Beiträge der Kategorie: CETA

Handelsabkommen mit Japan

TTIP-ähnlich?

Die Bundesregierung hat ihr Interesse am Zustandekommen eines Handelsabkommens zwischen der EU und Japan betont. Ziel seien Vereinbarungen zu einer umfassenden Marktöffnung in Japan, indem Zölle und so genannte nicht-tarifäre Handelshemmnisse abgebaut sowie die japanischen Beschaffungsmärkte geöffnet würden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/13035) mit dem Stand von Ende Juni auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/12652). Im Blick seien vor allem die Branchen Kfz, Chemie und Lebensmittel sowie der Bereich Verkehr, der für öffentliche Aufträge geöffnet werden könnte. Wichtig sei dabei, bestehende Arbeits-, Umwelt- und soziale Standards abzusichern. Gleiches gelte für Investitionen.

Planmäßig würden die Verhandlungen Ende dieses Jahres abgeschlossen, heißt es in der Antwort weiter. Wann ein Abkommen dann tatsächlich in Kraft treten könnte, sei wegen der ausstehenden Verfahren und Prüfungen schwer abschätzbar. (hib/PEZ)

Update TTIP, CETAQ, JEFTA und EPAs

Kurzbriefing über Freihandelsabkommen der EU
– von Martin Häusling, MdEP –

Aktueller Stand TTIP

Zurzeit liegt TTIP auf Eis, da der amerikanische Präsident Trump dieses bisher ablehnt (TPP, das Freihandelsabkommen mit den Pazifikstaaten, kündigte er schon auf). Trotz Handelsstreitigkeiten zwischen Deutschland und den USA haben allerdings sowohl die deutsche Kanzlerin Merkel als auch der US-Handelsminister Ross im Juni bekräftigt, TTIP wieder aufleben lassen zu wollen.

State of EU-Trade - Grafik © martin-haeusling.eu

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EuGH-Urteil: EU darf Handelsabkommen nicht ohne Länderparlamente abschließen

Auswirkungen auf TTIP, Ceta und TISA

Von: Sam Morgan | EURACTIV.com | translated by Tim Steins

In seiner derzeitigen Form benötigt das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Singapur auch die Zustimmung der nationalen Parlamente.Die Europäische Union muss die Zustimmung der nationalen Parlamente einholen, um ein Freihandelsabkommen mit Singapur abzuschließen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte am 16.05.2017, das Abkommen könne „in seiner derzeitigen Form“ nicht von der Kommission im Alleingang abgeschlossen werden.

Klein-Demo auf der Autobahn – ‚TTIP ist böse‘ – Foto © Johanna Hofmann

Die Kommission hatte den EuGH selbst um eine Stellungnahme darüber gebeten, ob sie die alleinige Kompetenz hat, die Verhandlungen mit Singapur zu führen. Der Deal mit dem asiatischen Land war bewusst gewählt worden, da er einigen anderen geplanten Abkommen sehr ähnlich ist. Die Entscheidung folgt größtenteils einer Einschätzung der Generalanwältin des Gerichts Eleanor Sharpston vom Dezember, in der sie bereits festgestellt hatte, das einige Teile des Abkommens in den gemeinsamen Zuständigkeitsbereich der EU und der Mitglieder fällt. weiterlesen

EU-Kommission muss Anti-TTIP-Bürgerinitiative zulassen

EuGH setzt EBI StopTTIP in Rechte ein

Am 10.05.2017 erklärte der EuGH einen Beschluss der EU-Kommission für nichtig, mit dem diese 2014 die Registrierung der geplanten Europäischen Bürgerinitiative (EBI StopTTIP) und die europaweite Unterschriftensammlung gegen die Freihandelsabkommen TTIP und CETA abgelehnt wurde. Die EU-Kommission muss Bürgerinitiativen wie “Stop TTIP“ offiziell zulassen. Die Ablehnung der Kampagne im Jahr 2014 sei rechtswidrig gewesen, urteilte das EU-Gericht.

