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EZB weigert sich, ethische Kriterien anzuwenden, ignoriert Verpflichtung auf EU-Grundrechtecharta

Skandalöses Verhalten der EZB und des Petitionsausschusses

Der Petitionsausschuss des EU-Parlaments hat die am 15.05.2017 eingereichte und angenommene Petition „Petition Nr. 0429/2017, eingereicht von Harald Bolsinger, deutscher Staatsangehörigkeit, zur Einhaltung der EU-Grundrechtecharta durch die Europäische Zentralbank“ stillschweigend zu den Akten gelegt. Am 27.09.2023 verschickte der Ausschuss kommentarlos eine dürre Mail an die 78 Unterstützer, in der die Petition als „abgeschlossen“ gekennzeichnet wurde. Angehängt lediglich eine längst bekannte „Zusammenfassung der Petition „.

„Der Petent fordert das Europäische Parlament dazu auf, seine Haltung zu den ‚indirekten Verletzungen‘ der EU-Grundrechtecharta durch die Europäische Zentralbank (EZB) zu äußern. Der Petent vertritt die Ansicht, dass die EZB, eine wichtige EU-Institution, die Operationalisierung ihrer Mindestreservepflichten für Kreditinstitute anders handhaben sollte. Dabei fordert der Petent, den operativen Rahmen der EZB auf andere Weise zu regeln. Eine Änderung des Regulierungsrahmens hätte den Zweck, (1) für die Einhaltung ethischer Grundsätze und Grundrechte durch seitens der EZB anerkannte Wertpapieremittenten zu sorgen und (2) die Einhaltung der Mindestreserveanforderungen mit einer unabhängigen, öffentlich konsultierbaren Nachhaltigkeits-Ratingagentur zu verknüpfen. Zur Unterstützung seiner Petition legt der Petent eine Analyse von Daten vor, welche durch die im Bereich nachhaltiger Geldanlagen tätige internationale Ratingagentur Oekom Research AG bereitgestellt wurden. Dem Petenten zufolge zeige die Analyse, dass bis zu 88 % der Unternehmen, deren Wertpapiere im Rahmen des EZB-genehmigten Mindestreservenprogramms gehandelt werden, zahlreiche Bestimmungen der EU-Grundrechtecharta nicht erfüllen. Zu den aufgeführten Unternehmen zählen Airbus Group, Eni SpA, Wells Fargo & Co., Anheuser-Busch InBev SA/NV und Lafarge Holcim Ltd. Die behaupteten Verletzungen der Charta umfassen Wirtschaftsdelikte in den Bereichen Umweltschädigung, Kinderarbeit, Arbeitnehmerausbeutung und Waffenhandel.“

Zur Vorgeschichte

In den Zulassungskriterien für Wertpapiere und notenbankfähige Sicherheiten für geldpolitische Geschäfte mit der EZB (siehe z.B. Amtsblatt der Europäischen Union L 91/3, 2.4.2015) sind keine Beschränkungen ethischer Art explizit aufgeführt. Die Begriffe „Nachhaltigkeit“ und „Menschenrechte“ kommen in der entsprechenden Leitlinie nicht vor. Das wurde zum Anlass genommen, die von der EZB als Kreditsicherheit akzeptierten Wertpapiere zunächst hinsichtlich ethischer Kontroversen zu untersuchen. Die Ergebnisse zeigen eine aus Sicht des Würzburger Professors Harald Bolsinger inakzeptable Regulierungslücke, da die Wertpapiere mit zahlreichen ethischen Kontroversen in Verbindung stehen, die der EU-Grundrechtscharta als Mindeststandard nicht gerecht werden. Der Autor entschied sich, eine öffentliche Petition beim Europäischen Parlament einzureichen. Die Petition wurde am 08.05.2017 eingereicht und am 15.05.2017 unter der Nr. 0429/2017 mit dem Namen „Verpflichtung der Europäischen Zentralbank auf EU Grundrechtscharta“ registriert.

Die Petition wurde in der Sitzung des Petitionsausschusses am 11.10.2017 in Brüssel behandelt und wurde in letzter Minute akzeptiert. Eine Kommentierung der Sitzung durch den Petenten erfolgte in den CSR-News (Abdruck im Forum-Wirtschaftsethik): „Es ist überfällig, die weltweite Finanzbranche zur Berücksichtigung moralischer Mindeststandards in Ihrem Finanzierungsgebaren zu bewegen. Hierzu bei den Geschäften der Zentralbanken anzusetzen, ist der richtige Schritt. Vor allem von der Europäischen Zentralbank müssen wir erwarten können, dass zumindest die Werte der europäische Grundrechtscharta nicht verletzt werden. Sollte die EZB durch diese Petition angehalten werden, ihre als Kreditsicherheiten akzeptierten Wertpapiere einer Ethikprüfung zu unterziehen, könnte dies Folgewirkung für alle Geschäftsbanken europaweit haben. Alle Banken könnten dann angehalten werden, unethische Wertpapiere zumindest bei ihren Geschäften mit der EZB nachweisbar auszuschließen.“

  • Anfang Dezember 2017 kündigte der Petitionsausschuss die Einholung von Stellungnahmen an – unter anderem von der EZB selbst:  Antwort_Petitionsausschuss20171130 (PDF)
  • Im Januar 2018 wurde die Untersuchung aktualisiert und mit einem Begleitschreiben an die relevanten Stellen übermittelt: !PetitionEZB_Bolsinger_012018-WEB (PDF) 
  • Nachdem Anfang März 2018 noch keinerlei Feedback seitens des Ausschusses oder der angefragten Politiker vorlag und das Thema auch in der Strategievorstellung der EU für einen nachhaltigen Finanzmarkt bislang nirgends explizit zur Sprache kam, wurde am 7.3.2018 eine englische Version erneut an die relevanten Stellen übermittelt: !PetitionEZB_Bolsinger_012018-ENGLISH (PDF)
  • Anfang April 2018 hat das Handelsblatt (Susanne Bergius) die EZB zur Petition direkt befragt. (Siehe Publikation vom 13.04.2018) Die Auskünfte des EZB-Sprechers zeigen, dass die Petition mit ihrem simplen Anliegen entweder nicht vollständig gelesen oder gar nicht verstanden wurde, oder aber, dass die seitens EZB zu erwartende Antwort darauf abzielen wird, sich nicht ändern zu müssen. Der Artikel von Susanne Bergius wurde ins Englische übersetzt und am 16.04.2018 wie oben an die relevanten Stellen zur Kenntnis und Berücksichtigung übermittelt – auch an die EZB selbst, um ihre Antwort an den Petitionsausschuss wohlüberlegt noch einmal überarbeiten zu können.
  • September 2018: Die Antworten des Vorsitzenden des Ausschuss für Wirtschaft und Währung (Antwort_des ECON Ausschuss_0429-2017_ECON-Reply) und der EZB  (ECB Reply_June 2018_WEB) gehen an keiner Stelle auf die relevanten Punkte ein und sind erst nach mehreren Mahnungen eingetroffen. Um die Fehldarstellungen den von der EZB zitierten Personen aufzuzeigen, wurden entsprechende Schreiben verschickt (ECB Reply_June 2018-ReactionBolsinger_WEB). Auch die Europäische Kommission hat verdeutlicht, dass aus ihrer Sicht die EZB im Hinblick auf die Einhaltung der Grundrechte einfach tun und lassen kann, was sie für richtig hält (StellungnahmeEuropKommission_Petitionsausschuss201808).

Ausweichende und verschleppte Antworten sämtlicher Verantwortlicher bis zu diesem Zeitpunkt zeigen auf, wie schlimm es um die Grundrechte im europäischen Finanzmarkt wirklich steht. Es bleibt abzuwarten, wann Politikerinnen und Politiker sowie Bürgerinnen und Bürger das nicht mehr akzeptieren.

Sachverhalt:

Die EZB ist durch die Akzeptanz von fragwürdigen Wertpapieren zur Besicherung ihrer geldpolitischen Operationen im großen Stil daran beteiligt, grundlegende Werte der Europäischen Union zu untergraben. Die Auswirkungen dieses Handelns haben wegen ihres großen Transaktionsvolumens wesentlichen Einfluss auf die Entwicklung der Europäischen Union. Der Handel und Besitz von mit Verstößen gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union in Verbindung zu bringenden Wertpapieren ist von der EZB und ihren Erfüllungsgehilfen deshalb zu unterlassen.

4.781 Banken und Sparkassen waren 2017 im Eurogebiet verpflichtet, Mindestreservemittel bei der EZB (bzw. ihrer nationalen Zentralbank) zu halten. Weitere 2.493 Finanzinstitute und Fonds waren gelistete Geschäftspartner der EZB für Refinanzierungsgeschäfte. Damit standen 7.274 Banken, Sparkassen, Geldmarktfonds, und Finanzinstituten einschließlich nationaler Zentralbanken in der Pflicht, so genannte notenbankfähige Sicherheiten für geldpolitische Geschäfte mit der EZB in ihrem Portfolio zu halten. Das gehandelte Volumen dieser Wertpapiere beläuft sich derzeit auf ca. 14 Billionen € und ist damit ein wesentlicher Hebel für oder gegen die Verwirklichung europäischer Werte in der Realwirtschaft. Die EZB (bzw. die jeweilige nationale Zentralbank als Erfüllungsgehilfe) wird als Pfandgläubigerin notenbankfähiger Sicherheiten Besitzerin der entsprechenden Wertpapiere. Der Handel und Besitz von Wertpapieren, welche die Charta der Grundrechte der Europäischen Union untergraben, schadet der Europäischen Union. Für eine europäische Institution wie die EZB ist dies nicht hinnehmbar und kann auch nicht durch geldpolitische Unabhängigkeit gerechtfertigt oder gar begründet werden.

Beleg:

Die Website der EZB bietet Zugriff auf ihr täglich aktualisiertes Verzeichnis marktfähiger Sicherheiten, welche sie zur Besicherung geldpolitischer Operationen akzeptiert (=marktfähige notenbankfähige Sicherheiten). Hinzu kommen nicht veröffentlichte, nicht marktfähige Wertpapiere, welche die Notenbankfähigkeitskriterien erfüllen und ebenfalls zur Besicherung akzeptiert werden. Die marktfähigen Sicherheiten aller Emittenten, welche die Notenbankfähigkeitskriterien am 3.1.2018 erfüllen, wurden am 4.1.2018 mit tagesaktuellen Ratings von der unabhängigen Nachhaltigkeitsratingagentur oekom research AG (oekom) untersucht. Von den 29.445 Wertpapieren konnten 25.111 mit tagesaktuellen Ratings geprüft werden, was einem Abdeckungsgrad von 85% entspricht. Bei der Untersuchung wurde erneut nur auf schwerwiegende und sehr schwerwiegende ethische Kontroversen der schon 2017 exemplarisch untersuchten Aspekte der EU Grundrechtscharta abgestellt (Art. 32 Kinderarbeit; Art. 37 Umweltschutz; Art. 5 Menschenrechtsverletzungen wie z.B. Zwangsarbeit; Steuervermeidung und Korruption). Die Prüfung ergab erneut folgende alarmierenden Ergebnisse (und damit eine Zunahme der Verstöße):

Schwerwiegende Kontroversen im Geschäftsgebaren bezüglich…/Wertpapieranzahl im EZB- Verzeichnis marktfähiger Sicherheiten…

  • Steuerzahlungen   481 Stück
  • Geldverkehr 592 Stück
  • Korruption    936 Stück
  • Umweltschutz  480 Stück
  • Menschenrechtsverletzungen      72 Stück
  • Produktion geächteter Waffen      16 Stück

Abhilfe:

Um den Missstand einfach und wirksam zu beseitigen, ist bei den Kriterien für notenbankfähige Sicherheiten die dauernde Nichtverletzung der EU Grundrechtscharta als Zulassungsbedingung mit aufzunehmen. Compliance mit der EU Grundrechtscharta ist durch ein aktuelles Ethikrating regelmäßig nachzuweisen. Das Ethikrating kann wettbewerbspolitisch neutral durch die am Markt bereits verfügbaren unabhängigen Ethikratings etablierter Ratingagenturen transparent abgebildet werden, zu denen die EZB und alle weiteren Finanzmarktakteure jederzeit Zugang haben.

Begründung:

Aus der Existenz der EU Grundrechtscharta folgt eine selbstverständliche Verpflichtung für die EZB, wie oben vorgeschlagen vorzugehen. Da durch meine Analyse marktfähiger notenbankfähiger Sicherheiten massenhaft Verstöße gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union sichtbar geworden sind, erscheint eine explizite Aufnahme dieser europäischen Mindestmoral auch in die Statuten der EZB dringend erforderlich. Bisher sind EZB und der Europäische Finanzmarkt bei der Durchsetzung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union nicht ausreichend einbezogen worden. Eine Korrektur wird die positive Entwicklung der Europäischen Union weiter fördern und das Vertrauen in die vorbildlichen Standards des europäischen Finanzmarkts als globalen Wettbewerbsvorteil stärken.

Beispiele für gefundene Kontroversen im Rahmen der EZB-Mindestreservefähigkeitsliste

Eine Beteiligung an der Produktion geächteter Waffen wird der Airbus Group unterstellt, zu der die Airbus Group Finance als von der EZB akzeptierter Wertpapieremittent gehört: „The company is involved in the production of nuclear weapons, which have been restricted by the Nuclear Non-Proliferation Treaty. The United Nations regards the way in which these weapons systems operate as inhumane. The deployment of banned weapons can undermine fundamental human rights such as ‚the right to life, liberty and security of person‘, Art. 3, United Nations Universal Declaration of Human Rights. Nuclear weapons are considered as particularly controversial because of their indiscriminate effects on civilians and the disproportionate harm they cause.”

Umweltzerstörung ist für die Eni SpA eine Kontroverse, die ein von der EZB akzeptierter Wertpapieremittent ist: “Environmental impacts of the product portfolio: The company’s products and/or services are generally not compatible with the achievement of sustainable development goals. Comment: The company is mainly active in the production and/or refining of crude oil. It also has some minor business activities in the field of products and/or services with clear environmental benefits (e.g. biofuels, renewable energies). However, these positive impacts are outweighed by the negative environmental impacts from the company’s core business activities.” Ebenso wird Royal Dutch Shell PLC, zu der die Shell International Finance BV als von der EZB akzeptierter Wertpapieremittent gehört, Umweltkontroversen unterstellt: “Continual major pollution due to flaring, spills and leaks in Nigeria.”

Verstöße im Geldverkehr bei Wells Fargo & Co als ein von der EZB akzeptierter Wertpapieremittent werden öffentlich diskutiert: “Business Malpractice: 2017: USD 295m in settlements related to unauthorised opening of accounts, US.“, “According to the US Consumer Financial Protection Bureau (CFPB) in September 2016, Wells Fargo will pay USD 185 million to settle accusations that between 2011 and 2016 its employees attempted to meet high sales targets set by the company as well as to earn additional compensation by unlawfully opening around 1.5 million unauthorised accounts for customers without their knowledge.”

Anheuser-Busch InBev SA/NV als ein von der EZB akzeptierter Wertpapieremittent wurde im Zusammenhang mit Vorwürfen zu Korruption öffentlich bekannt: „2016: USD 6m settlement with US Securities and Exchange Commission for corruption charges in India.”[10] Ebenso JPMorgan Chase & Co als ein von der EZB akzeptierter Wertpapieremittent: “In November 2016, JPMorgan Chase reached a settlement with the Securities and Exchange Commission (SEC) and the Department of Justice (DoJ) to resolve the allegations of hiring relatives and friends of Chinese officials in exchange for profitable business deals, thereby violating the Foreign Corrupt Practices Act.”

Hinweise zu möglicher Beteiligung an Menschenrechtsverletzungen finden sich über LafargeHolcim Ltd mit der die Holcim Finance (Luxembg) S.A. als von der EZB akzeptierter Wertpapieremittent verbunden ist: “Media reported in June 2016 that Lafarge (before the merger with Holcim in 2015 to have become LafargeHolcim) made payment deals with the terrorist group Islamic State (IS) in 2013 through till September 2014. As reported, Lafarge was accused of purchasing licenses from and paying taxes to the jihadist group through IS middlemen and oil traders to continue production at its Jalabiya cement factory in 2013, when ISIS started taking control over the city. Allegedly, the headquarter was aware of such arrangements. The company did not comment on the allegations, saying only that safety and security of its employees is its priority.” Kontroversen zu möglichen Menschenrechtsverletzungen werden über die International Finance Corporation als von der EZB akzeptierter Wertpapieremittent diskutiert: “2013: Major human rights violations related to palm oil producer Corporacion Dinant in Honduras.”

