Beiträge der Kategorie: Externalisierung

Wie nachhaltig agiert die EZB?

Harald Bolsinger, Michael Schmidt, Christian & Marian Szidzek, Patrick Weltin und Susanne Bergius verdeutlichten anhand der wichtigsten Perspektiven die geldpolitische Freiheit und die ordnungspolitischen Grenzen von Europas Zentralbank – Foto © Benedikt Hoffmann, FGEÖR
EZB-Hochhaus in Frankfurt – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Blog EÖR

Am 29.10.2019 veranstaltete die Weltethos-Forschungsgruppe Wirtschaft und Finanzen (WEFG) an der Universität Tübingen in Kooperation mit der der Goethe-Universität Frankfurt und der Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt eine Tagung unter dem Thema: „Nachhaltiges Europa: Die EZB als Kardinalfehler?“ In der Tagung beleuchteten Finanzmarktexperten erstmals eingehend die ethische Dimension der EZB als Organ der Europäischen Union. Was bisher nur Fachleuten bekannt war: Die EU-Kommission gestaltet die EZB in Form von Leitlinien ordnungspolitisch und ist dem Europäischen Parlament als Kontrollorgan rechenschaftspflichtig. Dadurch nimmt die die EZB eine international unvergleichbare Sonderrolle unter den Zentralbanken ein.
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Deutschland von Nachhaltigkeitszielen noch weit entfernt

Beratung zu UN-Nachhaltigkeitszielen im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung

Deutschland (und die anderen UN-Staaten) sind von den in der Agenda 2030 angestrebten Nachhaltigkeitszielen noch weit entfernt. Das wurde am Mittwoch im Rahmen eines öffentlichen Fachgesprächs des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung deutlich zur Nachbereitung des „High-level Political Forums on Sustainable Development“ (Hochrangiges Politisches Forum zu nachhaltiger Entwicklung) im Juli 2019 sowie des Nachhaltigkeitsgipfels der Vereinten Nationen auf Ebene der Staats- und Regierungschefs im September 2019. An der Sitzung unter Vorsitz von Andreas Lenz (CSU) nahmen die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD), die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Maria Flachsbarth (CDU), sowie die Jugenddelegierten für Nachhaltige Entwicklung, Rebecca Freitag und Felix Kaminski, teil.

Rita Schwarzelühr-Sutter sagte, in der deutschen Delegation seien sowohl Bundesregierung und Bundestag, als auch die kommunale Ebene und die Zivilgesellschaft vertreten gewesen. Bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele komme man „zu langsam“ zu voran, der Prozess sei „zu wenig transformativ“: Es liege „noch jede Menge Arbeit vor uns“. Im Vergleich zum Klimagipfel habe der Nachhaltigkeitsgipfel etwas „im Schatten“ gestanden.

Maria Flachsbarth verwies darauf, dass UN-Generalsekretär Antonio Guterres gesagt habe, dass eine Dekade des Handelns anbrechen müsse. Deutschland wolle bis 2050 klimaneutral sein und habe zwischen 2005 und 2018 seine Ausgaben zur Klimafinanzierung versiebenfacht. Man gebe 1,5 Milliarden Euro in den grünen Klimafonds, unterstütze die Initiative für eine Klimarisikenversicherung und investieren in grüne Technologien in den Städten. Auch bei den Themengebieten Wald und Gesundheit arbeite man daran, die Nachhaltigkeitsziele zu erreichen, eine Informationskampagne solle zudem ab November Menschen in zehn deutschen Städten für das Thema sensibilisieren. Das Hochrangige Politische Forums zu nachhaltiger Entwicklung komme derzeit aber seine „logistischen Grenzen“, hier müsse über ein neues Format mit höherer Wirksamkeit diskutiert werden.

Deutliche Kritik äußerten die beiden Jugenddelegierten, die Teil einer Delegation der Bundesregierung waren und junge Menschen aus Deutschland in der UN-Generalversammlung vertraten. So sagte Felix Kaminski, Nachhaltigkeit und Klimaschutz seien für die junge Generation aktuell besonders wichtige Themen. Man müsse aber bilanzieren, dass die Staaten in Sachen Nachhaltigkeit „gar nicht on track“ seien, es vielmehr „ziemlich düster“ aussehe, weil man beim Erreichen der ökologischen Ziele versage. Deutschland müsse hier eine Vorreiterrolle einnehmen. Rebecca Freitag appellierte an die Abgeordneten, die Nachhaltigkeitsziele seien die Verantwortung der Regierung und das Parlament müsse diese daran immer wieder erinnern. Es sei nicht akzeptabel, dass die deutsche Regierung verfrüht abgereist sei und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf ihre Rede verzichtet habe. Die Nachhaltigkeitsziele seien 2015 von den 193 UN-Mitgliedstaaten unterzeichnet worden und damit verpflichtend. Es brauche „grundlegende und strukturelle Veränderungen“ etwa in den Bereichen Verkehr, Landwirtschaft, Energie und Wirtschaftssystem. Bei der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie reichten „Schönheitskorrekturen“ nicht aus. Die Abgeordneten des Bundestags forderte Freitag auf, die Nachhaltigkeitsziele „zur DNA der Regierung“ zu machen.

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hatte am 09.07.2013 das Format und die organisatorischen Aspekte des Hochrangigen Politischen Forums zu nachhaltiger Entwicklung festgelegt. Es übernimmt als intergouvernementales Gremium mit universeller Teilnahme aller UN-Mitgliedstaaten innerhalb der Vereinten Nationen die Führung in Fragen nachhaltiger Entwicklung.

Das Forum tagt alle vier Jahre für zwei Tage auf Ebene der Staats- und Regierungschefs im Rahmen der Eröffnung der Generalversammlung („SDG-Gipfel“, SDG steht für Sustainable Development Goals) sowie jährlich für acht Tage, darunter während drei Tagen auf Ministerebene, im Rahmen der Arbeitstagung des Wirtschafts- und Sozialrats der Vereinten Nationen (Ecosoc). (hib/SUK)

->Quelle:  bundestag.de/hib=mod454590

„Als gebe es kein Morgen“

So früh wie nie zuvor: Earth Overshoot Day 2019

María Carolina Schmidt Zaldívar, Chile, eröffnet Petersberger Klimadialog – Screenshot © Livestream Internet

„Als“Da der Earth Overshoot Day immer früher im Jahr stattfindet und ein großer Teil davon die CO2-Emissionen sind, tritt die Bedeutung entschlossenen Handelns immer klarer hervor. Deshalb arbeiten wir mit allen Beteiligten daran, effektive Ansätze zu finden“, sagt die chilenische Umweltministerin María Carolina Schmidt Zaldívar, Vorsitzende der für Dezember in Santiago geplanten COP25, aus Anlass des globale „Erderschöpfungstages“ (Earth Overshoot Day), der 2019 bereits auf den 29. Juli fällt. Ab diesem Tag hat die Menschheit nach Berechnungen des „Global Footprint Network“ bereits die gesamten natürlichen Ressourcen verbraucht, die unser Planet innerhalb eines Jahres erzeugen und regenerieren kann.

