Radikal einfach, radikal konsequent

Die 10 Gebote der Ökologie

Buch von Friedrich Schmidt-Bleek - Foto © Dorle RiechertKlare Informationen für alle, die vor lauter Vorschriften und Einwänden in Sachen Umweltschutz nicht mehr wissen, was eigentlich zu tun ist. Vom Pionier der Umweltforschung Friedrich Schmidt-Bleek

10 einfache und klare Regeln, die für alle gelten – für jeden Einzelnen wie für Wirtschaft und Politik. Eindringlich und verständlich, in bestechender Logik und unabweisbarer Klarheit.

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Gabriel-Rede zu CETA

Rede des Bundesministers für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, in der Aktuellen Stunde zur Umsetzung der Auflagen des Bundesverfassungsgerichts zum europäisch-kanadischen Freihandelsabkommen  CETA durch die Bundesregierung vor dem Deutschen Bundestag am 20.10.2016 in Berlin:

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel in Bundestagsdebatte zu TTIP 20140925 - Screenshot © BundestagsfernsehenFrau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

Das, was der Kollege Dehm eben als „Zettelsammlung“ bezeichnet hat, sind die Beschlüsse des Europäischen Rates. Diese Beschlüsse haben wir herbeigeführt. Dort finden Sie die drei Auflagen des Bundesverfassungsgerichtes wieder.

  1. Erstens die Klärung, wie die vorläufige Anwendung zu Ende gebracht wird, wenn ein Mitgliedstaat sich gegen CETA entscheidet.
  2. Zweitens die Abgrenzung, was europäisches Recht und was nationales Recht ist.
  3. Und drittens die Feststellung, dass die gemischten Ausschüsse selbstverständlich kein Recht haben, etwas zu beschließen, sondern dass sie beratend tätig sind und ansonsten der Ministerrat diese Beschlüsse erst fassen muss. Das kann man auf Deutsch lesen. Das kann man auf Englisch lesen. Vor allen Dingen aber ist es erst vor zwei Tagen verabschiedet worden. Deshalb ist es auch noch nicht bei Ihnen gelandet. Ich weiß, Sie sind schnell. Gelegentlich ist es aber auch gut, wenn man etwas langsam liest. Dann versteht man es besser.

Ich habe zum Beispiel Jürgen Trittins Rede hier zu CETA in guter Erinnerung, weil ich mir die damals angehört habe. Ich habe immer versucht, die Dinge, die hier im Parlament als Frage oder als Kritik genannt worden sind – Jürgen Trittins Rede war ganz wesentlich auf das Thema Vorsorgeprinzip ausgerichtet –, ernst zu nehmen und dann auch zu klären. Deswegen gibt es jetzt eine Erklärung, die gemäß Artikel 31 des Wiener Vertragsstaatenübereinkommens rechtsverbindlich ist, zum Beispiel zum Thema Vorsorge. Dort steht unter anderem: CETA wird unsere jeweiligen Standards und Vorschriften im Zusammenhang mit Lebensmittelsicherheit, Produktsicherheit, Verbraucherschutz, Gesundheitsschutz, Umweltschutz und Arbeitsschutz nicht absenken. Eingeführte Waren, Dienstleistungserbringer und Investoren müssen weiterhin den innerstaatlichen Anforderungen einschließlich der Vorschriften und Regelungen genügen. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Kanada bekräftigen ihre Verpflichtung im Hinblick auf die Vorsorge.

Das ist rechtsverbindlich nach Artikel 31 des Wiener Vertragsstaatenübereinkommens. Ich frage mich: Warum sind Sie nicht einmal zufrieden, wenn die Dinge, die Sie hier öffentlich vortragen, von uns umgesetzt werden?

– Sie finden im Internet zu jeder Frage einen Gutachter, Herr Ernst. Das ist die Voraussetzung dafür, um Anwälte zu beauftragen. Das ist ein in Deutschland übliches und erlaubtes Geschäftsmodell. Aber im Parlament muss man doch froh sein, wenn die Sorgen der Bevölkerung durch rechtsverbindliche Klarstellung, was in CETA nicht passiert und was in CETA passiert, berücksichtigt werden. Wenn Sie aber von „selbstgefällig wie die Großjunker“ sprechen, dann frage ich mich: Haben Sie eigentlich ein einziges Mal mit der Regierung Griechenlands gesprochen, die CETA unbedingt will? Haben Sie das einmal getan?

– Ich weiß nicht, Herr Dehm, ob Sie sich hier dazu äußern wollen. Das können Sie gerne machen.