Ebenso bei Ferrovial SA mit der die Ferrovial Emisiones, S.A. als von der EZB akzeptierter Wertpapieremittent verbunden ist: “In May 2016, Ferrovial took over the Australian company Broadspectrum (previously called Transfield Services). Broadspectrum has been the lead contractor managing Australia’s offshore detention centres for asylum seekers in Nauru since September 2012 and Papua New Guinea since February 2014. In June 2016, the camps hosted 442 and 854 people, respectively. The Australian government’s policy of keeping refugees in foreign detention centres and the conditions in the camps have been widely and repeatedly criticised by the international community, including several bodies of the United Nations, the Australian Human Rights Commission and several NGOs. Additionally, in April 2016, Papua New Guinea’s supreme court ruled that the centre in the country was unlawful and the country’s government said it would shut it. In August 2016, ‚The Nauru Files‘, a report published by the Guardian based on more than 2,000 leaked incidence reports from the camps, again shed light on numerous allegations regarding assaults, sexual abuse, self-harm attempts and bad living conditions. More than half of the reports involved children. Previously, allegations of misconduct had also been raised against some staff members of the service providers in the camp. Before the take-over, Ferrovial had indicated that the services in the detention centres were not a core part of the acquisition rationale and that it would not renew the contracts after they expire in February 2017. In response to the Nauru Files, Broadspectrum stated that it would take all allegations extremely seriously and that it had appropriately dealt with the allegations in accordance with the reporting system it has in place.”

Insgesamt sind in der EZB-Mindestreservefähigkeitsliste auf Basis des Forschungsdatensatzes der oekom viele fragwürdige Wertpapiere zu finden.

Die Ergebnisse belegen, dass eine systematische Überprüfung der EZB-Mindestreservefähigkeitsliste auf ethische Aspekte hin angezeigt ist und die EZB zukünftig regulatorisch verpflichtet werden muss, nur noch Wertpapiere zur Mindestreserve zu akzeptieren, die den ethischen Mindeststandards der Charta der Grundrechte der Europäischen Union nachweislich nicht widersprechen.

Skandalöse Antwort der EZB auf Petition und Offener Brief

Petition Nr. 0429/2017 von Harald Bolsinger zur Übereinstimmung der Europäischen Zentralbank mit der EU-Charta der Grundrechte – Antwort der EZB – Erwidernde Antwort der Weltethos-Forschungsgruppe als Offener Brief

Sehr geehrter Herr Abgeordneter des Europäischen Parlaments,
Sehr geehrte Frau Montserrat,
Vielen Dank für Ihr Schreiben, in dem Sie die Europäische Zentralbank (EZB) um weitere Informationen zu ihrer Antwort auf die Petition Nr. 0429/2017 von Harald Bolsinger (Deutsch) über die Einhaltung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Charta“) durch die EZB ersuchen. Das vorrangige Ziel der EZB besteht gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (im Folgenden „Vertrag“) darin, mittelfristig Preisstabilität zu gewährleisten. Um dieses vorrangige Ziel zu erreichen, stehen der EZB und den nationalen Zentralbanken des Eurosystems eine Reihe von Instrumenten zur Verfügung, die in der Satzung der EZB und des ESZB (im Folgenden „Satzung“) aufgeführt sind. Kreditgeschäfte mit Kreditinstituten und anderen Marktteilnehmern sind eines dieser Kerninstrumente, wie in Artikel 18 der Satzung festgelegt. Die Notenbankfähigkeit von Vermögenswerten als Sicherheiten für solche Kreditgeschäfte richtet sich daher in erster Linie nach Überlegungen hinsichtlich des geldpolitischen Ziels und eines angemessenen Risikomanagements – der Abschirmung des Eurosystems gegen potenzielle Verluste. Das Eurosystem stellt sicher, dass Sicherheiten dem geldpolitischen Ziel dienen und dass das Eurosystem angemessen gegen Risiken geschützt ist, und behält sich das Recht vor, die Mobilisierung bestimmter Sicherheiten zu begrenzen oder abzulehnen. Gemäß Artikel 19 der Satzung und innerhalb der vom Rat nach diesem Artikel festgelegten Grenzen kann das Eurosystem zur Verfolgung der geldpolitischen Ziele von den Kreditinstituten verlangen, Mindestreserven zu unterhalten. Mindestreserven sind nicht besichert, da sie eine Einlage darstellen, die von Kreditinstituten, die den Mindestreservevorschriften des Eurosystems unterliegen, bei ihren jeweiligen nationalen Zentralbanken des Eurosystems getätigt werden. Kein Kontrahent ist aufgrund der Mindestreservepflicht verpflichtet, Sicherheiten zu halten.

Gleichwohl ist die EZB, wie bereits in einer kürzlichen Antwort auf eine schriftliche Anfrage des Abgeordneten Daty erwähnt, ein Adressat der Charta der Grundrechte innerhalb der Grenzen von Artikel 51 dieser Charta. Die EZB achtet die Rechte, beachtet die Grundsätze und fördert die Anwendung der Charta im Einklang mit ihren Befugnissen und unter Beachtung der Grenzen der Zuständigkeiten der Union, die ihr in den Verträgen (Vertrag über die Europäische Union und Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) übertragen wurden. Gleichzeitig implizieren das präzise und begrenzte Mandat und die Befugnisse, die der EZB durch die Verträge übertragen wurden, sowie die Grenzen der Zuständigkeiten der Union, die ihr durch die Verträge übertragen wurden, dass die EZB zwar Adressat der Charta ist, aber nicht automatisch verpflichtet ist, die Charta gegenüber den Emittenten von Wertpapieren, die sie für ihre geldpolitischen Operationen für geeignet hält, durchzusetzen. Die folgenden Erwägungen tragen zur Untermauerung dieser Ansicht bei, auch wenn man anerkennt, dass die Angelegenheit komplex sein kann.

  •  Erstens fallen private Kapitalgesellschaften wie die vom Petenten in seiner ursprünglichen Petition genannten Emittenten nicht direkt in den Anwendungsbereich der Charta, die besagt, dass sie sich an die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union unter gebührender Beachtung des Subsidiaritätsprinzips und an die Mitgliedstaaten nur dann richtet, wenn diese das Unionsrecht umsetzen. Diese Körperschaften unterliegen jedoch stattdessen bestimmten Regeln, die für ihr Verhalten innerhalb der jeweiligen Rechtsordnungen gelten, wozu auch Regeln gehören können, die in unmittelbar anwendbaren EU-Verordnungen oder anderen Rechtsakten festgelegt sind. Die EZB kann die Notenbankfähigkeit von Sicherheiten nicht von conditior’IS abhängig machen, was den Anwendungsbereich der Charta über die in Artikel 51 der Charta festgelegten Grenzen und ihre eigenen Befugnisse über das in den Verträgen festgelegte Mandat hinaus erweitern würde.
  • Zweitens fällt die maßgebliche Beurteilung angeblicher Verletzungen von Grundrechten nach der Charta oder anderer Vorschriften in EU-Rechtsakten, die mit dem Schutz dieser Grundrechte in Zusammenhang stehen können, in den Zuständigkeitsbereich der zuständigen Regulierungsbehörden und letztlich der zuständigen nationalen und EU-Gerichte und nicht in den der EZB oder privater selbst beglaubigter Institutionen. Die EZB kann sich nicht an die Stelle der zuständigen EU- oder nationalen Gerichte und Behörden setzen, indem sie EU-Unternehmen – auf welche die Charta nicht einmal direkt anwendbar ist – bei angeblichen Verstößen beurteilt und gegebenenfalls indirekt sanktioniert. Die EZB kann sich auch nicht einfach den Erkenntnissen privater, selbst beglaubigter Quellen, wie sie vom Petenten vorgeschlagen werden, unterwerfen. Daher kann die EZB die Zulässigkeit von Vermögenswerten bei ihren geldpolitischen Operationen nicht, wie vom Petenten vorgeschlagen, von der Meinung einer privaten Einrichtung über die Einhaltung der Charta durch die Emittenten abhängig machen.

Erwidernde Antwort der Weltethos-Forschungsgruppe als Offener Brief

Sehr geehrte Frau Montserrat,
Ehrenwerte Mitglieder des Europäischen Petitionsausschusses,

als Mitglieder der Weltethos-Forschungsgruppe für Finanzen und Wirtschaft richten wir diesen Brief an Sie und gleichzeitig an den breiteren Kreis der Verantwortlichen in den europäischen Institutionen, weil eine dringende Handlungsweise bezüglich des Geschäftsgebarens der Europäischen Zentralbank (EZB) offen diskutiert werden muss: Die EZB wirkt mit wesentlichen Teilen ihres Kerngeschäfts einer nachhaltigen Strategie für die Zukunft Europas entgegen.

Als Antwort auf die Petition unseres Forschungsgruppenmitglieds Prof. Dr. Harald Bolsinger an den EU-Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments („Bekenntnis der Europäischen Zentralbank zur EU-Grundrechtscharta“ vom 08.05.2017, Petition 0429/2017) hat die EZB ein Antwortschreiben zurückgeschickt, das am 05.08.2020 versandt wurde. In diesem Schreiben wird klargestellt, warum diese Frage bei der EZB immer noch nicht ausreichend behandelt wurde. Im September 2020 analysierten wir die schriftliche Antwort während eines wissenschaftlichen Kongresses mit einem Expertengremium der Weltethos-Forschungsgruppe für Finanzen und Wirtschaft und möchten Ihnen unsere Einschätzung mitteilen:

In der Antwort wird ausdrücklich anerkannt, dass die EZB verpflichtet ist, die EU-Charta der Grundrechte zu respektieren. Ferner wird erklärt, dass die EZB die Grundrechte respektiere, die Einhaltung der Grundsätze überprüfe und ihre Anwendung fördere: „Die EZB respektiert die Rechte, hält die Grundsätze ein und fördert die Anwendung der Charta“. Diese Aussage ist schlichtweg falsch, da die EZB selbst bestätigt, dass sie keine Bewertung der Einhaltung der Grundrechte bei marktfähigen Vermögenswerten oder anderen Wertpapieren durchführt, mit dem Argument, dass die Charta der Grundrechte nicht auf Transaktionen mit Privatunternehmen anwendbar sei. „Obwohl die EZB ein Adressat der Charta ist, ist sie nicht automatisch verpflichtet, die Charta gegenüber den Emittenten von Wertpapieren durchzusetzen, die sie für ihre geldpolitischen Operationen für geeignet hält.“ Die Zentralbank verschließt bewusst die Augen vor der in der Petition dargelegten Beweislage. Mit einer solchen Rechtfertigung wäre es jeder europäischen Institution erlaubt, in großem Umfang beispielsweise umweltzerstörende Produkte zu kaufen und weiterzuverkaufen, die von Sklaven hergestellt und von korrupten Steuerhinterziehern produziert wurden, solange es innerhalb der Institution selbst keine direkten Verstöße gegen die Charta der Grundrechte gibt.

Erstaunlich ist, dass die EZB die Einhaltung der Grundrechte bei marktfähigen Gütern nicht überprüft oder voraussetzt, obwohl dies auf einfache Weise rechtlich möglich wäre: „Die Notenbankfähigkeit von Vermögenswerten als Sicherheiten […] wird also in erster Linie von Überlegungen zum geldpolitischen Ziel und zu einem angemessenen Risikomanagement geleitet“. „Das Eurosystem […] behält sich das Recht vor, die Mobilisierung bestimmter Sicherheiten einzuschränken oder abzulehnen“. Die EZB versäumt es daher wissentlich, ihre grundlegende Sorgfaltspflicht zu erfüllen, und hat dies bestätigt. Darüber hinaus behauptet sie, dass sie dieser grundlegenden Due Diligence-Prüfung überhaupt nicht unterworfen sei. Aus unserer Sicht ist dies ein Skandal und der Europäischen Union unwürdig. Da die EZB die Prüfung auf Einhaltung der Grundrechte nicht selbst durchführt, wird in der Antwort vorsichtshalber behauptet, sie könne sich auch nicht auf externe Nachhaltigkeitsratings etablierter Rating-Agenturen beziehen. „Die EZB kann die Notenbankfähigkeit von Vermögenswerten […] nicht auf die Meinung eines privaten Unternehmens hinsichtlich der Einhaltung der Charta durch die Emittenten gründen“. Dies steht im Widerspruch zu der Tatsache, dass die EZB Ratings und Dienstleistungen von Standard & Poor’s, Moody’s, BlackRock usw. selbst einholt oder in ihren Risikobewertungen berücksichtigt – insbesondere bei der Bewertung marktfähiger Vermögenswerte oder sogar von Geschäftsbanken. Darüber hinaus legt diese Aussage nahe, dass die Nachhaltigkeitsratings weltweit anerkannter Rating-Agenturen aus Sicht der EZB nicht verlässlich seien, was in völligem Widerspruch zur EU-Praxis in Bezug auf die neue EU-Taxonomie für nachhaltige Aktivitäten steht, wie sie von der Europäischen Kommission vorgestellt wurde.

Aus unserer Sicht widerspricht die Antwort des Generaldirektors für Internationale & Europäische Beziehungen der EZB den öffentlichen Äußerungen von Präsidentin Lagarde, dass Nachhaltigkeitsfragen – insbesondere im Zusammenhang mit dem Klimawandel – künftig in der geldpolitischen Praxis Berücksichtigung finden werden. Dies ist der wichtigste Punkt, da ein langfristig erfolgreiches Handeln der Zentralbank auf einer konsistenten, einheitlichen Kommunikation beruht, um Glaubwürdigkeit zu gewährleisten. Da die Antwort an den EU-Petitionsausschuss nicht direkt vom Präsidenten, sondern nur vom Generaldirektor Internationale & Europäische Beziehungen unterzeichnet wurde, empfehlen wir, sich direkt an Frau Lagarde mit der Bitte um eine persönliche Antwort und Stellungnahme zu wenden, zumal sie in der Anfrage des Petitionsausschusses direkt und persönlich angesprochen wurde.

Darüber hinaus widerspricht die Antwort, die wir erhalten haben, auch den öffentlichen Äußerungen anderer EZB-Führungskräfte, wie z.B. denen von Isabel Schnabel (Mitglied des Direktoriums der EZB). In ihrer Rede auf dem Europäischen Gipfel für nachhaltige Finanzwirtschaft Ende September 2020 nahm Frau Schnabel die von unserem Forschungsgruppenmitglied aus der Petition 2017 vorgeschlagene Lösung als einen Weg für die EZB, dem Klimawandel entgegenzuwirken, wörtlich an und sagte „Wir könnten erwägen, die Zulässigkeit von Wertpapieren als Sicherheiten bei unseren Refinanzierungsgeschäften an die Offenlegungsvorschriften der emittierenden Unternehmen zu knüpfen. Dann würde das Eurosystem Sicherheiten nur dann akzeptieren, wenn es in der Lage ist, klimabedingte Risiken vollständig zu bewerten“.