Anti-TTIP-Demo 14 - Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft_20151010_131223
Anti-TTIP-Demo in Berlin – Foto © Gerhard Hofmann 20151010

Am 10.09.2014  hatte die EU-Kommission die vom Netzwerk StopTTIP beantragte Anerkennung als Europäische Bürgerinitiative StopTTIP untersagt. Das Netzwerk ließ sich davon nicht entmutigen und startete am 07.10.2014 eine selbstorganisierte EBI (sEBI). Tatsächlich folgten über 3 Millionen EU-BürgerInnen dem Aufruf und unterschrieben die Forderung an die EU-Kommission, die Investitionsschutzabkommen TTIP und CETA zu stoppen. Angesichts der beispiellosen Zustimmung zur Bürgerinitiative StopTTIP und der Kritik des EuG am Demokratieverständnis der Kommission muss diese nun aufgefordert werden, die selbstorganisierte EBI nachträglich offiziell anzuerkennen und eine Anhörung im EU-Parlament durchzuführen. weiterlesen

BMWi und SPD-Fraktion begrüßen Zustimmung des EU-Parlaments zu CETA – Campact u.a. enttäuscht

Europäisches Parlament stimmt CETA zu

Brigitte Zypries – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für FGEÖR

Mit seiner Zustimmung zu CETA hat das Europäische Parlament den Weg frei gemacht – so eine Pressemitteilung aus dem Bundeswirtschaftsministerium: Nun kann der Ratifizierungsprozess in den Mitgliedstaaten beginnen. Bundeswirtschaftsministerin Zypries: „Die heutige Zustimmung des Europäischen Parlaments zu CETA ist ein Meilenstein in den kanadisch-europäischen Wirtschaftsbeziehungen. CETA ist das fortschrittlichste Handelsabkommen, das wir je hatten. Es verbessert nicht nur unsere wirtschaftliche Kooperation, sondern schreibt gleichzeitig auch unsere Werte fest. Denn CETA bekräftigt unsere sozialen und ökologischen Standards und schützt europäische und kanadische Besonderheiten und Errungenschaften. CETA wirkt auch über unsere Beziehungen zu Kanada hinaus: Wir zeigen damit allen unseren Partnern, dass wir Europäer zusammenstehen und entschlossen für faire und offene Handelsbeziehungen eintreten.“ weiterlesen

BUND: EU-Parlament soll CETA ablehnen

CETA schadet Zukunftsfähigkeit der EU – Parlament muss fairen und ökologischen Welthandel gewährleisten

Hubert Weiger, BUND-Vorsitzender - Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft
Hubert Weiger, BUND-Vorsitzender – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft

Der Vorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Hubert Weiger, fordert die Abgeordneten des EU-Parlaments auf, das CETA-Handelsabkommen der Europäischen Union mit Kanada am kommenden Mittwoch abzulehnen. „CETA ist kein Vertrag für fairen Handel, sondern beschneidet soziale und ökologische Standards“, sagte Weiger. Unglaubwürdig sei, dass Regierungsparteien in Deutschland und Europa versuchten, CETA als ein positives Abkommen darzustellen. „Es ist fadenscheinig, CETA als eine faire Antwort auf Trumps Protektionismus zu verkaufen“, sagte der BUND-Vorsitzende. weiterlesen

Menschenrechte als uneingelöstes Versprechen

Brot für die Welt, Forum Umwelt und Entwicklung, UnternehmensGrün und verdi mit Studie gegen CETA

Menschenrechte als uneingelöstes Versprechen - TitelDie Studie „Menschenrechte als uneingelöstes Versprechen. Nachhaltigkeit, Umwelt- und Sozialstandards in EU-Handelsabkommen“ die von Brot für die Welt, Forum Umwelt und Entwicklung, UnternehmensGrün und verdi herausgegeben wurde, weist auf Unzulänglichkeiten bei den Arbeits- und Sozialstandards sowie gravierende Defizite bei der Gestaltung einer menschenrechtsgeleiteten Handelspolitik hin. Demnach sind die gegenwärtigen  Instrumente sowohl in ihrem Regelumfang als auch in ihrer praktischen Anwendung unzureichend. Der CETA-Vertrag mit Kanada ist damit kein zukunftsfähiges Abkommen.

Die EU tritt mit dem Versprechen an, die Liberalisierung des Handels erzeuge Wohlstandsgewinne. Dieses Versprechen soll aber nicht nur für die EU gelten, sondern auch für die Vertragspartnerstaaten und deren Bevölkerungen. Ein solches Versprechen kann nur dann eingelöst werden, wenn in den Handelsabkommen bestimmte Vorkehrungen getroffen werden. Dass Freihandel per se nicht zum Wohlstand aller beiträgt, wissen wir seit langem. Vielmehr kann sich Freihandel mitunter sogar sehr negativ auf Kleinbauern und andere Bevölkerungsgruppen auswirken. So kann die Reduzierung von Importzöllen in Entwicklungsländern, jene Sektoren schwer treffen, die international noch nicht wettbewerbsfähig sind. Das ist auch der Grund, warum sich Brot für die Welt mit seinen Partnerorganisationen im globalen Süden seit Jahrzenten mit Handelsfragen und speziell mit den Abkommen der EU beschäftigt.