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WBGU: Unsere gemeinsame digitale Zukunft

Digitalisierung in den Dienst nachhaltiger Entwicklung stellen

Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) übergab am 11.04.2019 sein Gutachten „Unsere gemeinsame digitale Zukunft“ an die Bundesministerin für Bildung und Forschung Anja Karliczek und an die Bundesumweltministerin Svenja Schulze. Mit dem Bericht „Unsere gemeinsame digitale Zukunft“ macht der WBGU deutlich, dass Nachhaltigkeitsstrategien und -konzepte im Zeitalter der Digitalisierung grundlegend weiterentwickelt werden müssen. Der Titel bezieht sich auf den 1987 erschienenen Brundtland Report „Unsere gemeinsame Zukunft“, der bis heute weltweit das Nachhaltigkeitsdenken prägt. Nur wenn der digitale Wandel und die Transformation zur Nachhaltigkeit synchronisiert werden, kann es gelingen, Klima- und Erdsystemschutz sowie soziale Fortschritte menschlicher Entwicklung voranzubringen. Ohne aktive politische Gestaltung wird der digitale Wandel den Ressourcen- und Energieverbrauch sowie die Schädigung von Umwelt und Klima weiter beschleunigen. Daher ist es eine vordringliche politische Aufgabe, Bedingungen dafür zu schaffen, die Digitalisierung in den Dienst nachhaltiger Entwicklung zu stellen – so eine der zentralen Botschaften des Berichts. Der EÖR-Blog dokumentiert die Zusammenfassung.

Kurzfristig geht es darum, die Digitalisierung mit den 2015 vereinbarten globalen Nachhaltigkeitszielen (SDGs, Agenda 2030) sowie den Zielen des Pariser Klimaübereinkommens in Einklang zu bringen. Neue Technologien sollten gezielt und umfassend genutzt werden, um Menschen Zugang zu Basisdienstleistungen wie Gesundheitsversorgung, Bildung, Energie und (Umwelt-)Informationen zu verschaffen und zugleich Umweltzerstörung zu verhindern. Beispiele sind die Förderung der Energiewende durch Einsatz intelligenter Energienetze, die Senkung des Fahrzeugaufkommens in Städten durch geteilte Mobilität, die den Besitz eines PKW überflüssig macht und die Nutzung digitaler Technologien für die Kreislaufwirtschaft.

Zudem müssen bereits jetzt Vorkehrungen getroffen werden, um mit tiefen gesellschaftlichen Umbrüchen umzugehen, die mittelfristig mit der Digitalisierung einhergehen: Beispiele sind

  • der absehbare radikale Strukturwandel auf den Arbeitsmärkten,
  • der Ersatz realweltlicher Erfahrungen in virtuellen Räumen,
  • die vielfältigen Wirkungen von Künstlicher Intelligenz auf Bildung, Wissenschaft, Demokratie oder auch
  • die Herausforderung, die Überwachungspotenziale der neuen Technologien demokratisch einzuhegen.

Alle digitalen Veränderungen, so der WBGU in seinem neuen Gutachten, sollten auf das Gemeinwohl und die Steigerung der Lebensqualität der Menschen hin ausgerichtet werden.

Schließlich geht es auch darum, sich auf langfristig mögliche Umbrüche vorzubereiten. So sind z.B. bei der Mensch-Maschine-Interaktion bereits heute Risiken für die menschliche Integrität erkennbar. Dies betrifft etwa sensible Neurodaten oder Neuroprothesen, bei denen ethische Aspekte bislang unzureichend berücksichtigt werden. Im Zeitalter der Digitalisierung gilt es, unser Verständnis von “menschlicher Entwicklung” neu zu bestimmen.

Vorausschauende Politikgestaltung stärken

Auch wenn die zukünftige digitale Welt nur schwer abschätzbar ist, sollte Politikgestaltung auf tiefgreifende Veränderungen, wie etwa Umbrüche auf den Arbeitsmärkten oder Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen, vorbereitet sein. Dafür müssen Staaten eine starke antizipative Kapazität aufbauen und ein strategisches Bündel von Institutionen, Gesetzen und Maßnahmen schaffen, um die digitalen Kräfte nutzbar zu machen und zugleich einzuhegen. Dafür braucht es vorausschauende Mechanismen wie Technologiefolgenabschätzung, aber auch eine Vernetzung von Digitalisierungs- und Nachhaltigkeitsforschung. Ein weiterer Baustein ist die Schaffung von Diskursarenen durch die Bundesregierung, in denen sich Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Wirtschaft und Politik über Werte, Ziele und Grenzen digitaler Veränderungen austauschen können. In solchen öffentlichen Aushandlungsprozessen sollte das Bewusstsein für die neu auftretenden ethischen Fragen geschärft und gesellschaftliche Antworten auf die Herausforderungen des digitalen Wandels gefunden werden. Über einen rein konsultativen Charakter hinaus sollten die Ergebnisse dieser Diskurse Eingang in parlamentarische Verfahren finden.

Nachhaltigkeit des digitalen Wandels zum Wettbewerbs- und Standortvorteil der EU machen

Für die Europäische Union bietet sich mit einem eigenen Digitalisierungsmodell die Chance, sich international als nachhaltiger Lebens- und Wirtschaftsraum zu profilieren. Vor diesem Hintergrund sollte sich die Bundesregierung im Rahmen ihrer EU-Ratspräsidentschaft im Jahr 2020 dafür einsetzen, eine gemeinsame europäische Vision zu entwickeln und nachhaltige Entwicklung als Leitbild für europäische Digitalisierungspolitiken zu verankern. Mit der Ausarbeitung einer „EU-Strategie für Nachhaltigkeit im Digitalen Zeitalter“ würde sich zudem die Möglichkeit öffnen, neue Anreize und Standards mit internationaler Strahlkraft zu verankern. Nachhaltigkeit, faire Produktionsbedingungen, Privatheit und Cybersicherheit in der Technikgestaltung und im Betrieb sollten zentrale handlungsleitende Prinzipien eines künftigen europäischen Digitalisierungsmodells werden. Damit könnte die EU zudem eine Pionierrolle für die Weiterentwicklung der Agenda 2030 einnehmen und der globalen digitalen Entwicklung neue Impulse geben.