Diese Ungereimtheiten zwischen den öffentlichen Ankündigungen der EZB-Führer und der Reaktion des Generaldirektors für internationale und europäische Beziehungen zu einem so wichtigen Thema legen einen Konflikt innerhalb der EZB in Bezug auf mögliche Änderungen der Politik zur Minderung von Klimarisiken und damit auch in Bezug auf die Risiken der Einhaltung von Grundrechten nahe. Wir halten es daher für unerlässlich, eine sofortige und breite öffentliche politische Diskussion über dieses Thema zu führen, insbesondere jetzt.
Wir empfehlen, dass sich der Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments dafür einsetzt, dass die EZB zum ersten Mal in ihrer Geschichte verpflichtet wird, dem Parlament Transparenz hinsichtlich der Einhaltung der Grundrechte bei allen gehandelten Wertpapieren und Vermögenswerten – insbesondere bei den als marktfähige Sicherheiten anerkannten Wertpapieren im Wert von 15 Billionen US-Dollar – zu gewährleisten und dann in einem zweiten Schritt auf die Aufforderung zu reagieren, die die EZB unter der Leitung von Präsident Mario Draghi in ihrer Antwort vom 22. Juni 2018 an den Petitionsausschuss ausgesprochen hat, in der sie selbst erklärt: „Es ist Sache der politischen Behörden, geeignete Maßnahmen zur Behandlung solcher Fragen zu definieren, zu vereinbaren und zu fördern. In diesem Sinne begrüßt die EZB den Aktionsplan der Europäischen Kommission zur Finanzierung eines nachhaltigen Wachstums“.
Wie die Antworten der EZB bisher eindrucksvoll gezeigt haben, kann die EZB nur mit Hilfe gezielter Zusagen des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission davon überzeugt werden, die Charta der Grundrechte in ihrer Arbeit endlich umzusetzen, wie dies alle anderen europäischen Institutionen schon seit langem tun. Dies widerspricht nicht dem Mandat der EZB, im Gegenteil, es ist die einzige Möglichkeit, dieses Mandat ordnungsgemäß zu erfüllen.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Harald Bolsinger (Weltethos Forschungsgruppe, Mitglied des Vorstands)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EZB im Green Deal – zur Nachhaltigkeit verpflichtet!

Lagarde kann sofort beginnen, während andere Akteure zunächst Gesetze benötigen
Plädoyer von Prof. Harald Bolsinger, Würzburg

Zahllose offene Briefe, Stellungnahmen von Verbänden und Demonstrationen aufgebrachter Bürger*innen forderten und fordern immer noch von der EZB, bei ihrer Finanzmarktpolitik ganzheitliche Nachhaltigkeit walten zu lassen. Mario Draghi hat das während seiner gesamten Amtszeit aktiv ignoriert. Eine geeinte Bewegung, die sich politisch auch jenseits von öffentlichen Wunschbekundungen, Demos und Parteigezänk einbringt, fehlt uns aber immer noch. Doch sie ist dringend nötig, um das umzusetzen, was Europa dringend braucht – und was bereits gilt!

Das Thema ist extrem einfach: Die EZB muss heute schon gesellschaftspolitische Faktoren in ihrer Portfoliopolitik und ihrem gesamten Kerngeschäft zwingend berücksichtigen. Auch die ewige gleiche Argumentation – angefangen von Herrn Weidmann über unzählige finanztechnokratisch geprägte Akademiker*innen mit Professorenhut bis hin zu Politiker*innen ohne Grundwissen über ihre eigene EU-Ordnungspolitik – ändern daran nichts! Das Märchen von der scheinbar verwirklichbaren geldpolitischen Neutralität wird dadurch auch nicht wahrer.

Die EZB hat als EU-Institution eine weltweit einzigartige Stellung unter den Zentralbanken inne. Die Verträge von Lissabon machen die EU-Charta der Grundrechte zu direkt anwendbarem Primärrecht in allen europäischen Institutionen. Also auch für die EZB! Alle Tätigkeiten der EZB als europäischer Institution müssen daher den kodifizierten Werten der Charta der Grundrechte entsprechen – daran ändert auch die viel beschworene Unabhängigkeitsdefinition im Vertrag über die Funktionsweise der Europäischen Union nichts. Dies ist der nüchterne ordnungspolitische Rahmen, der bereits gilt! Und das ist ein Segen!

Screenshot aus der Tagesschau vom 1.12.2019

Wir brauchen nicht mehr darüber zu streiten, welche Aspekte der Nachhaltigkeit mit welcher Taxonomie zu berücksichtigen sind – wir haben bereits eine gültige Definition in der Grundrechtscharta! Es fehlt nur noch die Umsetzung in Form simpler Negativkriterien für Wertpapierportfolios, die jede Geschäftsbank bereits seit Jahrzehnten ausweist, die Nachhaltigkeit auch nur ansatzweise auf dem Schirm hat. In einer Tagung Ende Oktober an der Goethe-Uni wurde das ausführlich dargestellt. Am 11.11.2019 wurde im parlamentarischen EU-Petitionsausschuss dazu die Petition 0429/2017 behandelt, mit dem Beschluss, dass mit der neuen EZB-Präsidentin dieser Sachverhalt alsbald diskutiert werden soll.

Eine Aufhebung der Ethikblindheit der EZB kann Frau Lagarde demnach sofort durch negative Diskriminierung von unethischen Wertpapieren im Sinne der EU-Grundrechtscharta umsetzen.

Während für viele Schritte des Green Deal noch Regulierung erforderlich ist, kann und muss die EZB sofort beginnen. Damit wäre das Goldene Kalb eines vermeintlich zwingend ethikblinden Eurosystems ein für alle Mal vom Sockel gestoßen. Sollte die EZB dies nicht umsetzen und die Europäische Kommission die Untätigkeit dulden, besteht die Möglichkeit, den juristischen Weg im Rahmen einer Untätigkeitsklage und/oder Nichtigkeitsklage einzuschlagen. Doch ein derartiges Armutszeugnis wäre Europa unwürdig. Der politische Weg ist allemal besser – zum Beispiel durch Unterstützung der EU-Petition 0429/2017, die ab 1 Mio. Unterstützer*innen das Gewicht einer europäischen Bürgerinitiative bekommen würde.

Es wird sich ändern! Neue Köpfe mit ethischem Sachverstand sind jetzt an der Macht. Eine neue EZB-Präsidentin und eine neue EU-Kommissionspräsidentin, die gemeinsam unsere EU- Grundrechtscharta und die Lissaboner Verträge zu ihrem Antritt in die Kamera halten. Sicher haben sie diese auch gelesen! Jetzt brauchen sie diese nur noch umzusetzen – erinnern wir sie immer wieder daran…

 „Nachhaltiges Europa: Die EZB als Kardinalfehler?“

Am 29.10.2019 veranstaltete die Weltethos-Forschungsgruppe Wirtschaft und Finanzen (WEFG) an der Universität Tübingen in Kooperation mit der der Goethe-Universität Frankfurt und der Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt eine Tagung unter dem Thema: „Nachhaltiges Europa: Die EZB als Kardinalfehler?“ In der Tagung beleuchteten Finanzmarktexperten erstmals eingehend die ethische Dimension der EZB als Organ der Europäischen Union. Was bisher nur Fachleuten bekannt war: Die EU-Kommission gestaltet die EZB in Form von Leitlinien ordnungspolitisch und ist dem Europäischen Parlament als Kontrollorgan rechenschaftspflichtig. Dadurch nimmt die die EZB eine international unvergleichbare Sonderrolle unter den Zentralbanken ein.

Die Experten diskutierten zusammen mit dem Publikum unter Moderation von Gerhard Hofmann und Benedikt Hoffmann im Eisenhower-Saal der Goethe-Universität Frankfurt die Bindung der EZB an die Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Johannes Hoffmann, Bernd Villhauer,  Es wurde deutlich, dass geldpolitische Unabhängigkeit für die EZB kein Freibrief zur Missachtung von Grundrechten sein kann.

Prof. Dr. Johannes Hoffmann, Goethe-Universität und Gründer der inzwischen am WeltethosInstitut angesiedelten früheren Forschungsgruppe Ethisch Ökologisches Rating, zeigte eindrucksvoll die Entwicklung nachhaltiger Finanzmärkte in Europa auf. Im Beitrag von Dr. Bernd Villhauer, Geschäftsführer des Weltethos-Instituts an der Universität Tübingen, wurden sittliche Anforderungen an die EZB jenseits der Geldpolitik erläutert. Der Würzburger Wirtschaftsethiker Prof. Dr. Harald Bolsinger von der FHWS gab Einblicke in die Relevanz von Grundrechten im Kerngeschäft der EZB und berichtete von Erfahrungen mit einer einschlägigen EU-Petition 429/2017 (siehe: europarl.europa.eu/petitions/en/petition/content/0429).

Bolsinger: „Es ist überfällig, die EZB zur Berücksichtigung europäischer Werte in Ihrem Finanzierungsgebaren zu bewegen. Vor allem von der Europäischen Zentralbank müssen wir erwarten können, dass zumindest die Werte der europäische Grundrechtscharta in ihrem Kerngeschäft nicht verletzt werden.“ Auf dem Weg zu einem nachhaltigen europäischen Finanzsystem müsse die Achtung von Grundrechten im Geschäftsgebaren der EZB am Beginn aller Initiativen stehen: „Wenn sich die EZB als Vorbild im Rahmen der ohnehin für Sie verpflichtenden Grundrechtscharta bewegt, strahlt das auf alle Finanzmarktakteure ab. Tut sie es nicht, sind alle anderen politischen Initiativen für ein nachhaltigeres Finanzsystem Makulatur!“

Michael Schmidt, Chief Investment Officer (CIO) der Lloyd Fonds AG, bezeichnete dann anhand der Erfolge der EZB die Sicherung der Preisstabilität als höchstes Gut, wozu die Unabhängigkeit der EZB zwingend nötig sei. Die Sustainable Finance High Level Expert Group der EU-Kommission hätte keinerlei Empfehlung zum Zentralbankverhalten abgegeben, da die EZB eben unabhängig sei und deshalb Empfehlungen in diese Richtung nicht gefragt waren und auch nicht umsetzbar wären. Die Würzburger Rechtsanwälte Dr. jur. Christian Szidzek und Marian Szidzek (thales-datenschutz.de) widersprachen dem vehement und belegten die Pflicht der EZB, Grundrechte auch in ihrem Geschäftsgebaren als EU-Organ zu beachten. Sie zeigten Optionen für juristische Schritte auf, wie die EZB dazu bewegt werden kann, ihrer Pflicht nachzukommen. Patrick Weltin, Bankenanalyst bei imug rating, warf einen Blick auf die stark verbesserungswürdige Nachhaltigkeit der EZB im Kerngeschäft und Susanne Bergius vom Handelsblatt Business Briefing Nachhaltige Investments erläuterte positive Beispiele fortschrittlicher Zentralbanken in Europa auf dem Weg zu Implementierung von Nachhaltigkeit in ihrem Kerngeschäft. Nach einer angeregten Diskussion mit den Experten und dem Publikum schloss Prof. Dr. Johannes Hoffmann mit einem Appell, den gültigen ordnungspolitischen Rahmen der EZB hinsichtlich ihrer Grundrechtsverpflichtung zur Anwendung zu bringen.

Der langsame Tod einer Petition beim EU-Parlament

Der EU-Petitionsausschusses hat am 15.09.2023 eine Review der Petition zusammen mit vielen weiteren Petitionen auf seine Sitzungsagenda für den 21.09.2023 genommen, um über eine Schließung der Petition zu beraten. Prof. Bolsinger worde darüber seitens des Petitionsausschusses nicht informiert – er entdeckte den Termin zufällig. Nachdem bisher keinerlei politische Veränderung auf die Petition hin erfolgt ist, steigt die Spannung, wie der Petitionsausschuss seine Arbeit hierzu selbst beurteilen wird und ob er diese fundamentale Frage der Gerechtigkeit im europäischen Finanzsystem ohne die geringste Lösung als abgehakt betrachten wird.

Absicht der Antragssteller übergangen

„Im Verlauf der vergangenen sechs Jahre wurden durch diese Petition alle politisch Mitverantwortlichen mit dem Problem nachweislich konfrontiert. Der Umgang mit der Petition ist ein Gradmesser für die politische Ernsthaftigkeit, mit der europäische Finanzmärkte tatsächlich nachhaltig umgestaltet werden sollen. Ende September hat der Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments dann die Petition als erledigt betrachtet und geschlossen. Ein fatales Signal gegenüber allen europäischen Banken, die haarklein Rechenschaft zu ihrer Nachhaltigkeitsleistung ablegen sollen während die EZB solche Fragen ignoriert. Noch warten die Petenten auf Antworten von Charles Michel, Ursula von der Leyen, Roberta Metsola, Manfred Weber, Stéphane  Séjourné, Marco Zanni, Terry Reintke, Martin Schirdewan, Ryszard Legutko und Iratxe García Pérez. Ob diese jemals kommen werden….?“

 

Greenwashing-Investments am Pranger

Faire Fonds und urgewald decken auf: Nur jeder fünfte Fonds „ohne Kontroversen“

Die Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen Facing Finance und urgewald haben am 19.05.2022 ein weiteres Update des frei zugänglichen Verbraucherportals Faire Fonds und einen hierauf basierenden Nachhaltigkeitscheck von Investmentfonds veröffentlicht. Das Portal bewertet nun insgesamt 2.163 in Deutschland zugelassene Publikumsfonds, unter anderem Eigen- und Fremdfonds der vier größten deutschen Fondsgesellschaften Allianz Global Investors, Deka, DWS und Union Investment.

Grünes Geld – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft

Von den 2.163 untersuchten Fonds werden knapp die Hälfte (1.081) von der Datenbank „Lipper for Investment Management“ (Refinitiv) und/oder dem Forum Nachhaltige Geldanlagen über sein Siegel als „Nachhaltigkeitsfonds“ gelabelt (im Folgenden: „ESG-Fonds“)1. Unter den 2.163 analysierten Fonds sind 702 ETF-Produkte (davon wiederum 203 als „ESG“ von Lipper gelabelt) sowie 33 „Stiftungsfonds“.

Im Vergleich zum letzten Update von Faire Fonds im Dezember 2021 erfolgte die Analyse der Fondsportfolios nun auf Basis einer erweiterten Liste von 1.133 kontroversen Unternehmen2. In Ergänzung zu den schon vorher genutzten Quellen zur Identifizierung von kontroversen Unternehmen3 ist nun die urgewald-Datenbank Global Oil & Gas Exit List (GOGEL) in diesem Update neu hinzugekommen. Sie ist weltweit die erste öffentliche, umfangreiche Datenbank zu Unternehmen aus der Öl- und Gasindustrie4. 414 der GOGEL-Unternehmen aus dem Upstream- und Midstream-Bereich, deren Aktien und Anleihen handelbar sind, werden nun durch Faire Fonds in den Portfolios der untersuchten Fonds markiert.

Der aktuelle Faire Fonds-Nachhaltigkeitscheck zeigt insgesamt:

  • 91% der untersuchten Fonds (1.967 von insgesamt 2.163) waren zum Stichtag der Untersuchung (16.04.2022) in Unternehmen investiert, die ökologische, ethische und soziale Standards sowie Normen und damit Nachhaltigkeitskriterien verletzen.
  • Auch 240 der 414 Öl- und Gasunternehmen aus der neu von Faire Fonds genutzten Global Oil & Gas Exit List fanden sich zum Stichtag in den gescreenten Investmentfonds. Die großen europäischen Öl- und Gasunternehmen waren besonders oft in den Fonds enthalten: TotalEnergies fand sich in 448 verschiedenen Fonds, gefolgt von Enel (404), BASF/Wintershall (357), OMV (271) und Eni (252).
  • Unter den Top 10 der am umfänglichsten mit gescreenten Kontroversen belasteten Fonds finden sich acht ETFs und zwei aktiv gemanagte Investmentfonds, alle mit Energiefokus. Mit 95,6% Belastung nach der Faire Fonds-Methodik belegt der Xtrackers MSCI USA Energy UCITS ETF der DWS Platz 1. Auf Platz 2 folgt der iShares S&P 500 Energy Sector UCITS ETF USD (Acc) von BlackRock. [Siehe unten Tabelle 1]
  • Unter den Top 10 der nach Faire Fonds-Methodik am stärksten belasteten Fonds findet sich sogar zwei „ESG-Fonds“ (Klassifizierung laut Lipper). Auf Platz 7 (88,97%) kommt der MSCI Europe Energy ESG Screened UCITS ETF der DWS, der angibt, „ESG-Screened“ zu sein und sich selbst als „Artikel 8“-Fonds nach der EU-Verordnung 2019/2088 (Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor) klassifiziert. Ein Viertel des Fondsvolumens ist in TotalEnergies investiert (Stichtag: 31.03.2022), einem Unternehmen, das nicht nur weiter auf Öl und Gas setzt, sondern auch für erhebliche Umweltschäden und Menschenrechtsverletzungen verantwortlich ist. Auf Platz 9 der Top 10 kommt der Swisscanto (LU) EF Responsible Global Energy AT, ebenfalls ein „Artikel 8-Fonds“.