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Greenpeace veröffentlicht geheime interne TiSA-Papiere

Heikle Datenlage

Handel mit privaten Daten, unsichere Software, mehr Macht für Konzerne – diese und weitere Ungeheuerlichkeiten stecken im Handelsabkommen TiSA; das zeigen geleakte Papiere. Auf einer Pressekonferenz wurden die bislang geheimen TiSA-Dokumente vorgestellt.

Ein neuer Leak, der deutlich macht, warum auch TiSA – genau wie CETA und TTIP – im Geheimen ausgehandelt wird. Denn das Abkommen, das den Handel mit Dienstleistungen erleichtern soll, räumt Konzernen weitreichende  Rechte ein. So wird in den Greenpeace zugespielten Teilen der Verhandlungspapiere der Datenschutz als Handelshemmnis gesehen; deshalb soll dieser geschwächt werden. Zudem können Konzerne auf geplante Gesetze Einfluss nehmen.

Gemeinsam mit netzpolitik.org hat sich Greenpeace die bislang nicht öffentlichen Anhänge über Datenschutz und Transparenz angeschaut. Was bedeuten diese für die Regierungen und die Bevölkerung der EU, der USA sowie für gut zwanzig weitere Staaten, die TiSA beitreten wollen? Insgesamt umfasst der von TiSA betroffene Wirtschaftsraum mehr als zwei Milliarden Menschen.

Daten – dem Handel ausgeliefert

Das Datenschutzkapitel liefert Gründe, die beweisen: Das Abkommen muss verhindert werden. „Es bedroht den Schutz der Netzneutralität und könnte das Sicherheitsniveau von Software weiter senken“, sagt Markus Beckedahl, Chefredakteur des Webportals netzpolitik.org. „Sollten sich die USA bei entscheidenden Punkten durchsetzen, drohen eine Absenkung unseres Datenschutz-Niveaus und noch mehr Spam-Mails.“ Wieso er zu dieser Einschätzung kommt, zeigen diese Punkte:

  • EU-Datenschutz wird wirkungslos: TiSA verlangt keineswegs eine Angleichung der Datenschutzstandards. Die Regelungen einzelner Länder dürfen allerdings nicht den Handel behindern oder Anbieter von Dienstleistungen diskriminieren. Mit anderen Worten: Unternehmen dürfen Daten wie private Konto- oder Gesundheitsangaben innerhalb der Teilnehmerstaaten hin und her schieben. Die strengen EU-Regeln würden in einem Land mit schwachen Regulierungen nicht gelten. Eine Kontrolle darüber, wer wo mit den Informationen arbeitet, ist nicht gewährleistet. Wenn die Daten also zufällig in den USA liegen, darf auch der NSA – ganz legal – mitlesen.
  • Keine Offenlegung des Quellcodes: Von Software-Anbietern darf nicht verlangt werden, den Quellcode für Software offenzulegen. Eine Überprüfung, ob das Produkt nationale Sicherheitsbestimmungen erfüllt, ist somit nicht möglich. Was das für Folgen haben kann, ist bereits beim WLAN-Router in den eigenen vier Wänden ein unschöner Gedanke. Nicht auszumalen, zu welchen Konsequenzen Sicherheitslücken in Atomkraftwerken führen können.
  • Netzneutralität in Gefahr: Im Internet sind alle Daten gleich. Für diesen Grundsatz kämpfen Organisationen wie netzpolitik.org – mit Erfolg und seit Jahren, denn die EU hat Regeln festgelegt, die Überholspuren verbieten. Telekommunikationsunternehmen dürfen also keine kostenpflichtigen Dienste anbieten, die bestimmten Daten eine Vorfahrt im sehr vollen World Wide Web gewähren. TiSA stellt diese Errungenschaft in Frage. Wie der Datenschutz darf auch die Netzneutralität dem Handel nicht im Weg stehen. Ein angemessenes Netzwerkmanagement sei erlaubt – was darunter zu verstehen ist, bleibt der Text allerdings schuldig. Die USA jedenfalls lehnen den Zusatz ab, dass ein Management nicht diskriminieren darf. Werden dann also etwa bei der Suche nach Infos über Pestizide Seiten der Industrie schneller zu finden sein?
  • Mehr Spam: Dieser Punkt ist umstritten. Die EU fordert einen Schutz vor ungewollter Werbung. Die USA will lediglich eine Minimierung – einen Maßstab dafür gibt es aber nicht.
  • Freifahrtschein für Zensur: Die USA beabsichtigen, Betreibern von Servern zu erlauben, Inhalte ohne Begründung blockieren oder löschen zu können. Das wäre die Privatisierung von Zensur.