UN-Gipfel „Nachhaltigkeit im Digitalen Zeitalter“ anberaumen

Deutschland und die EU sollten sich für einen UN-Gipfel zum Thema „Digitalisierung und Nachhaltigkeit“ im Jahr 2022 einsetzen (30 Jahre nach der UNCED in Rio). Zentrales Thema des Gipfels sollte die Verständigung über notwendige Weichenstellungen sein, um eine digital unterstützte, nachhaltige Entwicklung zu erreichen und Risiken des digitalen Wandels zu vermeiden. Ein zentrales Ergebnis könnte eine Charta sein, in der die für nachhaltige Gestaltung des Digitalen Zeitalters grundlegenden Themen benannt und politische Ansatzpunkte identifiziert werden. Dafür hat der WBGU einen Entwurf vorgelegt. Zur Vorbereitung des vorgeschlagenen UN-Gipfels empfiehlt der WBGU die Einsetzung einer „Weltkommission für Nachhaltigkeit im Digitalen Zeitalter“ nach dem Vorbild der „Brundtland-Kommission“.

Mehr belastbares Wissen über die Wirkungen digitaler Technologien schaffen

Einschätzungen über die Auswirkungen der Digitalisierung, etwa auf den Verbrauch seltener Erden, sind oft widersprüchlich und mit hoher Unsicherheit verbunden. Gleichzeitig sind mit dem Instrumentarium, das die Digitalisierung bietet, umfangreiche Beobachtungs- und Analyseaufgaben möglich. Wissenschaft steht vor der Aufgabe, mehr belastbares Wissen über die Wirkungen digitaler Technologien als Basis für gesellschaftspolitische Diskurse zu schaffen und sie auch über digitale Gemeingüter der Weltgemeinschaft zur Verfügung zu stellen. Zudem sollte öffentliche wie private Technologieforschung Fragen von Ethik und Nachhaltigkeit systematisch berücksichtigen.

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Konferenz „Herausforderung Wachstumsunabhängigkeit“

Hauptrichtung Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung – Zahrnt: „Es geht um Wachstum oder Klimaschutz!“

Ressourcen-und-Postwachstum - LogoAm 05.11.2018 diskutierten etwa 200 Teilnehmer einer Konferenz in Berlin politische Implikationen des neuen Ansatzes „Herausforderung Wachstumsunabhängigkeit“ (siehe: blog.ethisch-oekologisches-rating.org/streitpunkt-wachstum-wirtschaftsforscher-legen-neuen-konsensvorschlag-vor und: solarify.eu/wachstumsunabhaengig-in-die-zukunft).

Jörg Knieling, HafenCity Universität Hamburg, fragte nach dem Wachstumsbegriff – warum diskutieren wir über Wachstum? Die “ Rote Karte“ werde schnell sichtbar beim Thema Klimawandel, bei Biodiversität, biochemischen Kreisläufen, Landnutzung (Flächenverbrauch).

Er griff zwei heraus:

  1. Urbanisierung und Flächenverbrauch – die Bevölkerung wandert in urbane Räume, bereits sei die 50 Prozentmarke überschritten worden – ohne Strategie, ohne Planung, dispers, die Mobilität muss der Bevölkerungswanderung nachfolgen. Konflikte zwischen Freiraum und Wohnen sind programmiert; verdichtete Städte haben negative Folgen für Ressourcenschutz und Lebensqualität (Beispiel Feinstaub).
  2. : Peak Oil und Energienutzung (Kohle) und die Verquickung mit dem Klimawandel. Abhängigkeit von fossilen Energieträgern sei zwar bereits in Anfängen überwunden – aber die Folgen sind  nach wie vor spürbar, aus dem Wachstumskurs heraus werden sie lange dauern.

Frage: Welches Wachstumsmodell steht dahinter, dass es in Richtung Nachhaltigkeit umgebaut werde können?  Vor welchen Änderungen stehen wir?

Gesellschaftlicher Wandel

E-Mobilität wachse zwar – insofern erleben wir einen Mobilitätswandel – der steigere aber seinerseits den Ressourcenverbrauch, und noch dazu den Raumverbrauch in den Städten. E-Mobilits ist eben erst einmal nur eine technische Lösung. Knieling stellte Barcelona Kopenhagen gegenüber – in Bezug auf den Fahrradgebrauch: in Kopenhagen sind es  26% in Hamburg nur 12%.
Der aktuelle Baukulturwandel als veränderte Wirtschaftsstrukur führe zu stärker durchmischten Quartieren mit mehr Grün und Erneuerbaren Energien, das seien Innovationen in Richtung einer ressourcenschonenderen Stadtentwicklung; ihre Kennzeichen s eien Kreislaufstrukruren; Plusenergiehäuser, ein Wandel der Baukultur hin zu weniger Raumnutzung im Sinne von weniger Fläche pro Bewohner (bei uns 46 m², in Zürich-Kalkbreite nur 35 m²). Das sei nicht nur Ausdruck einer Notsituation, sondern eine ganz bewusste Veränderung hin zu einem anderem Wohnmodell.

Technikwandel

Smart City und Digitalisierung werfen neue Fragen auf – die Circular City/Regenerative Stadtregion – eine Veränderung von linearem zu zirkulärem Metabolismus. Kopenhagen setze mit seinem Value Chain Management bereits am Produktdesign an, das so sorgfältig verarbeitet sei, dass es entweder weiter benutzt werden, oder recycelt werden könne (Transition-Theory, MLP-Modell). Als Beispiel für einen Transformationsprozess in der Regionalentwicklung zeigte Knieling den Raum westliche Ostsee, seit 20 Jahren ein gemeinsamer Planungsraum (mit Green Growth in einem Green Investment Hub – auf dem Weg zum Post Growth…?). Die Westliche Ostsee habe

  • Pioniere für grünes Wachstum –
  • über 100 % EE –
  • nachhaltige Mobilität und
  • grüne Investitionen

Eine neue Genügsamkeit werde verlangt und (freiwillig) gelebt; dennoch gibt es allenthalben i mmer noch ein Nichtablassenwollen von Gewohntem, obwohl das Bewusstsein dafür längst vorhanden sei.

Zum Schluss seiner Keynote warf Knieling Fragen auf und nannte ungelöste Punkte:

  • Wo sind die Grenzen des grünen Wachstums? (Entkopplung, Reboundgefahren)
  • Wie die Akteure beim Kulturwandel mitnehmen?
  • Ist Raum für Experimente da, der nötig ist?
  • Wie kommt man vom Modell zum Mainstream – wie von der Nischeninnovation zur tiefen Transformation?
  • Strategie-Mix nötig –  Synergien suchen, sich auf Wettbewerb der Konzepte einlassen

Gesellschaftliches Wohlergehen innerhalb planetarer Grenzen – Ansätze einer vorsorgeorientieren Wachstumsposition

Ulrich Petschow, IÖW - Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für SolarifyUlrich Petschow vom Institut für Ökologische Wirtschaftsforschung, der das Projektteam „Ansätze zur Ressourcenschonung im Kontext von Postwachstumskonzepten“ geleitet hatte, nannte zwei zentrale Begriffe: Herausforderungen (1) und von Green Growth und Degrowth zur vorsorgeorientieren Wachstumsposition (2).