Eine genauere Analyse der „ESG-Fonds“ zeigt:

  • Von den 1.081 in der Faire Fonds-Datenbank enthaltenen „ESG-Fonds“ waren zum Stichtag nach den jeweils jüngsten Portfolio-Berichten lediglich 107 (rund ein Zehntel) in kein gescreentes kontroverses Unternehmen investiert – während 481 mehr als 10% Belastung aufwiesen. Die 10 am stärksten belasteten „ESG-Fonds“ sind zu 41% bis 89% in Titel kontroverser Unternehmen investiert und mehrheitlich ETFs. [Siehe unten Tabelle 2]
  • 853 der in der Faire Fonds-Datenbank enthaltenen „ESG-Fonds“ klassifizieren sich (laut Lipper) nach der EU-Verordnung 2019/2088 als „Artikel 8“-Fonds. Darüber hinaus werden laut Lipper 195 „ESG-Fonds“ von ihren Fondsanbietern als „Artikel 9“-Fonds nach der EU-Verordnung 2019/2088 klassifiziert [5]. Eine Stichprobenuntersuchung durch Faire Fonds von zehn als Artikel 9 klassifizierten ETFs und Indexfonds zeigt jedoch, dass die Belastungen durch kontroverse Unternehmen zum Zeitpunkt dieses Updates der Faire Fonds-Datenbank zwischen 26% und 39% des Gesamtvolumens lagen.
  • Von den 251 FNG-Siegelfonds, die in Faire Fonds enthalten sind, weist der Metzler Global Growth Sustainability
  • die höchste Belastung auf: zum 31.12.2021 machten die belasteten Titel des Fonds 31,73% des Fondsvolumens nach Faire Fonds-Methodik aus. Die höchsten Beteiligungen lagen bei Amazon, Apple und Microsoft6.
  • Von den 33 neu in Faire Fonds aufgenommen Fonds, die sich insbesondere an Stiftungen richten, sind 24 als „ESG-Fonds“ gelabelt. Allerdings sind 11 (von den 33 Fonds) zwischen 11% und 26% mit Kontroversen nach der Faire Fonds-Methodik belastet.

„Gerade ETFs mit ESG-Label erfreuen sich derzeit großer Beliebtheit bei Verbraucher*innen, zeigen aber zugleich mit die höchste Belastung mit Kontroversen in unseren Analysen,“ erläutert Thomas Küchenmeister von der NGO Facing Finance, die das Verbraucherportal Faire Fonds 2019 gestartet hatte. „Wenn z.B. der Fokus auf Klima oder Kreislaufwirtschaft gelegt wird, werden andere Themen wie Menschenrechte oft ausgeblendet.“ Er fügt hinzu: „Wir stellen speziell mit Blick auf Menschenrechte fest, dass viele, auch als nachhaltig klassifizierte Fonds und speziell ETFs in Rüstungsunternehmen investieren, was aber Verbraucher laut Umfragen weiterhin mehrheitlich ablehnen. Der Ukraine-Krieg könnte jetzt eine weitere undifferenzierte ESG-Integration von Rüstungsunternehmen durch die Fondsbranche vorantreiben. Dies wäre absurd: Rüstung hat nie, in keinem Szenario, einen Platz in nachhaltigen Investments.“

Die Faire Fonds-Datenbank weist Rüstungsinvestment von 470 der 1.081 (43%) als nachhaltig klassifizierten „ESG-Fonds“ aus. Zudem gilt dies für 475 von insgesamt 702 (68%) analysierten ETFs (mit und ohne ESG-Klassifizierung). Zuletzt hatte der Wirtschaftsinformationsdienst Bloomberg veröffentlicht, dass schon jetzt in Artikel 8-Fonds etwa 3,5 Milliarden US-Dollar an Investitionen in Rüstungsunternehmen geparkt sind7.

„Die Integration der beiden urgewald-Datenbanken zu fossilen Unternehmen als Quellen bei Faire Fonds macht sich auch in den Ergebnissen unserer Analyse bemerkbar: insbesondere Energie- und (andere) Rohstofffonds weisen Anbieter- und Typ-übergreifend natürlich jetzt eine entsprechend hohe Belastung auf“, erklärt Julia Dubslaff von urgewald. „Einerseits ist erfreulich, dass die dreckigsten Kohle-, Öl- und Gasunternehmen aus China hauptsächlich in entsprechenden Emerging Markets oder Länderfonds auftauchen. Auffällig ist aber die Beliebtheit der großen europäischen Energiekonzerne wie TotalEnergies und anderen bei den Fonds auf dem deutschen Markt.“ Sie fügt hinzu: „Während die World Meteorological Organization (WMO) jüngst gewarnt hat8, dass schon in den kommenden fünf Jahren eine globale Temperatursteigerung von 1,5 Grad möglich ist, setzen Investoren bzw. die Fondsanbieter immer noch auf fossile Energieträger, die größten Treiber der Klimakrise. Selbst die Internationale Energieagentur hat klar gesagt, dass keine neuen fossilen Quellen mehr ab sofort erschlossen werden dürfen. Aber nach urgewald-Recherchen expandieren immer noch über 95% der weltweiten Upstream-Öl- & -Gasunternehmen und 49% der Kohleunternehmen9. Spätestens hier, bei dem Thema Expansion, müssen Fondsanbieter glasklare Ausschlusskriterien formulieren und sich nicht hinter Engagement und ‚Transformationsbegleitung“ verstecken. Wir fordern die Fondsbranche auch eindringlich dazu auf, Erdgas trotz Aufnahme in die EU-Taxonomie kategorisch zu meiden.“ 10

Top 10 der belasteten Fonds

Top10 der belasteten Fonds

Top 10 der belasteten „ESG“-Fonds

Top10 belastete ESG Fonds

Fußnoten:
1 Erst seit diesem Jahr hat Refinitiv Lipper die neuen “Responsible Investment Attributes” auf Fondslevel eingeführt. Kategorien (mit jeweils mehreren Sub-Attributen) sind ESG, SRI, Positive/Negative Screening, Impact Investing und Religion: Lipper Responsible Investing Attributes: Negative Screening Funds Draw Largest Flows Over Trailing 12 Months | Lipper Alpha Insight | Refintiv (refinitiv.com) – (Hinweis: genaue Methodik muss bei Refinitiv angefragt werden).
Zudem: 251 der durch Faire Fonds untersuchten Fonds tragen das Gütesiegel vom Forum Nachhaltige Geldanlage (FNG).
2 Als Kategorien für Kontroversen führt Faire Fonds: Klimawandel, Umweltzerstörung, Arbeitsrechte, Menschenrechte, Rüstung, Korruption, Finanzdelikte und Anderes. Die Methodik findet sich hier: https://www.faire-fonds.info/methodik/
3 In der Vergangenheit bzw. seit dem letzten Update im Dezember 2021 wurden bereits die folgenden 7 Quellen genutzt: Ausschlussliste des Norwegischen Pensionsfonds, die Zielunternehmen der Climate Action 100+ Investoren Initiative, die SIPRI TOP 100 Waffenproduzenten, der Top 25-Unternehmen des Plastic Waste Makers Index, die Corporate Human Rights Benchmark, die Global Coal Exit List (GCEL) und die Arms-Exit List. Siehe Methodik von Faire Fonds: https://www.faire-fonds.info/methodik/
4 GOGEL umfasst derzeit 887 Unternehmen und bildet damit knapp 95% der weltweiten Öl- und Gasproduktion ab. Die Datenbank macht insbesondere die Öl- und Gasfirmen mit den größten Expansionsplänen sowie mit den umstrittensten Formen der Öl- und Gasförderung identifizierbar. Siehe https://gogel.org/gogel-explained
5 Die Differenz zu der Gesamtsumme von ESG-Fonds (1.081) ergibt sich durch FNG-Fonds, die nicht durch Lipper (mit ESG) geführt werden und/oder Fonds die von Lipper als ESG markiert werden (siehe Hinweis Methodik in Fußnote 1), aber nicht Artikel 8 oder 9 klassifiziert sind.
6 Amazon, Apple und Microsoft werden auf Basis der Einschätzung der Corporate Human Rights Benchmark wegen Arbeits- und Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette markiert.
7 https://www.bloomberg.com/news/articles/2022-04-10/esg-managers-skewer-ridiculous-idea-of-embracing-arms-stocks
8 Laut der WMO besteht eine 50:50 Wahrscheinlichkeit, dass die globale Durchschnittstemperatur bis 2026 in mindestens einem Jahr die Marke von 1,5 Grad über dem vorindustriellen Niveau erreicht. Presseerklärung vom 09. Mai 2022: https://public.wmo.int/en/media/press-release/wmo-update-5050-chance-of-global-temperature-temporarily-reaching-15%C2%B0c-threshold
9 www.gogel.org und www.coalexit.org
10 https://drive.google.com/file/d/1KeBkWi_w4RXf1MonB8g0gmGctaSCIAOV/view

->Quellen:

Die Rolle der EZB in der Klimakrise – Petition angenommen

Tagung der Weltethos-Forschungsgruppe Finanzen und Wirtschaft – Konfrontation EZB-Sprecher – Wirtschaftsethiker

Am 13. Oktober 2021 veranstaltete die Forschungsgruppe „Finanzen und Wirtschaft“ des Weltethos-Instituts in der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main eine Fachtagung zur neuen Strategie der Europäischen Zentralbank, vor allem zu ihrer Rolle in der ökologischen Transformation. Das Tagungsthema lautete “Die Europäische Zentralbank und ihre Rolle in einem nachhaltigen Finanzsystem – Probleme und Chancen”. Im Mittelpunkt standen die Darstellung der EZB-Klimapolitik durch EZB Sprecher Peter Ehrlich (li.)und die Kritik an unethischen und unnachhaltigen Verhaltensweisen der EZB durch Professor Harald Bolsinger.

Als Einführung stellte Ehrlich die klimapolitischen Beschlüsse der EZB vor. Nachhaltigkeit werde in der Finanzwelt umfassend verstanden. Da gehe es um Stabilität. Ein nachhaltiges Finanzsystem brauche zum Beispiel Regeln, tragfähige öffentliche Finanzen, Preisstabilität. „Das Thema Klima bzw. umfassende ökologische Nachhaltigkeit spielt für Zentralbanken eine wichtige Rolle, weil es die Pfeiler eines soliden Finanzsystems ins Wanken bringen kann und die gängigen ökonomischen Modelle zumindest herausfordert.“

“We need to not just sit up but take action. All of us, including the financial sector, including central banks, can play their part. And they will.”
(„Wir dürfen nicht einfach tatenlos zusehen, sondern müssen aktiv werden. Wir alle, auch der Finanzsektor und die Zentralbanken, können ihren Teil dazu beitragen. Und das werden sie auch.“)
Christine Lagarde, 12.10.2021

Ökologische Nachhaltigkeit sei für Zentralbanken „noch ein ziemlich junges Thema“, so Ehrlich. Das „Network for Greening the financial System“ (NGFS) sei erst 2017 gegründet worden, damals von 8 Zentralbanken, heute seien immerhin 95 Zentralbanken Mitglied. Im Finanzteil der bevorstehenden Klimakonferenz in Glasgow werde das NGFS eine aktive Rolle spielen. Gründungsvorsitzender sei übrigens Frank Elderson, der seit Ende vergangenen Jahres im EZB-Direktorium sitze.

Dass sich Zentralbanken überhaupt mit dem Thema Klima befassen, sei „politisch umstritten. Vielleicht etwas seltener als vor ein, zwei Jahren, aber immer noch können Sie Kommentare von Experten und Journalisten lesen, die meinen, wir würden damit unser Mandat überschreiten. Auf der anderen Seite stehen zivilgesellschaftliche Organisationen, die meinen, die EZB tue nicht genug oder unterstütze gar klimaschädliche Aktivitäten. Deshalb war es wichtig, dass der EZB-Rat im Rahmen seiner im Juli abgeschlossenen umfassenden Strategieüberprüfung einstimmig einen klimapolitischen Maßnahmenplan beschlossen hat. Unsere Präsidentin Christine Lagarde war dabei eine treibende Kraft.“

Für die EZB spiele das Thema Klima und Nachhaltigkeit in drei Bereichen eine wichtige Rolle:

  • Im Kernbereich, der Geldpolitik
  • Bei der Bankenaufsicht
  • Bei der täglichen Arbeit vom Gebäudemanagement bis hin zu Dienstreisen und den eigenen Anlagen außerhalb der Geldpolitik

Geldpolitik

Geldpolitik ist die Hauptaufgabe jeder Zentralbank. Die EZB hat ein singuläres Primärmandat – Sicherung der Preisstabilität. Die genaue Definition der Preisstabilität steht nicht in den EU-Verträgen sondern darf – das ist durch Urteile des EuGH bestätigt – vom EZB-Rat definiert werden. Die bei der schon erwähnten Strategieüberprüfung festgelegte Definition von Preisstabilität ist eine mittelfristige Inflationsrate von 2 %. Das Zwei-Prozent-Ziel ist internationaler Standard, auch wenn es in den vergangenen 10 Jahren in den OECD-Volkswirtschaften (2021 ist zunächst einmal eine Ausnahme) weltweit weder in den aktuellen Zahlen noch strukturell erreicht wurde.“

Im Beschluss des EZB-Rates vom 8. Juli heiße es: „Die Bewältigung des Klimawandels ist eine globale Herausforderung und eine politische Priorität für die Europäische Union. Zwar liegt es in erster Linie in der Verantwortung der Regierungen und Parlamente, Maßnahmen gegen den Klimawandel zu ergreifen, die EZB erkennt aber die Notwendigkeit an, innerhalb ihres Mandats Klimaschutzaspekte in ihren geldpolitischen Handlungsrahmen einzubeziehen.“

Die Gründe seien klar: Der Klimawandel und der Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft beeinflussten die Aussichten für die Preisstabilität, da sie sich auf makroökonomische Indikatoren stützten – wie Inflation, Produktion, Beschäftigung, Zinssätze, Investitionen und Produktivität, Finanzstabilität sowie die geldpolitische Transmission. Darüber hinaus hätten der Klimawandel und der Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft Auswirkungen auf den Wert und das Risikoprofil der Vermögenswerte in der Bilanz des Eurosystems. „Dies könnte zum Beispiel zu einer unerwünschten Konzentration von klimabezogenen Finanzrisiken führen. Der direkte Bezug unserer Klima-Beschlüsse zum Primärmandat Preisstabilität ist auch juristisch wichtig. Zwar verpflichtet uns auch das so genannte Sekundärmandat – die allgemeine Pflicht die EU-Politiken zu unterstützen – zum Klimaschutz, hier wäre es aber nur eines von vielen Zielen.“

In dem Klimaplan verpflichte sich die EZB, ihren geldpolitischen Handlungsrahmen zu überprüfen. Das ebenfalls in diesem Jahr ins Leben gerufene Kompetenzzentrum Klimawandel der EZB – intern benutze man den englischen Begriff Climate Change Centre – werde die betreffenden Aktivitäten innerhalb der EZB in enger Zusammenarbeit mit dem Eurosystem, also den nationalen Zentralbanken in der Eurozone wie zum Beispiel der Bundesbank, koordinieren. Das Climate Change Centre werde von Irene Heemskerk geleitet und sei direkt Präsident Lagarde unterstellt.

