Empfehlungen jedoch nicht oder nur unzureichend adressiert bzw. könnten in ihrer Wirkung noch nicht abgeschätzt werden. So könnten sich einige Themen in ihrer Wirksamkeit erst dann beweisen, wenn die Vorschläge operationalisiert seien:

  • Es sind bislang lediglich Grundzüge der Taxonomie bekannt, bei der es in vielen Punkten aber vor allem auf die Ausgestaltung der Details ankommen wird. Als Beispiel sei SDG 2 zum Thema Hungerbekämpfung genannt: Hier geht es nicht allein um die Verfügbarkeit von Nahrungsmitteln wie sie in den Empfehlungen angesprochen werden, sondern auch um die Vermeidung von Fehlernährung. Es bleibt abzuwarten, wie die Herangehensweise der Projektgruppe unter Leitung der EIB bei der Operationalisierung aussehen wird.
  • Ein anderer Aspekt betrifft das Thema Green Bonds: Zwar geht das von der EU angestrebte EU Green Bond Schema (und das darauffolgende Label) in seinen Anforderungen über die Green Bond Principles hinaus und formuliert zudem für die Green Bond Emittenten Verpflichtungen statt Empfehlungen (z. B. in Bezug auf eine Verifikation durch eine Second Party Opinion). Um hier jedoch Greenwashing oder Trittbrettfahrer zu verhindern, ist es zur Beurteilung der Nachhaltigkeit eines Green Bonds auch notwendig, die Nachhaltigkeitsperformance des Emittenten in die Analyse einzubeziehen.
  • Darüber hinaus sollte neben der Fokussierung des Berichts auf das Thema Klimawandel auch andere Umwelt-Themen wie Artenschwund und soziale Fragen wie z.B. die Einhaltung der Menschenrechte baldmöglichst aufgegriffen werden.
  • Was die geforderte systematische Integration von ESG-Faktoren in Investment- und Kreditprozesse betrifft, so wird diese nur möglich sein, wenn nicht nur wie vorgeschlagen Banken Prozesse zur Bewertung von ESG-Risiken etablieren, sondern stärker noch als bislang auch Versicherungen in Augenschein genommen werden. Leider liegt in dieser Branche der Fokus immer noch sehr auf dem Management von Klimarisiken statt auf dem Beitrag zu Klimawandelbekämpfung und nachhaltiger Entwicklung, wie er durch entsprechende Nachhaltigkeits-Anforderungen an Versicherungskunden realisiert werden könnte.
  • Trotz der Breite der Empfehlungen nimmt der Bericht nicht Bezug auf die Bedeutung bzw. den Beitrag von Divestment-Strategien, was angesichts der weltweiten Dynamik zu diesem Thema und der namhaften Beispiele an Asset Ownern wie auch Asset Managern, die diesen Weg gehen, verwundert.

Der Handlungsbedarf bei konventionellen Ratingagenturen in Bezug auf deren Risikoansatz, Geschäftsmodellen und Zeithorizont im Bewertungsansatz sei zwar im Bericht klar benannt, aber keine durchschlagende Empfehlung enthalten, die diese Probleme lösen würde. Qualitätsanforderungen wie der Deep Data Delivery Standard, die sich auf alle Arten von Ratingagenturen beziehen, seien deshalb unerläßlich.

Robert Haßler - Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für FGEÖRRobert Haßler, CEO von oekom research: „Wir begrüßen die Empfehlungen der HLEG und begleiten den Sustainable Finance-Prozess aktiv. Die darin formulierten Anforderungen decken sich in weiten Teilen mit unserem methodischen Ansatz. Kunden, die unser Nachhaltigkeitsresearch nutzen, sind somit gut gerüstet, die zukünftigen Bestimmungen zu erfüllen. Und auch die Unternehmen, die bereits jetzt ein gutes Nachhaltigkeitsmanagement zeigen, bekommen durch die HLEG-Empfehlungen weiteren Rückenwind, was letztlich einer nachhaltigen Entwicklung nützt.“

Über oekom research

Die oekom research AG zählt zu den weltweit führenden Ratingagenturen im Bereich des nachhaltigen Investments. Die Agentur analysiert Unternehmen und Länder hinsichtlich ihrer ökologischen und sozialen Performance. Als erfahrener Partner von institutionellen Investoren und Finanzdienstleistern identifiziert oekom research diejenigen Emittenten von Aktien und Rentenpapieren, die sich durch ein verantwortungsvolles Wirtschaften gegenüber Gesellschaft und Umwelt auszeichnen. Mehr als 180 Asset Manager und Asset Owner aus 13 Staaten beziehen das Research der Ratingagentur regelmäßig in ihre Anlageentscheidungen ein. Die Analysen von oekom research beeinflussen dadurch aktuell rund 1,5 Billionen Euro Assets under Management.

->Quelle: http://www.oekom-research.com/index.php?content=news_20180209151149