Eines muss jeden, der kritisch auf CETA blickt, trotzdem einen Moment nachdenklich machen – das gilt auch für die Grünen –, nämlich dass im Handelsministerrat von 28 Mitgliedstaaten 28 erklären, sie wollen das Abkommen. Zwei Staaten, nämlich Rumänien und Bulgarien, haben noch nicht zugestimmt, weil sie noch eine Visafrage geklärt haben wollen. Belgien kann noch nicht zustimmen, weil Wallonien – ein Land wie bei uns die Bundesländer – seine Zustimmung bislang verweigert. Derzeit ist die Abstimmung über CETA angehalten, weil ein Regionalparlament sagt: Wir wollen es nicht.

– Ich habe überhaupt nichts gegen Regionalparlamente, Frau Künast. Ich schildere einen Sachverhalt.

Ich finde, hier muss man sich wenigstens eine Sache fragen: Könnte es sein, dass der hohe Ton der Kritik und die Selbstgefälligkeit bei einem selber stattfinden und dass nicht alle anderen blöd sind? Alle anderen sollen blöd sein? Ich fand die Debatten deshalb hilfreich, weil sie dazu geführt haben, Dinge zu klären.

Aber es muss doch auch irgendwie nachdenklich machen, wenn unter den 28 Staaten, die das wollen, Staaten sind, in denen die Linke die Regierung stellt. Sie kämpfen immer für Griechenland. Davor habe ich großen Respekt. Warum sind Sie eigentlich da der Meinung, dass das, was die Griechen wollen, und dass deren Erwartungen an CETA Junkertum sei? In Schweden sind die Grünen in der Regierung, in einigen anderen Ländern auch. Die wollen von mir, dass ich TTIP realisiere. Natürlich sind sie sowieso für CETA.

Mir geht es gar nicht darum, dass ich Ihre Kritik vom Tisch wischen will. Aber ich finde, der Ton der Debatte erinnert sehr daran, dass am eigenen Wesen Europa genesen soll.

– Nein, Herr Dehm, das ist überhaupt nicht heftig, weil der Rest der europäischen Mitgliedstaaten das genau so versteht.
– Ich weiß schon, was ich gesagt habe. Bei solchen Zitaten kenne ich mich ganz gut aus.

Aber, wenn man schon über Selbstgefälligkeit im Junker- oder Großjunkertum spricht, dann muss man beachten, dass der berühmte Satz „Wenn man mit dem Finger auf andere zeigt, dann zeigen mindestens drei Finger auf einen zurück“ sehr wahrscheinlich zutrifft. Deswegen bitte ich darum, dass wir trotz aller unterschiedlichen Beurteilungen abwarten, was dort drinsteht oder nicht drinsteht.

Ich sehe einer weiteren Klage vor dem Bundesverfassungsgericht als Eilantrag gelassen entgegen. Wie das Verfassungsgericht in der Hauptsache urteilen wird, wissen wir alle noch nicht. Ich bin relativ sicher, dass das Abkommen in der Hauptsache auch akzeptiert wird, und zwar gerade wegen der Klarstellungen nach Artikel 31 des Wiener Vertragsstaatenübereinkommens, aber übrigens auch, weil nicht Sie über die Frage entscheiden, ob die Auflagen des Verfassungsgerichts eingehalten worden sind – ich übrigens auch nicht –, sondern das Verfassungsgericht selbst. Ja, hier bin ich ganz gelassen, weil wir diese Auflagen am letzten Dienstag hineinverhandelt haben.

Die Bundesregierung hat dort gesagt: Wir können dem nicht zustimmen, wenn die Auflagen des Bundesverfassungsgerichts heute in der Sitzung des Rates nicht als Ratsstandpunkt angenommen werden. – Wir haben uns nicht damit zufriedengegeben, dort nur eine rechtsverbindliche Erklärung der Bundesregierung abzugeben – nur das war übrigens die Auflage des Verfassungsgerichts; es hat gar nicht von uns verlangt, dass wir einen Ratsstandpunkt herbeiführen –, sondern haben diesen Ratsstandpunkt herbeigeführt. Die anderen 27 Mitgliedstaaten haben zugestimmt.