Im Einzelnen geht es um Folgendes:

  • Makroökonomische Modelle: Die EZB wird die Entwicklung neuer makroökonomischer Modelle beschleunigen und theoretische und empirische Analysen durchführen, um die Folgen des Klimawandels und der damit verbundenen Maßnahmen für die Wirtschaft, das Finanzsystem und die geldpolitische Transmission durch die Finanzmärkte und das Bankensystem auf Unternehmen und private Haushalte zu überwachen. Im Moment gibt es ja gerade eine lebhafte öffentliche Diskussion über die Auswirkung von Klimaschutzmaßnahmen auf die Inflation. Höhere CO2-Preise steigern die Inflationsrate, auch andere Klimaschutzmaßnahmen machen das Leben erst einmal teurer. Langfristig aber kann nachhaltigeres Wirtschaften auch geringere Inflation bedeuten, und die Schwankungen bei den Energiepreisen, die uns seit den Ölkrisen der 70er Jahre regelmäßig begleiten, dürften bei einer Vollversorgung mit Erneuerbaren deutlich zurückgehen.
  • Statistische Daten für Risikoanalysen zum Klimawandel: Die EZB wird neue Indikatoren entwickeln, die relevante grüne Finanzinstrumente und den CO2-Fußabdruck von Finanzinstituten sowie die klimabezogenen physischen Risiken abdecken, denen diese Institute ausgesetzt sind. Ab dem Jahr 2022 werden diese Indikatoren schrittweise weiterentwickelt, auch im Einklang mit den EU-Maßnahmen und -Initiativen im Bereich Offenlegung und Berichterstattung zur ökologischen Nachhaltigkeit.
    Für Vermögenswerte, die entweder bei der EZB als Sicherheiten hinterlegt werden oder die wir in Ankaufprogramme kaufen, wird die EZB Offenlegungsanforderungen als ein neues Zulassungskriterium oder als Grundlage für eine differenzierte Behandlung festlegen. Diese Anforderungen werden EU-Maßnahmen und -Initiativen im Bereich Offenlegung und Berichterstattung zur ökologischen Nachhaltigkeit berücksichtigen. Sie werden eine einheitlichere Offenlegungspraxis am Markt fördern und gleichzeitig, durch angepasste Anforderungen für kleine und mittlere Unternehmen, die Verhältnismäßigkeit wahren. Einen detaillierten Plan wird die EZB im Jahr 2022 bekannt geben.
  • Ausbau der Risikobewertungskapazitäten Die EZB wird 2022 mit der Durchführung von Klimastresstests beginnen, um die Risikoexposition des Eurosystems in Bezug auf den Klimawandel zu beurteilen. Dabei nutzt sie die Methodologie ihres gesamtwirtschaftlichen Klimastresstests. Darüber hinaus wird die EZB prüfen, ob die im Eurosystems zugelassenen Ratingagenturen die Informationen offengelegen, wie sie Klimarisiken in ihre Bonitätsbeurteilungen einfließen lassen. Des Weiteren wird die EZB die Entwicklung von Mindeststandards für die Berücksichtigung von Klimarisiken in ihren internen Ratings in Erwägung ziehen. Wir haben dazu bereits einen allgemeinen Klimastresstest entwickelt, um zum Beispiel herauszufinden, in welchen Bereichen und Regionen die Risiken besonders hoch sind.
  • Sicherheitenrahmen Die EZB wird relevante Klimarisiken bei der Bewertung und Risikokontrolle von Vermögenswerten berücksichtigen, die von Geschäftspartnern als Sicherheiten für Kreditgeschäfte des Eurosystems gestellt werden. So soll sichergestellt werden, dass allen relevanten Risiken Rechnung getragen wird, auch denen, die sich aus dem Klimawandel ergeben.
  • Ankäufe von Wertpapieren des Unternehmenssektors Die EZB hat bereits begonnen, relevante Klimarisiken bei ihren Due-Diligence-Prüfungen für ihre Ankäufe von Wertpapieren des Unternehmenssektors in ihren geldpolitischen Portfolios zu berücksichtigen. Künftig wird die EZB die Regelungen, an denen sich die Ankäufe von Unternehmensanleihen orientieren, im Einklang mit ihrem Mandat um Klimakriterien ergänzen. Zu diesen Kriterien wird gehören, dass Emittenten mindestens mit den Rechtsvorschriften der EU zur Umsetzung der Ziele des Pariser Abkommens in Einklang stehen oder sich zu diesen Zielen bekennen. Änderungen im Ankaufprogramm könnte es dann ab Mitte nächsten Jahrs geben.

Darüber hinaus, so Ehrlich, werde die EZB bis zum ersten Quartal 2023 damit beginnen, klimabezogene Informationen zum Programm zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors (Corporate Sector Purchase Programme – CSPP) zu veröffentlichen.

Bei all dem gebe es einen engen Zusammenhang mit den EU-Maßnahmen und -Initiativen im Bereich Offenlegung und Berichterstattung zur ökologischen Nachhaltigkeit. Dazu zählten die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, die Taxonomie-Verordnung und die Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.

Ehrlich weiter: „Ich nehme an, dass einige hier im Raum die Frage stellen, geht es nicht etwas schneller? Aber an den Diskussionen in Brüssel über die Taxonomie, auch an den Diskussionen innerhalb des Finanzsektors über ‚Greenwashing‘ sehen Sie, dass das nicht so einfach ist.“

Zwar würden in Europa sehr viele grüne Anleihen emittiert, etwa von der Europäischen Investitionsbank, der EU-Kommission und neuerdings vermehrt von Mitgliedsstaaten. Im Rahmen des Kaufs von Anleihen des öffentlichen Sektors habe die EZB deshalb auch viele nachhaltige Anleihen im Portfolio, grob geschätzt etwa 20 % des Bestandes. Grüne Anleihen spielten aber trotz steilen Anstiegs der Emissionen derzeit nur eine begrenzte Rolle im weltweiten Anleihebestand.

Wenn es zum umstrittensten Punkt komme, dem Bestand und neuen Käufen von Unternehmensanleihen, ein kurzer Blick in die Geschichte des CSPP, des Ankaufsprogramms von Unternehmensanleihen. Es habe 2016 den Kauf von Staatsanleihen ergänzt. Ziel sei die Förderung der wirtschaftlichen Aktivität durch günstige Finanzierungsbedingungen, wobei günstige Finanzierungsbedingungen am Anleihemarkt auch die Finanzierung für kleinere Firmen verbilligen, die sich bei Banken und nicht direkt am Finanzmarkt Geld leihen. „Damals wurde beschlossen – aus Gründen der Effektivität – marktneutral zu kaufen. Zentralbanken, dass muss man an dieser Stelle vielleicht einmal grundsätzlich sagen, kümmern sich um Finanzierungsbedingungen und nicht um Finanzierungen. Wir sind kein Staatsfonds und wollen es auch nicht sein.“

Nun gebe es aber bei den Unternehmensanleihen ein Problem, dass zum Beispiel EZB-Direktoriumsmitglied Isabel Schnabel immer wieder angesprochen habe: „Marktneutralität ist ein Konzept, dass hier auf einen verzerrten Markt trifft. Nicht nur wie erwähnt, dass sich nur große Firmen mit Anleihen finanzieren. Unternehmensanleihen werden auch bevorzugt in einigen wenigen Staaten ausgegeben. Und bestimmte Industrien – etwa die Versorger mit ihren Kraftwerken – haben sich stärker über Anleihen finanziert als andere, etwa IT-Firmen. Frau Schnabel hat es so formuliert: Marktneutralität ist nicht das gleiche wie Markteffizienz. Wir wissen ja alle, dass die Märkte nicht besonders gut darin sind, externe Kosten zu internalisieren. Deswegen sind wir dabei, unser Portfolio zu überprüfen.“

Banken

Ein zweiten großer Bereich sei die Bankaufsicht. Seit 2014 beaufsichtige die EZB die etwa 100 größten Banken der Eurozone direkt und koordiniere die Aufsicht aller Banken. Schon im vergangenen November habe die EZB-Bankenaufsicht Richtlinien zum Umgang mit Klima- und Umweltrisiken veröffentlicht. Denn anders als die Zentralbanken finanzierten Banken direkt und im Auftrag ihrer Kunden die Realwirtschaft – letzten Endes vom Kohlekraftwerk bis zum Start-up für nachhaltige Ernährung: „Wir haben allen Banken gesagt, dass wir von ihnen erwarten, eine umfassende und in die Zukunft gerichtete Strategie zu entwickeln, die die Risiken aufdeckt und beschreibt, wie mit den Risiken aus Erderwärmung, Verlust an Biodiversität oder aus Umweltverschmutzung umgegangen werden soll. Erst einmal machen die Banken Selbsteinschätzungen. Die werden wir vergleichen und dann im Rahmen unserer Aufsichtsdialoge mit den Instituten diskutieren. Noch hat nach unserer Einschätzung keine einzige Bank die volle Übersicht über ihre Klimarisiken, keine hat alle unsere Erwartungen erfüllt. Allerdings geht es auch darum, die Risiken von Anlagen im Wert von 24 Billionen, also 24.000 Milliarden Anlagevermögen einzuschätzen.“

Aber die Banken machten Fortschritte, und die EZB werde aufpassen, dass das so weitergehe. Die Bewertung von Klimarisiken werde nach und nach in den jährlichen Aufsichtsprozess integriert und damit am Ende auch die Eigenkapitalanforderungen für die Banken beeinflussen. Beim Banken-Stresstest im nächsten Jahr werde der Focus auf Klima-Stress liegen. Die Offenlegung der Risiken sei also der erste Schritt, „die Integration in die risikogewichteten Kapitalanforderungen der nächste, der bei uns und international folgen kann.“

Eine allgemeine Klima-Stressanalyse für die europäische Wirtschaft habe die EZB erst vor wenigen Wochen vorgelegt. Hier werde noch einmal nachgewiesen, dass Nicht-Handeln nicht nur für die Gesellschaften insgesamt, sondern auch für die Firmen deutlich teurer wäre als die Umstellung auf CO2-neutrales und umweltadäquates Wirtschaften. „Bei jeder dieser Risikoanalysen schauen wir uns zwei Aspekte an: Die physischen Risiken etwa durch Hitze oder Überflutungen und die Risiken für Geschäftsmodelle durch veränderte Regeln (oder auch Konsumgewohnheiten). Den zweiten Aspekt kann man gut an der Autoindustrie beschreiben: Die Konzerne antizipieren bei ihren Investitionsentscheidungen schon vermutete Gesetzesänderungen. Würden sie auf ein Verbot des Verbrennungsmotors warten, könnten sie nicht mehr schnell genug reagieren. Wir sprechen von ’stranded assets‘, also unter bestimmten Umständen nicht mehr nutzbaren Vermögenswerten. Alle unsere Analysen zeigen, was Sie nicht verwundern wird: Ein schneller und geordneter Übergang in eine CO2-neutrale Wirtschaft ist für alle, also auch Banken und Industrie, billiger als ein ‚hot house scenario‘ oder eine abrupte Bremsung bei den Emissionen.“

Administratives Handeln und eigene Geldanlage

Im letzten Teil kam Ehrlich darauf zu sprechen, dass die EZB als EU-Institution „selbstverständlich die gesetzlichen Vorgaben erfüllen“ müsse „und sogar Vorreiter sein“ sollte. Das spiele etwa beim Gebäudemanagement eine Rolle, zum Glück sei das EZB-Hauptgebäude bereits energiearm konzipiert und entsprechend zertifiziert. Auch wenn es nach Ende der Pandemie-Einschränkungen wieder mehr physische Sitzungen in Frankfurt geben werde, habe der EZB-Rat entschieden, dass die zahlreichen Komitees künftig weniger als 50 % ihrer Sitzungen physisch durchführen sollen. „Als ich vor 8 Jahren zur EZB kam, haben wir übrigens noch gedruckte Broschüren und Studien verschickt, das wurde komplett eingestellt, und derzeit werden die meisten lokalen Drucker in den Büros eingesammelt, um den Papierverbrauch weiter zu reduzieren.“

Das sollten natürlich Selbstverständlichkeiten sein. Einen größeren Umfang hätten die nicht geldpolitisch bedingten Anlagen. Die kapitalfinanzierte Rentenkasse der EZB habe sich zu Anlagen gemäß der ESG-Kriterien verpflichtet, und diesen Weg gingen auch die nationalen Zentralbanken, die zum Teil traditionell große Vermögen hätten.

Zusammenfassung

„Wie Sie aus all dem entnehmen können, hat das klimapolitische Engagement der EZB erst begonnen. Die menschengemachte Klimakrise wird unsere Arbeit wie die vieler anderer Institutionen stark beeinflussen. In Europa geschieht das innerhalb eines Rechtsrahmens und von Institutionen – etwas, das auf internationaler Ebene noch fehlt. Die Aufgabe der Zentralbanken, ich zitiere hier noch einmal Frau Schnabel, kann es sein, den Übergang in eine CO2-neutrale Wirtschaft zu erleichtern. Der amerikanische Ökonom Kenneth Rogoff hat dieser Tage folgendes Bild benutzt: ‚Die Zentralbanken können das Schiff steuern, aber die Route müssen andere festlegen‘.“

Professor Harald Bolsinger, FHS Würzburg-Schweinfurt:
Die Glaubwürdigkeit der EZB auf dem Prüfstand

In den Zulassungskriterien für Wertpapiere und notenbankfähige Sicherheiten für geldpolitische Geschäfte mit der EZB sind keine Beschränkungen ethischer Art explizit aufgeführt (siehe z.B. Amtsblatt der Europäischen Union L 91/3, 2.4.2015). Die Begriffe „Nachhaltigkeit“ und „Menschenrechte“ kommen in der entsprechenden Leitlinie schlicht nicht vor. Dies nahm Bolsinger zum Anlass, die von der EZB als Kreditsicherheit akzeptierten Wertpapiere erstmals hinsichtlich ethischer Kontroversen zu untersuchen. Die Ergebnisse zeigen eine aus Sicht des Autors inakzeptable Regulierungslücke, da die Wertpapiere mit zahlreichen ethischen Kontroversen in Verbindung stehen,die der EU-Grundrechtscharta als Mindeststandard nicht gerecht werden. Bolsinger entschied sich, eine öffentliche Petition beim Europäischen Parlament einzureichen. Diese wurde am 08.05.2017 eingereicht und am 15.05.2017 unter der Nr. 0429/2017 mit dem Namen „Verpflichtung der Europäischen Zentralbank auf EU Grundrechtscharta“ registriert.

Den schier unglaublichen Weg dieser Petition hat Bolsinger in verschiedenen Texten immer wieder veröffentlicht. So begann er auch im Rahmen der Tagung “Die Europäische Zentralbank und ihre Rolle in einem nachhaltigen Finanzsystem – Probleme und Chancen” der Forschungsgruppe „Finanzen und Wirtschaft“ des Weltethos-Instituts in der Johann Wolfgang Goethe-Universität, Frankfurt am Main seine Kritik an der EZB mit dem Weg der Petition. Sein Titel: „Die Glaubwürdigkeit der EZB auf dem Prüfstand – Keynote zusammen mit Jens Minnemann“.

Die Petition wurde in der Sitzung des Petitionsausschusses am 11.10.2017 in Brüssel behandelt und wurde in letzter Minute akzeptiert: „Es ist überfällig, die weltweite Finanzbranche zur Berücksichtigung moralischer Mindeststandards in Ihrem Finanzierungsgebaren zu bewegen. Hierzu bei den Geschäften der Zentralbanken anzusetzen, ist der richtige Schritt. Vor allem von der Europäischen Zentralbank müssen wir erwarten können, dass zumindest die Werte der europäische Grundrechtscharta nicht verletzt werden. Sollte die EZB durch diese Petition angehalten werden, ihre als Kreditsicherheiten akzeptierten Wertpapiere einer Ethikprüfung zu unterziehen, könnte dies Folgewirkung für alle Geschäftsbanken europaweit haben. Alle Banken könnten dann angehalten werden, unethische Wertpapiere zumindest bei ihren Geschäften mit der EZB nachweisbar auszuschließen.“

Anfang Dezember 2017 kündigte der Petitionsausschuss die Einholung von Stellungnahmen an – unter anderem von der EZB selbst: Antwort_Petitionsausschuss20171130 (PDF)
Im Januar 2018 wurde die Untersuchung aktualisiert und mit dem hier folgenden Begleitschreiben an die relevanten Stellen übermittelt: !PetitionEZB_Bolsinger_012018-WEB (PDF)
Nachdem Anfang März 2018 noch keinerlei Feedback seitens des Ausschusses oder der angefragten Politiker vorlag und das Thema auch in der Strategievorstellung der EU für einen nachhaltigen Finanzmarkt bislang nirgends explizit zur Sprache kam, wurde am 7.3.2018 eine englische Version erneut an die relevanten Stellen übermittelt: !PetitionEZB_Bolsinger_012018-ENGLISH (PDF)
Anfang April 2018 hat das Handelsblatt (Susanne Bergius) die EZB zur Petition direkt befragt. (Siehe Publikation vom 13.04.2018) Die Auskünfte des EZB-Sprechers zeigen, dass die Petition mit ihrem simplen Anliegen entweder nicht vollständig gelesen oder gar nicht verstanden wurde oder aber dass die seitens EZB zu erwartende Antwort darauf abzielen wird, sich nicht ändern zu müssen. Der Artikel von Susanne Bergius wurde ins Englische übersetzt und am 16.04.2018 wie oben an die relevanten Stellen zur Kenntnis und Berücksichtigung übermittelt – auch an die EZB selbst, um ihre Antwort an den Petitionsausschuss wohlüberlegt noch einmal überarbeiten zu können.

