„Wenn TTIP Weg in kohlenstoffarme Wirtschaft blockiert, taugt sie nichts“

Ein Zwischenruf auf Solarify
von Gerhard Hofmann

Es ist ruhig geworden um die EEG-Reform – was nicht heißt, dass die Aufregung unberechtigt war, und noch viel weniger, die Energiewende sei auf gutem Wege. Dafür ist ein anderes Thema nach vorne gerückt: TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership = transatlantische Handels und Investitions-Partnerschaft) – das Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA (plus CETA, am 26.09.2014 in Ottawa medienwirksam unterschrieben). Dabei geht es um Sozialstandards, um Energie und Klima (nicht nur um Fracking, auch um Energie-Verbrauchsstandards und -Effizienz). So will Kanada sein extrem klimaschädlich gewonnenes Ölsand-Erdöl unbehindert nach Euroa verschiffen.
Erst am 20.09.2014  beschloss die SPD: „Zu einem Abbau von wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Standards darf es durch ein transatlantisches Freihandelsabkommen nicht kommen.“ Exakt umgekehrt müsse die TTIP belegen, dass sie „zu nachhaltigem Wirtschaften im globalen Maßstab“ beitrage. TTIP dürfe „nicht dazu führen, dass Investoren vor internationalen Schiedsstellen rechtsstaatliche Standards aushebeln können.“
Hauptstreitpunkt ist nämlich Letzteres: das in der TTIP enthaltene Investitionsschutzabkommen, in dem sich die vertragschließenden Parteien von vorneherein bedingungslos ohne weitere Instanz jedem Spruch der (angeblich unabhängigen) Schiedsgerichte unterwerfen. weiterlesen

Abkommen nur mit höchsten Arbeits- und Sozialstandards

Erklärung der IG Metall

Die Handelsliberalisierung zwischen EU und den USA führt zu mehr Druck auf die Arbeits- und Sozialstandards. Vor allem der geplante Investitionsschutz kann zur Beeinträchtigung von Arbeitnehmerrechten führen. Die IG Metall sagt dazu eindeutig Nein.

Detlef Wetzel, IG Metall – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft

Soviel vorneweg: Das Tauziehen um das Freihandelsabkommen TTIP geht schon seit mehr als einem Jahr. Bedenken der IG Metall und anderen Gewerkschaften konnten in einem Konsultationsverfahren zum Investitionsschutzkapitel geäußert werden. Fakt ist jedoch, dass grundsätzliche Mängel nicht beseitigt wurden. Bedrohlich ist vor allem, dass Investoren weitreichende Schutzrechte bekommen sollen. Ausländische Investoren sollen das Recht erhalten, gegen staatliche Entscheidungen zu klagen, die die Rentabilität ihrer Investitionen beeinträchtigen. Was das heißt, zeigt die Klage einer französischen Firma gegen Ägypten, wo der gesetzliche Mindestlohn erhöht werden soll. Bekommt der Investor vor einem Schiedsgericht Recht, muss er letztlich vom Steuerzahler entschädigt werden. Auch beim geplanten Abkommen der EU mit Kanada (CETA) ist ein solcher Investitionsschutz vorgesehen. 

„Freihandelsabkommen dürfen weder Arbeitnehmer- noch Verbraucherschutz-, Sozial- und Umweltstandards  gefährden“, sagte Detlef Wetzel, Erster Vorsitzender der IG Metall. „Wir  lehnen jede Art von Investitionsschutzabkommen ab und erwarten, dass alle ILO-Kernarbeitsnormen von der US-Seite unterzeichnet werden. Ist auch nur einer dieser Punkte zweifelhaft, sagt die IG Metall „Nein“ zu den TTIP-und CETA-Verhandlungen.“ Es genüge nicht zu beteuern, dass es bei Arbeits- und Sozialstandards keine Verschlechterung gebe, erklärte Wetzel. „Fakt ist: Handelsliberalisierung führt zu mehr Wettbewerbsdruck auch und gerade auf Arbeits- und Sozialstandards.“

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