1 – Erst ab 1850, mit dem Beginn der industriellen Revolution, beginnt signifikantes wirtschaftliches Wachstum, gleichzeitig aber auch eine zunehmende CO2-Freisetzung. Trotz starker Effizienzgewinne sehen wir aber nach wie vor keine Besserung; man kann nicht sagen, Effizienz könnte die Lösung sein. Ab 1950 beginne eine besonders starke CO2-Emission durch die Zementproduktion. Aber: die Lösung liegt nicht in der Wirtschaft, denn:  „Umweltprobleme sind letztlich soziale Organisationsprobleme“ (Helle Norgaard )

2 – Spannungsfelder Biophysikalische Grenzen und soziale Schwellenwerte, Diskurs Degrowth – Green Growth:
Thema „Degrowth“:
Verbreitete Auffassungen von Lebensqualität erforderten nicht prinzipiell weiteres Wirtschaftswachstum. Unklar bleibe aber in der Argumentation, ob und wie die gesellschaftliche Lebensqualität erhalten werden könne.
Die behauptete Gewissheit über das unvermeidliche Scheitern einer hinreichend starken Entkopplung ist letztlich nicht haltbar, da vergangenheitsbezogen argumentiert wird.
Thema „Green Growth“:
Zentral sei, was unter gesellschaftlicher Lebensqualität verstanden werde, diese müsse nicht vom Wachstum abhängen, so Petschow. Andererseits sei die unterstellte Gewissheit, dass eine hinreichende Entkopplung möglich sei, nicht haltbar.
Beide Positionen können nicht beanspruchen , allein als sinnvolle Richtschnur für (umwelt-)politisches Handeln dienen zu können.
Die „vorsorgeorientierte Postwachstumsposition“ sei ergebnisoffen und habe keine starken ex-ante-Prämissen, sowohl nicht bezüglich künftigen Wirtschaftswachstums, bzw. deren Schrumpfung, ebenso wenig  in Bezug auf Möglichkeiten der (absoluten) Entkopplung.
Unklar sei nämlich, ob die Wirtschaftsleistung fallen oder steigen werde, wenn sie im Einklang mit den globalen ökologischen Zielen transformiert werde. Deshalb sollten zentrale gesellschaftliche Institutionen (etwa Renten- oder Krankenversicherung) möglichst wachstumsunabhängig ausgestaltet werden, dann hätte die Politik mehr Spielraum – politische Maßnahmen könnten dann weniger unter Wachstumsvorbehalt angekündigt werden.

Nils aus dem Moore, RWI - Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für SolarifyNils aus dem Moore vom RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung zeigte den methodischen Ansatz auf. Er schilderte den Ablauf der forschenden Konferenzvorbereitungen und begann mit dem Hinweis auf ein breites Literaturstudium aus gesamtem Spektrum der im  Wachstumsdiskurs vertretenen Positionen –  wie Green Growth, Green Economy, A-Growth, Postwachstum, Degrowth.
Das alles in einer pluralen Perspektive, die bei Analysen verschiedene Ansätze der Ökonomik berücksichtigt habe: Neoklassik, Keynesianische und marxistische Ansätze, Verhaltensökonomik, Institutionenökonomik, evolutorische Ökonomik und Komplexitätsökonomik. Schließlich auf Evidenz basiert: Prüfung von Argumenten und Aussagen anhand vorhandener empirischer Studien.

Als Herausforderungen nannte er dabei, viele der gefundenen Vorschläge seien mitunter wenig ausgereift und nicht im Detail ausbuchstabiert gewesen, teilweise seien sie eher Postulate mit eingeschränktem „Prüfpotenzial“. Insgesamt gebe es überhaupt wenig oder gar keine empirischen Studien zu einem Teil der Vorschläge. Vorhandene Evidenz beziehe sich in der Regel auf marginale Veränderungen (so sei die Auswirkung eines CO2-Preises in seiner Gesamtwirkung eher noch unklar) einer einzelnen oder weniger Stellschrauben.
Wirkungskoeffizienten (aus dem Moore nannte sie „Elastitizitäten“) seien mithin nur eingeschränkt auf Vorschläge übertragbar, die mehrere Stellschrauben betreffen und nicht marginale Änderungen fordern.
Eine Konsistenzprüfung sei dennoch immer möglich, weil systemische Zusammenhänge und Budgetrestriktionen auch in Postwachstums- und Degrowth-Szenarien gelten würden.

Aus dem Moore diagnostizierte Konsens darüber, welcher Treiber von hoher Relevanz für künftiges Wirtschaftswachstum einer früh industrialisierten Volkswirtschaft sei: Das seien Innovationen und technologische Entwicklungen (Beispiel: Digitalisierung). Dissens habe – innerhalb des Projektteams und in der Literatur darüber bestanden, welche Maßnahmen die Politik bezüglich der Treiber ergreifen sollte. Er empfahl, die ökonomischen Rahmenbedingungen vor allem durch marktbasierte Instrumente zur Internalisierung extremer Effekte konsequent so zu setzen, dass eine Lenkung des Wachstums erfolgt. Dabei unterstrich er, dass einzelne Branchen, die einen derartigen Richtungswechsel nicht vollziehen könnten oder wollten, durch diese Lankung von „Schrumpfung bzw. Exit“ bedroht seien.

Kurz ging aus dem Moore auf zwei Perspektiven ein – die Keynesianische in Bezug auf Postwachstum und Degrowth (1) – und die Neoklassische Arbeitsökonomik in Bezug auf Green Growth (2).
1 – „Wachtumsabhängigkeit“, sie sei unidirektional von der Nachfrage her gedacht, steigende Produktivität dabei als exogen gegeben unterstellt. Technischer Fortschritt mache die Beschäftigten zwangsläufig produktiver, so dass zur Aufrechterhaltung des Beschäftigungsumfangs stets mengenmäßiges Wachstum erforderlich sei.
2 – Hier werde das Ausmaß der Beschäftigung vor allem strukturell über das Matching von Angebot und Nachfrage auf den Arbeitsmärkten bestimmt – und von der Höhe der Investitionen. Aber auch besseres Matching erhöhe die Beschäftigungszahl und damit das effektive Arbeitsvolumen, was in der Konsequenz zu höherem Wachstum führe.