September 2018: Die Antworten des Vorsitzenden des Ausschuss für Wirtschaft und Währung (Antwort_des ECON Ausschuss_0429-2017_ECON-Reply) und der EZB (ECB Reply_June 2018_WEB) gehen an keiner Stelle auf die relevanten Punkte ein und sind erst nach mehreren Mahnungen eingetroffen. Um die Fehldarstellungen den von der EZB zitierten Personen aufzuzeigen, wurden entsprechende Schreiben verschickt (ECB Reply_June 2018-ReactionBolsinger_WEB). Auch die Europäische Kommission hat verdeutlicht, dass aus ihrer Sicht die EZB im Hinblick auf die Einhaltung der Grundrechte einfach tun und lassen kann was sie selbst für richtig hält (StellungnahmeEuropKommission_Petitionsausschuss201808).

Ausweichende und verschleppte Antworten sämtlicher Verantwortlicher bis zu dem Zeitpunkt zeigen auf, wie schlimm es um die Grundrechte im europäischen Finanzmarkt wirklich steht. Nunmehr ist dieses Trauerspiel mit seinen Beteiligten hier öffentlich dokumentiert. Es bleibt abzuwarten, was der Petitionsausschuss vor diesem Hintergrund zukünftig entscheidet und wann Politikerinnen und Politiker sowie Bürgerinnen und Bürger das nicht mehr akzeptieren.

  • Am 15.10.2019 übernimmt der deutsche Nachhaltigkeitsrat in seiner Empfehlung an die Bundesregierung im Punkt 10 die Forderung nach einer Regulierung der EZB im Sinne vorliegender Petition. Ursprung des Gedankens sind Ergebnisse des Zweiten Sustainable Finance Gipfel Germany in Frankfurt von 2018. Der Nachhaltigkeitsrat geht über die bestehende Grundrechtsbindung hinaus und fordert sogar, die „EZB an das Nachhaltigkeitsprinzip [zu] binden“!
  • Am 29.10.2019 wurde zum Thema die hochkarätige Tagung „Nachhaltiges Europa: Die EZB als Kardinalfehler?“ unter Federführung der Weltethos-Forschungsgruppe Finanzen und Wirtschaft in Frankfurt ausgerichtet, die den Sachverhalt von den wichtigsten Seiten wissenschaftlich beleuchtete.
  • Am 11.11.2019 wurde die Petition im neu besetzten Petitionsausschuss (Agenda Petitionsausschuss am 11.11.2019) nach einer Erläuterung und Stellungnahme erneut diskutiert. Der Petitionsausschuss hat nach einer spannenden Aussprache (Videodokumentation auf Deutsch hier, auf Englisch hier) die bisherige Vermengung mit einer völlig unpassenden weiteren Petition aufgelöst, diese andere Petition geschlossen und die Grundrechts-Petition 429/2017 offen gehalten – verbunden mit dem Vorhaben, die Forderungen nach Grundrechtscompliance der EZB bei den sich neu konstituierten zuständigen Gremien und der EZB mit neuer Leitung zur weiteren politischen Behandlung und Stellungnahme einzubringen. Dies wurde mit Schreiben vom 14.01.2020 bestätigt: Antwort_Petitionsausschuss20200114. Das Protokoll der Sitzung ist hier als PDF verfügbar.
  • Am 28.04.2020 wurde beim Petitionsausschuss und den zwei deutschen Europaabgeordneten (Frau Müller – FDP und Herr Jahr – CDU) unter Verweis auf eine aktuelle Publikation im Blog der Bürgerinitiative Finanzwende nachgefragt, wie der Stand der Dinge ist. Nach einem direkten Nachhaken durch das Abgeordnetenbüro von Peter Jahr am 20.05.2020 übermittelte das Sekretariat des Petitionsausschuss am 27.05.2020 einen Abdruck des Schreibens an Frau Lagarde. Das Schreiben wurde am 14. Januar an die Präsidentin der Europäischen Zentralbank versandt. Im Mai erhielt sie laut Petitionsausschuss eine Erinnerung per Email mit der Bitte um Antwort. Der neue Ausschuss für Wirtschaft und Währung wurde nicht erneut mit dem Thema beschäftigt. Dies wurde zwar in der Ausschusssitzung am 11.11.2019 angesprochen, aber nicht im Protokoll als Beschluss vermerkt. Eine Bitte ans Sekretariat des Petitionsausschusses, dies in eigenem Ermessen noch zu tun, wurde von mir am 27. Mai übermittelt.
  • Auch Anfang August 2020 lag noch keine Antwort der EZB vor. Das Abgeordnetenbüro von Peter Jahr erkundigte sich erneut nach dem Stand. Am 27. August 2020 übermittelte das Sekretariat des Petitionsausschusses die vom 5. August 2020 stammende Antwort der EZB durch den Generaldirektor International & European Relations, die nicht von der direkten Adressatin Christine Lagarde unterzeichnet wurde. Der Inhalt widerspricht in vielen Punkten den öffentlichen Verlautbarungen von Frau Präsidentin Lagarde zum Themenkreis: ECB Reply_August 2020.
  • Im September 2020 wurde das Antwortschreiben der EZB mit einem Expertenkreis der Weltethos-Forschungsgruppe Finanzen und Wirtschaft in einer wissenschaftlichen Tagung analysiert und eine Empfehlung zur weiteren politischen Behandlung erarbeitet. Diese Empfehlung wurde der Petitionsausschussvorsitzenden sowie weiteren Abgeordneten des EU-Parlamentes – einschließlich aller Fraktionsvorsitzenden – im Oktober 2020 vom Weltethosinstitut übermittelt: Committee on Petitions_EZB-Weltethos_Bolsinger (Siehe auch Bericht auf CSR-News.)
  • Es erfolgte keine Reaktion auf die Empfehlung im Namen einer Fraktion. Auch die einschlägigen Fraktionen haben das Thema ignoriert. Lediglich das Feedback des EU-Parlamentsabgeordneten Markus Ferber (CSU) war sehr aufschlussreich, da er dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) seit 2009 angehört, 2014 zum ersten stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses gewählt wurde und seit 2018 Sprecher der EVP-Fraktion im ECON ist. In seinem Antwortschreiben vom 3. November 2020 macht er folgendes klar: „Die EZB ist zuallererst dem Ziel der Preisstabilität und bei ihren geldpolitischen Maßnahmen dem Prinzip der Marktneutralität verpflichtet. Alle anderen Politikziele, denen sich die Europäische Zentralbank widmet, dürfen diesen Prinzipien nicht im Wege stehen.“ Im Ehrenamt ist Herr Ferber auch Vorsitzender der Hanns-Seidel-Stiftung in Bayern. In der Hoffnung auf ein Umdenken erhielt er diese Replik verbunden mit einem Appell aktiv zu werden: 202011_Ferber-Bolsinger_geschwärzt Erst auf Nachfrage erhielten wir dazu fast ein Jahr später im September 2021 eine Antwort, in der Herr Ferber erneut bekräftigt, „dass die EZB im Rahmen ihres Mandats in geldpolitischen Entscheidungen unabhängig ist“, denn „die Europäischen Verträge sind klar, was die Aufgaben der Europäischen Zentralbank angeht“. Herr Ferber ist sogar der Meinung, es gebe „einen Auftrag an die Politik, eben diese Unabhängigkeit zu schützen.“ Hier konnte ich nur noch tief enttäuscht wie folgt antworten: „Sehr geehrte Herr Ferber, es scheint, Sie haben die Antwort nicht gelesen, denn die europäischen Verträge werden eben gerade NICHT eingehalten und Sie als politisch Mitverantwortlicher stört das offensichtlich nicht im Geringsten unter Verweis auf eine fehlinterpretierte Unabhängigkeit. Damit verwerfen Sie sehenden Auges den Primat der Politik, der die Unabhängigkeit der Zentralbank mit der Grundrechtscharta ja eingehegt hat. Dass es Verantwortliche wie Sie nicht zu stören scheint, dass diese Einhegung nicht eingehalten wird, bedauere ich sehr, denn wir alle in Europa sind darauf angewiesen, dass SIE unsere Zukunft politisch aktiv gestalten und die Stimme bei Missständen erheben und diese abstellen.“
  • Die wissenschaftliche Aufarbeitung und Dokumentation des Petitionsverlaufs erfolgte in Kooperation mit dem Weltethos-Institut in einem englischsprachigen Sammelband, der seit Oktober 2020 Transparenz über den Verlauf schafft.
  • Am 20. Oktober 2020 haben wir beim öffentlichen EZB-Strategy Review („Die EZB hört zu“) teilgenommen und mit folgendem Text auf die Grundrechtsverletzungen aufmerksam gemacht. „Die Geldpolitik der EZB fördert durch Nichtbeachtung der EU Grundrechtscharta im Kerngeschäft (marktfähige Sicherheiten, Ankaufprogramme usw.) aktiv die Ausweitung von nicht grundrechtskonformen Wirtschaftspraktiken, indem sie diese finanziert oder bei der Finanzierung unterstützt. Das bereitet mir große Sorgen und wurde deshalb in Form der EU-Petition 0429/2017 (Verpflichtung der Europäischen Zentralbank auf EU Grundrechtscharta) adressiert. Dokumentation siehe hier: www.wirtschaftsethik.biz/zentralbank“ Damit ist auch dem Strategy-Review-Gremium die Petition zur Kenntnis gelangt und hätte in die Vorlage für Frau Lagarde einfließen können. Ursprünglich hätten wir gerne als Weltethosinstitut an der LiveDiskussion mit Frau Lagarde teilgenommen, was allerdings nicht genehmigt wurde.
  • 30. November 2020: Christine Lagarde bestätigt die Rechtmäßigkeit der erstmals in der Petition ins Spiel gebrachten Steuerungsoption durch Selektion von marktfähigen Sicherheiten im Online-Gespräch mit dem European Policy Centre. Sie bezieht sich dabei zwar auf die Anwendung der Taxonomie für nachhaltige Investments der EU-Kommission, belegt aber damit, dass sie durchaus sofort in der Lage wäre auf Basis bestehender Rechtsgrundlagen – wie es die Grundrechtscharta seit 10 Jahren bereits ist – die in der Petition geforderten Korrekturen umzusetzen.
  • Große Hoffnung für das Anliegen der Petition setzten wir in die Ernennung von Mairead McGuinness zur Kommissarin für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmärkte der Europäischen Kommission und ermutigten sie im Januar 2021 mit diesem Schreiben, Transparenz über die Grundrechtscompliance der EZB zu schaffen: 202101_McGuinness-BolsingerHoffmann_geschwärzt Wir hatten sie auch um Teilnahme an unserer Tagung im Oktober 2021 gebeten. Ende August 2021 bekamen wir eine Absage – es war auch keine Vertretung oder Videobotschaft möglich gemacht worden und bezüglich der Transparenz über die Grundrechtscompliance der EZB sind uns keinerlei Aktivitäten bekannt geworden.
  • Im März 2021 Antwortete Gabriele Bischoff (SPD) auf eine direkte Bürgeranfrage zur Petition. Frau Bischoff ist Stellvertreterin im Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) und hat damit aktuell eine etwas gewichtigere Rolle als das derzeit einfache Mitglied Markus Ferber. Sie machte klar, dass die EZB „sich nicht indirekt an der Finanzierung von Menschenrechtsverletzungen beteiligen“ sollte, aber auch „als Institution sowohl von den EU-Institutionen als auch von den Regierungen der Mitgliedsstaaten unabhängig ist.“ Erst durch Frau Bischoffs Antwort erfuhren wir, dass mit einer parlamentarischen Anfrage im März 2020 geklärt werden sollte, ob die EZB beim Wertpapierhandel im Einklang mit der Europäischen Grundrechtecharta steht. Aus dem Petitionsausschuss erfolgte dazu leider keinerlei Information an den Petenten, obwohl diese Anfrage auf die Petition zurückgeführt werden kann. Die Antwort von Frau Lagarde (hier direkt abrufbar) vom Juni 2020 beinhaltete laut Frau Bischoff die folgenden Hauptaussagen
    „- Wie alle EU-Organe ist auch die EZB Adressat der Charta der Grundrechte.- Die EZB achtet die Rechte, beachtet die Grundsätze und fördert deren Anwendung im Rahmen ihrer Befugnisse und unter Beachtung der Grenzen, die ihr durch die EU-Verträge auferlegt wurden.
    – Dies umfasst alle Aufgaben der EZB in den Bereichen Geldpolitik und Bankenaufsicht, in ihrer beratenden Funktion sowie ihre Rolle gemäß dem Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und der Verordnung (EU) Nr. 472/2013.
    – Die Überprüfung der Vereinbarkeit der Maßnahmen der EZB mit der Charta ist Teil der EZB-internen rechtlichen Prüfungsverfahren, die für alle Maßnahmen gelten, mit denen die EZB ihre Aufgaben wahrnimmt.
    – Darüber hinaus kann die Übereinstimmung des Handelns der EZB mit der Charta vom Gerichtshof der Europäischen Union überprüft werden. Der EuGH hat bestätigt, dass die Zentralbank im Einklang mit der Charta handelt (Urteile: Frank Steinhoff and Others v European Central Bank, Case T-107/17 & Frank Steinhoff and Others v European Central Bank, Case T-107/17).“
    Frau Lagarde will mit den oben genannten Urteilen dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) Glauben machen, dass die Grundrechtschartacompliance der EZB vom EuGH bereits allgemein bestätigt wäre. Das ist jedoch falsch und irreführend im Zusammenhang mit den Forderungen der Petition. Die Klage im Kontext der Vereinigte Raiffeisenbanken Gräfenberg-Forchheim-Eschenau-Heroldsberg eG bezieht sich zum einen auf einen anderen Sachverhalt (im Speziellen auf Eigentumsrechte) und zum anderen macht der EuGH in seiner Urteilsbegründung (siehe EUR-Lex – 62017TJ0107 – EN – EUR-Lex (europa.eu) ) im Sinne der Petition ganz klar „Auch befreit der besondere Status, der der EZB im institutionellen Gefüge der Verträge zuerkannt wird, sie weder von der Einhaltung der Grundrechte der Union noch von ihrer Pflicht, zur Erreichung der in den Art. 2, 3 und 6 EUV genannten Ziele der Union beizutragen […] Jedoch ist auch darauf hinzuweisen, dass das in Art. 17 Abs. 1 der Charta verbürgte Grundrecht nicht uneingeschränkt gilt und seine Ausübung Beschränkungen unterworfen werden kann, die durch dem Gemeinwohl dienende Ziele der Union gerechtfertigt sind“
    Mit Sicherheit dient es nicht dem Gemeinwohl, wenn die EZB Unternehmen fördert, die beispielsweise Sklavenarbeit und Kinderarbeit akzeptieren, Korruption und Steuervermeidung betreiben oder die Umwelt systematisch zerstören. In Bezug auf die Petition ist die Antwort der EZB-Präsidentin nach meiner Auffassung in diesem Aspekt ein Skandal und verhöhnt das EU-Parlament. Auch im von Lagarde benannten Urteil EUR-Lex – 62013TJ0079 – EN – EUR-Lex (europa.eu) ist kein Bezug zu der Kritik aus der Petition erkennbar. Es geht schlicht nicht um die Frage, die das Parlament gestellt hatte, nämlich die Grundrechtscompliance der von der EZB gehandelten und angekauften Wertpapiere.
  • Unter dem Dach der New Economics Foundation wird im März 2021 die Studie „GREENING THE EUROSYSTEM COLLATERAL FRAMEWORK – How to decarbonise the ECB’s monetary policy“ veröffentlicht. Darin wird ähnlich wie in der Untersuchung aus der Petition aufgezeigt, dass die von der Europäischen Zentralbank als Kreditsicherheiten akzeptierten Wertpapiere überproportional viele klimaschädliche Unternehmen beinhalten und diese noch dazu bei der Risikobewertung von niedrigeren Abschlägen profitieren.
  • Die Umweltschutzorganisation ClientEarth reicht am 13. April 2021 exemplarisch für alle Notenbanken des Eurosystems in Belgien erstmals eine Klage gegen die belgische Notenbank ein, um mit den Klimazielen der Europäischen Union unvereinbare Anleihekäufe der Notenbank als Erfüllungsgehilfin der EZB zu unterbinden. Beigefügt ist ein Vorlageantrag für den Europäischen Gerichtshof unter Bezug auf die Grundrechtscharta der EU. Am Tag zuvor erläutert ClientEarth die Hintergründe der Klage in einer Aufforderung an Christine Lagarde, endlich die Rechtsbrüche abzustellen. Der weitere Verlauf der Klage ist bedeutsam für die Umsetzung der Forderungen aus der Petition, denn auch alle anderen Bestimmungen der Grundrechtecharta sind einklagbar und relevant – nicht nur der hier isoliert herausgegriffene Klimaschutz.
  • Im Juni 2021 veröffentlicht Dr. Roda Verheyen (Richterin am Hamburgischen Verfassungsgericht und Mitgründerin und Vorstandsmitglied von Green Legal Impact Germany e. V.) zusammen mit Greenpeace ein neues Rechtsgutachten, aus dem die Verpflichtung der EZB zur Berücksichtigung von Klimazielen bei ihrer Tätigkeit hervorgeht. Das Gutachten belegt auf S. 21 f. auch die Grundrechtschartabindung der EZB und argumentiert vergleichbar wie der Beitrag der RAe Marian Szidzek und Dr. jur. Christian Szidzek auf der Tagung der Weltethos Forschungsgruppe Finanzen und Wirtschaft im Jahr 2019 (veröffentlicht im zugehörigen Tagungsband S. 43 ff. und verkürzt in der deutschsprachigen Tagungsdokumentation S. 15 f.).
  • Im Juli 2021 kommuniziert die EZB erstmals einen Maßnahmenplan zur Berücksichtigung von Klimaschutzaspekten in ihrer geldpolitischen Strategie. Die bislang mit fadenscheinigen Argumenten abgelehnten Forderungen der Petition sollen darin nun plötzlich umgesetzt werden, allerdings nur selektiv für Klimaschutzaspekte und nicht für alle Aspekte der EU-Grundrechtscharta. Folgende Vorhaben sind dabei besonders relevant (siehe EZB-Pressemitteilung vom 8. Juli 2021):
    Für Vermögenswerte des privaten Sektors wird die EZB Offenlegungsanforderungen als ein neues Zulassungskriterium oder als Grundlage für eine differenzierte Behandlung als Sicherheit oder im Rahmen der Ankäufe von Vermögenswerten festlegen. Diese Anforderungen werden EU-Maßnahmen und -Initiativen im Bereich Offenlegung und Berichterstattung zur ökologischen Nachhaltigkeit berücksichtigen. Sie werden eine einheitlichere Offenlegungspraxis am Markt fördern und gleichzeitig, durch angepasste Anforderungen für kleine und mittlere Unternehmen, die Verhältnismäßigkeit wahren. Einen detaillierten Plan wird die EZB im Jahr 2022 bekannt geben.
    […]
    Die EZB wird relevante Klimarisiken bei der Prüfung der Bewertung und der Risikokontrollmaßnahmen für Vermögenswerte berücksichtigen, die von Geschäftspartnern als Sicherheiten für Kreditgeschäfte des Eurosystems gestellt werden.
    […]
    Künftig wird die EZB die Regelungen, an denen sich die Allokation der Ankäufe von Unternehmensanleihen orientiert, im Einklang mit ihrem Mandat um Klimakriterien ergänzen. Zu diesen Kriterien wird gehören, dass Emittenten mindestens mit den Rechtsvorschriften der EU zur Umsetzung der Ziele des Pariser Abkommens in Einklang stehen oder sich zu diesen Zielen bekennen. Darüber hinaus wird die EZB bis zum ersten Quartal 2023 damit beginnen, klimabezogene Informationen zum Programm zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors (Corporate Sector Purchase Programme – CSPP) zu veröffentlichen.
    Das belegt einmal mehr, dass die EZB ihrer Gestaltungsmacht und ihrer Verantwortung gegenüber der Grundrechtscharta bewusst ist, aber dieser nur selektiv und al-gusto gerecht werden möchte. Aspekte wie Kinderarbeit (Art. 32),Umweltschutz auch jenseits von Klimarisiken (Art. 37) oder Menschenrechtsverletzungen (Art. 5) wie z.B. Zwangsarbeit aber auch Steuervermeidung und Korruption oder gar die Produktion von geächteten Kriegswaffen werden weiterhin bewusst ignoriert. Dass „Marktneutralität“ nicht möglich und auch nicht geboten ist, weil geldpolitisches Agieren immer Auswirkungen in der Realwelt hat, belegt die EZB hiermit erstmals durch ihre Beschlüsse selbst.
  • Im September 2021 haben wir die Petitionsausschussvorsitzende und MdEP Peter Jahr um ein Update gebeten, da nun wieder ein Jahr vergangen ist. Herr Jahr hatte vom Sekretariat des Petitionsausschuss bestätigt bekommen, dass die Petition tatsächlich zuletzt in 2020 bearbeitet wurde. Er wird sich bemühen, die Petition wieder auf die Tagesordnung des Ausschusses zu setzten, damit diese endlich weiterbearbeitet wird.

