26. Subventionsbericht der Bundesregierung

„Klimaschutz, Breitbandausbau, Ausbau der Elektromobilität und Digitalisierung“ stehen an erster Stelle im 26. Subventionsbericht der Bundesregierung (wörtlich „Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen für die Jahre 2015 bis 2018“), den das Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 23.08.2017 dem Kabinett vorgelegt hat. Er wird alle zwei Jahre entsprechend den gesetzlichen Vorgaben dem Bundestag und dem Bundesrat vorgelegt.
Mit Nachhaltigkeitsprüfung Rechtfertigungsdruck erhöhen
Bersits zum zweiten Mal ist die Nachhaltigkeit aller Subventionen ein Kriterium – wörtlich heißt es in dem Bericht: „Um den Rechtfertigungsdruck zu erhöhen, hat die Bundesregierung die Erweiterung ihrer Subventionspolitischen Leitlinien um einen Passus zur Nachhaltigkeitsprüfung von Subventionen und zu grundsätzlich regelmäßigen Evaluationszyklen beschlossen. Mit der Nachhaltigkeitsprüfung unterstreicht die Bundesregierung ihre Absicht, das Prinzip der Nachhaltigkeit in der Subventionspolitik stärker zu berücksichtigen. Hierbei orientiert sie sich grundsätzlich an der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und der seit der 16. Legislaturperiode im Rahmen der Gesetzesfolgenabschätzung vorgeschriebenen Nachhaltigkeitsprüfung. Im Fokus der Nachhaltigkeitsprüfung von Subventionen stehen deren langfristige ökonomische, ökologische und soziale Wirkungen.“
Nachhaltigkeit ziele „als politisches Leitprinzip der Bundesregierung“ auf „Generationengerechtigkeit, sozialen Zusammenhalt, Lebensqualität und Wahrnehmung internationaler Verantwortung“. Das bedeute, dass wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und soziale Verantwortung so miteinander in Einklang zu bringen seien, dass „Entwicklungen dauerhaft tragfähig“ seien.