Aus dem Moore berichtete über Analyse von Wachstumsabhängigkeiten im Bereich Beschäftigung, über die wichtigsten Vorschläge und ihre Bewertungen:

  1. Vorantreiben des Wandels zur Dienstleistungsgesellschaft
  2. Ausrichtung des technologischen Wandels auf Ressourcenproduktivität
  3. Reduzierung der Arbeitszeit
  4. Einkommen unabhängig von Beschäftigung machen

…so bewertet:

  1. Konkrete Umsetzungsmodalitäten unklar
  2. Kann und sollte durch ökonomische Instrumente forciert werden
  3. Evidenz für neutrale,  positive und negative Effekte auch in Abhängigkeit von empirischer Ausgangslage, Umfang positiver Effekte jedoch durch systemische Zusammenhänge zwangsläufig beschränkt
  4. Commons-basierte Produktion und nicht kommerzielle Share-Economy können Bedürfnisbefriedigung unabhängiger von Erwerbseinkommen machen – das würde weitgehenden gesellschaftlichen Wandel voraussetzen.

Ähnliches Vorgehen im Bereich der Rentenversicherung – zunächst die Vorschläge:

  1. Umverteilung zwischen Beitragszahlem und Leistungsempfängern (Anpassung der Lebensarbeitszeit, kapitalgedeckte Rentenversicherung)
  2.  Kreis der Beitragszahler wird erweitert – („Rente für alle“,  Beveridge-System, stärkere Steuerfinanzierung)Zeitgutschriftsysteme)
  3. Das, was als Beitrag bzw. Leistung zählt, wIrd ausgeweitet (Anerkennung nicht-marktvermittelter Tätigkeiten, Zeitgutschriftsysteme)

Bewertung

– Reformideen implizieren vor allem Alternativen zur aktuellen Lastenverteilung
– Abhängigkeit von der Wirtschaftsleistung kann durch keinen Vorschlag  umfassend und dauerhaft aufgelöst werden
– „Rente für alle“ ermöglicht aber temporäre Einführungsgewinne
– Ausweitung durch Einbeziehung nicht-marktvermittelter Tätigkeiten kann Wachstumsabhängigkeit ggf. etwas reduzieren

Ähnliches Vorgehen schließlich auch im Bereich der Krankenversicherung – zunächst die Vorschläge:

Wichtigste Vorschläge

  1. Förderung der Prävention von Erkrankungen durch stärkere Anreize für ein gesundheitsbewusstes Verhalten
  2. Durchsetzung eines kostengünstigeren Produktangebots seitens der Pharma- und Medizintechnikindustrie
  3. Aktivierung ehrenamtlicher oder semi-professioneller Unterstützungspotenziale beispielsweise für altere Mitbürger/innen

Bewertung

– Potenziale bei Krankenversicherung sind etwas größer als im Bereich der Rentenversicherung, da Verhalten hier eine größere Bedeutung besitzt.
– Es gibt (bisher) keine Konzepte, die eine vollständige oder sehr weitgehende Wachstumsunabhängigkeit ermöglichen würden.
– Um das Ausmaß der Wachstumsabhängigkeit abzuschwächen, müsste insbesondere auf der Ausgabenseite des Systems angesetzt werden.

Drei zentrale Handlungsempfehlungen der vorsorgeorientierten Postwachstumsposition
Die vorsorgeorientierte Postwachstumsposition kann als Bestandteil einer übergreifenden, verantwortungsethisch motivierten Resilienzstrategie verstanden werden. Diese Strategie sollte die folgenden drei Elemente umfassen:

  1. Konsequente Internalisierung umweltschädlicher Effekte von Produktion und Konsum durch marktbasierte Instrumente

  2. Ausloten möglicher Pfade der gesellschaftlichen Entwlcklung durch partizipative Suchprozesse, Experimentierräume sowie neue innovations- und forschungspolitische Ansätze

  3. Prüfung, ob und wie gesellschaftliche Institutionen und Prozesse unabhängiger vom Wachstum werden können

Hermann E. Ott - Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify - 20181105Hedrmann E. Ott (Fachhochschule Eberswalde) gab zu bedenken, dass relative Entkopplung zwar möglich sei, aber nicht ausreiche, um Mengenwachstum zu kompensieren; es würden hier antagonistische Positionen zusammengebracht; aber: „Verringerung von Wachstumsabhängigkeiten ist möglich“. Wenn es um Entkopplung gehe, um Verbindung von Postwachstumspolitik und Ressourcenschonung, sei ein tastender Prozess richtig, mit Versuch und Irrtum, eine fehlerfreundliche, rückholbare Politik.

Angelika Zahrnt - Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify - 20181105Angelika Zahrnt (BUND) kritisierte in einer Diskussionsrunde die Wachstumsgläubigkeit, die auch diesem Projekt innewohne, dass nämlich die mögliche Verbindung von Wachstum und 1,5-Grad-Grenze stets wie ein Mantra verkündet werde: „Wir müssen langsam aus der Phase der theoretischen Diskussion heraus und die großen Fragen beantworten: Es geht um Wirtschaftswachstum oder Klimaschutz!“

Reinhard Loske - Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify - 20181105Reinhard Loske (Universität Witten-Herdecke) lobte Zahrnt – aber bereits die Möglichkeit, alles zusammenzuführen sei schon eine Veränderung des Koordinatensystems. Freiwillige Selbstverpflichtungen seien jedoch auf ganzer Breite gescheitert. In der ersten Enquete sei versucht worden, Verbindendes zusammenzuführen, dann erst Trennendes zu behandeln. Das Prinzip war: Konsens nach vorne, Dissens nach hinten. Dem vorliegenden Papier gelinge das ganz gut, auch dsas das RWI sage, da müsse etwas passieren, Experimente, wenn sie nicht in der Nische blieben, seien auch gut; man könne den gesellschaftlichen Subsystemen nicht mehr sagen: Das müsste „müsste man mal prüfen“. Aber der Dreiklang des Papiers sei ein guter Angang.

Folgt: Die Thesen zur Konferenz

Streitpunkt Wachstum – Wirtschaftsforscher legen neuen Konsensvorschlag vor

„Vorsorgeorientierte Postwachstumsposition“

Scherhorn Wachstum oder Nachhaltigkeit - TitelIn einer gemeinsamen Pressemitteilung des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW), des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung und des Wuppertal Instituts für Klima, Umwelt, Energie vom 31.10.2018 zeigen die Forscher einem Gutachten folgend, dass „Green Growth nicht als alleinige Strategie für umweltpolitisches Handeln“ reiche, „das Konzept Degrowth ebenso wenig.“ Statt dessen schlagen die Wissenschaftler eine „vorsorgeorientierte Postwachstumsposition“ vor: Eine Verwirklichung von stärkerer Wachstumsunabhängigkeit würde es erlauben, die Umweltpolitik nicht aufgrund von Wachstumsvorbehalten auszubremsen. Eine  Konferenz unter dem Titel „Herausforderung Wachstumsunabhängigkeit“ lotete am 5. November 2018 in Berlin politische Implikationen aus.