Ich finde, Sie sollten, ehrlich gesagt, froh darüber sein, dass die anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union jetzt seit geraumer Zeit ertragen und sogar mitmachen, wenn die Bundesrepublik Deutschland plus Österreich und wenige andere dort Nachforderungen stellen. Es sollte ein bisschen zur Nachdenklichkeit beitragen, dass da ganz viele Länder sitzen, die folgenden Eindruck haben: Na ja, den Deutschen geht es gut, deren Handel wächst, deswegen können die sich leisten, uns Vorschriften zu machen, sodass wir im Handel nicht weiterkommen. – Das ist die Interpretation, zu der inzwischen viele kommen. Ich teile sie nicht; ich finde, dass man über all die Kritikpunkte reden muss. Aber es kann nicht sein, dass Sie einerseits immer davon reden, wie wichtig es ist, dass wir in Europa zusammenhalten, und dass Sie – gelegentlich tue ich das ja auch – Teile der Politik, auch der Bundesregierung, dafür kritisieren, dass sie in Europa zu forsch führen, aber andererseits nicht einmal darüber nachdenken, wie diese Art der Debatte – „Großjunkertum“ und anderes – auf andere Mitgliedstaaten wirkt.

Ich finde, wir haben ungeheuer viel erreicht. Sie erinnern sich vielleicht daran, dass die Grünen immer gesagt haben – sie haben oft versucht, mich da festzunageln, und ich habe versucht, dem aus dem Weg zu gehen –: Du musst den Investitionsschutz da herausbekommen. – Dann habe ich gesagt: Hm, das ist schwierig; das Abkommen ist ausverhandelt. – Jetzt haben wir in Kanada eine Regierung, die mit den privaten Schiedsgerichten Schluss macht. Das war der Kern der Debatte hier: Private Schiedsgerichte soll es nicht mehr geben.

– Doch, Frau Dröge! Lesen Sie es doch einfach in Ihren eigenen Reden nach! – Ich habe immer gesagt, ich bin sehr skeptisch, ob das gelingt; aber die Kanadier haben die Verhandlungen über das Abkommen erneut eröffnet.

Ich habe dann übrigens hier auch mal gesagt, dass ich eine Zeit lang die Vorstellung hatte – so ist damals die Bundesregierung von CDU, CSU und FDP noch angetreten –, dass man bei solchen Abkommen eigentlich gar keinen Investitionsschutz braucht, weil wir in Rechtsstaaten leben. Aber die Erfahrungen im Umgang mit einigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union als deutscher Wirtschaftsminister haben mich eines Besseren belehrt, nämlich, dass es ganz gut ist, wenn man ein paar Absicherungen hat, und das sogar inner-halb Europas. – Das haben wir geschafft.

Dann haben wir all die Fragen aufgenommen. Jetzt hat Kanada gegenüber der EU eine rechtsverbindliche Erklärung abgegeben, die zum Beispiel die Geltung des Vorsorgeprinzips und den Schutz der Arbeitnehmerrechte umfasst, aber auch die Festlegung, dass es keine Einführung von Gentechnik gegen europäisches Recht geben kann. Das steht da jetzt alles drin. Jetzt schaffen wir es auch noch, die rechtsstaatlichen und verfassungsrechtlichen Fragen zu klären.

Es ist natürlich eine berechtigte Frage: Wie sind eigentlich Entscheidungen im Rahmen von CETA an die nationalen Parlamente rückgebunden? Jetzt schaffen wir das auch noch. Und jetzt kommen Sie mit dieser Debatte. Ich persönlich kann das nicht verstehen.

Ich habe eine große Sorge – das will ich Ihnen zum Abschluss mal sagen; es ist Ihnen vielleicht egal, mir aber nicht –: Dass es überhaupt ein solches Abkommen mit Sozialstandards, I-LO-Kernarbeitsnormen und vielem anderen mehr gibt.

– Doch, Herr Ernst, das steht da drin. Die Kanadier werden die acht Kernarbeitsnormen akzeptieren.

Kein anderer hat das bisher gemacht. Sie haben hier nie ein Abkommen dafür kritisiert, dass es das nicht gab. Ausgerechnet bei einem Abkommen mit dem Land, das uns am nächsten steht – Kanada –, tun Sie es. Es ist doch albern, was da passiert. Entschuldigung, das ist albern!

Vor zehn Jahren haben die Umweltverbände, die Gewerkschaften und die Zivilgesellschaftsorganisationen die Europäische Union aufgefordert, keine reinen Freihandelsabkommen mehr abzuschließen, sondern Abkommen, in denen all das drinsteht, was hier jetzt drinsteht. Nach dem, was die Europäische Union jetzt dabei erlebt, besteht die große Gefahr, dass alle kommenden Abkommen wieder nur ganz normale Freihandelsabkommen sind, ohne jede Regelung für die Globalisierung. Ich finde, diejenigen, die das, was hier drinsteht, so heftig kritisieren, sollten eine Sekunde überlegen, ob das nicht eine viel größere Gefahr ist. CETA ist ein exzellentes Abkommen. Und deswegen habe ich aus großer Überzeugung zugestimmt.