Transparenz – aber nur für Konzerne

Zudem fordert TiSA zunächst einmal Transparenz von den teilnehmenden Staaten. Das mag dem einen oder anderen merkwürdig erscheinen – wird das Abkommen selbst doch konsequent hinter verschlossenen Türen verhandelt. Der Text jedoch verpflichtet die unterzeichnenden Staaten, sich gegenseitig umgehend zu informieren, wenn beabsichtigte Gesetze oder Maßnahmen Bereiche des Abkommens betreffen. Diese Auskünfte sollen nicht nur Regierungen, sondern auch interessierten Personen zugänglich sein – ihre Anmerkungen müssen berücksichtigt werden.

Klingt demokratisch, schließlich kann jeder Mensch interessiert sein. Ist es aber nicht, da Max Mustermann wohl kaum über entsprechende Ressourcen verfügt, um sich tatsächlich beteiligen zu können. Finanzkräftige Lobbygruppen aber schon. „Transparenz ist eine wichtiges Gut“, sagt Jürgen Knirsch, Experte für Handel bei Greenpeace. „Die Frage ist nur, ob Transparenz in TiSA tatsächlich eine demokratische Einflussnahme für alle bedeutet. Oder ob Transparenz heißt, hauptsächlich Konzerne frühzeitig über Maßnahmen zu informieren und ihnen Einwirkungsmöglichkeiten zu verschaffen.“ Bislang jedenfalls hatte nur die Dienstleistungsindustrie direkten Zugang zu den Verhandlungen.

Das bestätigt auch die von Greenpeace geleakte Tagesordnung einer zweitägigen Zusammenkunft der TiSA-Verhandlungsführer im Oktober dieses Jahres. Sie sah ein Treffen mit dem amerikanischen Dienstleistungs-Lobbyverband CSI am ersten Tag vor und eines mit interessierten Geschäftsleuten am zweiten Tag – aber keinen Termin mit Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen oder anderen Teilen der Zivilgesellschaft.

Wie Wirtschaftskreise ihre Kommentierungsmöglichkeiten nutzen, ist in den USA zu sehen, die dieses Prinzip bereits leben: Dem US-Kongress liegen mehr als 7000 Gesetzesvorschläge vor, die Wirtschaft kommentiert fleißig – Schätzungen zufolge werden dadurch nur fünf Prozent der Vorlagen zu rechtskräftigen Gesetzen werden.

Grundrechte schützen

Trotz dieser ­– weit in das Leben der Bevölkerung eingreifenden – Konsequenzen, erfährt die Öffentlichkeit nun nur etwas, weil unfreiwillig Informationen durchgesickert sind. „TiSA ist ein weiterer schlecht gemachter Hinterzimmerdeal, der mal wieder Handel über die Grundrechte der Menschen stellt“, sagt Markus Beckedahl und fordert genau wie Jürgen Knirsch eine intensive öffentliche Debatte. „Die Handelsabkommen CETA, TTIP und TiSA, die einseitig die Interessen multinationaler Konzern und ausländischer Investoren begünstigen, müssen gestoppt werden“, so Knirsch. „Stattdessen muss eine Diskussion beginnen über ein neues globales Handelssystem, das nicht auf Ausbeutung basiert, sondern tatsächlich den Menschen und der Umwelt und somit der Völkerverständigung dient.“