Ethisch-ökologische Investments auf dem Vormarsch

Institutionelle verpflichten sich dem Klimawandel

Evi Vogl, bis Ende 2020 Deutschlandchefin von Europas größtem Asset Manager Amundi ( 45,8 Mrd. € verwaltetes Vermögen), bricht in einem Gastbeitrag für die Börsenzeitung eine Lanze für klimaschonende, nachhaltige Investitionen. Sie seien eine Aufgabe für Staaten, Unternehmen und Gesellschaft; dazu seien Veränderungen in den Risikomanagements notwendig.

Dreierlei Risiken zählt Vogl auf:

  1. Haftungsrisiken, direkte Opfer des Klimawandels könnten umweltverschmutzende Unternehmen verklagen. Dadurch seien Reputation und Finanzen gefährdet.
  2. Physische Risiken aus Schäden, die durch Fluten, Stürme und andere Umweltschäden entstünden.
  3. Übergangsrisiken, wenn heute noch als wertvoll geltende Rohstoffe wie etwa Öl durch technologische oder regulatorische Änderungen stark an Wert verlören.

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25 Jahre im Dienst der Nachhaltigkeit

Jubiläumstagung der Forschungsgruppe Ethisch-ökologisches Rating (FG EÖR) an der Frankfurter Universität in der Evangelischen Akademie Bad Boll

Susanne Bergius protokolliert - Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft
Susanne Bergius protokolliert – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft

Unter dem Titel „Mehr Nachhaltigkeit! 25 Jahre FGEÖR“ kamen etwa 50 Mitglieder, Unterstützer und Referenten am 3. und 4. November 2017 an den Rand der Schwäbischen Alb. Fazit: Nachhaltigkeitsratings sind ein wichtiger Zwischenschritt. Angesichts der SDGs müssen Politik, Agenturen, Finanzwelt und Forschung die Gangart erhöhen. – Ein Resümee von Susanne Bergius, 06.11.2017.

Die Impulskraft von Nachhaltigkeitsratings und nachhaltigen Investments sowie die Orientierung von Unternehmen und Finanzwelt an den Sustainable Development Goals (SDGs) könnten verstärkt werden durch

  • ein nachhaltigkeitsorientiertes Wettbewerbsrecht,
  • aktivere institutionelle Investoren,
  • eine höhere Gemeinwohlorientierung der Ratingkonzepte,
  • die Einbindung von Zivilgesellschaft und Öffentlichkeit sowie
  • eine intensivere Forschung zu Externalisierung respektive Internalisierung öko-sozialer Kosten.

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„Mehr Nachhaltigkeit ins Regierungsprogramm“

Forderungen und Vorschläge der Forschungsgruppe Ethisch-ökologisches Rating an die Koalitions-Unterhändler: Wir brauchen Gesetzesinitiativen für den nachhaltigen Wettbewerb!

Rauchentwicklung bei Bitterfeld – Foto © Gerhard Hofmann

Im unternehmerischen Wettbewerb werden vielfach Risiken und Kosten zeitlich und räumlich in die Gemeinschaft und auf die Natur abgewälzt, Ressourcen werden ohne Entschädigung ausgebeutet. Durch diese – völlig legale – „Externalisierung“ von Kosten lassen sich Gewinne erhöhen und Wettbewerbsvorteile realisieren. Kaum ein Unternehmen ist frei von diesem Wettbewerbszwang, um am Markt bestehen zu können. Diese Praxis ist zu einem wichtigen Wachstumsmotor unserer Ökonomie geworden. Im Gegenzug wird das unternehmerische und investorische Umfeld im wachsenden Maße mit Risiken belastet. Diese äußern sich konkret in wirtschaftlichen Instabilitäten und Gefährdungen bis zum Zusammenbruch der Standorte und der Lebensqualitäten. In der Folge ist auch gutes unternehmerisches Handeln kaum mehr möglich. Eine nachhaltige Entwicklung ist so unerreichbar. Die Konsequenz: Die Rahmenbedingungen für einen zukunftsfähigen Wettbewerb müssen neu geschaffen werden.
Zu den gegenwärtig laufenden Koalitionsverhandlungen richtet die Forschungsgruppe Ethisch-Ökologisches Rating an der Frankfurter Johann Wolfgang Goethe-Universität ihre Vorschläge und Forderungen (siehe auch die Seite der Bundesregierung mit Einsendungen des Nachhaltigkeitsdialogs: bundesregierung.de/Nachhaltigkeitsdialog-stellungnahmen/forschungsgruppe) an die Parteien der künftigen Großen Koalition.

Unsere Gesetze befördern den Raubbau an den Produktionsgrundlagen, statt ihn zu verhindern

Unsere Wirtschaftsordnung erlaubt es den Agierenden, die Gemeingüter (Commons, Ressourcen), die unsere gemeinsamen Lebens- und Produktionsgrundlagen bilden, stärker zu nutzen (zu übernutzen) als diese es vertragen. Denn das Recht der Privateigentümer, etwa über ihre Grundstücke, Produktionsanlagen, Fahrzeuge nach Belieben zu verfügen, endet meist nicht konsequent dort, wo aus dem privaten Eigentum heraus ungezügelt auf die Gemeingüter zugegriffen wird¹, wie z.B. auf Atmosphäre, Atemluft, Bodenfruchtbarkeit, Wasserreinheit, Fischreichtum, Artenvielfalt, Bodenschätze.

Naab gestaut bei Kallmünz – Foto © Gerhard Hofmann

Als seien frische Luft, reines Wasser, fruchtbarer Boden oder reiche Fischgründe noch im Überfluss vorhanden, dürfen letztere fast nach Belieben ausgeplündert, die anderen über Gebühr belastet werden. Nach dem Prinzip „höchste Rendite in kürzester Zeit“ werden zu ihren Lasten Kosten gespart, dadurch Preise verbilligt und Qualitäten überhöht. Dieses mit dem Segen des Wettbewerbs- und Gesellschaftsrechts: Aufwendungen und Selbstbeschränkungen, die nötig wären, um eine Schädigung genutzter Gemeingüter zu vermeiden oder diese Güter nach der Nutzung wiederherzustellen, können sanktionsunschädlich unterlassen werden.