->Quellen:  

Fortschritte bei Finanztransaktionssteuer

Richtlinienvorschlag bis Dezember

Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher und Cansel Kiziltepe, zuständige Berichterstatterin der SPD-Fraktion, begrüßen die  zwischen zehn Mitgliedstaaten der Europäischen Union erzielten Fortschritte bei den Verhandlungen über die Einführung der Finanztransaktionssteuer. Es komme jetzt darauf an, dass sich Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble konstruktiv bei der anstehenden Ausformulierung eines europäischen Richtlinienvorschlages einbringe.

„Sicherlich wäre eine Finanztransaktionssteuer mit einer noch breiteren Bemessungsgrundlage, die den Handel mit Aktien, Derivaten, Anleihen und Devisen erfasst hätte, wünschenswert gewesen. Mit der Einführung der sich nunmehr abzeichnenden Finanztransaktionssteuer unternehmen die zehn Mitgliedstaaten der Europäischen Union aber einen wichtigen Schritt zu einer angemesseneren Besteuerung des Finanzsektors. Diese Finanztransaktionssteuer wird zeigen, dass eine Besteuerung ohne spürbare negative Auswirkungen auf die Finanzmärkte möglich ist und wird somit Vorbildcharakter für andere Staatengemeinschaften haben. Es kommt jetzt darauf an, dass sich Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble bei der anstehenden Ausformulierung des Richtlinienvorschlages konstruktiv einbringt. Die Finanzminister haben sich auf ihrem gestrigen Treffen auf die Kernpunkte der Besteuerung geeinigt. Bis Dezember soll ein Richtlinienvorschlag ausgearbeitet werden, der die gesetzgeberische Grundlage für die Einführung der Finanztransaktionssteuer durch die zehn Mitgliedsstaaten bildet. Die Besteuerung wird im ersten Schritt den Handel von Aktien, die in den zehn Mitgliedstaaten ausgegebenen wurden, und den Großteil der Derivatetransaktionen umfassen. In einem weiteren Schritt soll der Anwendungsbereich der Finanztransaktionssteuer auf sämtliche Aktien und weitere Derivate ausgeweitet werden.“

->Quelle: SPD-Bundestagsfraktion

Überarbeitete CETA-Erklärung ignoriert Bedenken der Zivilgesellschaft

BUND legt Textvorschläge für erweiterten Umwelt- und Verbraucherschutz vor

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Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat die heute von der dänischen Regierung veröffentlichte Version der von der Europäischen Kommission und der kanadischen Regierung gemeinsam erarbeiteten Erklärung zu CETA scharf kritisiert. Hubert Weiger, BUND-Vorsitzender - Foto © Gerhard Hofmann, Agentur ZukunftDie überarbeitete „Joint Interpretative Declaration“ sei ebenso wie die Vorgängerversion vom 5. Oktober in jeder Hinsicht unzureichend. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel dürfe weder der Unterzeichnung noch der vorläufigen Anwendung von CETA im EU-Ministerrat zustimmen, sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger.

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Buchneuerscheinung: „Was Sie da vorhaben, wäre ja eine Revolution… Ein Streitgespräch über Wachstum, Politik und eine Ethik des Genug“

Ermunterung zur Einmischung – Zwei Generationen der Umweltbewegung blicken zurück – und nach vorn

Eppler_Paech-Buch TitelEs muss anders werden, damit es besser wird – aber wie wird es anders? Erhard Eppler und Niko Paech setzen sich seit Jahrzehnten für eine ökologische Wende ein und sind zentrale Vordenker der Ökobewegung ihrer jeweiligen Generation. Anlässlich des bevorstehenden 90. Geburtstages von Erhard Eppler trafen sich die beiden Pioniere zum Gespräch in Epplers Haus und Garten, hoch über dem mittelalterlichen Kern seiner Heimatstadt Schwäbisch Hall.

