Anhörung im Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz
Die Absicht, von Großunternehmen Jahresberichte über verantwortliches Verhalten gegenüber der Allgemeinheit zu verlangen, wurde in einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses weithin positiv aufgenommen. Der europäische Gesetzgeber hat solche Berichtspflichten zur gesellschaftlichen Unternehmensverantwortung (Corporate Social Responsibility – CSR) in einer EU-Richtlinie (2014/95/EU) vorgesehen. Jetzt ist der Bundestag am Zug, dem ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/9982) zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht vorliegt.
Im Kern geht es darum, dass große kapitalmarktorientierte Unternehmen nicht mehr nur Jahresabschlüsse über ihre finanzielle Lage veröffentlichen sollen. Vielmehr sollen sie auch darlegen, welche Bilanz sie in Bereichen wie dem Umweltschutz, Menschenrechten, Arbeitnehmerrechten und der Korruptionsbekämpfung vorweisen können.