Mit einem Wort: Gemeingüter (des Human-, Natur- und Sozialkapitals) werden übernutzt, so wie die sprichwörtliche Gemeindewiese (Allmende) übernutzt wurde, wenn zu viele Tiere zu lange auf ihr weideten, anstatt dass sie durch eingeschränkte Nutzung Gelegenheit bekam, sich zu regenerieren. Übernutzung tritt ein, wenn Nutzungsbeschränkungen der Gemeingüter bzw. Aufwendungen zu ihrer Erhaltung oder ihrem Ersatz unterlassen werden dürfen – anders ausgedrückt: Weil man Kosten auf sie abwälzen (= externalisieren²) darf.

Ein drittes Wort für Übernutzung und Externalisierung ist Raubbau, ein viertes ist Substanzverzehr. Heute sind alle Gemeingüter durch Raubbau und Substanzverzehr bedroht; viele sind dem kritischen Zeitpunkt nahe, an dem ihre Dezimierung nicht mehr zurückgedreht werden kann (vgl. Edenhofers Kippschalter³).

Kippschalter im Erdsystem, Edenhofer 2011, Schellnhuber 1996, Lenton et.al. 2008

Doch noch immer schützt das Wettbewerbsrecht Wettbewerber auch dann, wenn sie sich durch Externalisierung Vorteile gegenüber jenen verschaffen, die Kosten selbst tragen (internalisieren), um die natürlichen und sozialen Lebensgrundlagen zu erhalten. Und noch immer verpflichtet das Gesellschaftsrecht den Vorstand einer AG allein auf das Vermögensinteresse (Mehrung des Shareholder Vaalue) der Aktionäre, aber nicht auch auf den Schutz des Natur- und Sozialkapitals.

Gesetzesänderungen – Nachhaltiger Wettbewerb muss einklagbar werden!

Der Raubbau an den Gemeingütern schreitet unaufhaltsam voran, solange er nicht durch Gesetzesinitiativen verhindert wird, die mit der Duldung des externalisierenden Wettbewerbs Schluss machen. Anders wird es KAUM zu nachhaltiger Entwicklung kommen. Kosteneinsparung zu Lasten von Gemeingütern muss als unlauterer Wettbewerb gesetzlich sanktioniert werden. Das entspricht dem Verfassungsauftrag, die Sozialpflichtigkeit des Eigentums zu verwirklichen. Artikel 14 Absatz 2 des Deutschen Grundgesetzes fordert den Gesetzgeber auf, den Gebrauch des Privateigentums so zu regeln, dass er zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dient4. Diesem Gebot kommt der Gesetzgeber am ehesten nach, wenn er Regeln verabschiedet, deren Einhaltung von der Allgemeinheit selbst überwacht und ggf. eingeklagt werden kann, von geschädigten Einzelnen, von den betroffenen Wettbewerbern und von den Institutionen der Zivilgesellschaft5.

Konkrete Vorschläge

  • BGB: Die beliebige Verfügung über das Privateigentum nach § 903 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sollte ausdrücklich unter den Vorbehalt gestellt werden, dass der Eigentümerkeine Kosten auf das Natur- und SozialKApital abwälzt, also die Kriterien der Natur- und Sozialverträglichkeit beachtet6
  • UWG: Externalisierung sollte in die verbotenen Wettbewerbshandlungen nach §§ 3-4 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb aufgenommen werden. Ein neuer Absatz 12 in § 4 sollte bestimmen, dass auch derjenige unlauter im Sinne von § 3 handelt, der sich durch Abwälzung von Kosten auf Umwelt und Gesellschaft7 Vorteile gegenüber Mitbewerbern verschafft8. Das UWG soll ja verhindern, dass Unternehmen die Nachfragenden durch bloß vorgespiegelte eigene Leistungen für sich gewinnen. Ein durch Schädigung von Gemeingütern erreichter Vorsprung ist in diesem Sinn nicht weniger unlauter – und dem Allgemeinwohl sogar noch abträglicher – als z.B. Täuschung durch irreführende Werbung oder Ausnutzung von Unerfahrenheit. Wenn Externalisierung als unlauter gilt, können zuwiderhandelnde Unternehmen etwa mit Hilfe der Zentralstelle zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs von Mitbewerbern verklagt werden, die Kosten aufwenden, um die Schädigung der betroffenen Gemeingüter zu vermeiden, und sich benachteiligt fühlen, weil der externalisierende Mitbewerber die Produkte zu niedrigeren Preisen oder mit höherer Qualität anbieten kann und den Nachfragern vorspiegelt, dass sein Kosten- oder Qualitätsvorsprung auf besserer Marktleistung beruht. Raubbau an Gemeingütern darf keinesfalls weiter als Marktleistung gewertet werden; das würde die Marktwirtschaft diskreditieren. Deshalb müssen auch zivilgesellschaftliche Organisationen Unternehmen auf Unterlassung verklagen können.
  • GWB: Flankierend sollten Vereinbarungen zwischen Unternehmen, die einander eine Internalisierung bestimmter von ihnen bisher abgewälzter Kosten zusichern, vom Kartellverbot ausgenommen werden. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen soll Gewinnsteigerungen durch Ausschaltung von Preis-Unter- und Qualitäts-Überbietung verhindern. Es nimmt aber Verabredungen zur Verbesserung der Produktion bzw. des Angebots vom Kartellverbot aus. Eine Ausnahme muss deshalb auch für Verabredungen gelten, externalisierte Kosten künftig selbst zu tragen.
  • AktG: In § 76 (1) sowie Art. 4.1.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex9 sollten die Unternehmensvorstände auf den Schutz der naturgegebenen und der gesellschaftlichen Gemeingüter verpflichtet werden, die unsere Lebens- und Produktionsgrundlagen bilden – des Natur- und Sozialkapitals10. Dabei muss sichergestellt sein, dass die „Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters“ (§ 93.1) nicht verletzt wird, wenn er Umweltschutzinvestitionen anordnet, die Arbeitsbedingungen verbessert oder durch Arbeitszeitverkürzung Entlassungen vermeidet11. Sicher bedarf das weiterer, spezifischer Gesetze, doch sollte in § 93.1 die Sorgfalt des Geschäftsleiters durch den Einsatz für das Wohl des Unternehmens, das Vermögen der Kapitaleigner und die Erhaltung der Gemeingüter, die die Lebens- und Produktionsgrundlagen bilden, definiert werden. So bekäme der Vorstand eine Rechtsgrundlage für entsprechende Aufwendungen, und die Zivilgesellschaft gewänne eine Chance, das Unternehmen daran zu erinnern, dass es auf nachhaltige Entwicklung verpflichtet ist.
  • KWG und InvG: Ins Kreditwesengesetz und ins Investmentgesetz muss die Verpflichtung zu einer zertifizierten Anlageberatung aufgenommen werden, die Kapitalanleger darüber informiert, inwieweit Anlageprodukte natur- sozialverträglich sind.
    Die Vorschläge sind – so zwei Rechtsgutachten der Friedrich-Ebert-Stiftung12 – mit WTO-Recht und EU-Bestimmungen kompatibel.