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Ein Wettlauf um die schwächsten Standards im Datenschutz droht Europa mit dem geplanten internationalen TiSA-Abkommen. Dies zeigen interne Dokumente aus der 20. Runde der Verhandlungen, die Greenpeace zugespielt wurden. Darin heißt es, Bestimmungen einzelner Länder zum Datenschutz dürften keine „nicht zu rechtfertigende Diskriminierung“ und kein „Handelshemmnis“ darstellen. Unternehmen wie Google oder Facebook, deren Geschäft auf der Nutzung persönlicher Daten basiert, bekämen erheblich mehr Einfluss. Auch für sensible Einrichtungen wie etwa Atomkraftwerke drohten Risiken. „TiSA untergräbt auf katastrophale Weise den Schutz der Menschen“, sagt Greenpeace-Handelsexperte Jürgen Knirsch. „Im Datenschutz soll ausgerechnet die schlechteste Regelung zum gemeinsamen Standard werden. Richtig wäre es, den höchsten Schutz der öffentlichen Versorgung als Standard zu setzen. Niemand darf die Sicherheit der Bevölkerung den kommerziellen Interessen von Konzernen opfern. Die EU muss TiSA in dieser Form ablehnen.“ Die TiSA-Texte im Netz: www.tisa-leaks.org

TiSA, das Trade in Service Agreement, sollte noch in diesem Jahr beschlossen werden. Der Prozess ist wegen der politischen Unsicherheit nach der US-Wahl derzeit offiziell ausgesetzt, doch kommen die TiSA-Verhandler in der zweiten Dezember-Woche zu einem Zwischentreffen zusammen.

TiSA soll den Handel mit Dienstleistungen zwischen 23 Parteien erleichtern, darunter die EU und die USA, aber auch Schwellenländer wie Costa Rica oder die Türkei. Die Verhandlungspartner stehen für etwa 70 Prozent der weltweiten Dienstleistungen, von Mobilfunkanbietern über Klinikbetreiber bis zu Energieversorgern. Wie die umstrittenen Handelsabkommen TTIP und CETA ist auch TiSA bislang weitgehend geheim verhandelt worden. „TiSA ist ein weiterer schlecht gemachter Hinterzimmerdeal, der mal wieder Handel über die Grundrechte der Menschen stellt“, sagt Markus Beckedahl, Chefredakteur des Webportals Netzpolitik.org. „Das Abkommen stellt die Netzneutralität in Frage, kann Software unsicherer machen und damit auch eine Gefahr für die Menschen bedeuten. Ein Abkommen mit derart breiten Auswirkungen muss öffentlich diskutiert werden.“

Höheres Atomrisiko durch geplante TiSA-Regeln

Die am 25.11.2016 veröffentlichten TiSA-Texte enthüllen auch konkrete Sicherheitsrisiken. Entgegen früherer Entwürfe erlaubt der neue Text Staaten nicht mehr, den Quellcode der Programme kritischer Infrastruktur einzusehen. Künftig könnte ein Land zum Beispiel nicht mehr die Software eines Atomkraftwerks auf mögliche Sicherheitsrisiken überprüfen. Auch die Software von Internetroutern, über die große Mengen persönlicher Daten laufen, könnte nicht mehr auf mögliche Hintertüren geprüft werden.

Greenpeace wurden 67 Seiten Text aus der 20. Verhandlungsrunde zugespielt, die am 25. September endete. Obwohl seither erneut verhandelt wurde, gehen Beobachter davon aus, dass sich die Positionen nicht grundlegend verändert haben.

 

Greenpeace-Studie: Umwelt spielt für CETA immer noch keine Rolle

EU-Parlament kann Handelsvertrag zwischen EU und Kanada aufhalten

Der CETA-Vertrag zwischen Kanada und der Europäischen Union sichert auch mit den neuen Zusatzdokumenten keine fortschrittliche Umwelt- und Klimapolitik. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Ecologic Instituts in Berlin im Auftrag von Greenpeace. Nach intensiven Debatten und dem Widerstand der Wallonie in Belgien einigten sich Kanada und die EU vergangene Woche auf Zusatzdokumente zum Handelsvertrag. Doch diese interpretieren lediglich den Vertrag. Sie verändern nichts am eigentlichen Problem, dass CETA die zukünftige Umweltgesetzgebung in der EU gefährden würde und der Handel Vorrang haben soll. „CETA geht in die falsche Richtung. Handelsverträge haben enorme Folgen und müssen daher fair und nachhaltig sein,“ sagt Matthias Flieder, Handelsexperte von Greenpeace. „Wenn Politiker CETA als Goldstandard der Handelsabkommen bezeichnen, blenden sie die schweren Fehler aus. Mit CETA wird uns Blech als Gold verkauft.“ (Die Studie: http://gpurl.de/9QfW4)

