Kommission veröffentlicht deutsche CETA-Texte

Texte werden von Bundesregierung geprüft

EU-Flaggen Foto © bmas.deDie Europäische Kommission hat am 8. Juli 2016 den deutschen Text des Abkommensentwurfes mit Kanada (CETA) sowie Beschlussvorschläge u. a. zur vorläufigen Anwendbarkeit und zur Unterzeichnung des Abkommens veröffentlicht.


Das Bundeswirtschaftsministerium begrüßt die Veröffentlichung der Texte. Das ist ein weiterer Schritt zu mehr Transparenz. Der deutschsprachige Text zeigt: Mit CETA ist es gelungen ein Abkommen zu verhandeln, das hohe Standards setzt und gleichzeitig die wirtschaftliche Kooperation zwischen den Ländern deutlich verbessert.

Der Text des Abkkommens und die Beschlussvorschläge wurden gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG) durch das Bundeswirtschaftsministerium an den Bundestag übermittelt (§§ 4, 6 EUZBGG). Die vorgelegten Texte werden jetzt von der Bundesregierung geprüft.

Den Text zum CETA-Abkommen in deutscher Sprache finden Sie auf der Website der EU-Kommission (PDF: 2,2 MB).

->Quelle: http://www.bmwi.de/DE/Presse/pressemitteilungen,did=773382.html

Frage: Was war denn bisher – auf welcher Grundlage redeten denn unsere Politiker, wenn jetzt erst geprüft wird? Oder wird nur geprüft, ob korrekt übersetzt wurde….?