Zwei offene Fragen – Messung von Nachhaltigkeit und Strukturwandel
Bleiben – vor allem – zwei offene Fragen:

  1. Welche Auswirkungen haben die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen auf die Struktur des Arbeitsmarktes? Und wie kann dieser Umbau sozialverträglich, also gleitend vonstatten gehen? Dafür werden gegenwärtig Forschungsarbeiten erstellt.
  2. Welche aussagekräftigen Messinstrumente für den Nachweis der Nachhaltigkeit von Unternehmen können entwickelt werden? Erste Ansätze dazu enthält der Frankfurt-Hohenheimer Leitfaden, einer ausführlichen Kriteriologie, die vor 20 Jahren als erstes von der Forschungsgruppe entwickelt wurde. Und die 2016 aktualisiert worden ist – Titel FGEÖR – Systemänderung-oder Kollaps des Planeten.

Anmerkungen

¹ Das Privateigentum reicht in den Bereich des Gemeineigentums hinein, wenn es z.B. in der Verfügung über ein Grundstück oder eine Erdölquelle besteht oder zu Entscheidungen über betriebliche Arbeitsbedingungen berechtigt. Die Bodenschätze, das Grundwasser, der Luftraum, die Gesundheit der Arbeitenden sind Gemeingüter.
² Externalisierung bedeutet, dass Kosten nicht selbst getragen, sondern auf die ungeschützte Außenwelt, die Gemeingüter, abgewälzt werden. Die Abwälzung besteht in der Unterlassung von Aufwendungen, die nötig wären, um eine Schädigung eines Gemeinguts im Vorhinein zu vermeiden oder im Nachhinein zu kompensieren (also das Gemeingut wieder auf den vorigen Stand zu bringen oder es durch ein anderes gleichwertig zu ersetzen). Schädigung eines Gemeinguts liegt vor, wenn dieses durch Produktion oder Konsum über das Maß hinaus abgenutzt wird, das es schadlos absorbieren (durch Regeneration selbst ausgleichen) kann. Sie entsteht bei Bodenschätzen oder Fischbeständen aus der Verminderung (durch Extraktion), beim Klimasystem oder der menschlichen Gesundheit aus der Schwächung des Systems (z.B. durch Emission von Schadstoffen), bei Ökosystemen auch aus Übernutzung oder Umwidmung, bei Sozialsystemen wie der gesellschaftlichen Partizipation z.B. aus einer Vorenthaltung von Bildungs- oder Erwerbschancen.
³ http://www.muenchner-wissenschaftstage.de/2010/upload/download/Edenhofer_globale_Klima-_und_Energiepolitik.pdf
4 Ähnlich sagt die Grundrechte-Charta der EU in Artikel 17: „Die Nutzung des Eigentums kann gesetzlich geregelt werden, soweit dies für das Wohl der Allgemeinheit erforderlich ist“ und ergänzt in Artikel 37, dass gemäß „dem Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung“ ein hohes Umweltschutzniveau und die Verbesserung der Umweltqualität sichergestellt werden müssen.
5 Das Rechtsinstitut der Verbandsklage gib es ja schon. Ein Naturschutzverband oder sonstiger Verein kann klagen, ohne selbst in eigenen Rechten verletzt zu sein, und damit die Rolle eines Anwaltes der Natur übernehmen.
6 Die Nutzung von Gemeingütern verursacht dann Kosten, wenn sie die Absorptions- oder Regenerationsfähigkeit des Gemeinguts überschreitet (Fußnote 3). Da die Einzelnen diese Grenze meist nicht genau bestimmen können, muss es Kriterien geben, an denen sie ihr Verhalten orientieren können. Dazu vgl. Hoffmann, Johannes, Ott, Konrad & Scherhorn, Gerhard (Hg.): Ethische Kriterien für die Bewertung von Unternehmen. Frankfurt-Hohenheimer Leitfaden. Frankfurt a. M. 1997: Verlag für interkulturelle Kommunikation (IKO).
7 Die Definition der Externalisierung (siehe Fußnote 3) ist notwendigerweise abstrakt. Sie kann durch Beispiele für Externalisierungshandlungen oder Hinweise auf einschlägige Urteile konkretisiert werden, die in den Motiven des Gesetzes aufgezählt werden könnten. Im Anhang sind einige Beispiele aufgeführt
8 Eine entsprechende Definition der Externalisierung gehört auch in die „Schwarze Liste“ der Richtlinie 2005/29/EU über unlautere Geschäftspraktiken im Binnenmarktverkehr.
9 Seit Juni 2009 lautet Art. 4.1.1 „Der Vorstand leitet das Unternehmen das Unternehmen mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung in eigener Verantwortung und im Unternehmensinteresse, also unter Berücksichtigung der Belange der Aktionäre, seiner Arbeitnehmer und der sonstigen mit dem Unternehmen verbundenen Gruppen (Stakeholder).“ Die Worte „nachhaltige Wertschöpfung“ erlauben aber immer noch die Auslegung, dass der Vorstand allein auf permanente Steigerung des Unternehmenswertes verpflichtet ist; denn ohne nähere Definition kann der Begriff „nachhaltig“ auch im Sinn von „andauernd“ verstanden werden. Als Definition des Nachhaltigkeitsziels reicht die Bezugnahme auf die Stakeholder nicht aus; denn sie überlässt es der Entscheidung der damit gemeinten gesellschaftlichen Gruppen, ob sie das Unternehmen auf Externalisierungshandlungen kritisch hinweisen wollen oder nicht.
10 Gewiss ist es weiterhin berechtigt, dass dem Vorstand (und natürlich auch dem Aufsichtsrat) die Pflicht zugewiesen ist, die Kapitaleigner vor Vermögensschaden zu bewahren. Nicht mehr zeitgemäß ist es dagegen, dass an keiner Stelle des AktG (und ebenso
11 z.B. durch Teilzeitarbeit, Elternzeit, Bildungsurlaub, Sabbatjahre, Altersteilzeit u.a. Setzt die Einführung von Lebensarbeitszeitkonten voraus.
12 WISO-Diskurs: Nachhaltigkeit im Wettbewerb verankern, Bonn, 2015: http://library.fes.de/pdf-files/wiso/11440.pdf

->Quellen:

Die granulare Revolution der Plattformökonomie

Globaler Handel per Mausklick

Franz von Weizsächer - Foto © franz.weizsaecker.devon Franz von Weizsäcker – aus: „Die aktuelle Kolumne“ des Deutschen Instituts für Entwicklungspolitik

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