Der Status ist auch nach 4 Jahren immer noch bedenklich: Verschleppte, unpassende Antworten und mangelndes Verständnis entscheidender Verantwortlicher zeigen auf, wie schlimm es um die Grundrechte im europäischen Finanzmarkt immer noch steht. Aus diesem Grund versuchen wir erneut mit einer hochkarätig besetzten Tagung die öffentliche Diskussion mit Fachexpertinnen und -experten am 13. Oktober 2021 in Frankfurt in Gang zu bringen.

Seit der letzten Tagung haben sich folgende gewichtige Argumente im Sinne der Petition entwickelt:

  1. Der EuGH hat in einer Urteilsbegründung 2019 bestätigt, dass „der besondere Status, der der EZB im institutionellen Gefüge der Verträge zuerkannt wird, sie weder von der Einhaltung der Grundrechte der Union noch von ihrer Pflicht, zur Erreichung der in den Art. 2, 3 und 6 EUV genannten Ziele der Union beizutragen“ befreit.
  2. Es liegt seit diesem Jahr ein Rechtsgutachten zur Pflicht der Berücksichtigung des Klimaschutzes in der EZB-Geldpolitik vor, das auch auf die Grundrechtecharta Bezug nimmt.
  3. Eine weitere aktuelle Studie belegt negative Effekte im Sinne des Klimaschutzes durch die Kreditsicherheitenpolitik der EZB und führt damit die Enthüllungen der Petition fort.
  4. Es ist seit diesem Jahr eine erste Klage in Belgien anhängig, die zwar auf Klimaschutz abzielt aber im Sinne der Petition argumentiert.
  5. Die EZB kündigte dieses Jahr eine Strategieanpassung an, die sich im Klimaschutz an die Argumentation der Petition anlehnt und damit selbst aufzeigt, dass Marktneutralität weder möglich noch rechtlich geboten oder gar politisch sinnvoll ist.
  6. Vereinzelte Parlamentarier in relevanten Ausschüssen verstehen weder den Sachverhalt noch dessen Bedeutung und verstecken sich teilweise immer noch hinter simplen Argumenten zu Marktneutralität und Unabhängigkeit der EZB. Parlamentarier, die Änderungen anstreben, geben sich all zu leicht mit unpassenden Antworten seitens der EZB zufrieden. Auch der amtierende EU-Petitionsausschuss scheint derzeit untätig zu sein und wird nur aktiv auf Impulse von außen.
  7. Die Präsidentin der EZB sowie die Europäische Kommission und die relevanten Ausschüsse des Europäischen Parlaments – also alle relevanten Akteurinnen und Akteure – sind nun nachweislich über die in der Petition aufgezeigten Missstände und Optionen zur Beseitigung dieser informiert. Untätigkeit ist demnach keinesfalls mehr durch Nichtwissen entschuldbar.

Bolsinger: „Die EZB fördert Unternehmen die gezielt unsere Umwelt zerstören und die Klimaziele der EU untergraben, die korrupt und kriminell handeln, die Steuern hinterziehen und vermeiden, die Diskriminierung vorantreiben, Menschenrechte nicht achten und Zwangsarbeit einsetzen, und damit die Werte unserer EU mit Füßen treten. Sie ermöglicht diesen Unternehmen wissentlich eine Finanzierung ihrer unethischen Aktivitäten. Einerseits indem sie deren Wertpapiere in ihren Anleiheprogrammen ankauft und andererseits indem sie Wertpapiere dieser Unternehmen als Pfand für Kredite an Banken akzeptiert. In beiden Fällen wird die EZB Besitzerin dieser Wertpapiere. Im zweiten Fall zwingt sie zusätzlich Geschäftsbanken in der Eurozone solche unethischen Wertpapiere selbst zu halten.

Realwirtschaftlich hat dieses Finanzierungsgebaren die Verstetigung und Ausweitung unethischer Geschäfte zur Folge. Es konterkariert damit gezielt die politischen Entscheidungen des europäischen Parlaments und die Realisierung der höchsten europäischen Werte. Es ist für die EZB unwürdig, die verwerflichen Geschäfte solcher Unternehmen zu fördern und damit umfangreiche Verletzungen der europäischen Werte sehenden Auges in Kauf zu nehmen. Das Volumen so genannter marktfähiger Sicherheiten beläuft sich Mitte 2021 auf rund 16 Billionen € und ist damit ein riesiger Hebel, um die Politik der EU umzusetzen oder zu lähmen.

Die Verträge von Lissabon beinhalten die geldpolitische Unabhängigkeit der EZB, erheben aber gleichzeitig die EU-Grundrechtscharta zu direkt anwendbarem Primärrecht in allen europäischen Institutionen. Alle Geschäfte der EZB müssen deshalb zwingend im Einklang mit den kodifizierten Werten der Grundrechtscharta sein!

Die EZB sei eine europäische Institution, keineswegs unabhängig, sie muss die Menschenrechtscharta einhalten. Bolsingers Petition war verlinkt mit einer anderen, verwirrenden, die wurde geschlossen, Bolsingers offen gehalten. Mit 15 Billionen Euro Geldpolitik gegen die Realpolitik machen, das geht nicht. Das Europäsische Parlament forderte von EZB-Präsidentin Lagarde eine Stellungnahme. Vergleich der Antworten Lagardes und Draghis. April 2020 erneute Anfrage, am 24.08. – am 05.08.2020 kam die Antwort der EZB; sie war enttäuschend. Schließlich antwortete Lagarde persönlich: „grundrechtskonform“. Bolsinger: „das ist einfach nicht wahr“. Aber selbst der EuGH verpflichtet die EZB zur Einhaltung der Grundrechte der Union. EZB denkt bis heute nur an Preisstabilität. Marktneutralität gibt es nicht. Jeder Kauf ist ein Eingriff in den Markt.

Jens Minnemann (Vision for Finance) nannte als entscheidende Punkte:

  • Kernauftrag und Kernkompetenz;
  • Ehrliche und klare Kommunikation des Leistungsangebotes;
  • Am Bedarf des Kunden ausgerichtet – meinem Kunden dienen (dann verdiene ich gut);
  • Fair;
  • Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Rahmenbedingungen

An diesen Kriterien entlang übte Bolsinger scharfe Kritik an der EZB und kam zu dem Schluss: Die Grundrechtecharta der EU (seit 1999) gelte für alle, auch für die EZB als Leitplanke für nachhaltige Entwicklung, Wirtschaftswachstum und Preisstabilität: Die EZB und die EU-Kommission seien demzufolge nicht glaubwürdig: „Glaubwürdige EU-Institution ist, wer Grundrechte achtet und in allen Aspekten seiner Geschäftstätigkeiten schützt. Die EZB tut das noch nicht! Entwicklungsfähig sind auch EU Kommission und das EU Parlament, die die Verstöße der EZB immer noch nicht genau betrachten, noch diese abstellen.“

Abgeschlossen am 23.10.2021

Nachtrag: Am 1. Dezember 2021 wurde die 2017 im Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments eingereichte Petition diskutiert und positiv aufgenommen.

In den Zulassungskriterien für Wertpapiere und notenbankfähige Sicherheiten für geldpolitische Geschäfte mit der EZB (siehe z.B. Amtsblatt der Europäischen Union L 91/3, 2.4.2015) sind keine Beschränkungen ethischer Art explizit aufgeführt. Die Begriffe „Nachhaltigkeit“ und „Menschenrechte“ kommen in der entsprechenden Leitlinie rein gar nicht vor. Dies motivierte den Würzburger Wirtschaftsethiker Prof. Dr. Harald Bolsinger 2017 dazu, die von der EZB als Kreditsicherheit akzeptierten Wertpapiere erstmals hinsichtlich ethischer Kontroversen zu untersuchen. Die Ergebnisse zeigen eine aus Sicht Bolsingers inakzeptable Regulierungslücke, da die Wertpapiere mit zahlreichen ethischen Kontroversen in Verbindung stünden, welche der EU-Grundrechtscharta als Mindeststandard nicht gerecht werden. Diese Ergebnisse nahm Bolsinger, Vorstandsmitglied der Weltethos-Forschungsgruppe, zum Anlass, eine öffentliche Petition beim Europäischen Parlament einzureichen. Die Petition wurde am 08.05.2017 eingereicht und am 15.05.2017 unter der Nr. 0429/2017 mit dem Namen „Verpflichtung der Europäischen Zentralbank auf EU Grundrechtscharta“ registriert.

„Der ordnungspolitische Rahmen der EU-Grundrechtscharta ist seit dem Vertrag von Lissabon gültiges Recht  – auch für die EZB!“ erklärt der Professor für Business Ethics & Economics an der Fakultät Wirtschaftswissenschaften an der FHWS. Seit 2017 beschäftige sich der EU-Petitionsausschuss mit der Umsetzung dieser einfachen Wahrheit, erklärt Bolsinger. „Am 1.12.2021 hat der Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments eine weitere Gelegenheit, endlich Gerechtigkeit für alle Finanzmarktakteure herzustellen und der Europäischen Zentralbank zu verdeutlichen, dass die EU-Grundrechtscharta auch bei all ihren Geschäften einzuhalten ist.“ Nachhaltigkeit im Finanzmarkt sei nicht allein durch die Geschäftsbanken umzusetzen, sondern erfordere „ zuallererst eine glaubwürdige Zentralbank, die als gutes Beispiel voran geht, anstatt sich herauszureden. Nicht nur Klimaschutz ist relevant, sondern alle Bereiche, die schon 1999 verbindlich in der Grundrechtscharta fixiert wurden!“

Am 11. November 2019 präsentierte Bolsinger im Brüsseler Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments Forschungsergebnisse zur Grundrechtscompliance der Europäischen Zentralbank (EZB) und appellierte an die Parlamentarier, der Ethikblindheit des Eurosystems politisch zu begegnen. Nach seinen Untersuchungen sind rund 20 Prozent der Wertpapiere, welche die EZB als Pfand für Kredite an Geschäftsbanken akzeptiert, mit schwerwiegenden ethischen Kontroversen behaftet. Die Fälle reichen von Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Korruption, Steuervermeidung und Umweltzerstörung bis hin zu Vorwürfen der Terrorismusfinanzierung und Herstellung geächteter Kriegswaffen. Das Marktvolumen der untersuchten Wertpapiere beträgt rund 14 Billionen Euro und hat damit wesentlichen Einfluss auf die Lebenswirklichkeit der Bürger der EU.