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Gabriel-Rede zu CETA

Rede des Bundesministers für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, in der Aktuellen Stunde zur Umsetzung der Auflagen des Bundesverfassungsgerichts zum europäisch-kanadischen Freihandelsabkommen  CETA durch die Bundesregierung vor dem Deutschen Bundestag am 20.10.2016 in Berlin:

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel in Bundestagsdebatte zu TTIP 20140925 - Screenshot © BundestagsfernsehenFrau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

Das, was der Kollege Dehm eben als „Zettelsammlung“ bezeichnet hat, sind die Beschlüsse des Europäischen Rates. Diese Beschlüsse haben wir herbeigeführt. Dort finden Sie die drei Auflagen des Bundesverfassungsgerichtes wieder.

  1. Erstens die Klärung, wie die vorläufige Anwendung zu Ende gebracht wird, wenn ein Mitgliedstaat sich gegen CETA entscheidet.
  2. Zweitens die Abgrenzung, was europäisches Recht und was nationales Recht ist.
  3. Und drittens die Feststellung, dass die gemischten Ausschüsse selbstverständlich kein Recht haben, etwas zu beschließen, sondern dass sie beratend tätig sind und ansonsten der Ministerrat diese Beschlüsse erst fassen muss. Das kann man auf Deutsch lesen. Das kann man auf Englisch lesen. Vor allen Dingen aber ist es erst vor zwei Tagen verabschiedet worden. Deshalb ist es auch noch nicht bei Ihnen gelandet. Ich weiß, Sie sind schnell. Gelegentlich ist es aber auch gut, wenn man etwas langsam liest. Dann versteht man es besser.

Ich habe zum Beispiel Jürgen Trittins Rede hier zu CETA in guter Erinnerung, weil ich mir die damals angehört habe. Ich habe immer versucht, die Dinge, die hier im Parlament als Frage oder als Kritik genannt worden sind – Jürgen Trittins Rede war ganz wesentlich auf das Thema Vorsorgeprinzip ausgerichtet –, ernst zu nehmen und dann auch zu klären. Deswegen gibt es jetzt eine Erklärung, die gemäß Artikel 31 des Wiener Vertragsstaatenübereinkommens rechtsverbindlich ist, zum Beispiel zum Thema Vorsorge. Dort steht unter anderem: CETA wird unsere jeweiligen Standards und Vorschriften im Zusammenhang mit Lebensmittelsicherheit, Produktsicherheit, Verbraucherschutz, Gesundheitsschutz, Umweltschutz und Arbeitsschutz nicht absenken. Eingeführte Waren, Dienstleistungserbringer und Investoren müssen weiterhin den innerstaatlichen Anforderungen einschließlich der Vorschriften und Regelungen genügen. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Kanada bekräftigen ihre Verpflichtung im Hinblick auf die Vorsorge.

Das ist rechtsverbindlich nach Artikel 31 des Wiener Vertragsstaatenübereinkommens. Ich frage mich: Warum sind Sie nicht einmal zufrieden, wenn die Dinge, die Sie hier öffentlich vortragen, von uns umgesetzt werden?

– Sie finden im Internet zu jeder Frage einen Gutachter, Herr Ernst. Das ist die Voraussetzung dafür, um Anwälte zu beauftragen. Das ist ein in Deutschland übliches und erlaubtes Geschäftsmodell. Aber im Parlament muss man doch froh sein, wenn die Sorgen der Bevölkerung durch rechtsverbindliche Klarstellung, was in CETA nicht passiert und was in CETA passiert, berücksichtigt werden. Wenn Sie aber von „selbstgefällig wie die Großjunker“ sprechen, dann frage ich mich: Haben Sie eigentlich ein einziges Mal mit der Regierung Griechenlands gesprochen, die CETA unbedingt will? Haben Sie das einmal getan?

– Ich weiß nicht, Herr Dehm, ob Sie sich hier dazu äußern wollen. Das können Sie gerne machen.

Eines muss jeden, der kritisch auf CETA blickt, trotzdem einen Moment nachdenklich machen – das gilt auch für die Grünen –, nämlich dass im Handelsministerrat von 28 Mitgliedstaaten 28 erklären, sie wollen das Abkommen. Zwei Staaten, nämlich Rumänien und Bulgarien, haben noch nicht zugestimmt, weil sie noch eine Visafrage geklärt haben wollen. Belgien kann noch nicht zustimmen, weil Wallonien – ein Land wie bei uns die Bundesländer – seine Zustimmung bislang verweigert. Derzeit ist die Abstimmung über CETA angehalten, weil ein Regionalparlament sagt: Wir wollen es nicht.

