Kleinanlegerschutzgesetz novelliert

SPD stärkt den Verbraucherschutz für Kleinanleger

Am 24.04.2014 hat der Deutsche Bundestag das Kleinanlegerschutzgesetz verabschiedet. Das Gesetz hat einen klaren Kompass: Verbraucher schützen und vielfältiges soziales Engagement in Deutschland stärken.

Carsten Sieling und Christian Petry (SPD), zuständige Berichterstatter: „Heute ist ein guter Tag für den Verbraucherschutz in Deutschland. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich das Ziel gesetzt, den finanziellen Verbraucherschutz in Deutschland systematisch und nachhaltig zu stärken. Mit der heutigen Verabschiedung des Kleinanlegerschutzgesetzes machen wir dafür einen weiteren wichtigen Schritt.

Mit dem Kleinanlegerschutzgesetz bekommt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erstmals ein Mandat für den kollektiven Verbraucherschutz. Damit kann sie gezielt Missstände auf dem Markt bekämpfen. Zugleich erhält die BaFin auch die Befugnis, den Vertrieb von unseriösen Finanzprodukten zu beschränken oder das Produkt ganz zu verbieten.

Nachrangdarlehen und Beteiligungsdarlehen werden künftig als Vermögensanlagen definiert und fallen damit unter die Regelungen des Vermögensanlagengesetzes. Damit schließen wir bestehende Regelungslücken und stärken die Transparenz für Privatanleger umfassend.

Das Gesetz erfasst viele gemeinnützige, soziale und genossenschaftliche Projekte, wie Dorfläden, KiTas oder Wohnprojekte, die zu ihrer Finanzierung oftmals Darlehen annehmen. Dieses wichtige und vielfältige gesellschaftliche Engagement, für das wir im besonderen Maße eintreten, muss weiterhin erhalten bleiben. Deshalb haben wir im Gesetzgebungsprozess noch Verbesserungen mit Augenmaß für diese Projekte am Gesetzentwurf durchgesetzt.

Im gleichen Zuge wird der Verbraucherschutz gestärkt. Es gilt künftig ein generelles Provisionsverbot bei dem Vertrieb von Vermögensanlagen von genossenschaftlichen, gemeinnützigen und sozialen Projekten. Außerdem haben Privatanleger künftig ein 14-tägiges Widerrufsrecht, um ihre Anlageentscheidung überdenken zu können. Schließlich wurde der verpflichtende Warnhinweis bei der Werbung für Vermögensanlagen verschärft.

Das Kleinanlegerschutzgesetz stellt die Regulierung des Grauen Kapitalmarktes auf eine neue Grundlage. Wir halten Wort mit dem Ziel, dass wir nach der Finanzmarktkrise klar formuliert haben: Kein Markt, kein Produkt und kein Akteur dürfen unreguliert bleiben.“

Erfolgreiche Sprachberatung

Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher: Der Bundestag hat am 24.04.2015 in zweiter und dritter Lesung das Kleinanlegerschutzgesetz verabschiedet. Die Gesellschaft für deutsche Sprache hat das Gesetzgebungsverfahren in sprachlicher Hinsicht begleitet und zu einer besseren Verständlichkeit des Gesetzestexts beigetragen.

„Viele Bürgerinnen und Bürger beklagen immer wieder, dass Gesetzestexte nur noch von Experten verstanden werden. Die SPD-Bundestagsfraktion hat diese Kritik konstruktiv aufgegriffen. Ziel ist es, Gesetzestexte sprachlich so zu verbessern, dass sie auch für Bürgerinnen und Bürger ohne Jurastudium verständlich werden. Diese Aufgabe ist schwierig, denn juristische Texte können nicht beliebig vereinfacht werden; sie müssen rechtssicher bleiben.

Außerdem müssen bestimmte Abläufe im Gesetzgebungsverfahren angepasst werden, denn bisher ist diese Form der Sprachberatung im Bundestag nicht vorgesehen.

Vor diesem Hintergrund wurde die Gesellschaft für deutsche Sprache beauftragt, im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zum Kleinanlegerschutzgesetz Vorschläge für einen einfacher formulierten Gesetzestext zu machen. Sie nahm dabei Korrekturen im Bereich Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik vor, konnte Formulierungen präzisieren und durch strukturelle Veränderungen die Verständlichkeit des Entwurfs an vielen Stellen deutlich verbessern. Auch schon durch eine andere Wortwahl konnten Inhalte klarer und eindeutiger gefasst werden: So wurde zum Beispiel aus der „Bewerbung von Vermögensanlagen“ die „Werbung für Vermögensanlagen“. Statt vom „Hinweis“ ist jetzt vom „Warnhinweis“ die Rede und die Anleger nehmen eine Bestätigung nicht „im Wege einer eigenständigen Texteingabe“, sondern „durch eigenständige Texteingabe“ vor. Aus „befreiten Vermögensanlagen“ wurden „Vermögensanlagen, die von Vorschriften dieses Gesetzes befreit sind“.

Der erfolgreiche Versuch, beim Kleinanlegerschutzgesetz die Sprachberatung hinzuzuziehen, hat uns gezeigt, dass auch innerhalb der kurzen parlamentarischen Fristen noch sprachliche Verbesserungen möglich sind. Insofern sollte die Gesellschaft künftig häufiger in die sprachliche Beratung laufender Gesetzgebungsverfahren einbezogen werden.“

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