Nach einer Stellungnahme der Europäischen Kommission kommentierten Vertreter der Fraktionen im Parlament die Forderungen der Petition 0429/2017. Sie betonten deren grundlegende Bedeutung für die nachhaltige Ausrichtung der Europäischen Union und beschlossen, das Anliegen politisch weiterzuverfolgen. So sollen Bolsingers Forderungen der neuen EZB-Leitung vorgelegt werden, im Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments und an weiteren entscheidenden Stellen diskutiert werden. “Es muss zum Standard werden, dass die EZB dem Parlament regelmäßig über die Einhaltung der Grundrechte explizit für alle ihre Vermögenswerte berichtet“, so Bolsinger in seiner Präsentation vor dem Brüsseler Petitionsausschuss im Europäischen Parlament. Erfreulicherweise hat der Ausschuss die Bedeutung des Themas bei der Anhörung Bolsingers voll anerkannt und die Absicht erklärt, weitere Schritte in diese Richtung anzustrengen.

->Quellen:

27 NGO verlangen: Politik muss Macht übermächtiger Konzernen beschneiden

Zivilgesellschaftliche Organisationen fordern, Entflechtung zu einsatzfähigem Instrument von Kartell- und Regulierungsbehörden zu machen

Jaron Lanier zieht in seinem 2018 erschienenen Buch einen beängstigenden Schluss: Facebook, Google & Co. höhlen die Grundlagen für ein friedliches Zusammenleben aus und zerstören über kurz oder lang die Demokratie, bedrohen das Überleben der Zivilisation. Denn sie schädigen unser Verständnis für einander dadurch, dass jeder User nur das serviert bekommt, was der Algorithmus als für ihn passend definiert hat – die Folge: Vereinzelung – alle Facebook-Nutzer leben in ihrer eigenen Echokammer – „Microtargeting“ heißt das: 77.000 derart direkt angemailte Wähler im Mittleren Westen der USA reichten aus, um Trump ins Weiße Haus zu schubsen, obwohl Hillary Clinton 3 Millionen Stimmen mehr bekommen hatte. Kurzum: Irgendwann verlieren wir in der Echokammer die Maßstäbe dafür, was echt oder gefälscht (fake) ist.

Angesichts übermächtiger Konzerne, die gesellschaftlich wichtige Märkte etwa im Digital- und Finanzsektor kontrollieren, fordern 27 zivilgesellschaftliche Organisationen ein entschiedenes Vorgehen gegen die zunehmende Monopolisierung der Märkte – so eine Medienmitteilung von Oxfam vom 08.06.2021. Der Bundestag und EU-Institutionen müssen Gesetze auf den Weg bringen, damit Kartellbehörden zukünftig in schwerwiegenden Fällen übermächtige Konzerne entflechten, das heißt zerschlagen können. Die Konzentration von wirtschaftlicher und politischer Macht schadet der Demokratie, der Gesellschaft und der Wirtschaft, weil sich eine gemeinwohlorientierte Politik und die notwendige soziale und ökologische Transformation der Wirtschaft so nur schwer umsetzen lässt. Die Marktkonzentration vergrößert die soziale Ungleichheit hier und im Globalen Süden. Mächtige Unternehmen wie Amazon und Google können höhere Gewinne durchsetzen, indem sie auf der Abnahmeseite die Preise drücken, Marktzugangsbedingungen bestimmen, sich Steuerbehörden entziehen und Größenvorteile ausnutzen. Da Unternehmens- und Aktienbesitz sehr ungleich verteilt ist, profitieren in erster Linie Eigentümer, Investoren und Manager. „Nur jeder Fünfte in Deutschland ist davon überzeugt, dass unser Wirtschaftssystem sozial gerecht ist. Wir müssen die wirtschaftliche und politische Macht in viele statt in wenige Hände legen. Die nächste Bundesregierung muss dringend das Kartellrecht verschärfen und eine Entflechtung in schwerwiegenden Fällen möglich machen“, erklärt Oxfams Kartellrechtsexpertin Marita Wiggerthale.

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Staatssekretärsausschuss legt Maßnahmen für Nachhaltigen Konsum fest

Bereiche Mobilität, Wohnen und Haushalt, Ernährung, Arbeit und Büro, Bekleidung sowie Freizeit und Tourismus

Bei der gestrigen Sitzung des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung unter der Leitung von Hendrik Hoppenstedt, Staatsminister bei der Bundeskanzlerin, einigte sich die Bundesregierung auf ein breites Maßnahmenbündel, um den nachhaltigen Konsum zu stärken.

Bundeskanzleramt – Foto © Gerhard Hofmann

Die 45 Maßnahmen und Ziele priorisieren und fokussieren das bestehende Programm der Bundesregierung für nachhaltigen Konsum von 2016. Die überarbeiteten Maßnahmen betreffen die Bereiche Mobilität, Wohnen und Haushalt, Ernährung, Arbeit und Büro, Bekleidung sowie Freizeit und Tourismus. Der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung betonte in seiner Sitzung die zentrale Rolle, die einem nachhaltigen Konsum für die Erreichung der Nachhaltigkeits- und Klimaschutzziele Deutschlands zukommt. weiterlesen

EU-Taxonomie: Schritte in Richtung Green Deal

Kommission will Geld in nachhaltige Tätigkeiten lenken

Die EU-Kommission hat am 21.04.2021 ein Maßnahmenpaket für nachhaltige Finanzierung vorgelegt, das durch einen delegierten Rechtsakt im Rahmen der EU-Taxonomie dazu beitragen soll, in der Europäischen Union mehr Geld in nachhaltige Tätigkeiten zu lenken: Anleger sollen in die Lage versetzt werden, ihre Investitionen verlässlich und ohne „Greenwashing“ auf nachhaltigere Technologien und Unternehmen umzustellen. Auf globaler Ebene will die EU bei der Festlegung von Standards für ein nachhaltiges Finanzwesen eine Führungsrolle übernehmen. Die umstrittene Frage, wie in diesem Rahmen Investitionen in Erdgasprojekte eingestuft werden, wurde kurzfristig auf einen separaten Gesetzgebungsvorschlag Ende des Jahres verschoben. VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing warnt denn auch vor einer Gefährdung der Versorgungssicherheit durch eine „jahrelange Hängepartie in einem europäischen Gesetzgebungsverfahren“.

Nachhaltiges Geld – Foto © Gerhard Hofmann

„Die neuen Bestimmungen werden eine grundlegende Wende im Finanzwesen herbeiführen“, sagte Kommissarin Mairead McGuinness. „Wir setzen ehrgeizigere Maßstäbe im Bereich des nachhaltigen Finanzwesens, damit Europa bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent wird. Die Zeit ist gekommen, auf Worte Taten folgen zu lassen und nachhaltig zu investieren.“ Das heute angenommene Paket umfasst:

  • Die delegierte Verordnung zur EU-Klimataxonomie, die darauf abzielt, Investitionen in nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten zu fördern. Zu diesem Zweck wird klargestellt, welche Wirtschaftstätigkeiten am meisten zur Erreichung der EU-Umweltziele beitragen. Das Kollegium der Kommissionsmitglieder hat heute eine politische Einigung über den Text erzielt. Der delegierte Rechtsakt wird Ende Mai formal angenommen, wenn die Übersetzungen in alle EU-Sprachen vorliegen. In einer Mitteilung, die ebenfalls heute vom Kollegium angenommen wurde, wird der Ansatz der Kommission detaillierter dargelegt.

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Früherkennung von Finanzblasen

Mathematische Metriken helfen, Instabilitäten von Märkten offenzulegen

Finanzmärkte werden künftig leichter berechenbar: Ein internationales, interdisziplinäres Forscherteam hat mathematische Metriken identifiziert, um die Fragilität von Finanzmärkten zu charakterisieren. Ihre Untersuchung beleuchtet die übergeordnete Architektur von Finanzsystemen und ermöglicht es Analysten, systemische Risiken wie Marktblasen oder drohende Börsencrashs zu erkennen. weiterlesen

State of the planet – PIK-Potsdam zum Zustand unseres Planeten

„Dieses Jahrzehnt muss die Trendwende zu weniger Emissionen und Biodiversitätsverlust bringen“

Die Menschheit ist heute die treibende Kraft auf unserer Erde – und menschliches Handeln bedroht die Widerstandsfähigkeit und Stabilität ihrer Biosphäre, dieses hauchdünnen Schleiers um die Erde, in dem das Leben gedeiht. Dies hat tiefgreifende Auswirkungen auf die Entwicklung von Zivilisationen, erklärt eine internationale Gruppe von Forschenden im Zuge eines Berichtes von Wissenschaftlern des PIK-Potsdam, der am 22.03.2021 für den ersten Nobelpreis-Gipfel veröffentlicht wurde. Der von 26. bis 28. April 2021 stattfindende digitale Gipfel wird den Zustand des Planeten im Zuge der COVID-19-Pandemie thematisieren. weiterlesen

Regierung will „Weichen richtig stellen für Dekade der Nachhaltigkeit“

Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie weiterentwickelt – SDSN: „Kein großer Sprung nach vorne“

Weil sich die Bundesregierung nach eigenen Angaben „einer kontinuierlichen Stärkung des Nachhaltigkeitsgedankens in allen Politikfeldern verpflichtet“ fühlt, hat das Kabinett am 10.03.2021 in Berlin eine Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie beschlossenen – darin wird einer Medienmitteilung des Bundespresseamtes zufolge systematisch dargestellt, welche Aktivitäten zur Umsetzung der Strategie in der laufenden Legislaturperiode ergriffen worden sind und welche weiteren Maßnahmen geplant werden. SDSN Deutschland übt verhaltene Kritik (Grafik: Die 17 Sustainable Goals der UN).

Die 17 SDGs – © UN

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Sicherheitenrahmen der Europäischen Zentralbank klimaschädlich

EZB immer noch zurückhaltend bis ignorant bei Klimaschutz-Kriterien

Die Europäische Zentralbank akzeptiert Anleihen von fossilen Energieunternehmen und stuft klimafreundlichere Sektoren als riskanter ein – immer noch. Sie akzeptiert von Kreditinstituten übermäßig viele eigentlich klimaschädliche Sicherheiten, so die am 10.03.2021 veröffentlichte Studie “Greening the Eurosystem Collateral Framework” von Greenpeace, der New Economics Foundation (NEF), der SOAS University of London, der University of the West of England und der University of Greenwich. Während Frankreichs Notenbank für Klimakriterien plädiert, bleibt die Bundesbank verhalten. Unabhängig von der Geldpolitik soll es in der Eurozone eine Klimaberichterstattung der Zentralbanken geben.

Greenpeace-Protest vor EZB am 10.03.2021 © Bernd Hartung, Greenpeace

Bannerflug für Grüne Geldpolitik in Frankfurt am Main -„Act on climate now“ fordert ein Greenpeace-Aktivist mit einem Flugbanner vor der Europäischen Zentralbank (EZB). In der EZB findet am 11.03.2021 unter Leitung von Christine Lagarde die Ratssitzung mit Mitgliedern des Direktoriums sowie den Präsidenten der europäischen Notenbanken statt. Die Aktivisten warnen davor, dass die Klimakrise auch die Preisstabilität gefährdet. Sie fordern von der EZB, ihre Geldpolitik endlich am Klimaschutz auszurichten. “Die EZB hält uns hin. Sie sollte zügig eine Strategie für den geldpolitischen Umgang mit der Klimakrise vorlegen, aber die Verantwortlichen bleiben vage“, sagt Mauricio Vargas, Finanzexperte von Greenpeace. „Sie lassen zu, dass ihre Geldpolitik weiterhin klimaschädliche Unternehmen begünstigt.“

Studie offenbart Klimaschädlichkeit des EZB-Sicherheitenrahmen und zeigt drei Lösungswege

Die neue Studie “Greening the Eurosystem Collateral Framework” analysiert das Rahmenwerk zu den akzeptierten Kreditsicherheiten der Europäischen Zentralbank. Es handelt sich um eine gemeinsame Publikation von Greenpeace, der New Economics Foundation (NEF), der SOAS University of London, der University of the West of England und der University of Greenwich.

Besonders kritisch bewertet Greenpeace, dass Anleihen von klimaschädlichen Emittenten von niedrigeren Abschlägen profitieren, während die EZB klimafreundlichere Sektoren als riskanter einstuft und mit höheren Abschlägen versieht. Zudem akzeptiert die EZB überproportional viele Anleihen von fossilen Energieunternehmen. Die Studie lieferte zwei wichtige Erkenntnisse zur systematischen Bevorzugung von klimaschädlichen Unternehmen: Erstens die überproportionale Gewichtung der Anleihen klimaschädlicher Unternehmen und zweitens eine Risikobewertung, die klimaschädliche Geschäftsmodelle begünstigt. Beide Aspekte unterminieren den Umbau zu einem grünen Finanzsystem und müssen schleunigst geändert werden.

Die Studie schlägt drei Wege vor, um den kohlenstoffintensiven Anteil und damit die mit der Klimakrise verbundenen Risiken des Sicherheitenrahmens zu reduzieren. Während im ersten Szenario nur die Risikoabschläge entsprechend der Klimaschädlichkeit erhöht werden, schließen die beiden schärferen Szenarien auch besonders klimaschädliche Unternehmen aus.

Die präsentierten Szenarien zeigen verschiedene Wege auf, wie die klimaschädlichen Unwuchten des aktuellen Sicherheitenrahmens reduziert werden können. Während im ersten Szenario die Klimaschädlichkeit nur moderat gemindert wird und die Hoffnung auf den Unternehmen ruht, ihre Klimaschädlichkeit perspektivisch abzubauen, fällt die Reduktion des CO2-Fußabdrucks in den beiden Folgeszenarien, die klimaschädliche Unternehmen ausschließen, deutlich stärker aus. In den drei Szenarien bleibt der Zugang der Banken zu Zentralbankgeld volumenmäßig erhalten. Allerdings verändern sie die Arten von Anleihen, die Banken halten müssen, um Zugang zu Zentralbankgeld zu erhalten, erheblich. Dies schafft Anreize für Banken (und den gesamten Finanzsektor), in umweltfreundlichere statt in „schmutzigere“ Unternehmensanleihen zu investieren, was wiederum Anreize für Nicht-Finanzunternehmen schafft, ihre Praktiken an die Vorgaben des Pariser Klimaschutzabkommens anzupassen. Ohne eine Reform drohen die derzeitigen Regeln für den Sicherheitenrahmen die bestehenden Schwächen des Finanzsektors in weiten Teilen zu verfestigen und zu verschärfen. Die Zeit zu handeln, ist jetzt. Gerade in der gegenwärtigen Lage mit Pandemie und daraus resultierenden wirtschaftlichen Folgen gibt es keinen besseren Zeitpunkt, als jetzt die Weichen für ein zukunftsfähiges ökologisch-soziales Wirtschafts- und Finanzsystem zu stellen, um für künftige Krisen besser gewappnet zu sein. Immerhin – die EZB hat unter Leitung von Christine Lagarde bereits vergangenes Jahr eine Überprüfung ihrer aktuellen Geldpolitik und speziell der Rolle von Klimarisiken angekündigt. Die Offenlegung der neuen geldpolitischen Strategie war ursprünglich für Frühjahr 2020 angesagt, wurde jedoch verschoben und steht daher noch aus.

Die EZB-Geldpolitik gilt mit ihrer Steuerungs- und Investitionsmacht als Rahmengeber für den Euroraum. Insbesondere ihr Umgang mit Klimarisiken ist signalgebend für die europäische Finanzwelt. Obwohl EZB-Chefin Lagarde bereits im vergangenen Jahr auf den Zusammenhang von Klimarisiken und Preisstabilität aufmerksam machte, steht eine Reform der Geldpolitik immer noch aus. Die für Frühjahr 2021 angekündigte neue geldpolitische Strategie wurde verschoben. Die Ratsmitglieder widersprechen einnander derweil öffentlich, was die Rolle der Notenbanken beim Klimaschutz anbelangt. “Die Klimakrise als historische Herausforderung benennen und gleichzeitig Klimasünder begünstigen – das zeugt von Doppelmoral”, sagt Vargas.

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