– Ich habe überhaupt nichts gegen Regionalparlamente, Frau Künast. Ich schildere einen Sachverhalt.

Ich finde, hier muss man sich wenigstens eine Sache fragen: Könnte es sein, dass der hohe Ton der Kritik und die Selbstgefälligkeit bei einem selber stattfinden und dass nicht alle anderen blöd sind? Alle anderen sollen blöd sein? Ich fand die Debatten deshalb hilfreich, weil sie dazu geführt haben, Dinge zu klären.

Aber es muss doch auch irgendwie nachdenklich machen, wenn unter den 28 Staaten, die das wollen, Staaten sind, in denen die Linke die Regierung stellt. Sie kämpfen immer für Griechenland. Davor habe ich großen Respekt. Warum sind Sie eigentlich da der Meinung, dass das, was die Griechen wollen, und dass deren Erwartungen an CETA Junkertum sei? In Schweden sind die Grünen in der Regierung, in einigen anderen Ländern auch. Die wollen von mir, dass ich TTIP realisiere. Natürlich sind sie sowieso für CETA.

Mir geht es gar nicht darum, dass ich Ihre Kritik vom Tisch wischen will. Aber ich finde, der Ton der Debatte erinnert sehr daran, dass am eigenen Wesen Europa genesen soll.

– Nein, Herr Dehm, das ist überhaupt nicht heftig, weil der Rest der europäischen Mitgliedstaaten das genau so versteht.
– Ich weiß schon, was ich gesagt habe. Bei solchen Zitaten kenne ich mich ganz gut aus.

Aber, wenn man schon über Selbstgefälligkeit im Junker- oder Großjunkertum spricht, dann muss man beachten, dass der berühmte Satz „Wenn man mit dem Finger auf andere zeigt, dann zeigen mindestens drei Finger auf einen zurück“ sehr wahrscheinlich zutrifft. Deswegen bitte ich darum, dass wir trotz aller unterschiedlichen Beurteilungen abwarten, was dort drinsteht oder nicht drinsteht.

Ich sehe einer weiteren Klage vor dem Bundesverfassungsgericht als Eilantrag gelassen entgegen. Wie das Verfassungsgericht in der Hauptsache urteilen wird, wissen wir alle noch nicht. Ich bin relativ sicher, dass das Abkommen in der Hauptsache auch akzeptiert wird, und zwar gerade wegen der Klarstellungen nach Artikel 31 des Wiener Vertragsstaatenübereinkommens, aber übrigens auch, weil nicht Sie über die Frage entscheiden, ob die Auflagen des Verfassungsgerichts eingehalten worden sind – ich übrigens auch nicht –, sondern das Verfassungsgericht selbst. Ja, hier bin ich ganz gelassen, weil wir diese Auflagen am letzten Dienstag hineinverhandelt haben.

Die Bundesregierung hat dort gesagt: Wir können dem nicht zustimmen, wenn die Auflagen des Bundesverfassungsgerichts heute in der Sitzung des Rates nicht als Ratsstandpunkt angenommen werden. – Wir haben uns nicht damit zufriedengegeben, dort nur eine rechtsverbindliche Erklärung der Bundesregierung abzugeben – nur das war übrigens die Auflage des Verfassungsgerichts; es hat gar nicht von uns verlangt, dass wir einen Ratsstandpunkt herbeiführen –, sondern haben diesen Ratsstandpunkt herbeigeführt. Die anderen 27 Mitgliedstaaten haben zugestimmt.

Ich finde, Sie sollten, ehrlich gesagt, froh darüber sein, dass die anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union jetzt seit geraumer Zeit ertragen und sogar mitmachen, wenn die Bundesrepublik Deutschland plus Österreich und wenige andere dort Nachforderungen stellen. Es sollte ein bisschen zur Nachdenklichkeit beitragen, dass da ganz viele Länder sitzen, die folgenden Eindruck haben: Na ja, den Deutschen geht es gut, deren Handel wächst, deswegen können die sich leisten, uns Vorschriften zu machen, sodass wir im Handel nicht weiterkommen. – Das ist die Interpretation, zu der inzwischen viele kommen. Ich teile sie nicht; ich finde, dass man über all die Kritikpunkte reden muss. Aber es kann nicht sein, dass Sie einerseits immer davon reden, wie wichtig es ist, dass wir in Europa zusammenhalten, und dass Sie – gelegentlich tue ich das ja auch – Teile der Politik, auch der Bundesregierung, dafür kritisieren, dass sie in Europa zu forsch führen, aber andererseits nicht einmal darüber nachdenken, wie diese Art der Debatte – „Großjunkertum“ und anderes – auf andere Mitgliedstaaten wirkt.