Ein Streitgespräch zwischen Erhard Eppler und Niko Paech? Das werden sich einige Leserinnen und Leser sicher fragen, wenn sie das am 03.11.2016 erscheinende Buch „Was Sie da vorhaben, wäre ja eine Revolution“ in die Hand nehmen. Genau 34 Jahre trennen die beiden Gesprächspartner – der eine Politiker, der andere Wissenschaftler –, denn beide sind am 9. Dezember geboren. In ihren jeweiligen politischen Positionen liegen sie auf den ersten Blick ganz nah beieinander. Beide kritisieren die Fixierung der Wirtschaft auf ein ungebremstes Wirtschaftswachstum. Beide praktizieren selbst, was sie fordern: einen „ressourcenleichten“ Lebensstil. Beide sind unbequeme Mahner. Beide fordern den gesellschaftlichen Wandel. weiterlesen

Vattenfall gegen Deutschland vor Schiedsgericht

Schwedischer Energieversorger sieht sich durch Atomausstieg enteignet – Verhandlung wird im Internet übertragen

Am 10.10.2016 begann in den USA die mündliche Verhandlung Vattenfall versus deutsche Bundesregierung. TTIP- und CETA-Kritiker sehen den Fall als Beispiel, wie sich Konzerne mithilfe von Schiedsgerichten über Parlamente hinwegsetzen. Eine lesenswerte Darstellung von Michael Bauchmüller und Claus Hulverscheidt in der Süddeutschen Zeitung.

Wenn der Fall ARB/12/12 aufgerufen wird, beginnt ein Showdown, den es nach Ansicht vieler Freihandelsgegner gar nicht geben dürfte. Ein Konzern und ein Staat treffen sich zur mündlichen Verhandlung. Der Konzern: der schwedische Energieriese Vattenfall. Der Staat: die Bundesrepublik Deutschland. Die Deutschen hatten 2011 beschlossen, aus der Atomenergie auszusteigen – als Reaktion auf das Unglück im japanischen AKW Fukushima. Vattenfall sieht sich dadurch enteignet: Schließlich hatte das Unternehmen Milliarden hingeblättert, um Anteile an den deutschen Atomkraftwerken Brunsbüttel und Krümmel zu erwerben. 2012 rief der Konzern das Internationale Schiedsgericht in Washington an, das ICSID. Deutschland, so finden die Schweden, hat gegen die internationale Energiecharta verstoßen, die ausländische Investments im Energiebereich schützt. 4,7 Milliarden Euro verlangen sie vom Bund. (Siehe auch solarify.eu/vattenfall-stiehlt-sich-aus-den-atom-kulissen). weiterlesen

CETA-Zusatzvereinbarung geleakt

Durch einen Leak wurden fünf Seiten des Entwurfes der CETA-Zusatzvereinbarung veröffentlicht, die am 18. Oktober 2016 alle EU-Mitgliedstaaten auf einem Ratstreffen annehmen sollen. EurActiv veröffentlichte ihn.

Die EU-Kommission hatte auf dem jüngsten Treffen der EU-Wirtschafts- und Handelsminister am 23. September in Bratislava zugesichert, das umstrittene Freihandelsabkommen CETA durch eine Zusatzvereinbarung zu erweitern, um so die Zweifel an einigen Punkten, die auch von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) vorgetragen wurden, aus der Welt zu schaffen.

Die nun durch einen Leak veröffentlichten fünf Seiten des Dokuments zeigen Ergänzungen und wie es aus Kommissions-Kreisen hieß „eindeutige Aussagen zu einer Reihe von CETA-Vorschriften, die für alle EU-Mitgliedsstaaten „verbindlich sein werden“. Laut dem vorliegenden Dokument soll es unter anderem zu Anpassungen in den Bereichen gesetzliche Regulierung und Zusammenarbeit, Investitions – und Umweltschutz sowie bei der stärkeren Einbeziehung von Stakeholdern zur Kontrolle der Einhaltung der Abkommens kommen.

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EU-Kommission veröffentlicht Zusatzprotokolle zu CETA

Die Zusatzprotokolle der EU-Kommission zum umstrittenen Handelsabkommen CETA mit Kanada sind am o6.10.2016 veröffentlicht worden. Mit Hilfe dieser Ergänzungen versucht die Kommission nun, CETA gegen die anhaltende Kritik doch noch verabschieden zu können. Im Mittelpunkt der Kritik steht bisher die Übertragung von parlamentarischen Rechten an Ausschüsse. Zudem ist der geplante Abbau von Arbeitnehmerrechten, Verbraucherschutz und des sogenannten Vorsorgeprinzips heftig umstritten. Christoph von Lieven, Sprecher von Greenpeace kommentiert:

„Auch mit den jetzt vorliegenden Zusatzprotokollen bleibt CETA eine Gefahr für Demokratie, Verbraucher- und Umweltschutz. Geht es nach den Entwürfen der Kommission sollen künftig durch CETA völkerrechtlich verbindliche Regeln ohne nationalen Parlamente und Regierungen erlassen werden können. Setzt sich die Kommission mit ihrem Vorschlag durch, sind der Klimaschutz und globale Nachhaltigkeitsziele rechtlich nicht verankert. weiterlesen