Staatssekretärsausschuss legt Maßnahmen für Nachhaltigen Konsum fest

Bereiche Mobilität, Wohnen und Haushalt, Ernährung, Arbeit und Büro, Bekleidung sowie Freizeit und Tourismus

Bei der gestrigen Sitzung des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung unter der Leitung von Hendrik Hoppenstedt, Staatsminister bei der Bundeskanzlerin, einigte sich die Bundesregierung auf ein breites Maßnahmenbündel, um den nachhaltigen Konsum zu stärken.

Bundeskanzleramt – Foto © Gerhard Hofmann

Die 45 Maßnahmen und Ziele priorisieren und fokussieren das bestehende Programm der Bundesregierung für nachhaltigen Konsum von 2016. Die überarbeiteten Maßnahmen betreffen die Bereiche Mobilität, Wohnen und Haushalt, Ernährung, Arbeit und Büro, Bekleidung sowie Freizeit und Tourismus. Der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung betonte in seiner Sitzung die zentrale Rolle, die einem nachhaltigen Konsum für die Erreichung der Nachhaltigkeits- und Klimaschutzziele Deutschlands zukommt.

Konsumbezogenen Ausstoß von Treibhausgasen pro Einwohner bis 2030  halbieren

Die beschlossenen Maßnahmen sollen dazu beitragen, u.a. den konsumbezogenen Ausstoß von Treibhausgasen pro Einwohner bis 2030 zu halbieren.

Mit Blick auf die Festlegungen in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, der Agenda 2030 der Vereinten Nationen aber auch des European Green Deal müsse es darum gehen, nachhaltige Konsummuster zu befördern und die negativen Sozial- und Umweltwirkungen des Konsums zu begrenzen, so der Staatssekretärsausschuss. Dabei müssten die Angebots- und die Nachfrageseite gemeinsam adressiert werden. Die Förderung nachhaltigen Konsums sei nur ein Element neben der Setzung eines geeigneten rechtlichen Rahmens entlang der Lieferketten, der Mitwirkung an europäischen und internationalen Prozessen (u.a. ILO, WTO) sowie der Unterstützung nachhaltigen Handelns der Partnerländer.

Das vom Staatssekretärsausschuss festgelegte Paket enthält so unterschiedliche Maßnahmen wie die Einführung eines Mobilitätsmanagements in allen obersten Bundesbehörden und perspektivisch in ihren Geschäftsbereichen, die Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Radverkehr, eine bessere Information über Energieverbräuche und die nachhaltige Entwicklung des Gebäudebestandes. Hinzu kommen Maßnahmen wie die Förderung einer energieeffizienten und ressourcenschonenden Informationstechnologie, die Förderung einer ausgewogenen Ernährung sowie von mehr Tierwohl bei der Tierhaltung, die Stärkung von Verbraucherinformationen und der Nutzung von vertrauenswürdigen Umwelt- und Sozialzeichen im Online-Handel sowie die Stärkung der Bildung und Forschung zu nachhaltigem Konsum. Auf Bundesebene soll bis Sommer 2021 eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Beschaffung klimafreundlicher Produkte und Dienstleistungen verabschiedet werden.

Deutschland ist eines der ersten Länder, die zum Thema Nachhaltiger Konsum ein konkretes Regierungsprogramm vorgelegt haben. Zur Unterstützung der Umsetzung des Programms wurde das Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum aus nachgeordneten Behörden mehrerer beteiligter Ministerien mit einer Geschäftsstelle beim Umweltbundesamt eingerichtet.

An der Sitzung des Staatssekretärsausschusses nahmen als Gäste teil Prof. Dr. Christa Liedtke (Folkwang Universität der Künste; Abteilungsleiterin Wuppertal-Institut für Klima, Umwelt und Energie) und Prof. Rainer Grießhammer (Universität Freiburg; Senior Advisor Öko-Institut).

Nachhaltigkeitsberichte von drei Ressorts

In einem weiteren Tagesordnungspunkt stellten BMF, BMEL und BMWi ihre Ressortberichte zur Umsetzung der Agenda 2030 und der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie vor.

Hintergrund: Der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung ist das zentrale Steuerungsorgan der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Alle Ressorts sind in dem Ausschuss auf Ebene der beamteten Staatssekretärinnen und Staatssekretäre vertreten.

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