Ich finde, wir haben ungeheuer viel erreicht. Sie erinnern sich vielleicht daran, dass die Grünen immer gesagt haben – sie haben oft versucht, mich da festzunageln, und ich habe versucht, dem aus dem Weg zu gehen –: Du musst den Investitionsschutz da herausbekommen. – Dann habe ich gesagt: Hm, das ist schwierig; das Abkommen ist ausverhandelt. – Jetzt haben wir in Kanada eine Regierung, die mit den privaten Schiedsgerichten Schluss macht. Das war der Kern der Debatte hier: Private Schiedsgerichte soll es nicht mehr geben.

– Doch, Frau Dröge! Lesen Sie es doch einfach in Ihren eigenen Reden nach! – Ich habe immer gesagt, ich bin sehr skeptisch, ob das gelingt; aber die Kanadier haben die Verhandlungen über das Abkommen erneut eröffnet.

Ich habe dann übrigens hier auch mal gesagt, dass ich eine Zeit lang die Vorstellung hatte – so ist damals die Bundesregierung von CDU, CSU und FDP noch angetreten –, dass man bei solchen Abkommen eigentlich gar keinen Investitionsschutz braucht, weil wir in Rechtsstaaten leben. Aber die Erfahrungen im Umgang mit einigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union als deutscher Wirtschaftsminister haben mich eines Besseren belehrt, nämlich, dass es ganz gut ist, wenn man ein paar Absicherungen hat, und das sogar inner-halb Europas. – Das haben wir geschafft.

Dann haben wir all die Fragen aufgenommen. Jetzt hat Kanada gegenüber der EU eine rechtsverbindliche Erklärung abgegeben, die zum Beispiel die Geltung des Vorsorgeprinzips und den Schutz der Arbeitnehmerrechte umfasst, aber auch die Festlegung, dass es keine Einführung von Gentechnik gegen europäisches Recht geben kann. Das steht da jetzt alles drin. Jetzt schaffen wir es auch noch, die rechtsstaatlichen und verfassungsrechtlichen Fragen zu klären.

Es ist natürlich eine berechtigte Frage: Wie sind eigentlich Entscheidungen im Rahmen von CETA an die nationalen Parlamente rückgebunden? Jetzt schaffen wir das auch noch. Und jetzt kommen Sie mit dieser Debatte. Ich persönlich kann das nicht verstehen.

Ich habe eine große Sorge – das will ich Ihnen zum Abschluss mal sagen; es ist Ihnen vielleicht egal, mir aber nicht –: Dass es überhaupt ein solches Abkommen mit Sozialstandards, I-LO-Kernarbeitsnormen und vielem anderen mehr gibt.

– Doch, Herr Ernst, das steht da drin. Die Kanadier werden die acht Kernarbeitsnormen akzeptieren.

Kein anderer hat das bisher gemacht. Sie haben hier nie ein Abkommen dafür kritisiert, dass es das nicht gab. Ausgerechnet bei einem Abkommen mit dem Land, das uns am nächsten steht – Kanada –, tun Sie es. Es ist doch albern, was da passiert. Entschuldigung, das ist albern!

Vor zehn Jahren haben die Umweltverbände, die Gewerkschaften und die Zivilgesellschaftsorganisationen die Europäische Union aufgefordert, keine reinen Freihandelsabkommen mehr abzuschließen, sondern Abkommen, in denen all das drinsteht, was hier jetzt drinsteht. Nach dem, was die Europäische Union jetzt dabei erlebt, besteht die große Gefahr, dass alle kommenden Abkommen wieder nur ganz normale Freihandelsabkommen sind, ohne jede Regelung für die Globalisierung. Ich finde, diejenigen, die das, was hier drinsteht, so heftig kritisieren, sollten eine Sekunde überlegen, ob das nicht eine viel größere Gefahr ist. CETA ist ein exzellentes Abkommen. Und deswegen habe ich aus großer Überzeugung zugestimmt.

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